Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Vonder erstenKrise bis heute
1.2. Vorgehensweise inderArbeit
2. Externes Rating
2.1. Ratingagenturen
2.2. Ratingprozess
2.3. Kritik/Versagen
2.4. Verordnungen des Europaparlamentes und -rates
3. Internes Rating
3.1. Bankeninterne Klassifizierung am Beispiel der Volksbanken
3.2. RegulatorischeVorschriften
3.2.1. Basel I
3.2.2. Basel II
3.2.3. Basel III
3.2.4. Mindestanforderungen an das Risikomanagement
4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede
4.1. Gemeinsamkeiten
4.1.1. Ratingkriterien
4.1.2. Ratingmigration
4.2. Unterschiede
5. Auswirkungen und Tendenzen
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Weltmarktanteile der größten Ratingagenturen
Abbildung 2: Ratingprozess bei Unternehmensbewertung
Abbildung 3: Neue Mindestanforderungen und Aufbau der Kapitalpuffer
Tabelle 1: Auflistung der Ratingklassen und deren Erläuterung
Tabelle 2: Reuters Spreadtabelle für Unternehmensanleihen vom 28.03.2014
Tabelle 3: Ratingklassen des BVR-II-Ratings der Volksbanken und Raiffeisenbanken
Tabelle 4: Rating-Modelle für Firmenkunden
Tabelle 5: Aktiva und deren Risikogewichtung
Tabelle 6: Risikogewichte von Staaten, Banken und Unternehmen
Tabelle 7: Prozentuale Ausschüttungssperren beim Kapitalerhaltungspuffer
Tabelle 8: Migrationswahrscheinlichkeit bei Erstratings zum Jahresende
Formel 1: Cooke-Ratio
Formel 2: Quotient der Kurzfristigen Liquiditätsdeckungskennziffer
Formel 3: Quotient der Stabilen Finanzierungskennziffer
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.Einleitunq
1.1. Von der ersten Krise bis heute
Seit dem Beginn spekulativer Geschäfte in der Neuzeit wird die Gesellschaft von Krisen beeinflusst. So gilt die Tulpenmanie in den Niederlanden in den Jahren 1636 und 1637 als erste Spekulationsblase, die dann schließlich geplatzt ist. So hatte eine Tulpenzwiebel, auf unsere Zeit hochgerechnet, einen Wert von circa 25.000 Euro. Allerdings handelte es sich, wie bei vielen heutigen Finanzgeschäften, um Luftgeschäfte, bei denen die Ware nicht geliefert wurde.1 Es folgten noch viele weitere Krisen, bei denen lediglich auf andere Werte spekuliert wurde, wie beispielsweise Internetfirmen oder Immobilien. Hohe Rendite gepaart mit geringem Risiko ist der Wunsch eines jeden Anlegers, wobei man sich in der Regel für eines entscheiden muss. Doch selbst bei größerem Risiko möchte kein Anleger sein Kapital vernichten, weshalb die Nachfrage nach einer verlässlichen Auskunftsquelle besteht, die bewerten kann, ob eine Investition nicht vom Ausfall bedroht ist. Dieser Wunsch nach großer oder kleiner Sicherheit liefert die Grundlagen für das Geschäft der Ratingagenturen, deren Ratings gerne zu Investitionsentscheidungen herangezogen werden. Auch Finanzinstitute, deren „Investments“ quasi erteilte Kredite sind, wollen sich gegen Risiken absichern und verlassen sich daher primär auf ein eigenes internes Rating.
In dieser Arbeit werden das externe und das interne Rating analysiert. Es werden wichtige Aspekte beider Formen einzeln erläutert. Es wird dabei geklärt, inwieweit sich die Ratingformen voneinander unterscheiden und welche Gemeinsamkeiten vorliegen. Insbesondere soll erklärt werden, welche Kriterien bei der Bewertung von Bedeutung sind, wie der Prozess abläuft und welche rechtlichen Einflussfaktoren für beide Formen vorliegen. Abschließend sollen zukünftige Tendenzen aufgezeigt werden.
