Die Familie aus verschiedenen Blickwinkeln


Hausarbeit, 2014

20 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Thematische Hinführung

2. Die Familie aus verschiedenen Blickwinkeln
2.1. Was ist eine Familie?
2.1.1. Definitionsversuche
2.1.2. Rechtlicher Status der Familie
2.1.3. Kennzeichen einer Familie nach Rosemarie Nave-Herz
2.1.4. Bindungsarten in Familien
2.2. Familien im historischen Wandel
2.2.1. Hausgenossenschaften in der Antike
2.2.2. Vorindustrielle Familienhaushalte
2.2.3. Die bürgerliche Familie
2.2.4. Die Familie heute
2.3. Sozialwissenschaftliche Theorien zur Familie
2.3.1. Die strukturfunktionale Familientheorie nach Parsons
2.3.2. Die interaktionistische Familientheorie
2.3.3. Der systemtheoretische Familienansatz
2.4. Aufgaben und Leistungen
2.4.1. Die Reproduktionsfunktion
2.4.2. Die Sozialisations- und Erziehungsfunktion
2.4.3. Die Platzierungsfunktion
2.4.4. Die politische Funktion
2.5. Demographische Entwicklung
2.5.1. Familien mit minderjährigen Kindern
2.5.2. Anzahl der Eheschließungen seit
2.5.3. Geburtenentwicklung seit

3. Umsetzung im Unterricht

Literaturverzeichnis:

1. Thematische Hinführung

Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Familie“ und zwar insbesondere mit den nachfolgenden Aspekten, die eine facettenreiche Annäherung an das Konstrukt „Familie“ ermöglichen sollen.

Der erste Teil der Arbeit befasst sich mit der Fragestellung „Was ist eine Familie?“. Ausgehend von dieser Fragestellung werden zu Beginn einige Definitionsversuche vorgestellt und der rechtliche Status der Familie geklärt. Des Weiteren sollen in diesem Abschnitt auch die Kennzeichen einer Familie nach Rosemarie Nave-Herz, einer deutschen Soziologin, sowie die unterschiedlichen Bindungsarten in Familien thematisiert werden.

Anschließend soll beginnend bei den Hausgenossenschaften in der Antike, über die vorindustriellen Familienhaushalte und die bürgerliche Familie, schließlich zu den heutigen Familienformen geführt werden.

Nach der Betrachtung des historischen Wandels folgen einige sozialwissenschaftliche Theorien zur Familie, dazu gehört die strukturfunktionale Familientheorie nach Parsons, die interaktionistische Familientheorie sowie der systemtheoretische Familienansatz.

Das nachfolgende Kapitel beschäftigt sich dann mit den Aufgaben und Leistungen, die Familien erbringen sollen. Hierbei sollen unter anderem die Reproduktionsfunktion, die Sozialisations- bzw. Erziehungsfunktion sowie die Platzierungsfunktion und die politische Funktion genauer betrachtet werden.

Danach wird ein Überblick über die demographische Entwicklung in Deutschland gegeben. Dabei werden sowohl die Familien mit minderjährigen Kindern im Jahr 2012 als auch die Anzahl der Eheschließungen und Geburten seit 1950 in den Blick genommen.

Neben dem theoretischen Teil dieser Arbeit sollen abschließend einige Vorschläge für die Umsetzung des Themas „Meine Familie“ im Grundschulunterricht – mit einem kurzen Blick auf den Lehrplan – gegeben werden.

2. Die Familie aus verschiedenen Blickwinkeln

Die Familie unterlag in den letzten Jahrhunderten einem kontinuierlichen Wandel, der höchstwahrscheinlich auch noch nicht beendet ist, weshalb man zu Recht die Frage stellen darf, was man denn überhaupt unter einer Familie versteht. Damit man einen besseren Überblick über diese durchaus komplexe Lebensform bekommt, wird die Familie im Folgenden unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet.

2.1. Was ist eine Familie?

Ins Zentrum des ersten Kapitels soll die Erläuterung stehen, was denn überhaupt unter dem Konstrukt „Familie“ zu verstehen ist. Dafür werden nachfolgend einige grundsätzliche Aspekte zum Thema „Familie“ dargestellt, dazu zählen zum Beispiel einige Definitionen, die Rechtsgrundlagen, aber auch Kennzeichen und Bindungsarten in Familien.

2.1.1. Definitionsversuche

Die erste Annäherung an den Begriff „Familie“ soll über einige Definitionsversuche erfolgen, an denen deutlich wird, dass es nicht einfach ist, eine Formulierung zu finden, die „die historische und kulturelle Vielfalt der Familienformen sowie deren Legitimationen und ideologischen Überfrachtungen berücksichtig[t]“[1].

