Übliche vertragliche Regelungen beim Share Deal


Seminararbeit, 2004

29 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Gliederung

1. Teil: Einleitung

2. Teil: Grundlagen
A. Abgrenzung des Share Deals vom Asset Deal
B. Formerfordernisse beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen
C. Einordnung des Vertragsabschlusses in den Prozess des Beteiligungskaufs
I. Strategische Analyse- und Konzeptionsphase
II. Transaktionsphase

3. Teil: Üblicher Vertragsaufbau beim Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen
A. Kaufgegenstand
I. Leistungsbeschreibung des Vertragsgegenstandes beim Kauf von Beteiligungen
II. Leistungsbeschreibung des Vertragsgegenstandes beim Kauf einer Mehrheitsbeteiligung
III. Besonderheiten beim Bestehen mehrerer GmbH-Geschäftsanteile
B. Kaufpreis / Kaufpreisanpassung
I. Bestimmung des Unternehmenswertes
II. Fester Kaufpreis
III. Variabler Kaufpreis
C. Zustimmungs- und Genehmigungserfordernisse
D. Das gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsrecht
I. Mängel an Beteiligungsrechten
II. Mängel an dem von der Gesellschaft betriebenen Unternehmen
E. Vertragliche Gewährleistungs- und Haftungsvereinbarungen
I. Garantien
II. Garantiezusagen bezüglich der veräußerten Anteile
III. Unternehmensbezogene Garantiezusagen
IV. Garantien des Erwerbers
V. Rechtsfolgen
VI. Verjährung
F. Closing
I. Stichtag
II. Übertragung der GmbH-Anteile

4. Teil: Ergebnis

Literaturverzeichnis

Beisel, Wilhelm / Klumpp, Hans H.

Der Unternehmenskauf

4. Auflage

München 2003

(zit.: Beisel/Klumpp)

Bergjan, Ralf

Die Auswirkung der Schuldrechtreform 2002 auf den Unternehmenskauf

1. Auflage

Berlin 2003

(zit.: Bergjan)

Buchwaldt, Ekkehard

Bilanz und Beteiligungserwerb

in: NJW 1994 S. 153-159

(zit.: Buchwaldt NJW 1994, 153)

Grunewald, Barbara

Gesellschaftsrecht

5. Auflage

Tübingen 2002

(zit.: Grunewald)

Grunewald, Barbara

Rechts- und Sachmängelhaftung beim Kauf von Unternehmen

in: NZG 2003 S. 372-375

(zit.: Grunewald NZG 2003, 372)

Heerstraßen, Frank / Reinhard, Thorsten

Die Verjährung von Rechtsmängelansprüchen beim Beteiligungskauf nach der Schuldrechtsreform

in: BB 2002 S. 1429-1438

(zit.: Heerstraßen/Reinhard BB 2002, 1429)

Hölters (Hrsg.)

Handbuch des Unternehmens- und Beteiligungskaufs

5. Auflage

Köln 2002

(zit.: Bearbeiter in Hölters)

Holzapfel, Hans-Joachim / Pöllath, Reinhard

Unternehmenskauf in Recht und Praxis

11. Auflage

Köln 2003

(zit.: Holapfel/Pöllath)

Hopt, Klaus J.

Vertrags- und Formularbuch zum Handels-, Gesellschafts-, Bank- und Transportrecht

2. Auflage

München 2000

(zit.: Hopt)

Jansen, Stephan A.

Mergers & Acquisitions, Unternehmensakquisitionen und –kooperationen

4. Auflage

Wiesbaden 2001

(zit.: Jansen)

Klein-Blenkers, Friedrich

Die Entwicklung des Unternehmenskaufrechts (Zivilrecht)

in: NZG 2003 S. 903–908

(zit.: Klein-Blenkers NGZ 2003, 903)

Knott, Hermann J.

Unternehmenskauf nach der Schuldrechtreform

in: NZG 2002 S. 249-257

(zit.: Knott NZG 2002, 249)

Larisch, Tobias

Gewährleistung beim Unternehmens- und Beteiligungskauf

1. Auflage

Köln 2004

(zit.: Larisch)

Palandt

Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts

Ergänzungsband zu Palandt, BGB

61. Auflage

München 2002

Picot, Gerhard

Unternehmenskauf und Restrukturierung

3. Auflage

München 2004

(zit.: Picot)

Reimann, Wolfgang

Die Bewertung von GmbH-Anteilen im Zivilrecht

in: DStR 1991 S. 910-916

(zit.: Reimann DStR 1991, 910)

Roth, Günter / Altmeppen, Holger

Kurzkommentar betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

4. Auflage

München 2003

(zit.: Bearbeiter in Roth/Altmeppen)