1.2. Vorqehensweise in der Arbeit
Bei dieser Arbeit werden Ratingkategorisierung, Ratingprozess und rechtliche Rahmenbedingungen individuell dargestellt. Anschließend werden Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Auswirkungen beider Ratingformen analysiert. Am Anfang der Arbeit wird kurz auf die bekanntesten Ratingagenturen eingegangen. Anschließend werden deren Ratingkategorien dargestellt und die jeweiligen Auswirkungen erläutert. Der Ratingprozess wird am Beispiel von Standard and Poor's kurz aufgezeigt. Anschließend wird das Versagen der Ratingagenturen und die Kritik an diesen Instituten behandelt. Danach werden die wichtigsten Erläuterungen der Europäischen Union bezüglich Ratingagenturen dargestellt.
Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit internen Ratings. Es wird dabei das interne Rating der genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken aufgezeigt, insbesondere die Ratingkategorisierung und der Prozess. Anschließend werden die wichtigen Vorschriften erläutert, die direkten Einfluss auf das interne Rating ausüben. Historische Regulierungen unter Basel I und II werden aufgegriffen und zu den aktuellen Regulierungen unter Basel III hingeführt. Hierbei werden auch die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Unternehmen aufgezeigt. Danach werden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) dargestellt. Im letzten Abschnitt werden das interne und das externe Rating verglichen, wobei hier auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede eingegangen wird. Bei den Gemeinsamkeiten werden Ratingkriterien und Ratingmigration genauer dargestellt. Abschließend werden weltweite Auswirkungen und Tendenzen erläutert.
2. Externes Rating
2.1. Ratingagenturen
Die ersten Ratingagenturen entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten. Eine Verbindung kann mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Eisenbahngesellschaften hergestellt werden. Anfangs finanzierten sich diese Gesellschaften durch anliegende Banken. Allerdings bestand kurze Zeit darauf ein noch größerer Kapitalbedarf, welcher durch Unternehmensanleihen gedeckt werden sollte. Die neu entstandenen Agenturen publizierten daraufhin finanzielle und unternehmensrelevante Informationen, um potentiellen Anlegern die Investitionsentscheidung zu erleichtern.2
Standard & Poor’s, Moody’s Investors Service und Fitch Rating sind die bekanntesten Ratingagenturen, welche zusammen insgesamt 95% des kompletten Ratingmarktes beherrschen.
Ratingagenturen - Marktanteile
(in%)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Weltmarktanteile der größten Ratingagenturen Quelle: Handelsblatt (2014)
Diese arbeiten mit einer ähnlichen Bewertungsstruktur, bei der Buchstaben zur Beurteilung genutzt werden. Die beste Bewertungsklasse ist bei allen „AAA“ und erstreckt sich bis zum Zahlungsverzug ,,C“ (Moody’s) beziehungsweise ,,D“ (S&P und Fitch). Wichtige Faktoren sind hierbei in erster Linie die Bonität und das Risiko für Zahlungsausfälle. Die nachfolgende Tabelle illustriert die einzelnen Ratingklassen und deren Risikodefinition.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Auflistung der Ratingklassen und deren Erläuterung Quelle: Becker (2013), S.187.
Die Auswirkungen eines Ratings entfalten sich in erster Linie in den Zinsen, die Unternehmen o.Ä. bieten müssen, um einen Handelspartner zu finden. Die gesamte Rendite eines Investments setzt sich aus risikolosem Zinssatz und der Risikoprämie (Spread) zusammen. Der risikolose Zinssatz ist vom Unternehmen nicht beeinflussbar. Bei der Risikoprämie hingegen erhöht sich der Spread, umso schlechter das erhaltene Rating ist.3 Dies lässt sich anschaulich am US- Amerikanischen Unternehmensanleihenmarkt darstellen. Während beispielsweise der Spread für eine einjährige AAA-Anleihe gerade mal 5 Basispunkte4 über dem risikolosen Zinssatz einer US-Staatsanleihe liegt, beträgt der Spread für eine einjährige CCC+-Anleihe 600 Basispunkte. Zusätzlich erhöht sich der Spread mit steigender Laufzeit, sodass hierbei bei einer 30-Jahre Anleihe die Spreadspanne zwischen 65 (AAA-Anleihe) und 775 (CCC+-Anleihe) liegt. Die nachfolgende Tabelle illustriert die einzelnen Spreads, wobei hierbei das Rating und die Laufzeit von Bedeutung sind.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Reuters Spreadtabelle für Unternehmensanleihen vom 28.03.2014
Quelle: Angelehnt an Bonds Online (2014).
2.2. Ratingprozess
Bei Unternehmensbewertungen wird von einem Unternehmen ein externes Rating nachgefragt. Daraufhin wird eine erste Kurzbewertung erstellt und anschließend findet ein Treffen zwischen Unternehmensmanagement und Rating -Analysten statt. Danach führt ein Analyst, oft mit Hilfe eines Expertenteams, eine genauere Untersuchung durch. Dabei wird insbesondere die Kreditwürdigkeit betrachtet. Hierbei werden in erster Linie veröffentlichte Berichte herangezogen. Allerdings fließen auch Daten aus den Gesprächen mit dem Auftraggeber in die Bewertung mit ein. So sind die finanzielle Verfassung, die Operative, die Unternehmenspolitik und die Risikomanagementstrategien von großer Be- deutung. Nach der ausführlichen Analyse, wird diese nochmals durch das Ratingkomitee überprüft. Nach der anschließenden Abstimmung durch das Ratingkomitee über die Ratingeinstufung, wird das Ergebnis dem Unternehmen mitgeteilt. Die Veröffentlichung des Ratings schließt den Prozess ab. Allerdings stehen Unternehmen oder deren Finanzprodukte unter stetiger Beobachtung der Ratingagenturen und verursachen gegebenenfalls eine neue Abstimmung durch das Ratingkomitee, wodurch sich der Prozess wiederholt (siehe nachfolgende Grafik). Dieser Prozess wird äquivalent für die Bewertung von Unternehmensanleihen angewendet.5
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Ratingprozess bei Unternehmensbewertung Quelle: Eigene
2.3. Kritik / Versagen
Das bedeutendste Versagen der großen Ratingagenturen erfolgte vor der Weltfinanzkrise 2007. In den USA wurden vermehrt Immobilienkredite ohne Sicherheiten vergeben. Diese Kredite wurden wiederum in sogenannte Asset-Backed- Securities (ABS) verbrieft und auf dem Weltmarkt gehandelt. Diese ABS waren Rendite erhielten diese Papiere auch ein gutes Rating, weshalb sie auf dem internationalen Markt äußerst beliebt waren. Obwohl nach einiger Zeit bekannt war, dass Kredite ohne Sicherheiten vergeben wurden, erhielten die ABS weiterhin ein sehr gutes Rating aller drei großen Ratingagenturen, was wiederum die Popularität dieser Papiere steigerte. Letztlich kollabierte der US-Amerikanische Immobilienmarkt und die ABS waren trotz dreifachem sehr guten Ratings plötzlich wertlos. Das Resultat war unter anderem die Insolvenz der US-Investment Bank Lehman Brothers im Jahr 2008 und der Totalverlust bei vielen privaten Anlegern.6
Nach der Finanzkrise lag auf europäischer Ebene allgemein die Meinung vor, dass die Ratingagenturen zu spät reagiert haben. So wurden vor der Krise die Ratings nicht angepasst. Selbst mit deren Beginn fand keine Anpassung statt. Dies wird unter anderem den Interessenskonflikten, der internen Führungsstruktur zugeschrieben.7
So erfolgen diese Anpassungen meist erst zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits jedem die neue wirtschaftliche Situation eines Unternehmens8 bekannt war. Erfahrene Investoren konnten bereits vorzeitig reagieren, weshalb sich Marktkurse oft bereits vor einer Ratingänderung verändern. Dies war unter anderem bei der Asienkrise im Jahr 1997 erkennbar. So reagierten Ratingagenturen erst, als die Krisen die Klimax überschritten haben. Dies führt dazu, dass externe Ratings in diesen Fällen keine große Hilfe darstellen und daher marktrelevante Information anderweitig beschafft werden müssen.9 Zudem verstärkt das verspätete Handeln das Risiko des „Herdenverhaltens“, sodass aktuelle Finanzmarkttrends noch zusätzlich verstärkt werden.10
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Annahme, dass Ratingagenturen nicht unabhängig und objektiv bewerten, was unter anderem durch Interessenskonflikte begründet wird. Ein Unternehmen beauftragt und bezahlt die Ratingagentur. Durch diese Geschäftsbeziehung kann eine Art Abhängigkeit entstehen, da die Agentur die Einnahmen weiterhin aufrechterhalten möchte. Dadurch besteht die Gefahr, dass durch Gefälligkeitsratings fälschlicherweise bessere Ergebnisse erzielt werden.11
Ein weiterer kritischer Gesichtspunkt ist die Annahme der prozyklischen Verhaltensweise. Demnach fallen Ratings, die während eines Aufschwungs oder Booms durchgeführt werden, besser aus als es anhand von wirtschaftlichen Gesichtspunkten angenommen werden kann. Zusätzlich werden in Rezessionen oder Krisenzeiten schlechtere Bewertungen abgegeben, als es die ökonomischen Daten vermuten ließen.12
Die jüngste Kritik äußerte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Dabei wurden die unzureichenden internen Kontrollmechanis- men bei Standard & Poor’s kritisiert. Dies wurde auf eine E-Mail von S&P an seine Abonnenten zurückgeführt, die besagte, dass Frankreich herabgestuft worden sei. In der Realität ist dies allerdings danach nicht passiert. Trotzdem musste Frankreich die Konsequenzen dieser E-Mail tragen, da Anleger zu diesem Zeitpunkt verunsichert waren. S&P muss zwar keine Sanktionen durch die ESMA fürchten, aber die internen Kontrollmechanismen stehen nun unter genauerer Beobachtung.13
2.4. Verordnungen des Europaparlamentes und -rates
Nach der Weltfinanzkrise veröffentlichte die Europäische Union im September 2009 ein erstes Amtsblatt über Ratingagenturen. Dieses hebt vor allem die große Bedeutung dieser Institutionen in der gesamten Finanzwelt hervor und erläutert deren Versagen in der Krise. Demnach sollte sichergestellt werden, dass bei der Durchführung von Ratings Unabhängigkeit, Objektivität und Qualität ausreichend Beachtung finden.14 Im Mai 2013 wurde die erste Verordnung zum letzten Mal novelliert. Demnach besteht für die Agenturen die Pflicht, gewisse Vorgaben einzuhalten. Unter anderem ist dabei die Publikation der Fehlerwahrscheinlichkeit abgegebener Bewertungen und Ausblicke, in Anbetracht vergangener Ergebnisse, von Bedeutung.15 Um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, müssen effektive interne Kontrollsysteme installiert werden, die mögliche Interessenskonflikte aufspüren, überprüfen und letztlich dokumentieren.16 Zudem sollte eine Ratingagentur ein Rotationssystem einführen. Dieses soll gewährleisten, dass Unternehmen nicht von den gleichen Rating-Analysten bewertet werden, sodass die Glaubwürdigkeit eines Ratings noch gestärkt wird. Allerdings ist der Europäischen Kommission bekannt, dass CRA-Analysten auch untereinander kommunizieren können, womit das Rotationssystem als Unabhängigkeitsgarant fehlschlagen könnte. Zudem könnte auch zusätzlich die Qualität der Bewertung darunter leiden. Des Weiteren entstehen dadurch höhere Kosten, da sich neue Analysten neu einarbeiten müssten, was bei Folgeratings mit den gleichen Analysten nicht der Fall wäre.17
Eine weitere wichtige Vorschrift regelt, dass CRA ihre Ratings mindestens 12 Stunden vor Veröffentlichung dem Unternehmen bereitstellen müssen, wobei eine frühere Bereitstellung angeraten wird. Dadurch soll das Unternehmen die Möglichkeit haben, das Rating auf seine Korrektheit zu überprüfen und gegebenenfalls auf mögliche Fehler in der Bewertung hinzuweisen.18
