Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in der Rechtssetzung


Seminararbeit, 2000

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Richterliche Selbstbeschränkung bzw. judicial self-restraint
1. Was ist „richterliche Selbstbeschränkung“ ?
2. Die „political question“-Doktrin in der Rechtssetzung des Supreme Court
3. Die Diskussion um die Übernahme der „political question“-Doktrin in das politische System der Bundesrepublik Deutschland
4. Zusammenfassung

III. praktische Beispiele zur richterlichen Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichtes
1. Das Bundesverfassungsgericht und das Parteiverbot
a) Das Verbot der SRP 1952
b) Das Verbot der KPD 1956
c) Sind dies optimal geeignete Beispiele für „judicial self- restraint“ ?
d) Zwischenergebnis
2. Das Bundesverfassungsgericht und „out of area“-Einsätze der Bundeswehr
Zwischenergebnis
3. Das Bundesverfassungsgericht und Grundrechte
a) Der Schutz der Gleichheit
b) Zwischenergebnis
4. Zusammenfassung

IV. Fazit

V. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan im politischen System der BRD, das sich auf der Gratwanderung zwischen Recht und Politik bewegt. In Anbetracht dessen beschäftigt sich die vorliegende Arbeit schwerpunktmäßig mit der Einflussnahme des Bundesverfassungsgerichtes auf die Rechtssetzung.

Zunächst setzt die Hausarbeit einen Akzent auf das Prinzip der richterlichen Selbstbeschränkung, auch „judicial self-restraint“ genannt. Dieses findet am amerikanische Supreme Court seinen Ausdruck in der „political question“-Doktrin. Warum diese Doktrin nicht auch in der deutschen verfassungsgerichtsbarkeit ihren Platz finden könnte, wird im Folgenden die Fragestellung sein.

Im zweiten Kapitel wird die richterliche Selbstbeschränkung anhand von drei Beispielen dargelegt. Dabei geht die Verfasserin zunächst auf Urteile zum Parteiverbot, anschließend auf ein solches zu „out of area“-Einsätzen der Bundeswehr und zuletzt auf die Einwirkung des Bundesverfassungsgerichtes auf Grundrechte, und dabei insbesondere auf Gleichheitssätze, ein. Damit stellt sich die unterschiedliche Zurückhaltungspraxis des Bundesverfassungsgerichtes auf der Ebene des Verfassungsschutzes, der Bundeswehr-Einsätze im Ausland und der Einfluss auf die Grundrechte dar. Inwieweit die Wirkung des Bundesverfassungsgerichtes bis auf die Ebene der EU reicht, wird nicht Inhalt dieser Argumentation sein, da eine solche Ausführung den Umfang der Arbeit bei Weitem sprengen würde.

II. Richterliche Selbstbeschränkung bzw. judicial self-restraint

„... the only check upon our own exercise of power

is our own sense of self-restraint“[1]

1. Was ist „richterliche Selbstbeschränkung“ ?

„Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.“ (§ 1 Abs. 1 BVerfGG) Aus diesem Grundsatz wird die herausragende und sehr umfassende Stellung des Bundesverfassungsgerichtes in dem deutschen politischen System deutlich. Ebenso lässt sich hieraus der Vorrang des Gesetzes, der Primat des Rechts[2] ableiten, d.h. jegliches politische Handeln muss sich am geltenden Recht orientieren. Die Richter müssen einerseits „Distanz zum politischen Konflikt halten und sich allein nach den sachlichen Kriterien juristischer Rechtsfindung ausrichten“[3] und andererseits Rücksicht auf die Politik nehmen, indem sie die politischen Folgen aus ihrem juristischen Entscheiden berücksichtigen.

Diese richterliche Selbstbeschränkung wird nach klassischer Auffassung mit der „Nichtprüfung der Zweckmäßigkeit“[4] verbunden. Nach neuerem Verständnis jedoch fasst man darunter verschiedene Rechtsfiguren, die zur Beschränkung der richterlichen Gewalt dienen, wie z.B. verfassungskonforme Auslegung[5], Appellentscheidungen, „favor conventionis“ im Bereich der Auswärtigen Gewalt, die Ermessenslehre in Verbindung mit Verwaltungsgerichten oder die „political-question-Doktrin“[6], die im späteren Verlauf dieser Arbeit näher erläutert wird.

Nach dem Prinzip der „judicial self-restraint“ wird die Vielfalt der Interpretationsmöglichkeiten des Bundesverfassungsgerichtes nicht immer voll und ganz ausgeschöpft. Besonders im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten halten sich die Richter sehr zurück, da hier ein situations- und zukunftbedingtes Handeln erforderlich wird. Sie verzichten hierbei „auf die Inanspruchnahme einer an sich vorhandenen Kontrollmöglichkeit, motiviert durch die Rücksichtnahme auf die Gestaltungsfreiheit von Regierung und Parlamentsmehrheit“[7]. Vor allem geht es an dieser Stelle um die Nichtüberprüfung einer politischen Wertung und Zukunftseinschätzung. Damit wird „nicht eine Verkürzung oder Abschwächung“[8] der Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts impliziert, sondern ein Verzicht, Politik zu treiben, also in den von der Verfassung geschaffenen und begrenzten Raum freier Gestaltung einzugreifen.

[...]


[1] Joseph F. Menez, Decision making in the Supreme Court of the United States, 1. Auflage, United States : University Press of America, 1984, S.12.

[2] Michael Piazolo, Das BVerfG und die Beurteilung politischer Fragen - zu den Grenzen verfassungsrechtlicher Kontrolle, in : M. Piazolo (Hrsg.), Das Bundesverfassungsgericht - Ein Gericht im Schnittpunkt von Recht und Politik, Tutzing : v. Hase & Koehler Verlag, 1995, S. 246.

[3] Klaus Stüwe, Die Opposition im Bundestag und das Bundesverfassungsgericht, 1. Auflage, Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft, 1997, S. 343.

[4] M. Piazolo, Verfassungsgerichtsbarkeit und Politische Fragen, München : Vögel, 1994, S. 63.

[5] vgl. Konrad Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 18. erg. Auflage, Heidelberg : Müller, Jur. Verl., 1991, S.29 ff.

[6] Diese Rechtsfiguren werden näher ausgeführt in Piazolo, Verfassungsgerichtsbarkeit und Politische Fragen.

[7] Folke Schuppert, Die verfassungsgerichtliche Kontrolle der Auswärtigen Gewalt, Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft, 1973, S. 161; vgl hierzu auch Maunz /Zippelius , Deutsches Staatsrecht : ein Studienbuch, 30. Auflage, München : Beck, 1998, S. 368 f.

[8] M. Piazolo, in M. Piazolo (Hrsg), Das Bundesverfassungsgericht, S. 251.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in der Rechtssetzung
Hochschule
Universität Trier  (Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Proseminar Das politische System der BRD
Note
1,3
Autor
Jahr
2000
Seiten
20
Katalognummer
V286
ISBN (eBook)
9783638102094
Dateigröße
410 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bundesverfassungsgericht
Arbeit zitieren
Anke Pipke (Autor:in), 2000, Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in der Rechtssetzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/286

Kommentare

  • Gast am 27.7.2004

    Fehler.

    Meiner Meinung nach ist das Verhältnis von BverfG und Legislative falsch gedeutet. z.B. Schwangerschaftsabbruch,... Lies Rupert Scholz, 50 Jahre Bndesverfassungsgericht... Ersatzgesetzgeber?

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