Die Insolvenzordnung bietet dem Schuldner die Möglichkeit das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger vorzeitig einzustellen. In der Praxis wird dieses Verfahren jedoch selten angewandt. Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Natur sein. Zum einen kann es dem Schuldner an einem tragfähigem Angebot mangeln, zum anderen ist das Verfahren und dessen Rechtsfolge in der Literatur sehr umstritten, woraus eine Zweckmäßigkeit des Verfahrens und somit als Alternative zum regulären Insolvenzverfahrensablauf nicht passend erscheinen.
Hierneben ist es bislang unklar, ob der Insolvenzverwalter die Verhandlungen mit den Gläubigern zur Erlangung der Zustimmungserklärungen führen oder begleiten darf.
Die Folgen der vorgenannten Hinderungsgründe können einen wirtschaftlichen Nachteil für den Schuldner und für die Gläubiger bedeuten. Der Schuldner kann erst nach sechs Jahren, nämlich nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, wieder voll am wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Die Gläubiger müssen die Forderung weiterhin bearbeiten, im Bestand führen und eine etwaige jährliche zumeist sehr geringe Ausschüttung verbuchen. Dies wird von den meisten Gläubigern als Ärgernis empfunden, da der Aufwand erfahrungsgemäß höher ist als der zu erwartende Ertrag. Folglich wird die Wohlverhaltensphase eher als notwendiges Übel als eine reelle Chance für den redlichen Schuldner wahrgenommen als die Gläubiger angemessen zu befriedigen.
Eine Lösung könnte hier, bei richtiger Auslegung, die Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung der Gläubiger gem. § 213 InsO darstellen.
Diese Arbeit bietet einen umfassenden Einblick in die Problemkreise der Anwendung der Norm und zeigt vielfältige Lösungen auf. Die übersichtliche Gliederung ermöglicht es dem Leser, diese Arbeit als Handbuch zur Anwendung des § 213 InsO zu nutzen.
Inhaltsverzeichnis
- A) Einleitung
- I. Problemstellung
- II. Ziele
- III. Aufbau
- IV. Methodik
- V. Motivation
- B) Insolvenzverfahren
- I. Zweck des Verfahrens
- 1. Einführung
- 2. Zielsetzung
- 3. Redliche Schuldner
- 4. Restschuldbefreiungsverfahren
- 5. Stellungnahme
- II. Beteiligte am Verfahren
- 1. Einführung
- 2. Schuldner
- 3. Gläubiger
- a) Aussonderungsberechtigte Gläubiger
- b) Absonderungsberechtigte Gläubiger
- c) Massegläubiger
- d) Insolvenzgläubiger
- e) Nachrangige Gläubiger
- 4. Stellungnahme
- III. Arten der Verfahrensbeendigung
- 1. Einführung
- 2. Aufhebung des Verfahrens gem. § 200 InsO
- 3. Aufhebung des Verfahrens gem. § 258 InsO
- 4. Einstellung des Verfahrens mangels Masse gem. § 207 InsO
- 5. Einstellung des Verfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gem. § 211 InsO
- 6. Einstellung des Verfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes gem. § 212 InsO
- 7. Einstellung des Verfahrens mit Zustimmung der Gläubiger gem. § 213 InsO
- a) Einleitung
- b) Normzweck
- c) Antrag des Schuldners
- (a) Antragsteller
- (b) Form des Antrages
- (c) Inhalt des Antrages
- (d) Zeitpunkt der Antragstellung
- (e) Zustimmungserklärung
- i. Einleitung
- ii. Gläubiger mit festgestellten Forderungen
- iii. Gläubiger mit bestrittenen Forderungen
- iv. Absonderungsberechtigte Gläubiger
- v. Massegläubiger
- vi. Qualifikation der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
- vii. Angemeldete und nachträglich erloschene Forderungen
- viii. Probleme der Beibringung
- d) Insolvenzverwalter als Verhandlungsführer
- e) Angebot
- (a) Vergleichsbetrag durch Dritte
- (b) Neuverschuldung
- (c) Nachschuss durch Gesellschafter
- (d) Kauf von Anteilen durch Mitarbeiter
- (e) Forderungsverzicht
- (f) Arbeitsaufnahme trotz mangelnder Erwerbsobliegenheit
- (g) Stellungnahme
- f) Verfahren der Einstellung
- g) Wirkung der Einstellung
- h) Restschuldbefreiung im Anschluss an die Einstellung
- i) Rechtsmittel
- j) Stellungnahme
- C) Vergütung des Insolvenzverwalters
- I. Einführung
- II. Berechnung der Vergütung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2. Berechnungsgrundlage