Seibt, Christoph H. / Raschke, Thorsten / Reiche, Felix

Rechtsfragen der Haftungsabgrenzung bei Garantien (§444 n.F. BGB) und M&A Transaktionen

in: NZG 2002 S. 256-264

(zit.: Seibt/Raschke/Reiche NZG 2002, 256)

Semler, Johannes / Volhard, Rüdiger

Arbeitshandbuch für Unternehmensübernahmen Band 1

München 2001

(zit.: Semler/Volhard, Band 1)

Semmler, Johannes / Volhard, Rüdiger

Arbeitshandbuch für Unternehmensübernahmen Band 2

München 2003

(zit.: Semler/Volhard, Band 2)

Streck, Michael / Deutsches Steuerberaterinstitut (Hrsg.)

Kauf – Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen

Bonn 1993

(zit.: Bearbeiter in Streck/Deutsches Steuerberaterinstitut)

Triebel, Volker / Hölzle, Gerrit

Schuldrechtsreform und Unternehmensverträge

in: BB 2002 S. 521-538

(zit.: Triebel/Hölzle BB 2002, 521)

Wälzholz, Eckhard

Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf Gesellschaften und Geschäftsanteilsabtretungen

in: DStR 2002 S. 500-509

(zit.: Wälzholz DStR 2002, 500)

Weitnauer, Wolfgang

Der Unternehmenskauf nach neuem Kaufrecht

in: NJW 2002 S. 2511-2518

(zit.: Weitnauer NJW 2002, 2511)

1. Teil: Einleitung

Mittlerweile stellen die Käufe von Unternehmen einen beachtlichen Wirtschaftszweig dar. Allein im Jahr 2003 wurden 548 Unternehmensübernahmen mit deutscher Beteiligung mit einem Gesamtwert von 40 Milliarden Euro abgewickelt.[1]

Es kann grundsätzlich zwischen zwei Arten von Unternehmenskäufen unterschieden werden, einerseits der Erwerb aller einzelnen Wirtschaftsgüter und Vermögensgegenstände eines Unternehmens und andererseits die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft. Diese Vermögenserwerbe und Beteiligungskäufe sind gesetzlich nicht speziell geregelt und wirken sich auf mehrere besondere Rechtsbereiche aus, so dass sich eine Vertragsgestaltung mit entsprechenden detaillierten Regelungen empfiehlt. Dabei müssen auch möglichst die Interessen der Vertragsparteien gewahrt werden und die zu erwartenden Risiken eindeutig diesen vertraglich zugewiesen werden.

Diese Arbeit befasst sich mit üblichen vertraglichen Regelungen eines Beteiligungskaufs unter Beachtung der daraus resultierenden Nutzen und Risiken für die Vertragsparteien. Weil diese Arbeit in Anlehnung an das „Planspiel Unternehmenskauf“ erstellt wird, wird, sobald es auf spezielle gesellschaftsrechtliche Regelungen ankommt, nur auf spezielle Regelungen der Gesellschaftsform der GmbH eingegangen.

2. Teil: Grundlagen

A. Abgrenzung des Share Deals vom Asset Deal

Ein Asset Deal ist ein Unternehmenskauf, bei dem materielle und immaterielle Vermögensbestandteile eines Unternehmens übertragen werden (Singularzession). Auf den Asset Deal finden über § 453 Abs.1 BGB die Regeln des Sachkaufrechts Anwendung. Nach vollzogenem Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ist der Erwerber in der Lage das Unternehmen weiterzuführen.[2]

Als Share Deal bezeichnet man einen Beteiligungskauf. Hier werden die Gesellschaftsanteile an einem Rechtsträger des Unternehmens gekauft, alle materiellen und immateriellen Vermögensbestandteile bleiben dem Rechtsträger zugeordnet.[3] Rechtsträger kann eine Kapital- oder eine Personenhandelsgesellschaft sein.[4] Ein Share Deal ist Rechtskauf gemäß § 453 Abs.1 BGB[5], unabhängig davon welches kaufrechtliche Gewährleistungsrecht Anwendung findet.[6] Die Gesellschaftsanteile werden abgetreten.[7] Die gesellschaftsspezifischen Regelungen sind bei der Abtretung immer zu beachten.[8]

B. Formerfordernisse beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen

GmbH-Geschäftsanteile sind gemäß § 15 Abs.1 GmbHG frei veräußerlich und vererblich. Sowohl die Verpflichtung zur Abtretung als auch das Verfügungsgeschäft selbst bedarf der notariellen Form gemäß § 15 Abs.3, Abs.4 GmbHG. Liegt keine notarielle Form des Verpflichtungsgeschäfts vor, so heilt die notarielle Beurkundung der eigentlichen Abtretung den Mangel gemäß § 15 Abs.4 Satz2 GmbHG. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des § 15 GmbHG werden ausdrücklich in § 15 Abs.5 GmbHG zugelassen. Diese Einschränkungen betreffen allerdings nur das Verfügungsgeschäft insofern, als sie zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung bedürfen.[9] Die Verpflichtungsfähigkeit des Gesellschafters ist nicht beschränkbar.[10]

