Schaut man sich traditionelle Modelle der repräsentativen Demokratie von Rousseau und Montesquieu an, so ergibt sich als gemeinsamer Nenner die Vorstellung, der Abgeordnete sei der verlängerte Arm des Volkswillens, es gäbe also eine Stimmigkeit zwischen den Interessen der Wähler und den Interessen der Gewählten. Aber diese unterstellte Homogenität ist damals wie heute reines Wunschdenken, vor allem wird die hohe gesellschaftliche Differenzierung moderner Industriestaaten übersehen. Fraenkel kommt in seinen Überlegungen zu dem Schluss, dass unsere Gesellschaftsstruktur in höchsten Maße heterogen ist und das diese Vielfalt nicht nur zulässig, sondern durchaus erwünscht, dass sie quasi eine Bedingung für das Funktionieren des politischen Systems sei. Daraus folgt eine schier unübersichtliche Flut unterschiedlicher Interessen, bei gleichzeitiger zunehmender Komplexität der politischen Sachfelder, die die Parlamentarier nicht alle gleichermaßen berücksichtigen können. Das bedeutet, dass der Wähler andere Kanäle der Interessenvermittlung finden muss, wenn seine Interessen nicht Einzug in das Parlament finden. Dies geschieht vor allem über die Mitgliedschaft in Parteien und Interessenverbänden.
Vor allem ist es der Bundestag, wo gesellschaftliche Interessen und Staat aufeinanderprallen, wo Parteien und Verbände in allen Phasen der Gesetzgebung um die richtige Formulierung ringen.
Zunächst werde ich versuchen mich an den Begriff „Interesse“ anzunähern, um in einem nächsten Schritt Bedingungen und Konsequenzen der Interessenartikulation aufzuzeigen. In Abschnitt 2 wird dargestellt werden, welche Strategien und Gründe die Parteien und Verbände entwickelt haben, um ihre Interessen zu realisieren. Darauf folgt (3) ein kurzer Einblick in Möglichkeiten der Einflussnahme von Seiten der Verbände: Die Pluralismus- und Neokorporatismustheorien.
Der vierte Teil beschäftigt sich mit der Frage, welche Bedeutung die Verbände im Bundestag haben und welche rechtlichen Möglichkeiten die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Verfügung stellt, um eine Vernetzung von Parlament und Lobbys zu gewährleisten. Zu guter Letzt beschreibe ich die Verzahnung der Parteien und der Verbände auf der Arbeitsebene: Auf welche Art werden die Interessen in Gesetze umgesetzt, welche Rolle spielen dabei beispielsweise die Ausschüsse und die Fraktionen?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Hauptteil
1. Theorie der Interessenvermittlung
1.1. Der Begriff Interesse
1.2. Funktion der Interessenartikulation
2. Die Rolle der Parteien und der Verbände im Vermittlungsprozess
2.1. Parteien und Interessenvermittlung
2.2. Verbände und Interessenvermittlung
3. Möglichkeiten der Einflussnahme: Der Pluralismus und der Neokorporatismus
4. Die Vernetzung von Verbändesystem und Bundestag
4.1. Kontakte zu Politikern
4.2. Bedeutung der Verbände im Bundestag
4.3. Die Geschäftsordnung des Bundestages
4.4. Die Verbändeliste des Bundestages
5. Das Zusammenspiel der Parteien und der Verbände im Gesetzgebungsprozess
5.1. Die Gesetzesinitiative
5.2. Das Plenum
5.3. Die Fraktionen
5.4. Die Opposition
5.5. Die Ausschüsse
5.6. Die Anhörungen
5.7. Die Enquete- Kommissionen
Schluss
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Interaktionsdynamik zwischen staatlichen Entscheidungsorganen, insbesondere dem Deutschen Bundestag, und gesellschaftlichen Interessenvertretern wie Parteien und Verbänden. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Effektivität und den Möglichkeiten der Interessenvermittlung in einem komplexen, repräsentativen System und analysiert, inwieweit Verbände den Gesetzgebungsprozess beeinflussen können.
- Theoretische Fundierung der Interessenvermittlung und Artikulation.
- Analyse der Akteursrollen von Parteien und Verbänden im politischen Vermittlungsprozess.
- Vergleich der Einflussmodelle Pluralismus und Neokorporatismus.
- Untersuchung der institutionellen Vernetzung zwischen Verbänden und dem Bundestag.
- Betrachtung der Einflussmöglichkeiten in verschiedenen Phasen des Gesetzgebungsprozesses.
