Im Rahmen der 8. GWB-Novelle werden die Ausnahmeregelungen für die Wasserwirtschaft wieder in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) integriert. Ziel ist es, die „Systematik des GWB“ und die „Anwendbarkeit für die Vollzugsbehörde“ zu verbessern. Durch die zunehmenden kartellrechtlichen Verfahren und dem Grundsatzurteil vom 02. Februar 2010 „Wasserpreise Wetzlar“, ist die Wiederaufnahme in das GWB sinnvoll und erstrebenswert.
Dem Grunde nach ist die Wasserwirtschaft vom Kartellrecht freigestellt, wenn diese Preise von ihren Kunden fordert. Nur bei einem Missbrauch der Marktstellung kommt es zu Untersuchungen der Kartellbehörden gegen die Wasserversorgungsunternehmen.
Die besondere Missbrauchsaufsicht wird jetzt durch den neuen § 31 GWB-E, Freistellung vom allgemeinen Verbot nach § 1 GWB, geregelt. Der § 31a GWB-E enthält Vorgaben für die Meldepflicht der Wasserversorgungsunternehmen, wenn sie Gebrauch von der Freistellung machen. Mit dem § 31b GWB-E werden die Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde und mögliche Sanktion für die Wasserwirtschaft in das, ab dem 1. Januar 2013 geltende, GWB wieder aufge-nommen.
Die zuvor geltenden Regelungen des § 103 GWB in der Fassung von 1990 (GWB a.F.), die bisher über die Verweisung in § 131 Abs. 6 GWB galten, sollen unter sprachlicher Anpassung und der aktuellen Rechtsprechung im Bereich der Wasserversorgung für mehr Rechtsklarheit sorgen. Die Grundsätze zur verschärften Missbrauchsaufsicht wurden durch den Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung „Wasserpreise Wetzlar“ bestätigt. Somit bleibt es dabei, dass die Kartellbehörde über die neuen § 31b Abs. 3-5 i.V. mit § 31 Abs. 3, 4 Nr.2 GWB-E ein scharfes Schwert in die Hand gegeben ist, um Preismissbräuche in der Wasserwirtschaft zu verfolgen. Ob dies berechtigt ist, könnte durch die
allgemeine Missbrauchsaufsicht nach § 19 Abs. 4 Nr.2 GWB bezweifelt werden. Ähnliche Strukturen der Wasserversorgungsunternehmen, sind auch bei Gas-, Strom- und Telekommunikationsunternehmen vorzufinden. In diesen Bereichen kam es zu einer sektorspezifischen Regulierung was auch von der Monopolkommission für die Wasserwirtschaft gefordert wird. Durch eine Regulierung könnten punktuelle Überprüfungen und Sanktionen gegenüber Wasserversorgern vermieden werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. Vorbemerkungen
- B. Rahmenbedingungen und wettbewerbliche Kontrollmechanismen in der Wasserwirtschaft
- I. Die regulatorische Bedeutung der Organisationsform des Wasserversorgers für die Aufsicht
- 1. Öffentlich-rechtliche Organisationsform
- 2. Privatrechtliche Organisationform
- II. Entgeltkontrolle bei einer öffentlich-rechtlichen Kundenbeziehung
- 1. Kontrolle durch die Kommunalaufsichtsbehörde
- 2. Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte
- III. Entgeltkontrolle bei einer privatrechtlichen Kundenbeziehung
- 1. Billigkeitskontrolle durch die Zivilgerichte
- 2. Kontrolle durch die Kartellbehörden
- IV. Aktuelle Entscheidungen der Gerichte über die Wasserwirtschaft
- 1. "Wasserpreise Wetzlar"
- a) Freistellung von der Missbrauchskontrolle
- b) Vergleichbare Wasserversorgungsunternehmen
- c) Rechtfertigung der Kosten
- d) Keine Rückwirkende Feststellung
- 2. ,,Niederbarnimer Wasserverband"
- 3. ,,Berliner Wasserbetriebe"
- C. Die kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle nach der 8. GWB-Novelle
- I. Die Novellierung der Missbrauchsaufsicht für Wasserversorgungsunternehmen nach der 8.GWB-Novelle
- 1. Inhalt der Novelle
- 2. Materielle Maßstäbe ändern sich nicht wesentlich
- II. Anwendung der Missbrauchsaufsicht auf private und öffentlich-rechtliche Wasserversorgungsunternehmen
- III. Materielle Anforderungen an Wasserpreise
- 1. Missbrauchskontrolle nach § 31 GWB-E
- 2. Missbrauchskontrolle nach § 19 Abs. 4 Nr.2 GWB
- 3. Materieller Entgeltmaßstab
- a) Als-Ob-Wettbewerb
