Im Englischen lautet das Wort für Handelsrecht commercial law. Dies ist ein loser Sammelbegriff für das Recht, welches auf jede Art von kaufmännischen Geschäftsbeziehungen Anwendung findet. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff commercial law kein festgeschriebener juristischer Fachausdruck ist, der ein genaues Rechtsgebiet umfasst. Denn im englischen Recht ist eine „präzise Abgrenzung des Handelsrecht vom allgemeinen Zivilrecht nicht erforderlich“ . Doch was sind die Besonderheiten dieses englischen commercial laws?
Diese Frage soll in der folgenden Arbeit beantwortet werden. Im englischen Handelsrecht wird viel über Präzedenzfälle (case laws) entschieden, sodass auch diese Arbeit die wichtigsten Präzedenzfälle zum besseren Verständnis skiziert. Zunächst folgt ein Kapitel über die Geschichte des englischen Rechts, ein Kapitel über die Bedeutung des Case Laws und ein Kapitel über Verträge im englischen Recht. Im Anschluss ist die Arbeit in drei Themenfelder aufgeteilt, die zum einen den Problemkreis Vertragsschluss (Kapitel 4), zum anderen den Problemkreis Pflichten des Verkäufers (Kapitel 5) und drittens den Problemkreis Pflichten des Käufers (Kapitel 6) behandeln. Kapitel 7 diskutiert die Frage, weshalb Großbritannien bisher nicht dem UN-Kaufrecht beigetreten ist und fasst die wichtigsten Erkenntnisse zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
1. Die Geschichte des englischen Rechts
2. Die Bedeutung des Case Laws
3. Verträge im englischen Recht
4. Problemkreis Vertragsschluss
4.1 Abweichende AGBs
4.2 Fehlende Einbeziehung der AGBs
4.3 Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
5. Problemkreis Pflichten des Verkäufers
5.1 Lieferort und Lieferzeit
5.2 Gefahrübergang
5.3 Nicht vertragsgemäße Ware
5.3.1 Falsche Quantität
5.3.2 Falschlieferung
5.3.3 Schlechtlieferung
5.3.4 Kauf nach Muster
5.4 Untersuchungs- und Rügepflicht
5.4.1 Rechtsverzicht
5.4.2 Rechtsverlust durch die Annahme von Teillieferungen
5.4.3 Rechtsverlust durch die Annahme
5.4.4 Ausnahmen bei der Feststellung der Annahme
5.4.5 Zwischenfazit: Untersuchungs- und Rügepflicht
5.5 Rechte des Käufers
5.5.1 Recht auf Zurückweisung und Beendigung
5.5.2 Erfüllungsanspruch
5.5.3 Anspruch auf Lieferung neuer Ware, Beseitigung der Mängel oder Kaufpreisminderung
5.5.4 Anspruch auf Schadensersatz
6. Problemkreis Pflichten des Käufers
6.1 Allgemeine Pflichten des Käufers
6.2 Zahlungsort
6.3 Zahlungszeitpunkt
6.4 Währungsklauseln
6.5 Rechte des Verkäufers
7. Abschließende Bemerkungen
7.1 Großbritannien und das UN-Kaufrecht
7.2 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Besonderheiten des englischen Handelsrechts (commercial law) im Kontext des Handelskaufs und vergleicht diese mit den Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Dabei wird der Frage nachgegangen, wie das englische Recht, das stark auf Präzedenzfällen basiert, spezifische Problemkreise wie den Vertragsschluss sowie die wechselseitigen Pflichten von Käufer und Verkäufer regelt und warum Großbritannien bisher von einer Ratifizierung des UN-Kaufrechts abgesehen hat.
- Grundlagen der englischen Rechtsgeschichte und die Bedeutung des Case Law
- Vertragsschluss im englischen Recht unter Berücksichtigung von AGBs
- Detaillierte Analyse der Pflichten von Verkäufer und Käufer sowie deren Rechtsbehelfe
- Kritische Diskussion zur Nicht-Ratifizierung des UN-Kaufrechts durch Großbritannien
Auszug aus dem Buch
4. Problemkreis Vertragsschluss
In Großbritannien können die Vertragsbedingungen sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden: „Subject to this and any other Act, a contract of sale may be made in writing (either with or without seal), or by word of mouth, or partly in writing and partly by word of mouth, or may be implied from the conduct of the parties.“ (SOGA, 1979, Part II §4.1)
Wird der contract of sales schriftlich vereinbart, wird dies oft dem juristischen Bestand überlassen; dies steht im direkten Gegensatz zu deutschen „Gepflogenheiten“. Daher sind englische Verträge oft sehr detailliert und präzise verfasst, aber somit meist länger als z. B. deutsche Verträge (Vogenauer, 2012b, S.40). Die Parteien bemühen sich so viele Einzelheiten wie möglich vorab zu regeln, da den englischen Gerichten nachgesagt wird streng am Wortlaut zu haften (Vogenauer, 2012b, S.46). Deshalb sind in Großbritannien an die 42 ständig aktualisierte Vertragsmuster-Bücher (The Encyclopedia of Forms and Precedents) vorhanden, in Deutschland hingegen nur einige wenige.