Auszug aus dem Buch
4.3. Die Geschäftsordnung des Bundestages
Meist nutzen die Verbände die rechtlichen Privilegien des Bundestages die ihnen zustehen, vor allem durch die Garantie der Anhörung. Dies gewährleistet der § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. In Absatz (1) heißt es: „Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann ein Ausschuß öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen. [...]“ Ist ein Gesetz auf seinem langen Weg durch das Parlament im sogenannten Referentenstadium -der ersten Stufe- wird vor allem diese Möglichkeit genutzt. Der Referent selbst ist eine nicht zu unterschätzende Person, da er sich mit den Detailfragen der Gesetzgebung auseinander zu setzen hat. So machen die Politiker von dem Wissen der Verbandsexperten bei der Gesetzgebung regen Gebrauch. (Beyme 1980: 244) Die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht eine ähnliche Regelung wie § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vor. In § 24 Absatz (1) heißt es darüber hinaus, dass die Verbände „um Überlassung von Unterlagen gebeten werden [können].“ Absatz (2) schränkt diese Möglichkeit der Teilhabe wieder ein, indem der Bundeskanzler die Mitwirkung blockieren kann, wenn Gesetzentwürfe von besonderer politischer Bedeutung sind. Er hat darauf zu achten, dass mit den Vertretern der Fachkreise und Verbände nicht in einer Weise Kontakt aufgenommen wird, die dem Kabinett die Entscheidung erschwert. Viele Köche verderben den Brei, dies gilt anscheinend auch für die Arbeit im Bundestag. (Alemann 1996a: 38) Die Verbände reagieren allerdings sensibel auf solche Verhalten. 1966 wurde der damalige Bundeskanzler Erhard von dem DGB angeklagt, weil er bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes nicht entsprechend der Geschäftsordnung konsultiert worden war. Der Kanzler musste sich entschuldigen, erst danach wurde die Klage zurückgezogen. (Triesch 1995: 125)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Theorie der Interessenvermittlung: Dieses Kapitel definiert den Begriff des politischen Interesses und beleuchtet die Funktionen der Interessenartikulation im gesellschaftlichen Gesamtgefüge.
2. Die Rolle der Parteien und der Verbände im Vermittlungsprozess: Hier werden die unterschiedlichen Strategien und Gründe von Parteien und Verbänden bei der Interessenverfolgung sowie deren jeweilige Machtmechanismen gegenübergestellt.
3. Möglichkeiten der Einflussnahme: Der Pluralismus und der Neokorporatismus: Es werden zwei maßgebliche theoretische Modelle vorgestellt, die erklären, wie gesellschaftliche Gruppen versuchen, ihre Forderungen gegenüber staatlichen Institutionen geltend zu machen.
4. Die Vernetzung von Verbändesystem und Bundestag: Dieses Kapitel analysiert die praktischen Kontakte zwischen Lobbyisten und Politikern sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit.
5. Das Zusammenspiel der Parteien und der Verbände im Gesetzgebungsprozess: Es erfolgt eine detaillierte Untersuchung der verschiedenen Phasen der Gesetzgebung und der jeweiligen Einflussmöglichkeiten von Interessenvertretern in den Institutionen des Bundestages.
Schlüsselwörter
Interessenvermittlung, Deutscher Bundestag, Lobbyismus, Verbände, politische Parteien, Gesetzgebungsprozess, Pluralismus, Neokorporatismus, Interessenartikulation, Politikverflechtung, Geschäftsordnung, Abgeordnete, Gesetzesinitiative, Anhörungen, Enquete-Kommissionen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die Mechanismen, wie gesellschaftliche Interessen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden und welche Rolle dabei Parteien und Verbände als Vermittlungsinstanzen spielen.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die theoretische Herleitung von Interessen, die verschiedenen Strategien der Einflussnahme (Pluralismus vs. Neokorporatismus) und die konkrete Ausgestaltung der Vernetzung zwischen Verbänden und dem Parlament.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es zu ergründen, wie effektiv und auf welchen institutionellen Wegen Verbände ihre Interessen in den Gesetzgebungsprozess einbringen können, ohne dabei den Kern der parlamentarischen Demokratie zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine politikwissenschaftliche Literaturanalyse und die Untersuchung parlamentarischer Strukturen und rechtlicher Grundlagen, insbesondere der Geschäftsordnung des Bundestages.
Was wird im umfangreichen Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einführung, die Analyse der Akteursrollen, einen Vergleich von Einflusstheorien und eine detaillierte Betrachtung der parlamentarischen Arbeitsebenen, wie Ausschüsse, Anhörungen und Enquete-Kommissionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?
Die wichtigsten Begriffe sind Interessenvermittlung, Lobbyismus, Gesetzgebungsprozess, Pluralismus und die Rolle des Deutschen Bundestages im Zusammenspiel mit organisierten Interessen.
Welche Bedeutung haben die sogenannten „Hearings“ im Gesetzgebungsprozess?
Hearings dienen laut Arbeit primär der Sachaufklärung und dem Ausgleich von Informationsvorsprüngen, bieten jedoch Verbänden auch ein Forum zur öffentlichen Artikulation ihrer Positionen.
Warum wird die Rolle der Verbände als paradox bezeichnet?
Sie werden als paradox beschrieben, da Verbände zwar massiven Einfluss auf die Meinungsbildung und die Vorbereitung von Gesetzen haben, aber keine formalen Entscheidungsträger sind, da diese Legitimation allein den gewählten Parteien zusteht.
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- Axel Limpert (Author), 2004, Interessenvermittlung in den Bundestag - Möglichkeiten der Parteien und Verbände, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28573