Dieses Skript beschreibt den schematischen Klausuraufbau fast aller Rechtfertigungsgründe des Strafrechts. Der Verfasser lernte mit diesem Skirpt erfolgreich für seine erste Semesterabschlussklausur im Strafrecht Allgemeiner Teil.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtfertigende Einwilligung
- Voraussetzungen
- Mutmaßliche Einwilligung
- Notwehr (§ 32 StGB)
- Voraussetzungen
- Ausnahmsweise ist das Notwehrrecht aus sozialethischen Erwägungen einzuschränken oder gar aufzuheben. Das kommt in Betracht bei einem Fall der sog. Notwehrprovokation
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit dem Rechtsbegriff der Rechtfertigung und erläutert die Voraussetzungen für die Rechtfertigungsgründe Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung und Notwehr. Der Fokus liegt auf der Anwendung dieser Rechtfertigungsgründe im Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten.
- Rechtfertigende Einwilligung
- Mutmaßliche Einwilligung
- Notwehr
- Notwehrprovokation
- Subjektives Rechtfertigungselement
Zusammenfassung der Kapitel
Rechtfertigende Einwilligung
Die rechtfertigende Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund, der die Rechtswidrigkeit eines Täterverhaltens ausschließt. Die Voraussetzungen für eine rechtfertigende Einwilligung sind: Zustimmung des Rechtsgutträgers, rechtliche Zulässigkeit des Rechtsgutverzichts, Einwilligungsfähigkeit des Rechtsgutträgers, ernstliche und freie Einwilligung, sowie Kenntnis des Täters von der Einwilligung. Der Text erläutert die einzelnen Voraussetzungen im Detail und gibt Beispiele für die Anwendung in der Praxis.
Mutmaßliche Einwilligung
Die mutmaßliche Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund, der in Betracht kommt, wenn eine tatsächliche Einwilligung des Rechtsgutträgers nicht möglich ist. Die Voraussetzungen für eine mutmaßliche Einwilligung sind: kein erklärter oder erkennbar entgegenstehender Wille des Betroffenen, Uneinholbarkeit der Zustimmung, zustimmender hypothetischer Wille des Betroffenen, sowie die Voraussetzungen der rechtfertigenden Einwilligung. Der Text erläutert die einzelnen Voraussetzungen im Detail und geht auf die Problematik der Vertagung der Zustimmung ein.
Notwehr
Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund, der die Rechtswidrigkeit eines Täterverhaltens ausschließt, wenn dieser sich gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut verteidigt. Die Voraussetzungen für Notwehr sind: Notwehrlage, Notwehrhandlung und Verteidigungswille. Der Text erläutert die einzelnen Voraussetzungen im Detail und geht auf die Problematik der Notwehrprovokation ein.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Rechtfertigungsgründe Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung und Notwehr. Der Text beleuchtet die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Rechtfertigungsgründe im Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten. Weitere wichtige Themen sind die Notwehrprovokation, das subjektive Rechtfertigungselement und die Problematik der Vertagung der Zustimmung.
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- Marc Daniels (Author), 2014, Grundschemata zur Rechtswidrigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282293