C. Einordnung des Vertragsabschlusses in den Prozess des Beteiligungskaufs

Der Prozess eines Beteiligungskaufs ist nicht bei allen Transaktionen gleich. Es lassen sich aber einige typische Abwicklungsschritte verallgemeinern. Grundsätzliche Voraussetzung für diese einzelnen Abwicklungsschritte ist der wirtschaftliche Wille des Erwerbers zum Kauf von Geschäftsanteilen.

I. Strategische Analyse- und Konzeptionsphase

Meistens findet vor jeder Kaufentscheidung eine möglichst genaue Analyse des eigenen Unternehmens und seiner Umwelt statt. Es werden Unternehmensziele und Gesamtstrategien formuliert und eine Analyse des Akquisitionsumfeldes durchgeführt. Bereits in dieser Phase werden meist Teams aus externen und internen Fachleuten zusammengestellt.[11]

II. Transaktionsphase

Nachdem sich aufgrund einer Vorauswahl (screening) einige oder ein Verkaufsinteressent herauskristallisiert haben, wird mit diesen oder diesem Kontakt aufgenommen.

1. Vorvertragliche Verhandlungsphase

Vor Eintritt in die Vertragsverhandlungen ermittelt der Kaufinteressierte den möglichen Kaufpreis und der oder die Verkäufer stellen Bedingungen, unter denen sie zum Verkauf bereit sind.

2. Verhandlungsphase

Mittels Verhandlungskommissionen beider Parteien beginnen nun die Verkaufsverhandlungen. Meistens wird die Vertragsanbahnung mit einer schriftlichen Absichtserklärung (Letter of Intent) dokumentiert.[12] Es werden Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen, um die von der Verkäuferseite abgegebenen detaillierten Informationen geheim zu halten. Der Käufer führt eine genaue Untersuchung des Zielunternehmens durch (Due Dilligence), um die Kaufpreisbestimmung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.[13]

3. Vertragsschluss

Auf Grundlage der vorausgegangenen Verhandlungen wird dann ein Beteiligungskaufvertrag formuliert, bei komplexen Transaktionen werden zusätzlich Rahmenverträge mit übergreifenden vertraglichen Regelungen getroffen.

3. Teil: Üblicher Vertragsaufbau beim Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen

Aufgrund verschiedenster Umstände und Interessen existieren eine Vielzahl von verschiedenen ausgestalteten Beteiligungskaufverträgen. Dennoch lassen sich immer wiederkehrende übliche vertragliche Regelungen erkennen.

A. Kaufgegenstand

Kaufgegenstand eines Share Deals sind die Anteile der das Unternehmen tragenden Gesellschaft.

I. Leistungsbeschreibung des Vertragsgegenstandes beim Kauf von Beteiligungen

Sofern kein Kauf von einer Mehrheitsbeteiligung vorliegt, greift die Anwendung der Rechtsmängelhaftung gemäß §§453 Abs.1 1.Alternative, 435, 437 BGB bezüglich der Geschäftsanteile.

Im allgemeinen werden GmbH-Anteile mit Gewinnbezugsrechten übertragen, Gewinne sind „andere Früchte“ im Sinne des §101 Nr.2 BGB und sie stehen bei Verkauf des Gesellschaftsanteils während des Geschäftsjahres dem Verkäufer und Käufer entsprechend anteilig zu. Eine davon abweichende vertragliche Regelung ist zulässig.[14] Eine Stichtagsbilanz auf den Übergangsstichtag würde eine einfachere Gewinnzuteilung bieten. Der Stichtagsbilanzabschluss würde aber bei einer bestehenden Rechtsform einer GmbH eine Änderung der Satzung nach sich ziehen.[15] Um Unstimmigkeiten über die Gewinnverteilung zu vermeiden und um einer möglichen negativen Beeinflussung des Verkäufers auf das Geschäftsergebnis des laufenden Jahres auszuweichen, sollte eine Regelung diesbezüglich in den Kaufvertrag aufgenommen werden.[16] Zusätzlich kann die Aufteilung des noch nicht unter den Gesellschaftern verteilten Gewinns früherer Geschäftsjahre (Gewinnrücklagen oder Gewinne über die noch kein Beschluss über die Ergebnisverwendung gefasst wurde[17] ) vertraglich bestimmt werden.

