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Der Begriff Subsidiarität und dessen Reformierung im Kontext der Ausdifferenzierung zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege

Title: Der Begriff  Subsidiarität und dessen Reformierung im Kontext der Ausdifferenzierung zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege

Term Paper , 2004 , 24 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Alexander Hecker (Author)

Social Work
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Die Bundesrepublik Deutschland ist im Bereich der Wohlfahrtspflege durch ein gesetzlich festgelegtes Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern gekennzeichnet. Dies wird als „duale Struktur“ der Wohlfahrtspflege bezeichnet. Zwar basieren fast alle Wohlfahrtsstaaten der entwickelten Industriegesellschaften auf einer „mixed economy of welfare“, also einem Neben- und Miteinander von öffentlichen und privaten Trägerorganisationen, allerdings ist das komplexe Gefüge von Zuständigkeitsverteilungen und wechselseitigen Inanspruchnahme nur in Deutschland zu finden.

Der Begriff öffentliche Träger bezieht sich auf Behörden, Anstalten, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die auf der Basis von Gesetzen und der Organisationsgewalt der politischen Vertretungskörperschaften tätig werden.1 Unter der freien oder privaten Wohlfahrtspflege wird die Gesamtheit aller sozialen Hilfen verstanden, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form geleistet werden. Diese ist überwiegend in den sechs Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege organisiert. Dazu gehören die großen Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritas Verband, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Diese arbeiten in der „Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege“ zusammen. Die freien Verbände sind durch unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Motive und Zielvorstellungen geprägt. Gemeinsam ist allen, dass sie unmittelbar an die Hilfsbereitschaft und an die Solidarität der Bevölkerung anknüpfen. Die freie Wohlfahrtspflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gesellschaftsordnung. Die Versorgung mit sozialen Einrichtungen und Diensten wird zu einem erheblichen Teil durch das Angebot dieser Verbände der freien Wohlfahrtspflege sichergestellt.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Begriff der Subsidiarität

2.1 Begriffsbestimmung „Subsidiarität“

2.2 Ursprünge im 19. Jahrhundert

2.3 Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“

3. Das „Subsidiaritätsprinzip“ und seine Auslegungen in der Wohlfahrtsstaatentwicklung

3.1 Die Ausgangslage

3.2 Die Auslegung des Subsidiaritätsprinzips in der Weimarer Republik

3.3 Der „Subsidiaritätsstreit“ nach Gründung der BRD

3.4 „Neue Subsidiaritätspolitik“

4. Fazit

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Diese Arbeit untersucht den Begriff der Subsidiarität sowie dessen historischen Funktionswandel und die praktische Ausgestaltung im Verhältnis zwischen freien und öffentlichen Trägern der deutschen Wohlfahrtspflege.

  • Historische Entstehung und Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips
  • Die Rolle der katholischen Soziallehre und der Enzyklika „Quadragesimo anno“
  • Wohlfahrtsstaatliche Entwicklung von der Weimarer Republik bis zur BRD
  • Konfliktlinien zwischen staatlicher Gewährleistungspflicht und freier Wohlfahrtspflege
  • Pluralisierung der Trägerlandschaft und neue Steuerungsmechanismen

Auszug aus dem Buch

3.1 Die Ausgangslage

Bis zur Festlegung der Subsidiaritätsbestimmungen in der Weimarer Fürsorgegesetzgebung, die später in die Fürsorgegesetze der BRD übernommen wurden, standen die freien Verbände in einem Konkurrenz- und Spannungsverhältnis gegenüber den öffentlichen Trägern der sozialen Arbeit. Der Transformationsprozess von überwiegend auf lokaler und regionaler Ebene wirkenden Vereinen im Deutschen Kaiserreich hin zu einen zentralistischen System durchorganisierter Spitzenvereine, ist das Ergebnis spezifischer Interessenskonstellationen im Bereich der Wohlfahrtspflege während des Ersten Weltkrieges und zu Beginn der Weimarer Republik. Während des Ersten Weltkrieges wurden die freien Wohlfahrtsvereine bereits ein wichtiger Bestandteil der staatlichen „Kriegsfürsorge“. Durch freiwillige „patriotische“ Einordnung und durch staatliche Zwangsmittel wurden sie zum integralen Bestandteil der Kriegsfürsorgeorganisation. Der „Kriegswohlfahrtsstaat“ schuf mit seinen „unfreiwilligen Initiativen in Sachen Wohlfahrtspflege die strukturellen Voraussetzungen zur Entstehung des demokratischen Weimarer Sozialstaates.“

In der Weimarer Fürsorgegesetzgebung erkämpften sich die freien Verbände dann einen eindeutige Vorrangstellung gegenüber der subventionspflichtigen öffentlichen Verwaltung. Die von öffentlichen und freien Trägern seit der Jahrhundertwende gemeinsam entwickelten freiwilligen Arbeitsgebiete und Kooperationsformen wurden nun gesetzlich vereinheitlicht.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die duale Struktur der deutschen Wohlfahrtspflege und Definition der relevanten Akteure.