Regelungen zu Länderratings werden im neuen Amtsblatt ebenfalls genannt. Es wird in Europa die Meinung vertreten, dass die Ratingagenturen die letzte EuroKrise noch weiter verschärft haben. Dabei wurden (Krisen-)Staaten in kleinen Abständen herabgestuft, sodass sich die Refinanzierung verteuerte und Gegenmaßnahmen noch komplizierter wurden. Manche Politiker vermuten politische Hintergründe bei den Ratingänderungen, da manche Ratinganalysten19 enge Kontakte zu US-Amerikanischen Regierungsmitgliedern pflegen. Dies kann jedoch nicht gesichert nachgewiesen werden.20 Trotzdem finden sich ausführliche Regelungen in den Amtsblättern der Europäischen Union wieder. Demnach müssen Ratingagenturen Ende Dezember eines Jahres einen Zeitplan erstellen, welcher die Veröffentlichungszeitpunkte von Länderratings der nächsten 12 Monate enthält. Das gleiche gilt auch für Veröffentlichungen für Ratingausblicke. Hinzu kommt, dass Länderratingpublikationen stets auf einem Freitag fallen müssen. In gut begründeten Fällen dürfen zwar Ratingagenturen von der Veröffentlichungsregelung abweichen, aber dies darf nur in Ausnahmefällen gelten. Die Europäische Kommission hat zudem festgehalten, dass eine Regelung erörtert werden soll, welche regelt, dass nicht angeforderte Ratings maximal zwei bis drei Mal pro Jahr veröffentlicht werden dürfen.21
Zudem wurde ein Beschluss gefasst, dass Ratingagenturen für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, die die EU-Verordnung Nr. 1060/2009 betreffen, unbegrenzt haften sollten. Eine gesetzlich verbindliche Anordnung, für unbegrenzte Haftung, wird jedoch erst im Laufe der Zeit entwickelt.22 Allerdings ist bei aktueller Rechtslage bereits eine zivilrechtliche Haftung der Ratingagenturen möglich. Diese kann schlimmstenfalls bis zu 750.000 Euro betragen, wenn CRA zum Beispiel Interessenskonflikte eindeutig erkennen, aber nicht beseitigen oder nicht deutlich offenlegen.23 Die Einhaltung der Regelungen wird von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) überwacht.
Abschließend kann über die Verordnungen der Europäischen Union gesagt werden, dass insbesondere die Unabhängigkeit von Ratingagenturen sichergestellt werden soll. Zudem werden auch den Unternehmen Rechte eingeräumt, um angemessen auf Ratings reagieren zu können. Da die Regulierung auch eine Reaktion auf die Krise und die daran beteiligten CRA ist, finden sich dementsprechend auch ausreichende Regelungen zu Staatenratings wieder. Der gesamte Regulierungsprozess befindet sich noch im Anfangsstadium und wird sich über die Zeit hinweg noch weiterentwickeln.
[...]
1 Vgl. Frey (2009), S.98.
2 Vgl. Reichling et al. (2007), S.62.
3 Vgl. Beike / Schlütz (2012), S.410.
4 Ein Basispunkt entspricht 0,01 Prozent.
5 Vgl. Standard and Poor's Financial Services LLC (2011), S.7ff.
6 Vgl. Hull (2012), S.246f.
7 Vgl. Abl.EU L 302 vom 17.11.2009, S.2.
8 Das gleiche gilt auch für Anleihen oder Länder.
9 Vgl. Beike/ Schlütz (2010), S.442f.
10 Vgl. Rosenbaum (2009), S.31.
11 Vgl. Abl.EU L 146 vom 31.05.2013, S.3.
12 Vgl. Rosenbaum (2009), S.31.
13 Vgl. o.V. (2014).
14 Vgl. Abl.EU L 302 vom 17.11.2009, S.1.
15 Vgl. Abl.EU L 146 vom 31.05.2013, S.2.
16 Vgl. Abl.EU L 146 vom 31.05.2013, S.14.
17 Vgl. Abl.EU L 146 vom 31.05.2013, S.3f.
18 Vgl. Abl.EU L 146 vom 31.05.2013, S.9.
19 Hierbei sind insbesondere die drei großen Agenturen von Bedeutung.
20 Vgl. Hackhausen / Ertinger (2012).
21 Vgl. Abl.EU L 146 vom 31.05.2013, S.9.
22 Vgl. Abl.EU L 146 vom 31.05.2013, S.8.
23 Vgl. Abl.EU L 146 vom 31.05.2013, S.20f. und S.29.
- Arbeit zitieren
- Michael Guggenberger (Autor), 2014, Externes und Internes Rating im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282822
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