Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Social Work

§35a KJHG - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Title: §35a KJHG - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Term Paper , 2004 , 16 Pages , Grade: gut

Autor:in: Melanie Bongers (Author)

Social Work
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

1. Wesentliche Paragraphen

§35a KJHG

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

(1) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem

für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und

2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche

Beeinträchtigung zu erwarten ist. (2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall

1. in ambulanter Form

2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,

3. durch geeignete Pflegepersonen und

4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. (3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach §39 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 40 und 41 des Bundessozialhilfegesetzes, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte und von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.

(4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut werden.

§39 BSHG

Personenkreis und Aufgabe

(3) Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. (4) (Satz 1) Für die Leistungen zur Teilhabe gelten die Vorschriften des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, soweit sich aus diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nichts Abweichendes ergibt. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Wesentliche Paragraphen

2. Seelische Behinderung – ja oder nein?

3. Wie wird geprüft?

4. Antrag, Anspruch, Verfahren

5. Behandlung, Ziele

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a KJHG, um die komplexen Kriterien für den Anspruch und die notwendigen Hilfeplanverfahren zu beleuchten.

  • Rechtliche Einordnung des § 35a KJHG im Kontext der Sozialhilfe
  • Kriterien zur Definition und Feststellung einer seelischen Behinderung
  • Prozess der Bedarfsprüfung und Gutachtenerstellung
  • Verfahrensablauf bei der Beantragung und Bewilligung von Leistungen
  • Zielsetzungen und Methoden der therapeutischen sowie pädagogischen Behandlung

Auszug aus dem Buch

Seelische Behinderung – ja oder nein?

Um mit dem Paragraphen 35a arbeiten zu können und überhaupt rechtlich anspruchsberechtigt zu sein, bleibt neben den rechtlichen Voraussetzungen (siehe 4.) primär die Frage: Ist das Kind oder der Jugendliche bzw. junge Volljährige seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht? Wenn die Leistungen nach dem KJHG in Anspruch genommen werden sollen, muss also eine seelische Störung vorliegen, die u.a. eine konkrete Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft zur Folge hat.

Eine seelische Behinderung droht, wenn psychosomatische Reaktionen und seelische Störungen derart massiv werden, dass sie die soziale und auch individuelle Lebensgestaltung außerordentlich beeinträchtigen. Dies ist besonders bei Kindern schwierig festzustellen aufgrund derer unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten, auch deshalb, da eine Behinderung nicht als Krankheit sondern als Abweichung vom Normalzustand bezeichnet wird.

Bevor der Paragraph 35a mit dem KJHG in Kraft getreten ist, war die Eingliederungshilfe auch für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im BSHG verankert, neben der körperlich und auch geistigen Behinderungen; es wurde kaum ein Unterschied gemacht zwischen behinderten Kindern und Jugendlichen und behinderten Erwachsenen. Problematisch ist nun die Feststellung der Zuständigkeit (BSHG oder KJHG), da für körperliche und geistige Behinderung bezüglich der Leistungen, Anspruchsberechtigung, usw. weiterhin das BSHG zuständig bleibt. Denn schwer ist es oftmals, eine Abgrenzung zwischen seelischer und körperlicher Behinderung aufzuzeigen; besonders schwierig ist auch die Zuständigkeit bei einer Mehrfachbehinderung.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Wesentliche Paragraphen: Das Kapitel erläutert die gesetzlichen Bestimmungen des § 35a KJHG sowie § 39 BSHG bezüglich des Leistungsanspruchs und der Aufgaben der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen.

2. Seelische Behinderung – ja oder nein?: Hier wird die Problematik der Diagnose und der Abgrenzung von seelischen Störungen zu anderen Behinderungsformen sowie die Rolle der Schule bei der Früherkennung diskutiert.

3. Wie wird geprüft?: Dieses Kapitel beschreibt den Prozess der fachgruppengestützten Prüfung unter Verwendung von ICD-10-Kategorien und die Anforderungen an Gutachten zur Feststellung einer drohenden oder bestehenden Behinderung.

4. Antrag, Anspruch, Verfahren: Es werden die formalen Rahmenbedingungen wie die Antragsstellung, die Zuständigkeit des örtlichen Trägers sowie das Mitspracherecht der Betroffenen im Hilfeplanverfahren dargelegt.

5. Behandlung, Ziele: Der Fokus liegt auf den therapeutischen Zielen, der stationären sowie ambulanten Behandlungspraxis und der Bedeutung der individuellen Hilfeplanung durch Fachkräfte.

Schlüsselwörter

Eingliederungshilfe, § 35a KJHG, seelische Behinderung, psychische Störung, Jugendhilfe, Hilfeplanung, ICD-10, medizinische Rehabilitation, soziale Teilhabe, Kindeswohl, psychotherapeutische Behandlung, Diagnostik, Leistungsanspruch.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit thematisiert die rechtlichen und praktischen Aspekte der Eingliederungshilfe gemäß § 35a KJHG für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen oder entsprechenden Drohungen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die gesetzliche Verankerung, das Diagnoseverfahren, die rechtlichen Zuständigkeiten und die praktische Ausgestaltung der Hilfen zur sozialen Eingliederung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, den komplexen Prozess von der Feststellung der Behinderung bis zur Bewilligung und Durchführung geeigneter Hilfsmaßnahmen verständlich darzustellen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse einschlägiger Gesetzestexte sowie auf Fachliteratur zur Sozialpädagogik und Kinder- und Jugendhilfe.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Definition seelischer Behinderungen, den Anforderungen an fachliche Gutachten, dem formalen Antragsverfahren und den verschiedenen Behandlungsoptionen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie § 35a KJHG, seelische Behinderung, Hilfeplanung, Teilhabe und soziale Eingliederung geprägt.

Wie unterscheidet sich die Zuständigkeit bei Mehrfachbehinderungen?

Die Zuständigkeit ist oft Auslegungssache, wobei eine Abgrenzung zwischen seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen (BSHG vs. KJHG) schwierig bleibt.

Welche Rolle spielt die Schule bei der Diagnose?

Die Schule spielt eine zentrale Rolle in der Früherkennung, da dort Auffälligkeiten oder Lernstörungen oft als erste Anzeichen für eine drohende seelische Behinderung wahrgenommen werden.

Was bedeutet die "Drohung" einer seelischen Behinderung im rechtlichen Sinne?

Eine drohende Behinderung liegt vor, wenn nach fachlicher Erkenntnis das Eintreten einer seelischen Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Excerpt out of 16 pages  - scroll top

Details

Title
§35a KJHG - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
College
University of Applied Sciences Ludwigshafen
Grade
gut
Author
Melanie Bongers (Author)
Publication Year
2004
Pages
16
Catalog Number
V28486
ISBN (eBook)
9783638302487
Language
German
Tags
KJHG Eingliederungshilfe Kinder Jugendliche
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Melanie Bongers (Author), 2004, §35a KJHG - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28486
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  16  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint