Die Lehrpläne der Sekundarstufe 1 im Fach Sport. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg im Vergleich


Hausarbeit, 2011

20 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Kerncurriculum Niedersachsens der Sekundarstufe 1 im Fach Sport

3. Der Kernlehrplan Nordrhein-Westfalens der Sekundarstufe 1 im Fach Sport

4. Der Rahmenplan Hamburgs der Sekundarstufe 1 im Fach Sport

5. Der Bildungsplan Bremens der Sekundarstufe 1 im Fach Sport

6. Vergleichende Betrachtung der Lehrpläne der vier Bundesländer
6.1 Allgemeiner Vergleich der Struktur und Inhalte der vier Lehrpläne
6.2 Vergleich der erwarteten Kompetenzen im Bewegungsfeld ‚Bewegen im Wasser‘
6.2.1 ‚Bewegen im Wasser‘ nach Klasse
6.2.2 ‚Bewegen im Wasser‘ nach Klasse 10

7. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der Politik wird schon länger darüber diskutiert, wie man ein einheitliches Abitur in Deutschland erreichen kann. Laut des Hamburger Schulsenators, SPD- Politikers und Präsident der Kultusministerkonferenz 2012 Ties Rabe dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass das Bestehen der Abiturprüfung in unterschiedlichen Bundesländern auch unterschiedlich schwer ist (vgl. Bewarder, 2012). Auf der Kul- tusministerkonferenz vom 8. bis 9. März 2012 in Berlin wurde aus diesem Grund unter anderem beschlossen, einen Aufgabenpool für die Abiturprüfung zu entwi- ckeln, der dann im Abitur 2016/17 zum Einsatz kommen könnte (vgl. KMK, 2012). Aber nicht nur über den Abschluss an sich gab es in den letzten Jahren Ge- sprächsbedarf. Auch der Weg zum Abitur wurde diskutiert. So wurde schon im Jahre 2002 auf der Kultusministerkonferenz der Länder die Einführung von natio- nalen Bildungsstandards beschlossen. Diese Standards legen zum Beispiel fest, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler nach den jeweiligen Klassen- stufen erreicht haben sollten (vgl. KMK, 2002). Bildung ist aber nach wie vor, auch aufgrund des Förderalismus, die Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Somit ist auch für die Umsetzung solcher Bildungsstandards jedes Bundesland selbst ver- antwortlich, bzw. erarbeitet jedes Bundesland eigenständige Lehrpläne. Bei diesen Lehrplänen setzt diese Hausarbeit an. Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung der Fragestellung, inwieweit sich die jeweiligen Lehrpläne der Bundesländer unter- scheiden. Am Anfang wird ein Einblick in die Lehrpläne des Gymnasiums im Fach Sport gegeben, wobei hier eine Einschränkung auf vier Bundesländer stattfindet. Behandelt wird das Kerncurriculum Niedersachsens, der Kernlehrplan Nordrhein- Westfalens, der Rahmenplan Hamburgs und der Bildungsplan Bremens. Weiterhin beschränkt sich diese Hausarbeit auf den Bereich der Sekundarstufe 1. Ausge- hend von den Kenntnissen über die einzelnen Richtlinien der vier Länder werden diese dann im zweiten Abschnitt miteinander verglichen. Ergebnisse dieses Ver- gleichs sind dann Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Fassungen der jeweiligen Länder. Abschließend soll auf Grundlage des Vergleichs die Frage beantwortet werden, ob am Ende der Sekundarstufe 1 die Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen überhaupt auf dem gleichen Wissens-, bzw. Könnensstand, sein können.