2. Der Begriff der Subsidiarität: Analyse der begrifflichen Herkunft sowie der naturrechtlichen Fundierung durch die katholische Soziallehre.

2.1 Begriffsbestimmung „Subsidiarität“: Erläuterung des Subsidiaritätsprinzips als Zuständigkeits- und Autonomiegarantie.

2.2 Ursprünge im 19. Jahrhundert: Untersuchung der liberalen und katholischen Wurzeln des Subsidiaritätsdenkens vor dem Hintergrund der sozialen Frage.

2.3 Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“: Historische Manifestation des Begriffs durch Papst Pius XI. im Jahr 1931.

3. Das „Subsidiaritätsprinzip“ und seine Auslegungen in der Wohlfahrtsstaatentwicklung: Darstellung der historischen Entwicklungslinien von der Weimarer Zeit bis zur Gegenwart.

3.1 Die Ausgangslage: Beschreibung des Spannungsfeldes zwischen freien Verbänden und öffentlichen Trägern zu Beginn der Weimarer Republik.

3.2 Die Auslegung des Subsidiaritätsprinzips in der Weimarer Republik: Umwandlung des Prinzips in ein bürokratisches Organisationsinstrument.

3.3 Der „Subsidiaritätsstreit“ nach Gründung der BRD: Auseinandersetzung um die „Funktionssperre“ im Kontext des Bundessozialhilfegesetzes.

3.4 „Neue Subsidiaritätspolitik“: Analyse der Auswirkungen der Selbsthilfe-Diskussion und der Entstehung einer pluralistischen Trägerlandschaft.

4. Fazit: Zusammenfassende Reflexion über den Funktionswandel des Prinzips und dessen Bedeutung für den modernen Sozialstaat.

Schlüsselwörter

Subsidiarität, Wohlfahrtspflege, Freie Träger, Sozialstaat, Weimarer Republik, Wohlfahrtsverbände, Katholische Soziallehre, Funktionssperre, Korporatismus, Selbsthilfe, Trägerlandschaft, Sozialpolitik, Gemeinwohl, Jugendliche, Jugendhilfe

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das Prinzip der Subsidiarität und seine Rolle bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Wohlfahrtspflege in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die historische Genese des Begriffs in der katholischen Soziallehre, die gesetzliche Verankerung in der Weimarer Zeit und der Wandel zu einem steuerungsrelevanten Mechanismus im heutigen Sozialstaat.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Darstellung des Subsidiaritätsprinzips als wichtigem Ordnungsfaktor der Trägerlandschaft sowie die Analyse der unterschiedlichen Auslegungen in historischen Kontexten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine historisch-analytische Methode, um die Bedeutung des Subsidiaritätsbegriffs anhand von Literaturquellen und sozialrechtlichen Dokumenten aufzuarbeiten.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Entwicklung von den 19.-Jahrhundert-Wurzeln bis hin zum "neuen Subsidiaritätsverständnis" im Kontext der Pluralisierung der Trägerlandschaft und dem KJHG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Subsidiarität, Wohlfahrtspluralismus, Korporatismus, freie Wohlfahrtspflege und das Verhältnis von Staat und intermediären Organisationen.

Welche Bedeutung hatte die Enzyklika „Quadragesimo anno“?

Sie gilt als entscheidende Manifestation des Subsidiaritätsbegriffs, durch die dieser 1931 offiziell in die katholische Soziallehre aufgenommen wurde.

Was besagt die „Funktionssperre“?

Die Funktionssperre verpflichtet den Staat, auf die Neuschaffung eigener sozialer Einrichtungen zu verzichten, sofern bereits geeignete Angebote durch freie Träger existieren.

Wie hat sich das Verständnis von Subsidiarität gewandelt?

Von einem ursprünglich schutzorientierten Prinzip gegenüber staatlichem Zugriff wandelte es sich erst zu einem bürokratischen Organisationsmodell und später zu einer reflexiven Programmformel moderner Gesellschaftstheorie.

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Details

Title
Der Begriff Subsidiarität und dessen Reformierung im Kontext der Ausdifferenzierung zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege
College
University of Trier
Grade
1,7
Author
Alexander Hecker (Author)
Publication Year
2004
Pages
24
Catalog Number
V28589
ISBN (eBook)
9783638303262
ISBN (Book)
9783656864998
Language
German
Tags
Begriff Subsidiaritätund Reformierung Kontext Ausdifferenzierung Wohlfahrtspflege
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexander Hecker (Author), 2004, Der Begriff Subsidiarität und dessen Reformierung im Kontext der Ausdifferenzierung zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28589
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