II. Leistungsbeschreibung des Vertragsgegenstandes beim Kauf einer Mehrheitsbeteiligung

Wenn der Anteilskauf zu einer beherrschenden Stellung des Erwerbers führt (dies wird bei einem Kauf von 75% der Geschäftsanteile oder mehr angenommen), wird die Transaktion als Unternehmenskauf qualifiziert. Dann wird neben der gesetzlichen Haftung für die Beteiligungsrechte auch für die Beschaffenheit des Unternehmens gehaftet, das Sachmängelgewährleistungsrecht findet darauf gemäß §§453 Abs.1, 434 ff. BGB Anwendung.[18] Aus diesem Grund sind detaillierte Beschaffenheitsvereinbarungen nach § 434 Abs.1 Satz1 BGB möglichst abschließend vorzunehmen, auch um die Anwendung des § 434 Abs.1 Satz 2 BGB auszuschalten.[19] Außerdem sollten –im günstigsten Fall ausschließlich- selbständige Garantievereinbarungen getroffen werden, um eine verschuldensunabhängige Haftung des Veräußerers zu erreichen. Mit Hilfe der Bilanz und der Inventarliste können die einzelnen Bestandteile am besten definiert und aufgezählt werden.[20]

III. Besonderheiten beim Bestehen mehrerer GmbH-Geschäftsanteile

Zu beachten gilt das Stückelungsverbot in § 5 Abs.3 Satz2 GmbHG, dessen Missachten zur Nichtigkeit des Beteiligungskaufvertrags führt. Des Weiteren sind nach § 15 Abs.2 GmbHG Geschäftsanteile immer als rechtlich selbständig zu betrachten und unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelungen einzeln veräußerbar.[21]

B. Kaufpreis / Kaufpreisanpassung

Die Kaufpreisbestimmung beachtet meistens Zukunftsentwicklungen des Unternehmens. Da verschiedenste unerwartete Umstände den Wert des Unternehmens während der Zeit des Beteiligungsüberganges beeinflussen können, bringt die Bestimmung des Kaufpreises von Geschäftsanteilen einige Risiken mit sich.[22] Es ist ratsam den Kaufpreis durch entsprechende Klauseln vorher zu benennen, dieser aber sich dann dem veränderten Unternehmenswert anpassen kann (z.B. mit Hilfe einer Material Adverse Change –Klausel). Ebenfalls sollte die angewandte Vorgehensweise der Kaufpreisermittlung im Vertrag angegeben werden, um vor allem die Anwendung des § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) mit den Rechtsfolgen der Anpassung oder Aufhebung des Vertrages so gut wie auszuschließen.[23]

[...]


[1] http://www.mergers-and-acquisitions.de.

[2] Klein-Blenkers NZG 2003, 903, 905.

[3] Larisch, S. 179.

[4] Semler/Volhard, Band 1, §12 /Rn.24.

[5] Putzo in Palandt Ergänzungsband, § 453 /Rn. 23.

[6] Bergjan, S.276.

[7] Rainer in Streck/Deutsches Steuerberaterinstitut, S.90 /Nr.77.

[8] Klein-Blenkers NZG 2003, 903, 906.

[9] Vgl. §§ 182 ff.BGB.

[10] Altmeppen in Roth/Altmeppen, § 15 / Rn. 94.

[11] Jansen, S.165.

[12] Semler/Volhard, Band 1, §11 /Rn. 34.

[13] Picot, Teil 1 /Rn. 46/47.

[14] Holzapfel/Pöllath, Rn.198 ff.

[15] Picot, Teil 1 /Rn. 80 ; Beisel/Klumpp, Teil 4 /Rn.13.

[16] Picot, Teil 1 /Rn. 60 .

[17] Hopt, S. 659.

[18] Grunewald NZG 2003, 372, 372.

[19] Triebel/Hölzle BB 2002, 521, 536.

[20] Picot, Teil 1 /Rn. 53.

[21] Picot, Teil 1/Rn. 79.

[22] Picot, Teil 1 /Rn. 58 ; Holzapfel/Pöllath, Rn.611 ff. ; Semler in Hölters, Teil 6 /Rn. 97 ; Jansen, S.188 ff.

[23] Holzapfel/Pöllath, Rn. 739 ; Triebel/Hölzle BB 2002, 521, 536.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Übliche vertragliche Regelungen beim Share Deal
Hochschule
Universität Siegen  (Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht)
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
29
Katalognummer
V28425
ISBN (eBook)
9783638302081
Dateigröße
560 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Regelungen, Share, Deal
Arbeit zitieren
Katharina Kirbach (Autor:in), 2004, Übliche vertragliche Regelungen beim Share Deal, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28425

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