- b) Vergleichspreis und Vergleichsmethode
- c) Kostenkontrolle
- d) Vergleichsmarktkonzept
- 4. Unterschiede bei Anwendung und Gestaltung
- IV. Gang des Verfahrens
- 1. Auskunftsverlangen
- 2. Auswahl der Vergleichsunternehmen
- 3. Feststellung ungünstiger Preise
- 4. Rechtfertigung des Preisabstandes
- a) Siedlungsentwicklung, Abnehmerdichte und demographische Entwicklung
- b) Wasserverfügbarkeit und Rohwasserbeschaffenheit
- c) Geländestruktur und Bodenverhältnisse
- d) Anzahl und Kapazität von Wasserspeichern
- e) Altersstruktur der Netze
- f) Baukosten und Folgekosten
- g) Rückläufiger Wasserabsatz
- h) Ansatzmodalitäten für Kapitalkosten
- i) Baukostenzuschüsse
- j) Konzessionsabgabe
- k) Ausgleichszahlungen an Landwirte
- 5. Beurteilung und Abwägung durch die Kartellbehörde
- a) Befugnisse nach § 31b Abs. 3 - 5 i.V. mit § 31 Abs. 3, 4 Nr.2 GWB-E
- b) Verfügung nach § 19 Abs. 4 GWB
- V. Prozessuale Besonderheiten
- 1. Das Auskunftsverlangen der Behörden
- 2. Beweislastverteilung
- 3. Sofortvollzug
- D. Was kommt nach der 8.GWB-Novelle?
- E. Fazit
- Literaturverzeichnis
- Anhang
- I. Anlage A
- II. Anlage B
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Missbrauchsaufsicht in der Wasserwirtschaft nach der 8. GWB-Novelle. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anwendung der Missbrauchsaufsicht auf Wasserversorgungsunternehmen zu analysieren. Dabei werden die Auswirkungen der Novellierung auf die Entgeltkontrolle und die kartellrechtlichen Anforderungen an Wasserpreise untersucht.
- Die regulatorische Bedeutung der Organisationsform des Wasserversorgers
- Die Entgeltkontrolle bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Kundenbeziehungen
- Die kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle nach der 8. GWB-Novelle
- Die materiellen Anforderungen an Wasserpreise
- Die Anwendung der Missbrauchsaufsicht auf private und öffentlich-rechtliche Wasserversorgungsunternehmen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Relevanz der Missbrauchsaufsicht in der Wasserwirtschaft beleuchtet. Anschließend werden die Rahmenbedingungen und wettbewerblichen Kontrollmechanismen in der Wasserwirtschaft dargestellt. Dabei wird die Bedeutung der Organisationsform des Wasserversorgers für die Aufsicht erläutert. Es werden die verschiedenen Formen der Entgeltkontrolle bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Kundenbeziehungen sowie aktuelle Entscheidungen der Gerichte über die Wasserwirtschaft analysiert.
Im Hauptteil der Arbeit wird die kartellrechtliche Wasserpreiskontrolle nach der 8. GWB-Novelle im Detail betrachtet. Die Novellierung der Missbrauchsaufsicht für Wasserversorgungsunternehmen wird erläutert und die materiellen Maßstäbe, die sich durch die Novelle nicht wesentlich ändern, werden dargestellt. Die Anwendung der Missbrauchsaufsicht auf private und öffentlich-rechtliche Wasserversorgungsunternehmen wird beleuchtet. Die materiellen Anforderungen an Wasserpreise, die Missbrauchskontrolle nach § 31 GWB-E und § 19 Abs. 4 Nr.2 GWB sowie der materielle Entgeltmaßstab werden ausführlich behandelt. Der Gang des Verfahrens, einschließlich Auskunftsverlangen, Auswahl der Vergleichsunternehmen, Feststellung ungünstiger Preise, Rechtfertigung des Preisabstandes und Beurteilung durch die Kartellbehörde, wird Schritt für Schritt beschrieben.
Abschließend werden die prozessualen Besonderheiten der Missbrauchsaufsicht in der Wasserwirtschaft beleuchtet. Die Arbeit endet mit einem Fazit, das die wichtigsten Erkenntnisse zusammenfasst und einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Missbrauchsaufsicht in der Wasserwirtschaft gibt.
Schlüsselwörter
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- Arbeit zitieren
- Torsten Gramm (Autor:in), 2012, Die Missbrauchsaufsicht in der Wasserwirtschaft nach der 8. GWB-Novelle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285629