- a) § 1 Abs. 1 InsVV
- b) § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV
- c) § 1 Abs. 2 Nr. 2 InsVV
- d) § 1 Abs. 2 Nr. 3 InsVV
- e) § 1 Abs. 2 Nr. 4 InsVV
- f) § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV
- 3. Regelvergütung
- a) Einführung
- b) Normalverfahren
- c) Staffelvergütung
- d) Mindestvergütung
- e) Vergleichsberechnung
- 4. Zu- und Abschläge
- a) Einführung
- b) Zuschläge
- (a) Aus- und Absonderungsrechte
- (b) Betriebsfortführung
- (c) Haus- und Grundstücksverwaltung
- (d) Große Masse
- (e) Erhebliche Inanspruchnahme
- (f) Insolvenzplan
- (g) Übersicht und Zusammenfassung
- c) Abschläge
- (a) Einführung
- (b) Vorläufige Verwaltung
- (c) Fortgeschrittene Masseverwertung
- (d) Vorzeitige Verfahrensbeendigung
- (e) Masse groß und geringe Anforderung an den Verwalter
- (f) Übersicht und Zusammenfassung
- 5. Einsatz besonderer Sachkunde
- a) Einführung
- b) Einzelfälle der besonderen Sachkunde
- (a) Prozessverfahren
- (b) Zwangsvollstreckung
- (c) Einigungsgebühr
- 6. Umsatzsteuer
- 7. Auslagen
- a) Einführung
- b) Tatsächliche Auslagen
- c) Auslagenpauschale
- III. Stellungnahme
- D) Schlussteil
- I. Zusammenfassung
- II. Ausblick
- Zweck des Insolvenzverfahrens und die Gläubigerbefriedigung
- Voraussetzungen und Ablauf der Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO
- Rolle des Insolvenzverwalters bei Verhandlungen und die Wahrung seiner Unabhängigkeit
- Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Verfahrensbeendigung
- Restschuldbefreiung im Zusammenhang mit der Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger nach § 213 InsO. Ziel ist die Darstellung der Anwendung, Voraussetzungen und beteiligten Akteure dieses Verfahrens, mit besonderem Fokus auf die Vergütung des Insolvenzverwalters und dessen mögliche Rolle in den Verhandlungen mit den Gläubigern.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Die Einleitung beschreibt die Problemstellung der seltenen Anwendung von § 213 InsO und die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile für Schuldner und Gläubiger. Die Arbeit zielt darauf ab, die Anwendung, Voraussetzungen und die Vergütung des Verwalters im Verfahren nach § 213 InsO zu klären, insbesondere die Frage der Mitwirkung des Verwalters bei den Verhandlungen.
B) Insolvenzverfahren: Dieses Kapitel erläutert den Zweck des Insolvenzverfahrens, die Zielsetzung (Gläubigerbefriedigung und Restschuldbefreiung für redliche Schuldner), die beteiligten Akteure (Schuldner, Gläubiger verschiedener Kategorien, Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht), und verschiedene Arten der Verfahrensbeendigung, darunter die Aufhebung und die vorzeitige Einstellung unter verschiedenen Umständen (Massearmut, Masseunzulänglichkeit, Wegfall des Eröffnungsgrundes). Besonderes Augenmerk liegt auf der Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger nach § 213 InsO, einschließlich der Anforderungen an den Antrag des Schuldners, die Zustimmungserklärung der Gläubiger und die damit verbundenen Herausforderungen.
C) Vergütung des Insolvenzverwalters: Dieses Kapitel analysiert die Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters, insbesondere im Falle einer vorzeitigen Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO. Es beschreibt die Rechtsgrundlage (§ 63 InsO und InsVV), die Berechnungsgrundlage (Wert der Insolvenzmasse, Schätzung bei vorzeitiger Beendigung), die Regelvergütung und die Mindestvergütung. Der Abschnitt behandelt detailliert Zu- und Abschläge auf die Regelvergütung aufgrund von Faktoren wie dem Umfang der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, Betriebsfortführung, Haus- und Grundstücksverwaltung, der Größe der Masse und dem Aufwand des Insolvenzverwalters. Die Berechnung des Honorars für den Einsatz besonderer Sachkunde wird ebenfalls erläutert. Zwei Fallbeispiele veranschaulichen die Berechnung der Vergütung unter verschiedenen Szenarien (reguläre Aufhebung vs. vorzeitige Einstellung nach § 213 InsO).
