Die Notwendigkeit entscheiden zu müssen, ob man bestimmte Informationen besser weitergibt oder darüber Stillschweigen bewahrt, stellt sich zwangsläufig jedem im Strafvollzug Beschäftigten. Die besondere Schwierigkeit zwischen verschiedenen Interessen vermitteln zu müssen und dabei eine „richtige“ Entscheidung zu treffen, ergibt sich aber insbesondere für den sozialen Dienst. Lange Zeit blieb das Verhältnis zwischen Offenbarungs- und Schweigepflicht innerhalb des Strafvollzugs gesetzlich ungeregelt. Erst am 1.12.1998 trat mit dem vierten Änderungsgesetz zum Strafvollzugsgesetz eine spezielle Regelung über die Offenbarungs- und Schweigepflichten der im sozialen Dienst des Strafvollzugs Beschäftigten in Kraft.
Die vorliegende Arbeit behandelt die folgenden Fragestellungen zum Thema Offenbarungs- und Schweigepflichten im Strafvollzug: Welche Probleme ergeben sich aus dem Grundkonflikt zwischen Sicherung und Resozialisierung für die Schweigepflicht Im Strafvollzug? Welches waren die rechtlichen Bestimmungen zur Offenbarungs- und Schweigepflicht vor und was sind diese nach dem Inkrafttreten des vierten Änderungsgesetzes zum Strafvollzugsgesetz? Wann liegt eine Offenbarungsbefugnis vor und unter welchen Umständen besteht eine Offenbarungspflicht? Welches sind die Hauptkritikpunkte am §182 Strafvollzugsgesetz (StVollzG)? Die Arbeit enthält auch die benötigten Gesetzestexte, sowie eine exemplarische Fallsammlung.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- KONFLIKT ZWISCHEN SICHERUNG UND BEHANDLUNG
- RECHTLICHE GRUNDLAGEN
- REGELUNGEN VOR DEM İNKRAFTTRETEN DES VIERTEN ÄNDERUNGSGESETZES ZUM STRAFVOLLZUGSGESETZ
- Schweigepflicht...
- Offenbarungsbefugnis.
- Offenbarungsbefugnis durch Einwilligung
- Offenbarungsbefugnis aus rechtfertigendem Notstand ..
- Offenbarungspflicht...
- Offenbarungspflicht nach § 138 StGB.
- Offenbarungspflicht in Gerichtsverfahren.
- UMSETZUNG DER RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN IM STRAFVOLLZUG
- REGELUNGEN NACH DEM INKRAFTTRETEN DES VIERTEN ÄNDERUNGSGESETZES ZUM STRAFVOLLZUGSGESETZ…………………...
- ENTSTEHUNG DES § 182 STVOLLZG..
- §182 STVOLLZG.
- Inhalt des §182 StVollzG..
- Anerkennung einer innerbehördlichen Schweigepflicht
- Keine Einschränkung sonstiger Offenbarungsbefugnisse..
- Gefahrenabwehr für Leib oder Leben des Gefangenen oder Dritter.
- Unterrichtung des Gefangenen über die bestehenden Offenbarungsbefugnisse
- Streitpunkte des §182 StVollzG.
- Offenbarungspflicht .
- Aufgabenerfüllung der Vollzugsbehörde
- AUSLEGUNG VON HEINZ SCHÖCH
- KRITIK AN §182 STVOLLZG
- FAZIT.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der komplexen Problematik der Schweige- und Offenbarungspflicht des sozialen Dienstes im Strafvollzug. Im Zentrum steht die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Kontext des vierten Änderungsgesetzes zum Strafvollzugsgesetz. Die Arbeit beleuchtet die Entstehung des § 182 StVollzG, seine Inhalte und die damit verbundenen Streitpunkte. Darüber hinaus werden die Auslegung von Heinz Schöch und die Kritik an der Neuregelung beleuchtet.
- Der Konflikt zwischen den Zielen der Sicherung und Behandlung im Strafvollzug
- Die rechtlichen Grundlagen der Schweige- und Offenbarungspflicht
- Die Auswirkungen des vierten Änderungsgesetzes zum Strafvollzugsgesetz
- Die Auslegung des § 182 StVollzG durch Heinz Schöch
- Kritik an der Neuregelung der Schweige- und Offenbarungspflicht
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung führt in die Problematik der Schweige- und Offenbarungspflicht im Strafvollzug ein und skizziert die besondere Herausforderung für den sozialen Dienst.
- Kapitel 2 beleuchtet den grundlegenden Konflikt zwischen den Zielen der Sicherung und Behandlung im Strafvollzug und dessen Auswirkungen auf die Schweige- und Offenbarungspflicht.
- Kapitel 3 präsentiert die rechtlichen Grundlagen der Schweige- und Offenbarungspflicht vor dem Inkrafttreten des vierten Änderungsgesetzes zum Strafvollzugsgesetz.
- Kapitel 4 analysiert die rechtlichen Regelungen nach Inkrafttreten des vierten Änderungsgesetzes zum Strafvollzugsgesetz, insbesondere die Entstehung und den Inhalt des § 182 StVollzG.
Schlüsselwörter
Strafvollzug, sozialer Dienst, Schweigepflicht, Offenbarungspflicht, Offenbarungsbefugnis, Resozialisierung, Sicherheit, Strafvollzugsgesetz, § 182 StVollzG, Heinz Schöch, Kritik.
- REGELUNGEN VOR DEM İNKRAFTTRETEN DES VIERTEN ÄNDERUNGSGESETZES ZUM STRAFVOLLZUGSGESETZ
- Quote paper
- Veit Neubach (Author), 2002, Schweigepflicht und Berichtspflicht des sozialen Dienstes im Strafvollzug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28208