Mit Einführung des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) am 1. Januar 2006 hat der Gesetzgeber das Prinzip der Aktenöffentlichkeit eingeführt und somit die öffentliche Hand zu besonderer Transparenz verpflichtet. Vom Grundsatz des Aktengeheimnisses hin zum voraussetzungslosen Informationsanspruch für jedermann; ein Paradigmenwechsel, der im Vergaberecht zu gewissen Spannungen führt. Auch wenn die Ziele des IFG, das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter zu machen und die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger zu stärken, grundsätzlich zu begrüßen sind, lässt sich ein grenzenloser Informationsanspruch kaum mit den vergaberechtlichen Prinzipien des unverfälschten Wettbewerbs und der Geheimhaltung vereinbaren.
Auch die vergaberechtlichen Informations- und Akteneinsichtsansprüche stehen grundsätzlich Geheimhaltungsinteressen anderer Verfahrensbeteiligter diametral entgegen. Während Antragsteller zur Begründung effektiven Rechtschutzes im Vergabeverfahren und im Vergabenachprüfungsverfahren großes Interesse an uneingeschränkter Akteneinsicht haben, versuchen andere Verfahrensbeteiligte einer Offenlage durch die Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenzuwirken.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
I. IM SPANNUNGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN GEHEIMHALTUNG UND TRANSPARENZ
II. ZIEL UND GANG DER ARBEIT
B. AUF DEM WEG ZU MEHR TRANSPARENZ
I. VON DER HAUSHALTSRECHTLICHEN ZUR WETTBEWERBSRECHTLICHEN LÖSUNG
II. DAS IFG – INFORMATIONSANSPRUCH FÜR JEDERMANN
C. VERGABERECHTLICHER REGELUNGSRAHMEN
I. KARTELLVERGABERECHT
1. Vergabeverfahren
a) § 19 EG I, II, IV VOB/A
b) § 14 EG I, VII, VIII VOB/A
c) §§ 22 EG I, II, 17 EG I, II, III VOL/A
d) §§ 14 V, 10 V, 8 III VOF
e) Die Informationspflicht aus § 101a GWB
f) Nebeneinander von §§ 101a GWB und Verdingungsordnungen
2. Vergabenachprüfungsverfahren – § 111 GWB
a) Tatbestandsvoraussetzungen
b) Umfang des Akteneinsichtsrechts
c) Versagung der Akteneinsicht aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
d) Interessenabwägung
II. UNTERSCHWELLENVERGABE
III. ZWISCHENERGEBNIS
D. REGELUNGSRAHMEN DES IFG
I. INFORMATIONSANSPRUCH GEM. § 1 I 1 IFG
II. BESCHRÄNKUNG DER AUSKUNFTSRECHTE
III. ZWISCHENERGEBNIS
E. ZUM NEBENEINANDER VON INFORMATIONSANSPRÜCHEN NACH DEM IFG UND VERGABERECHTLICHEN AKTENEINSICHTS- UND INFORMATIONSANSPRÜCHEN
I. AUSKUNFTSANSPRÜCHE HINSICHTLICH FISKALISCHEN VERWALTUNGSHANDELNS
II. SUBSIDIARITÄT DES IFG
III. PARALLELE ANWENDUNG DES IFG IM VERGABEVERFAHREN
1. DAS URTEIL DES VG STUTTGART VOM 17.05.2011 – 13 K 3505/09
a) Spezialitätsverhältnis
b) Vergaberechtsvorschriften als speziellere Rechtsvorschriften
2. IFG UND VERDINGUNGSORDNUNGEN
3. IFG UND § 101A GWB
4. IFG UND GEHEIMHALTUNGSVORSCHRIFTEN DES VERGABERECHTS
5. ZWISCHENERGEBNIS
IV. PARALLELE ANWENDUNG DES IFG IM NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
a) Vergabekammer als gerichtsähnliche Institution?
b) Spezialitätsverhältnis
c) Vergleich mit § 29 VwVfG
d) Beschleunigungsgrundsatz, § 113 GWB
e) Zwischenergebnis
V. IFG UND UNTERSCHWELLENVERGABE
VI. DIE LAGE NACH ABSCHLUSS DES VERGABEVERFAHRENS
VII. GESAMTERGEBNIS
F. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die Akteneinsichts- und Informationsansprüche im Vergabeverfahren sowie im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Zentrale Forschungsfrage ist die Klärung des Verhältnisses zwischen dem allgemeinen Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und den spezifischen vergaberechtlichen Regelungen zu Akteneinsicht und Informationszugang.
- Konkurrenzbetrachtung zwischen IFG und Vergaberecht
- Interessenkollision zwischen Transparenz und Geheimhaltung
- Unterscheidung zwischen Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren
- Differenzierung zwischen Ober- und Unterschwellenbereich
- Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Auszug aus dem Buch
C. Vergaberechtlicher Regelungsrahmen
Das geltende Vergaberecht in Deutschland teilt sich in zwei Bereiche, je nachdem, ob das Auftragsvolumen die Schwellenwerte erreicht oder nicht. Deshalb spricht man auch von der „Zweiteilung des Vergaberechts“.
