Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht

Haftung eines Stromversorgers für Überspannungsschäden

Titel: Haftung eines Stromversorgers für Überspannungsschäden

Seminararbeit , 2014 , 25 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Susanne Lange (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Seminararbeit zum Praktikerseminar im Schwerpunktbereich Unternehmen und Verwaltung geht auf die Haftung des Stromversorgers bei Überspannungsschäden ein. Insbesondere wird der Beschluss des OLG Hamm vom 08.05.2013, Aktenzeichen: 11 U 145/12 dargestellt und erläutert. Zudem wird auf einige Anspruchsgrundlagen eingegangen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung: Was ist ein Überspannungsschaden?

2. Die Entscheidung des OLG Hamm vom 08.05.2013, Aktenzeichen: 11 U 145/12

2.1. Verfahrensgang

2.2. Das zugrundeliegende Urteil vom 20.06.2012 des Landgerichts Bielefeld, Aktenzeichen 8 O 19/12

2.2.1. Der zugrundeliegende Sachverhalt

2.2.2. Die Entscheidungsgründe des Landgerichts Bielefeld

2.3. Die Entscheidungsgründe des Oberlandesgerichts Hamm

2.3.1. Der erste Beschluss des OLG Hamm in dem Verfahren 11 U 145/12

2.3.2. Der zweite Beschluss des OLG Hamm in dem Verfahren 11 U 145/12

3. Die Haftung des Stromversorgers

3.1. Zivilrechtliche Ansprüche

3.1.1. Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB bezogen auf den Beschluss des OLG Hamm

3.1.2. Schadenersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB bezogen auf den Beschluss des OLG Hamm

3.1.3. Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz in Verbindung mit der Niederspannungsanschlussverordnung

3.2. Energierechtliche Ansprüche

3.2.1. Schadenersatz gemäß § 32 EnWG

3.2.2. Haftung gemäß § 18 NAV

4. Fazit – Die Haftung des Stromversorgers bei Überspannungsschäden

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit analysiert die Haftung von Stromnetzbetreibern für Überspannungsschäden am Beispiel der Rechtsprechung des OLG Hamm und untersucht dabei die zivilrechtlichen sowie energierechtlichen Anspruchsgrundlagen für betroffene Stromverbraucher.

  • Analyse der gerichtlichen Entscheidungsgründe zur Haftungsablehnung bei Überspannungsschäden
  • Untersuchung der Wartungspflichten von Netzbetreibern gemäß § 11 EnWG
  • Prüfung von Schadenersatzansprüchen nach § 280 BGB und § 823 BGB
  • Einordnung der Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz und § 18 NAV

Auszug aus dem Buch

3.1.1. Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB bezogen auf den Beschluss des OLG Hamm

Damit ein Schadenersatzanspruch nach § 280 BGB in Frage kommt, muss eine Pflichtverletzung einer vertraglichen Haupt- oder Nebenpflicht vorliegen und der Netzbetreiber müsste die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses sind die Netzbetreiber gemäß § 11 Abs. 1 EnWG unter anderem dazu verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und Leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben und zu warten, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Dies ist eine wichtige Hauptpflicht der Netzbetreiber.34

Wichtige Nebenpflichten sind die Schutzpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB. Hierzu zählt die Hinweis- und Aufklärungspflicht, welche von dem Netzbetreiber zu berücksichtigen sind.35

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Was ist ein Überspannungsschaden?: Das Kapitel definiert Überspannungsschäden als Folge von Spannungsstößen im Netz und skizziert die Fragestellung nach der Haftung des Netzbetreibers.

2. Die Entscheidung des OLG Hamm vom 08.05.2013, Aktenzeichen: 11 U 145/12: Hier wird der konkrete Rechtsstreit zwischen Klägern und Netzbetreiber sowie die argumentative Begründung des Landgerichts Bielefeld und des OLG Hamm für die Klageabweisung dargelegt.

3. Die Haftung des Stromversorgers: Dieses Kapitel prüft detailliert verschiedene zivilrechtliche und energierechtliche Anspruchsgrundlagen, unter denen ein Netzbetreiber für Schäden an elektrischen Anlagen haftbar gemacht werden könnte.

4. Fazit – Die Haftung des Stromversorgers bei Überspannungsschäden: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kritisiert die Argumentation der Gerichte hinsichtlich der Kausalität und der verpassten Prüfung alternativer Haftungsnormen.

Schlüsselwörter

Überspannungsschaden, Stromnetzbetreiber, OLG Hamm, Schadenersatz, § 280 BGB, § 823 BGB, § 11 EnWG, Wartungspflicht, Produkthaftungsgesetz, § 18 NAV, Haftung, Aufklärungspflicht, Spannungsschwankungen, Anschlussnutzungsverhältnis, Kausalität

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit untersucht die juristische Haftung von Stromnetzbetreibern für Schäden an elektronischen Geräten, die durch Überspannungen im Versorgungsnetz entstehen.

Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?

Zentral sind das Vertragsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer, die gesetzlichen Wartungspflichten gemäß EnWG sowie die zivilrechtlichen Haftungsregeln im Schadensfall.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist die kritische Analyse der Entscheidung des OLG Hamm zur Haftungsablehnung bei Überspannungsschäden und die Einordnung, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche nach BGB, Produkthaftungsgesetz und NAV bestehen könnten.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung von Gerichtsentscheidungen, gesetzlichen Vorschriften und fachspezifischer Literatur basiert.

Welche inhaltlichen Schwerpunkte bietet der Hauptteil?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Urteilsfall sowie eine systematische Prüfung der Haftungsgrundlagen aus Wartungspflichten und Aufklärungspflichten.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?

Typische Begriffe sind Überspannungsschaden, Haftung des Netzbetreibers, § 11 EnWG, § 18 NAV und Schadenersatzansprüche.

Warum lehnte das OLG Hamm die Haftung im untersuchten Fall ab?

Das Gericht sah keine verletzte Wartungspflicht als ursächlich an und verneinte die Kausalität zwischen einer etwaigen Aufklärungspflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden.

Welche alternative Haftungsmöglichkeit wurde im Fazit hervorgehoben?

Das Fazit weist darauf hin, dass eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz, in Verbindung mit der Niederspannungsanschlussverordnung, im Verfahren nicht explizit geprüft wurde, aber einen gangbaren Weg hätte darstellen können.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Haftung eines Stromversorgers für Überspannungsschäden
Hochschule
Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden
Note
1,3
Autor
Susanne Lange (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2014
Seiten
25
Katalognummer
V285157
ISBN (eBook)
9783656854852
ISBN (Buch)
9783656854869
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Haftung Überspannung Stromversorger Energierecht § 32 EnwG § 18 NAV Schadenersatz
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Susanne Lange (Autor:in), 2014, Haftung eines Stromversorgers für Überspannungsschäden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285157
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  25  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum