Präzise Unterscheidung oder fließender Übergang? Die Gratwanderung zwischen Beratung und Therapie


Hausarbeit, 2014

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen
2.1. Lernberatung
2.2. Psychotherapie

3. Schwierige Beratungssituationen
3.1. Aus Sicht des Ratsuchenden
3.2. Aus Sicht des Beraters

4. Abgrenzung von Beratung und Therapie

5. Fazit

6. Quellen

1. Einleitung

Die zunehmende Komplexität des Lebens, die Möglichkeit und Notwendigkeit, die eigene Biographie selbst gestalten zu können und zu müssen, die Dynamik wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen bei einer zunehmenden Individualisierung, die Orientierung an gesellschaftlich verbindlichen Normen immer weniger ermöglicht und der Wandel zur Wissensgesellschaft sind die gängigen Erklärungsansätze für den seit einigen Jahren zu beobachtenden Beratungsboom auf der Ebene der personen- und der organisationsbezogenen B[eratung].[1]

Zu Beginn dieser Arbeit habe ich ein Zitat aus dem UTB Wörterbuch Erwachsenenbildung gewählt. Diese Beschreibung der Beratung macht deutlich, dass es in der Disziplin Erwachsenenbildung und insbesondere der Beratung eine ständige Entwicklung gibt. An solche Veränderungen muss sich ein Erwachsenenbildner immer wieder anpassen, um bestmögliche Kompetenzkompetenz in Beratungssituationen zu gewährleisten. Jedoch geschieht es manchmal, dass ein Berater trotz ausreichender Kompetenzen, vor allem trotz Sozialkompetenzen, an seine persönlichen Grenzen stößt. Aus welchen Gründen kommt es zu solchen Situationen? Wie sollte sich der Berater in diesen speziellen Fällen verhalten? Wie kann dem Klient optimal geholfen werden? Ist eine Therapie anstelle einer Beratung notwendig? Diese Aspekte werden im Laufe dieser Ausarbeitung beantwortet.

In der folgenden Arbeit gehe ich zunächst auf die Definitionen von Beratung und Therapie ein, um anschließend die Gründe für schwierige Situationen, sowohl auf Seiten des Beraters, als auch auf Seiten des Ratsuchenden zu klären. Im Anschluss daran muss jedoch noch erörtert werden, ob sich generell eine genaue Grenze ziehen lässt, wo Beratung endet und Therapie beginnt.

Im vorliegenden Text wird durchgängig die männliche Form benutzt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sind diese Bezeichnungen als nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

2. Definitionen

Zunächst einmal müssen die Begrifflichkeiten geklärt werden, um im Laufe dieser Arbeit eine Abgrenzung zwischen einer Beratung und einer Therapie vorzunehmen. Wenn hier von Beratung und Therapie gesprochen wird, so ist immer auch die Rede von Lernberatung und Psychotherapie im Speziellen. Daher werden diese Begriffe nun kurz erläutert.

2.1. Lernberatung

Obwohl eine Berufsqualifikation die Grundlage dafür ist in die Arbeitswelt aufgenommen zu werden, so ist es immer wichtiger sich weiterzubilden und lebenslang zu lernen, um in eben dieser zu bestehen, sich den Veränderungen anzupassen und die Berufsbiografie zu erweitern. Im Strukturplan Weiterbildung aus dem Jahr 1975 wird bereits sehr richtig erkannt:

[…] Lernberatung zeigt die Möglichkeit des Lernens auf, beschränkt sich aber nicht auf die Vermittlung der Technik geistiger Arbeit, sondern ist auch lernpsychologische Beratung, indem sie dazu beitragen soll, spezifische Lernhemmungen und Lernschwierigkeiten zu überwinden. Im Selbstlernzentrum ist der Lernberater unentbehrlich.[2]

Anzumerken ist hier jedoch, dass es nicht immer nur darum geht diese „Lernhemmungen und Lernschwierigkeiten zu überwinden“[3], sondern auch darum, das eigene, selbstgesteuerte Lernen zu verbessern. Und dies geschieht mithilfe eines Lernberaters. Da der Beratungsbegriff „oftmals negative Assoziationen weckt“[4], finden auch Begrifflichkeiten wie „Lernprozessbegleitung […] als Hilfe zur Selbsthilfe“[5] ihre Verwendung in der Erwachsenenbildung.

Rohs und Käpplinger haben es wie folgt zusammengefasst:

Generell kann man festhalten, dass sich von Lernberatungskonzeptionen eine Förderung des Lernens versprochen wird, wobei das Lernen selbst, aber auch Ziele, Methoden und Wege reflexiv zugänglich gemacht werden sollen.[6]

Lernen soll durch eine Beratung demnach gefördert werden und es soll dem Lernenden dabei Hilfe geleistet werden selbst zu lernen bzw. sich selbst zu helfen.

Dies trifft neben der Lernberatung ebenso auf andere Beratungsformen zu: Hilfe zur Selbsthilfe leisten ist meiner Meinung nach die Kernaufgabe eines Beraters.

2.2. Psychotherapie

Therapie, insbesondere die Psychotherapie, beschäftigt sich hauptsächlich mit „Störungen mit Krankheitswert“[7]. Atkinson und Hilgard definieren Psychotherapie wie folgt:

Psychotherapie bezieht sich auf die Vielfalt psychologischer Interventionen, denen das Ziel gemeinsam ist, die Probleme der Menschen zu lindern und ihnen die produktive Teilhabe an der Gesellschaft zu erleichtern.[8]

Das Hauptziel ist die Linderung bzw. die Lösung des Problems des Klienten. Wichtig ist dabei jedoch, dass man solch einen Beruf als Aufgabe betrachtet. Denn „Psychotherapie ist keine neue Wissenschaft vom Menschen, sondern […] eine Profession“[9] Der Therapeut sollte ebenso wie der Berater Hilfe leisten. Vor allem Hilfe zur Selbsthilfe in einem vertrauensvollen Umgang und Umfeld:

Der Klient wird ermutigt, intime Gedanken, Gefühle und Erlebnisse mitzuteilen und zu besprechen, ohne dabei zu fürchten, dass er vom Therapeuten verurteilt oder dass sein Vertrauen missbraucht wird. Auf der anderen Seite zeigt der Therapeut Empathie und Verständnis. Er sorgt für eine vertrauensvolle Atmosphäre und hilft dem Klienten bei der Erarbeitung günstigerer Strategien zur Bewältigung von Problemen.[10]

Hier werden wichtige Punkte angesprochen: Der Klient muss sich wohlfühlen und Vertrauen zum Therapeuten fassen, denn anders kann er seine Probleme nicht bewältigen. Im Psychotherapeutengesetz wird im ersten Paragraph auch auf die Ausübung hingewiesen:

Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.[11]

Wie bereits eingangs erwähnt ist das Ziel der Psychotherapie „Störungen mit Krankheitswert“ überhaupt festzustellen und anschließend zu heilen bzw. zu lindern. Alle Verfahren, die dies bewirken fallen unter obige Definition und sind daher als Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz zu verstehen.

3. Schwierige Beratungssituationen

Nach diesem definitorischen Aspekt wird im Folgenden auf schwierige Beratungssituationen, überwiegend in der Kooperativen Beratung, eingegangen, um eine Überleitung zur Abgrenzung zwischen Beratung und Therapie zu schaffen.

[...]


[1] Klein, Rosemarie: Beratung, http://www.wb-erwachsenenbildung.de/online-woerterbuch/?tx_buhut bedulexicon_main%5Bentry%5D=19 tx_buhutbedulexicon_main%5Baction%5D=show tx_buhutbedulexicon_main%5Bcontroller%5D=Lexicon cHash=d94f18063db55d6caccb83c5ad68aa53 (aufgerufen am 08.02.2014)

[2] Schulenberg, Dr. Wolfgang u. a.: Strukturplan für den Aufbau des öffentlichen Weiterbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland, Köln 1975, S. 62-63

[3] Ebd. 63

[4] Rohs, Matthias/Käpplinger, Bernd: Lernberatung – ein Omnisbusbegriff auf Erfolgstour, in: Rohs, Matthias/Käpplinger, Bernd (Hrsg.): Lernberatung in der beruflich-betrieblichen Bildung. Konzepte und Praxisbeispiele für die Umsetzung, Münster 2004, S. 18

[5] Ebd.

[6] Rohs/Käpplinger, Lernberatung – ein Omnibusbegriff auf Erfolgstour, S. 20

[7] Psychotherapeutengesetz §1, Abs. 3

[8] Smith, Edward E./Nolen-Hoeksma, Susan/Fredrickson, Barbara L./Loftus, Geoffry R./Bem, Daryl M./Maren, Stephen: Atkinson und Hilgards Einführung in die Psychologie. Übersetzt und herausgegeben von Joachim Grabowski (14. Auflage), Heidelberg 2007, S. 758

[9] Reiter, Ludwig/Steiner, Egbert: Psychotherapie und Wissenschaft. Beobachtungen einer Profession, in: Pritz, Alfred (Hrsg.): Psychotherapie – eine neue Wissenschaft vom Menschen, Wien, New York 1996, S. 25

[10] Smith, Edward E./Nolen-Hoeksma, Susan/Fredrickson, Barbara L./Loftus, Geoffry R./Bem, Daryl M./Maren, Stephen: Atkinson und Hilgards Einführung in die Psychologie, S. 758

[11] Psychotherapeutengesetz §1, Abs. 3

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Präzise Unterscheidung oder fließender Übergang? Die Gratwanderung zwischen Beratung und Therapie
Hochschule
Technische Universität Kaiserslautern
Veranstaltung
Lernberatung
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
14
Katalognummer
V285044
ISBN (eBook)
9783656853077
ISBN (Buch)
9783656853084
Dateigröße
433 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Beratung, Therapie, Gratwanderung, Abgrenzung, Psychotherapie
Arbeit zitieren
Eva Lersch (Autor:in), 2014, Präzise Unterscheidung oder fließender Übergang? Die Gratwanderung zwischen Beratung und Therapie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285044

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