Ab Erreichen der Schwellenwerte gliedert sich das Vergaberecht dreistufig (sog. Kaskadenprinzip). An oberster Stelle steht der vierte Teil des GWB (§§ 97 ff.), der in §§ 102 ff. auch das für die weitere Bearbeitung wichtige Nachprüfungsverfahren regelt. Darauf folgen die auf Grund von § 97 VI GWB erlassene Vergabeverordnung (VgV) und an letzter Stelle die Verdingungsordnungen (VOB/A, VOL/A, VOF). Diese gewinnen durch den Verweis in §§ 4-6 VgV Rechtsnormcharakter. Im Oberschwellenbereich finden jeweils die zweiten Abschnitte der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), die sog. EG-Paragraphen Anwendung. Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) trifft keine Unterscheidung in Abschnitte und findet lediglich im Bereich oberhalb der Schwellenwerte Anwendung.
Unterhalb der Schwellenwerte besteht nach wie vor die haushaltsrechtliche Lösung. Die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB und der VgV finden keine Anwendung. Vielmehr gilt nationales Haushaltsvergaberecht (HGrG, BHO, LHO, GemHVO). Die Basisvorschriften der VOB/A und der VOL/A sind allenfalls über die haushaltsrechtlichen Bestimmungen verbindlich, haben im Unterschwellenbereich lediglich den Charakter allgemeiner Verwaltungsvorschriften und begründen keine subjektiv einklagbaren Rechte.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Einführung in das Spannungsfeld zwischen dem gesetzlich geforderten Transparenzgebot durch das IFG und den Geheimhaltungsinteressen im Vergabewesen.
B. AUF DEM WEG ZU MEHR TRANSPARENZ: Historischer Rückblick auf die Entwicklung von der haushaltsrechtlichen zur wettbewerbsrechtlichen Lösung sowie die Einführung des IFG als voraussetzungsloser Anspruch für jedermann.
C. VERGABERECHTLICHER REGELUNGSRAHMEN: Detaillierte Darstellung der gesetzlichen Strukturen, unterteilt in Oberschwellenbereich (Kartellvergaberecht) und Unterschwellenbereich, inklusive der spezifischen Akteneinsichtsrechte in Vergabeverfahren.
D. REGELUNGSRAHMEN DES IFG: Erläuterung des Informationsanspruchs gemäß § 1 I 1 IFG und dessen Einschränkungen, insbesondere zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
E. ZUM NEBENEINANDER VON INFORMATIONSANSPRÜCHEN NACH DEM IFG UND VERGABERECHTLICHEN AKTENEINSICHTS- UND INFORMATIONSANSPRÜCHEN: Zentrale Konkurrenzbetrachtung zwischen IFG und speziellen vergaberechtlichen Informationsrechten im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren.
F. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Subsidiarität des IFG gegenüber vergaberechtlichen Spezialvorschriften aufgrund deren spezifischer Schutzzwecke.
Schlüsselwörter
Vergaberecht, Akteneinsicht, Informationsfreiheitsgesetz, IFG, GWB, Transparenzgebot, Geheimhaltung, Nachprüfungsverfahren, Wettbewerb, Betriebsgeheimnisse, Informationsanspruch, Schwellenwerte, Vergabeverfahren, Rechtschutz, Subsidiarität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis von Informationsansprüchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu den spezifischen Akteneinsichts- und Informationsrechten im deutschen Vergaberecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Geheimhaltung, die gesetzliche Systematik des Vergaberechts, der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Konkurrenz von Informationsansprüchen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage ist, wie sich der allgemeine Informationsanspruch des IFG zu den spezielleren vergaberechtlichen Akteneinsichts- und Informationsansprüchen im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren verhält.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine juristische Konkurrenzbetrachtung und Interpretation der gesetzlichen Regelungen sowie der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur zum Vergaberecht und Informationsfreiheitsrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst der Regelungsrahmen von Vergaberecht und IFG analysiert, gefolgt von einer detaillierten Prüfung der Anwendbarkeit des IFG im Vergabeverfahren und im Nachprüfungsverfahren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Vergaberecht, Akteneinsicht, Transparenzgebot, Informationsfreiheitsgesetz, GWB, Konkurrenzverhältnis und Subsidiarität charakterisiert.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Ober- und Unterschwellenbereich relevant?
Sie ist entscheidend, da im Oberschwellenbereich das Vergaberecht spezialgesetzliche Regelungen vorgibt, die das IFG verdrängen können, während unterhalb der Schwellenwerte das IFG mangels speziellerer Normen oft uneingeschränkt anwendbar bleibt.
Wann ist das IFG im Vergabeverfahren subsidiär?
Das IFG ist subsidiär, wenn spezialgesetzliche vergaberechtliche Normen (wie das GWB oder die Verdingungsordnungen) den Informationszugang für einen bestimmten Bereich oder Teilnehmerkreis abschließend regeln und der allgemeine Informationsanspruch deren Schutzzweck konterkarieren würde.
- Arbeit zitieren
- Irina Harant (Autor:in), 2014, Akteneinsichts- und Informationsansprüche im Vergabeverfahren und im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285003