Im englischen Vertragsrecht gehören zu den ausdrücklichen Vertragsbedingungen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Englischen standard terms oder general terms and conditions) (Vogenauer, 2012b, S. 39).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) werden oft als das „Kleingedruckte“ am Ende eines Vertrages bezeichnet. Sie kommen in den meisten Bereichen des deutschen Zivilrechts vor wie z. B. bei Kaufverträgen, Bauverträgen und Mietverträgen. Der Zweck der AGBs ist, eine Risikoabwälzung zwischen den beiden Vertragspartnern vorzunehmen, da sie individuell für beide Seiten die wichtigsten Bedingungen, die an den Vertragspartner gestellt werden – wie z. B. Mindeststandards bei einem Kaufvertrag – beinhalten.
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Die Arbeit gibt einen Überblick über das englische Handelsrecht und führt in die Methodik der Untersuchung mittels Präzedenzfällen ein.
1. Die Geschichte des englischen Rechts: Das Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung des englischen Rechts, insbesondere im Kontext der industriellen Revolution und der Entstehung des Sale of Goods Act.
2. Die Bedeutung des Case Laws: Hier wird erläutert, wie das englische Rechtssystem auf Präzedenzfällen basiert und worin die Unterschiede zum kodifizierten Recht bestehen.
3. Verträge im englischen Recht: Es werden die Grundlagen des Kaufvertrags erläutert und die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkverträgen vorgenommen.
4. Problemkreis Vertragsschluss: Dieses Kapitel behandelt die Besonderheiten beim Abschluss von Verträgen, insbesondere die Einbeziehung von AGBs und die Rolle kaufmännischer Bestätigungsschreiben.
5. Problemkreis Pflichten des Verkäufers: Detaillierte Darstellung der Verkäuferpflichten, der Gefahrtragung sowie der Folgen bei nicht vertragsgemäßer Lieferung.
6. Problemkreis Pflichten des Käufers: Erläuterung der Käuferpflichten wie Zahlungsmodalitäten und die rechtlichen Möglichkeiten des Verkäufers bei Vertragsverletzungen.
7. Abschließende Bemerkungen: Zusammenfassung der Gründe für die bisherige Nicht-Ratifizierung des UN-Kaufrechts durch Großbritannien.
Schlüsselwörter
Englisches Handelsrecht, Commercial Law, Sale of Goods Act, Case Law, Präzedenzfälle, Vertragsschluss, AGB, Kaufvertrag, Verkäuferpflichten, Käuferpflichten, UN-Kaufrecht, Ratifizierung, Schadensersatz, Rechtsbehelfe, Last Shot Theory.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten des englischen Handelskaufrechts sowie dessen Abgrenzung zum international gängigen UN-Kaufrecht.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Zentrale Themen sind der Vertragsschluss, die Pflichten von Käufer und Verkäufer, die Rolle von Präzedenzfällen sowie die Gründe, warum Großbritannien bisher nicht dem UN-Kaufrecht beigetreten ist.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, einen fundierten Einblick in die Praxis des englischen Handelsrechts zu geben und aufzuzeigen, wie sich dieses in wesentlichen Punkten vom europäischen und internationalen Standard unterscheidet.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es wird eine rechtsvergleichende und analytische Methode verwendet, die insbesondere auf die Auswertung von Gesetzestexten (wie dem Sale of Goods Act) und relevanten Präzedenzfällen (Case Law) setzt.
Welche Inhalte umfasst der Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in die Problemkreise Vertragsschluss, die Pflichten des Verkäufers (inklusive Mängelhaftung und Untersuchungs-/Rügepflichten) sowie die Pflichten des Käufers bei der Vertragsabwicklung.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Schlüsselbegriffe sind unter anderem Commercial Law, Case Law, SOGA (Sale of Goods Act), Last Shot Theory, Vertragsbindung und das Verhältnis zum UN-Kaufrecht.
Wie regelt das englische Recht das Problem abweichender AGBs?
Das englische Recht wendet hier die sogenannte "last shot theory" an, wonach die Bedingungen der Partei als Vertragsbestandteil gelten, die als letztes eine entsprechende Erklärung abgegeben hat.
Was unterscheidet das englische Recht bei der Untersuchungs- und Rügepflicht vom deutschen Recht?
Das englische Recht kennt keine explizite gesetzliche Untersuchungspflicht, jedoch wird der Käufer durch das Risiko, sein Zurückweisungsrecht bei zu langem Zuwarten zu verlieren, zu einer zeitnahen Prüfung und Rüge angehalten.
- Quote paper
- Robin Wagner (Author), 2013, Handelskaufrecht in England. Die Besonderheiten des britischen commercial law im Vergleich zum UN-Kaufrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284787