Schlüsselwörter
Insolvenzverfahren, § 213 InsO, Gläubigerzustimmung, Verfahrenseinstellung, Insolvenzverwalter, Vergütung, Restschuldbefreiung, Masse, Gläubigerbefriedigung, Vergleichsverhandlungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit: Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger nach § 213 InsO
Was ist der Gegenstand der Arbeit?
Die Arbeit untersucht die Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger gemäß § 213 InsO. Sie analysiert die Anwendung, Voraussetzungen und beteiligten Akteure dieses Verfahrens, mit besonderem Fokus auf die Vergütung des Insolvenzverwalters und dessen Rolle in den Verhandlungen mit den Gläubigern.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themenschwerpunkte: den Zweck des Insolvenzverfahrens und die Gläubigerbefriedigung; die Voraussetzungen und den Ablauf der Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO; die Rolle des Insolvenzverwalters bei Verhandlungen und die Wahrung seiner Unabhängigkeit; die Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Verfahrensbeendigung; und die Restschuldbefreiung im Zusammenhang mit der Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO.
Wie ist die Arbeit aufgebaut?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zum Insolvenzverfahren, ein Kapitel zur Vergütung des Insolvenzverwalters und einen Schlussteil. Die Einleitung beschreibt die Problemstellung und die Ziele der Arbeit. Das Kapitel zum Insolvenzverfahren erläutert den Zweck, die beteiligten Akteure und verschiedene Arten der Verfahrensbeendigung, mit besonderem Fokus auf § 213 InsO. Das Kapitel zur Vergütung des Insolvenzverwalters analysiert die Berechnung der Vergütung, insbesondere bei vorzeitiger Verfahrensbeendigung nach § 213 InsO, inklusive detaillierter Erläuterung der Rechtsgrundlagen und Berechnungsgrundlagen. Der Schlussteil beinhaltet eine Zusammenfassung und einen Ausblick.
Welche Arten der Verfahrensbeendigung werden behandelt?
Die Arbeit behandelt verschiedene Arten der Verfahrensbeendigung, darunter die Aufhebung des Verfahrens gemäß § 200 InsO und § 258 InsO, die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO, die Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO, die Einstellung wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes gemäß § 212 InsO und die Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger gemäß § 213 InsO. Der Schwerpunkt liegt auf der Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO.
Wie wird die Vergütung des Insolvenzverwalters berechnet?
Die Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters basiert auf § 63 InsO und der Insolvenzvergütungsverordnung (InsVV). Die Arbeit erläutert die Rechtsgrundlage, die Berechnungsgrundlage (Wert der Insolvenzmasse), die Regelvergütung, die Mindestvergütung und Zu- und Abschläge aufgrund verschiedener Faktoren wie Aus- und Absonderungsrechte, Betriebsfortführung, Haus- und Grundstücksverwaltung, Größe der Masse und Aufwand des Insolvenzverwalters. Die Berechnung des Honorars für den Einsatz besonderer Sachkunde wird ebenfalls erläutert.
Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter bei der Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO?
Der Insolvenzverwalter spielt eine wichtige Rolle bei der Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO. Er ist an den Verhandlungen mit den Gläubigern beteiligt und muss dabei seine Unabhängigkeit wahren. Die Arbeit analysiert die Mitwirkung des Insolvenzverwalters im Detail und beleuchtet die Herausforderungen bei der Wahrung seiner Neutralität.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Insolvenzverfahren, § 213 InsO, Gläubigerzustimmung, Verfahrenseinstellung, Insolvenzverwalter, Vergütung, Restschuldbefreiung, Masse, Gläubigerbefriedigung, Vergleichsverhandlungen.
Für wen ist diese Arbeit relevant?
Diese Arbeit ist relevant für Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Schuldner, Gläubiger und alle, die sich mit Insolvenzrecht befassen. Sie bietet einen detaillierten Einblick in die komplexen Aspekte der Verfahrenseinstellung nach § 213 InsO und die damit verbundene Vergütung des Insolvenzverwalters.
- Quote paper
- Eike Lübbers (Author), 2014, Die Einstellung des Insolvenzverfahrens mit Zustimmung der Gläubiger nach § 213 InsO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283647