So definiert Richter beispielsweise die Familie als „eine Lebensgemeinschaft, die überwiegend aus Eltern und Kindern besteht [und] [...] auf Abstammung oder entsprechender Fürsorge- und Erziehungsverantwortung [beruht].“[2]Anhand dieser Definition wird deutlich, dass zu einer Familie sowohl Eltern als auch Kinder gehören, die in einem speziellen Verhältnis zueinander stehen. Dies zeigt auch der Definitionsversuch von Böhnisch und Lenz, bei dem dieses spezielle Verhältnis noch durch den Begriff der Generationen genauer charakterisiert wird, denn bei ihnen heißt es: „Das zentrale Kennzeichen von Familien ist die Zusammengehörigkeit von zwei (oder mehreren) aufeinander bezogenen Generationen, die zueinander in einer Elter-Kind-Beziehung stehen.[3]Abschließend soll nun noch die aktuelle Definition des Statistischen Bundesamts vorgestellt werden, welche 2005 an die neuen familiären Verhältnisse angepasst wurde.[4]Dort heißt es: „Als Familien werden im neuen Lebensformenkonzept des Mikrozensus so genannte Eltern-Kind-Gemeinschaften erfasst: Damit sind Ehepaare, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften oder alleinerziehende Mütter und Väter gemeint, die mit ledigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Die Kinder können leibliche Kinder, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder von beiden oder von einem der beiden Elternteile sein.“[5]An diesem neu definierten Familienbegriff wird deutlich, dass es eine große Anzahl an Familienformen gibt, die alle durch das Vorhandensein von Kindern charakterisiert sind. Daraus resultiert des Weiteren, dass nicht mehr nur die Blutsverwandtschaft, die Eheschließung und zwei gegengeschlechtliche Elternteile für eine Familie kennzeichnend sind. Vielmehr ist das „wechselseitige[...] Kooperations- und Solidaritätsverhältnis“[6]zwischen den Mitgliedern ausschlaggebend, welches unabhängig von der Zusammensetzung in einer Familie existiert. Diese Anpassung des Familienbegriffs durch das Statistische Bundesamt zeigt deutlich, dass die Familie einem kontinuierlichen Wandel unterliegt und sich ein neues Familienverständnis herausbildet.

2.1.2. Rechtlicher Status der Familie

Aufgrund ihrer außerordentlichen Bedeutung für die Gesellschaft ist die Familie auch im Artikel 6 des Grundgesetzes verankert. Dort stellt sie der Staat in Absatz 1 unter seinen besonderen Schutz, welcher unter anderem dadurch umgesetzt wird, dass Familien neben steuerlichen Vergünstigungen auch Eltern- und Kindergeld sowie Freibeträge für ihre Kinder vom Staat erhalten. Die beiden darauffolgenden Paragraphen von Artikel 6 regeln die elterlichen Pflichten gegenüber ihren Kindern, also insbesondere die Pflege und Erziehung, sowie das Eingreifen des Staates beim Versagen der Eltern. Der vierte Absatz gewährleistet für alle Mütter Schutz und Fürsorge durch die Gemeinschaft und im letzten Paragraphen werden schließlich gleiche Bedingungen für uneheliche und eheliche Kinder geschaffen, um von vornherein gleichberechtigte Verhältnisse für ihre gesamte Entwicklung sowie für ihre gesellschaftliche Stellung zu schaffen.[7]

2.1.3. Kennzeichen einer Familie nach Rosemarie Nave-Herz

Die Kennzeichen einer Familie stellen einen weiteren wichtigen Aspekt dar, wenn man diese spezielle Lebensform genauer betrachten möchte. Die deutsche Soziologin Rosemarie Nave-Herz hat ihre Familiendefinition mit Hilfe dreier wesentlicher Kriterien formuliert, die für die Sozialform „Familie“ kennzeichnend sind. Nach Nave-Herz ist die biologisch-soziale Doppelnatur ein charakteristisches Kriterium für eine Familie. Darunter versteht man zum einen die „Übernahme der Reproduktions- und Sozialisationsfunktion“[8]und zum anderen auch das Übernehmen anderer Funktionen, welche abhängig von der jeweiligen Kultur zu erfüllen sind, wie zum Beispiel die Platzierung der Kinder innerhalb der Gesellschaft. Das zweite Kennzeichen einer Familie ist das „spezifische[...] Kooperations- und Solidaritätsverhältnis“[9]zwischen den Familienmitgliedern, was bedeutet, dass eine spezifische Rollenstruktur innerhalb der Familie existiert. Als letztes Kriterium nennt die Soziologin die Generationendifferenzierung, also die Existenz mehrerer verschiedener Generationen, wie zum Beispiel Urgroßeltern, Großeltern, Eltern und Kinder. Aufgrund dieser relativ offenen Definition schließt der Familienbegriff nach Nave-Herz eine Vielzahl an Familienformen ein, die dem heutigen Familienverständnis gerecht werden können.[10]

[...]


[1]Meyer, T. (2014): Der Wandel der Familie und anderer privater Lebensformen. In: Geißler, R.: Die Sozialstruktur Deutschlands. 7. Auflage. Wiesbaden. S. 413.

[2]Richter, D. (2007): „Familie“ als politisches Unterrichtsthema. In: Richter, D. (Hrsg.): Politische Bildung von Anfang an. Bonn. S. 157.

[3]Lenz, K., Böhnisch, L. (1997): Zugänge zu Familien – ein Grundlagentext. In: Böhnisch, L., Lenz, K. (Hrsg.): Familien. Eine interdisziplinäre Einführung. Weinheim. S. 28.

[4]vgl. Huinink, J. (2008) : Familie. Konzeption und Realität. In: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung. Familie und Familienpolitik, 301. Bonn. S. 5.

[5]ebd.

[6]Meyer (2014), S. 413.

[7]vgl. Richter (2007), S.158.

[8]Huinink (2008), S. 6.

[9]ebd.

[10]vgl. ebd.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Familie aus verschiedenen Blickwinkeln
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
20
Katalognummer
V284167
ISBN (eBook)
9783668648203
ISBN (Buch)
9783668648210
Dateigröße
538 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Familie, Sozialkunde, Grundschule, Heimat-und Sachunterricht
Arbeit zitieren
Tanja Mai (Autor:in), 2014, Die Familie aus verschiedenen Blickwinkeln, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284167

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