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Die SED-Opferrenten nach § 17a StrRehaG als ausreichende Entschädigung für DDR-Häftlinge?

Eine kritische Würdigung

Titel: Die SED-Opferrenten nach § 17a StrRehaG als ausreichende Entschädigung für DDR-Häftlinge?

Diplomarbeit , 2009 , 67 Seiten , Note: 9,0 (von 10)

Autor:in: Denise Weise (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Es ist eine Tatsache, dass die Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit noch immer nicht abgeschlossen ist. Vor allem heute, 20 Jahre nach der friedlichen Revolution, ist das Thema Aufarbeitung aktueller denn je. Jüngstes Zeugnis ist die im August 2007 eingeführte Regelung zur Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer. Mit dieser Vorschrift sollte ein entscheidender Schritt gegangen werden, um dieses dunkle Kapitel der deutschen Geschichte abzuschließen und somit endgültig den Rechtsfrieden zwischen den Tätern und den Opfern des SED-Regimes herzustellen.

Die Einführung der, im allgemeinen Sprachgebrauch als Opferrente bezeichneten, besonderen Zuwendung für Haftopfer wurde vor allem von den Betroffenen und deren Verbänden nachdrücklich gefordert. Nun, zwei Jahre nach ihrer Einführung, gibt sie Anlass zu zahlreichen Diskussionen und scharfen Kritiken. Nicht nur der praktische Umgang mit dieser Vorschrift birgt Probleme. Auch die Debatte um die Gewährung der Opferrente an Inoffizielle Mitarbeiter des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit und an einen mehrfach verurteilten Verbrecher spaltet die Meinungen der Politiker, Juristen und Sachverständigen. Inwiefern die besondere Zuwendung für Haftopfer eine angemessene und ausreichende Wiedergutmachung für die Betroffenen darstellt, wird im Rahmen dieser Arbeit, unter Berücksichtigung ausgewählter Kriterien, untersucht. Dabei werden die Ausführungen gelegentlich durch Fakten und Zahlen des Bundeslandes Thüringen exemplarisch veranschaulicht.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Problemdarstellung und Zielsetzung

1.2 Aufbau der Arbeit

2 Begriffliche Erläuterungen

3 Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Entschädigung für das Unrecht der SED-Diktatur

3.1 Soziale Situation der Opfer des SED-Regimes

3.2 Notwendigkeit von Entschädigungsleistungen

3.3 Abriss über die Entwicklung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze bis zur aktuellen Fassung

4 § 17a StrRehaG – Besondere Zuwendung für Haftopfer

4.1 Zuständigkeit

4.2 Anspruchsvoraussetzungen

4.2.1 Besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage

4.2.2 Rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung

4.3 Antragsverfahren und Höhe der Zuwendung

4.4 Probleme in der Behördenpraxis

5 Entschädigungsleistung nach § 17a StrRehaG als Wiedergutmachung für das Unrecht der SED-Diktatur

5.1 Wiedergutmachung als Ziel der besonderen Zuwendung

5.2 Prinzip der Entschädigung

5.3 Ausschluss wegen Unwürdigkeit

5.3.1 Grauzone zwischen Opfer und Täter

5.3.1.1 Besondere Zuwendung für Inoffizielle Mitarbeiter des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes

5.3.1.2 Besondere Zuwendung für einen Schwerverbrecher

6 Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht kritisch, inwieweit die als „Opferrente“ bekannte besondere Zuwendung nach § 17a StrRehaG eine angemessene und ausreichende Wiedergutmachung für ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur darstellt und welche Probleme in der praktischen Umsetzung sowie bei der Abgrenzung zwischen Opfern und Tätern bestehen.

  • Analyse der gesetzlichen Grundlagen und der Entschädigungssystematik für SED-Unrecht.
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die besondere Zuwendung gemäß § 17a StrRehaG.
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Bedürftigkeitsklausel und der Mindesthaftdauer.
  • Untersuchung von Ausschlussgründen bei Personen in der Grauzone (z.B. Inoffizielle Mitarbeiter, Schwerverbrecher).
  • Evaluierung der Leistungsbemessung und des Würdigungscharakters der Zuwendung.

Auszug aus dem Buch

4.4 Probleme in der Behördenpraxis

Trotz der konkreten Formulierung der Vorschrift zur Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer bestehen in der Behördenpraxis erhebliche Probleme bezüglich ihrer Umsetzung.

Dabei wird, sowohl von Betroffenen als auch von Politikern, die erhebliche Verzögerung der Antragsbewilligung der besonderen Zuwendung bemängelt. In diesem Zusammenhang wird vor allem das aufwändige bürokratische Bewilligungsverfahren sowie die damit verbundene lange Bearbeitungsdauer eines Antrags kritisiert.

Darüber hinaus stellt auch die Feststellung der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage, insbesondere die Bestimmung des zu berücksichtigenden Einkommens, eine nicht unerhebliche Schwierigkeit in der Behördenpraxis dar. Die Ermittlung des Einkommens wird nach Wortlaut des § 17a StrRehaG ausdrücklich über § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB XII geregelt.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung thematisiert die fortdauernde Brisanz der Aufarbeitung des SED-Unrechts und führt in die Fragestellung zur Angemessenheit der besonderen Zuwendung ein.

2 Begriffliche Erläuterungen: Es werden grundlegende Definitionen wie SED, Opfer, Entschädigungsleistung und Rehabilitierung für das weitere Verständnis der Arbeit dargelegt.

3 Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Entschädigung für das Unrecht der SED-Diktatur: Dieses Kapitel beleuchtet die soziale Lage der Betroffenen, die Notwendigkeit von Entschädigungen und den Werdegang der einschlägigen Gesetze.

4 § 17a StrRehaG – Besondere Zuwendung für Haftopfer: Der Fokus liegt auf der Auslegung und Anwendung der Rechtsvorschrift § 17a StrRehaG sowie auf Herausforderungen bei der Umsetzung durch die Behörden.

5 Entschädigungsleistung nach § 17a StrRehaG als Wiedergutmachung für das Unrecht der SED-Diktatur: Es wird untersucht, ob die Opferrente den Prinzipien der Wiedergutmachung genügt und wie der Ausschluss bei Unwürdigkeit, insbesondere bei Tätern, gehandhabt wird.

6 Schlussbetrachtung: Hier erfolgt eine kritische Zusammenfassung, die festhält, dass die derzeitige Regelung zwar ein Schritt zur Wiedergutmachung ist, aber noch erhebliche Defizite aufweist.

Schlüsselwörter

SED-Diktatur, StrRehaG, Opferrente, besondere Zuwendung, Haftopfer, Wiedergutmachung, Rehabilitierung, politische Verfolgung, wirtschaftliche Bedürftigkeit, Unwürdigkeit, Grauzone, Inoffizielle Mitarbeiter, Schwerverbrecher, Entschädigungsleistung, SED-Unrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Diplomarbeit im Kern?

Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Würdigung der monatlichen besonderen Zuwendung für ehemalige politische Häftlinge (oft als „Opferrente“ bezeichnet) gemäß § 17a StrRehaG.

Welche zentralen Themenfelder behandelt die Autorin?

Im Zentrum stehen die Entstehung der gesetzlichen Rehabilitierungsvorschriften, die konkreten Anwendungsprobleme des § 17a StrRehaG sowie die ethisch-juristische Debatte über den Ausschluss von Tätern aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Es wird analysiert, ob die monatliche besondere Zuwendung den Anforderungen an eine angemessene Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht in der DDR tatsächlich gerecht wird.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der Gesetzestexte sowie eine Auswertung von Fachliteratur, Forschungsberichten und gerichtlichen Entscheidungen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit thematisiert?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der sozialen Lage der Opfer, die detaillierte Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuwendung und die Untersuchung der Ausschlussregelung bei Unwürdigkeit.

Was sind die charakteristischen Schlagworte der Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören SED-Unrecht, Opferrente, Rehabilitierung, wirtschaftliche Bedürftigkeit und der Umgang mit Täterprofilen innerhalb des Entschädigungssystems.

Warum wird die Bedürftigkeitsklausel im Gesetz kritisch gesehen?

Die Klausel wird als problematisch erachtet, weil sie den Entschädigungscharakter der Leistung schmälert und die Zuwendung eher als eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung positioniert.

Wie positioniert sich die Arbeit zum Fall von Schwerverbrechern, die Haftopfer waren?

Die Autorin argumentiert, dass eine Leistung mit Würdigungscharakter für Straftäter mit einer solchen Biographie nicht vertretbar ist und begrüßt eine strenge Differenzierung, die Täter von der staatlichen Anerkennung ausschließt.

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Details

Titel
Die SED-Opferrenten nach § 17a StrRehaG als ausreichende Entschädigung für DDR-Häftlinge?
Untertitel
Eine kritische Würdigung
Hochschule
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein
Note
9,0 (von 10)
Autor
Denise Weise (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
67
Katalognummer
V286045
ISBN (eBook)
9783656862642
ISBN (Buch)
9783656862659
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Opferrente § 17a StrRehaG SED-Opferrenten SED SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Denise Weise (Autor:in), 2009, Die SED-Opferrenten nach § 17a StrRehaG als ausreichende Entschädigung für DDR-Häftlinge?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/286045
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Leseprobe aus  67  Seiten
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