2. Das Kerncurriculum Niedersachsens der Sekundarstufe 1 im Fach Sport

Das niedersächsische Kerncurriculum der Sekundarstufe 1 im Fach Sport gliedert sich in fünf Abschnitte. Der erste Abschnitt beschäftigt sich allgemein mit dem Bei- trag des Faches Sport zur Bildung und Erziehung. Ein Kernpunkt ist die Vermitt- lung von Freude an Bewegung und gemeinsamen Sporttreiben. Indirekt wird auf die verschiedenen Sinnperspektiven des Sports hingewiesen, wobei der Aspekt Wagnis nicht auftaucht. Desweiteren wird die besondere Bedeutung des Sportun- terrichts als ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung herausgestellt und das Sich- Bewegen in den Mittelpunkt des Faches gestellt. Zusätzlich wird auf die außer- schulische Wirkung des Sports, bspw. im Bezug auf eine gesunde Lebensführung, hingewiesen. Weitere Zielvorstellungen des Faches werden stichwortartig darge- stellt (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2007, S. 7f.). Im zweiten Ab- schnitt geht es um die Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung mit dem Kerncurri- culum. Die Verknüpfung von inhalts- und prozessbezogener Kompetenzen stellt hier ein wesentliches Merkmal im Bezug zur Kompetenzentwicklung auf der Seite der Lernenden dar. Außerdem werden die Punkte schülerorientierter Unterricht, Selbstständigkeit, Förderung der Reflexionsfähigkeit und Differenzierung ange- sprochen. Zudem regelt das Kerncurriculum in diesem Abschnitt die Vorbereitung auf das Prüfungsfach Sport in der gymnasialen Oberstufe, sowie den Wahlpflicht- unterricht im Fach Sport. In beiden Bereichen steht der Theorie-Praxis-Verbund im Vordergrund und bildet zugleich Bewertungsgrundlage (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2007, S. 9ff). Wie eben schon erstmals angesprochen geht es nun im dritten Abschnitt des Kerncurriculum speziell um die erwarteten Kompeten- zen. Unter prozessbezogenen Kompetenzen werden die vier Bereiche ‚Lernen lernen‘, ‚Erkenntnisse gewinnen‘, ‚Bewegungen evaluieren‘ und ‚Beziehungen entwickeln‘ verstanden. Die Erklärung dieser Kompetenzen folgt im Anschluss, wobei zusätzlich stichwortartig erwartete Kompetenzen formuliert werden. Von den prozessbezogenen Kompetenzen geht es über in die inhaltsbezogenen Kom- petenzen. Hier gliedert das niedersächsische Kerncurriculum die inhaltsbezoge- nen Kompetenzen in sieben Erfahrungs- und Lernfelder. Diese Erfahrungs- und Lernfelder sind ‚Spielen‘, ‚Schwimmen/Tauchen/Wasserspringen‘, ‚Tur- nen/Bewegungskünste‘, ‚gymnastisches/tänzerisches Bewegen‘, ‚Lau- fen/Springen/Werfen‘, ‚Bewegen auf rollenden/gleitenden Geräten‘ und ‚Kämpfen‘.

Ausdrücklich erwähnt wird, dass die prozessbezogenen Kompetenzen in den Er- fahrungs- und Lernfeldern entwickelt werden. Im weiteren Verlauf dieses Ab- schnitts werden diese sportlichen Bereiche dann näher erläutert, bzw. was sich hinter dem jeweiligen Erfahrungs- und Lernfeld verbirgt. Die erwarteten Kompe- tenzen, jeweils nach Klassenstufe sechs, acht und zehn, sind in tabellarischer Form dargestellt. Nur bei den Lernfeldern Schwimmen/Tauchen/Wasserspringen, Bewegen auf rollenden/gleitenden Geräten und Kämpfen gibt es ausschließlich zwei Niveaustufen, nämlich nach Klassenstufe sechs und zehn. Dies ermöglicht eine Anpassung an die jeweiligen schulischen Bedingungen. Zudem sind die pro- zessbezogenen Kompetenzen grau unterlegt und es wird auch der Abgang nach der 9. Klasse geregelt. Wichtig ist noch die Information zu ergänzen, dass die er- warteten Kompetenzen in zwei Drittel der Zeit von zwei Schuljahren vermittelt und überprüft werden können. Das letzte Drittel steht dann zur freien inhaltlichen Ver- fügung, muss aber fachliche Relevanz und Legitimation besitzen (vgl. Niedersäch- sisches Kultusministerium, 2007, S. 12ff). Der vierte Abschnitt des Kerncurricu- lums gibt Hinweise zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Sportun- terricht. Ein Aspekt ist die Trennung von Lern- und Leistungssituationen. Deswei- teren muss die Leistungsbewertung den Lernenden transparent gemacht werden und regelmäßig stattfinden, um den Schülerinnen und Schülern eine Rückmeldung über ihren Leistungsstand zu geben. Zum einen stellen bewegungsbezogene Leis- tungen mindestens die Hälfte der Sportnote dar, zum anderen können dann noch weitere Aspekte, wie z.B. der Lernfortschritt, in die Note mit einfließen. Außerdem werden verschiedene mündliche und fachspezifische Leistungen stichwortartig mit aufgelistet (vgl. Niedersächsisches Kultusministerium, 2007, S. 32f.). Der fünfte und letzte Abschnitt beschäftigt sich mit den Aufgaben der Fachkonferenz. Eine Aufgabe der Fachkonferenz ist die Entwicklung eines schuleigenen Arbeitsplanes, welcher ständig zu überprüfen und weiter zu entwickeln ist. Zusätzlich werden stichwortartig weitere spezielle Aufgabengebiete der Fachkonferenz formuliert, bspw. die Entwicklung eines Konzeptes zum Einsatz von Medien (vgl. Nieder- sächsisches Kultusministerium, 2007, S. 34). Im Anhang werden dann noch zu den einzelnen Erfahrungs- und Lernfelder beispielhaft explizite Sportarten ge- nannt, wie zum Beispiel im Bereich Kämpfen die Sportart Judo (vgl. Niedersächsi- sches Kerncurriculum, 2007, S. 35f.).

3. Der Kernlehrplan Nordrhein-Westfalens der Sekundarstufe 1 im Fach Sport

Der nordrhein-westfälische Kernlehrplan der Sekundarstufe 1 im Fach Sport glie- dert sich in drei Abschnitte. Der erste Abschnitt beschäftigt sich mit Aufgaben und Zielen des Faches Sport. Am Anfang stehen die ganzheitliche Bildung des Fa- ches, sowie die Vermittlung von Freude an Bewegung und gemeinschaftlichem Sporttreiben. Konkret wird ein sogenannter Doppelauftrag des Schulsports aufge- stellt. Dieser lautet: „Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport und Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur“ (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011, S. 9). Desweiteren werden die Sinnperspektiven des Sports explizit genannt, bzw. in Verbindung mit diesem Doppelauftrag gesetzt. Als Zielvorstellung des Sportunterrichts ist die übergreifen- de fachliche Handlungsfähigkeit anzusehen, wiederum auch im Hinblick auf die Sinnperspektiven. Die Handlungsfähigkeit integriert sowohl zentrale Kompetenzen des Faches Sport, wie z.B. die Bewegungs- oder Wahrnehmungskompetenz, als auch fachspezifische Methoden- und Urteilskompetenz. Die erwarteten Kompe- tenzen sind jeweils für das Ende der Jahrgangsstufe sechs und neun formuliert. Zudem werden fächerübergreifende Kompetenzen, bspw. Sozialkompetenz, im Sport erworben. Nur am Rande wird kurz auf den Punkt der Vorbereitungsaufgabe der Sekundarstufe 1 auf die gymnasiale Oberstufe eingegangen. Erwähnenswert ist die Bedeutung des Sports über den obligatorischen Sportunterricht hinaus. Durch zusätzliche Angebote, wie z.B. Arbeitsgemeinschaften, ist es unter ande- rem auch möglich Kontakte zum Vereinssport herzustellen. Abgesehen von den vorgegebenen Inhalten gibt es laut Kernlehrplan auch Raum für freie Inhalte (vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011, S. 9ff). Im zweiten Abschnitt geht es um die Unterteilung der umfassenden Hand- lungskompetenz. Aufgeteilt wird diese in fachspezifische Kompetenzbereiche (Prozesse) und Inhaltsfelder. In der Formulierung von Kompetenzerwartungen werden diese beiden Bereiche allerdings wieder in Verbindung gesetzt. In der Fol- ge erhalten diese Begriffe, wie Inhaltsfelder oder Kompetenzerwartungen, ihre Be- schreibung mit zusätzlichem Hinweis der genaueren Auseinandersetzung im wei- teren Verlauf des Kernlehrplans. Die Kompetenzbereiche werden unterteilt in Be- wegungskompetenz, Wahrnehmungskompetenz, Methodenkompetenz und Ur- teilskompetenz, wobei die ersten beiden Bereiche den fachlichen Kern bilden, der dann als Grundlage für die Entwicklung der beiden letztgenannten Bereiche dient. Auch die Kompetenzbereiche werden näher erläutert (vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011, S. 12ff). Da Kompe- tenzen immer an fachliche Inhalte gebunden sind, werden diese Inhaltsfelder im Anschluss beschrieben. Es gibt sechs Inhaltsfelder die in einer Tabelle jeweils mit inhaltlichen Schwerpunkten verbunden sind. Diese Inhaltsfelder heißen Bewe- gungsstruktur/Bewegungslernen, Bewegungsgestaltung, Wagnis/Verantwortung, Leistung, Kooperation/Konkurrenz und Gesundheit. Als ein Beispiel für einen in- haltlichen Schwerpunkt aus dem Bereich Gesundheit wäre die Unfall- und Verlet- zungsprophylaxe zu sehen. Diese inhaltlichen Schwerpunkte finden dann eine Verknüpfung mit Bewegungsfeldern und Sportbereichen. Bewegungsfelder und Sportbereiche sind wiederum zusammen mit inhaltlichen Kernen in tabellarischer Form dargestellt. ‚Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprä- gen‘, ‚Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen‘, ‚Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik‘, ‚Bewegen im Wasser - Schwimmen‘, ‚Bewegen an Geräten - Tur- nen‘, ‚Gestalten, Tanzen, Darstellen - Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste‘, ‚Spie- len in und mit Regelstrukturen - Sportspiele‘, ‚Gleiten, Fahren, Rollen - Roll- sport/Bootssport/Wintersport‘ und ‚Ringen und Kämpfen - Zweikampfsport‘ sind diese neun Felder oder auch Bereiche. Bei den inhaltlichen Kernen werden dann konkrete Beispiele aus den jeweiligen Bereichen genannt, wie z.B. ausdauerndes Schwimmen im Bereich Bewegen im Wasser. Aufbauend auf den Kompetenzbe- griffen und den Bewegungsfeldern beschäftigt sich der nächste Teilabschnitt mit der Formulierung von erwarteten Kompetenzen. Nach Klassenstufe sechs, wie auch nach Klassenstufe neun, werden in den einzelnen Bewegungsfeldern be- stimmte Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Methoden- und Urteilskompetenzen ver- langt. In dem Bereich ‚Laufen, Springen, Werfen, - Leichtathletik‘ sollen die Schü- lerinnen und Schüler nach Klassenstufe sechs bspw. die Methodenkompetenz ‚leichtathletische Übungsanlagen und Wettkampfstätten sicherheitsgerecht nutzen‘ erworben haben (vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011, S. 17ff). Im dritten und letzten Abschnitt dieses Kern- lehrplanes geht es um Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung. Zuerst wird von rechtlicher Seite aus auf das nordrhein-westfälische Schulgesetz hinge- wiesen.

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Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Lehrpläne der Sekundarstufe 1 im Fach Sport. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg im Vergleich
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
20
Katalognummer
V285757
ISBN (eBook)
9783656860112
ISBN (Buch)
9783656860129
Dateigröße
456 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kerncurriculum, Schule, Vorgaben, Sportunterricht
Arbeit zitieren
Andreas Gröger (Autor:in), 2011, Die Lehrpläne der Sekundarstufe 1 im Fach Sport. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285757

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