Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrats, am 27.12.2003 das neue SGB XII – die Reform des Sozialhilferechts, erlassen.
Ich habe mich für die Aufarbeitung dieses Themas im Rahmen meiner Diplomarbeit entschieden, da ich mir in meiner zukünftigen Tätigkeit als Sozialarbeiter, ohne einen sicheren Umgang mit den Fürsorgeleistungen unseres Sozialstaats zu kennen, keine qualitativ gute Arbeit vorstellen kann.
Dafür ist diese Ausarbeitung, gerade im Hinblick auf die Änderungen unseres Fürsorgesystems und insbesondere des Sozialhilferechts, prädestiniert.
Natürlich war es nicht möglich, die gesamten Änderungen, die im Rahmen der „Agenda 2010“ der Bundesregierung durch das so genannte „Harz IV“ Paket geschaffen wurden, mit einzubeziehen. Trotzdem habe ich versucht, dort wo es unablässig bzw. nötig war, Verbindungen aufzuzeigen und Folgen zu illustrieren.
Dem interessierten Leser, aber auch dem Anwender in der Praxis sei hiermit ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Änderungen des Sozialhilferechts, dem neuen SGB XII als unabdingbar anzusehen, sondern sich auch mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt, dem SGB II auseinanderzusetzen.
Dieses Gesetz wird für die Praxis der Sozialarbeit mindestens ebenso weit reichende Folgen haben, wie die Reform des Sozialhilferechts. Nebenbei bemerkt, ist das SGB II ja sogar als ein Teil des bisherigen BSHG anzusehen, indem es eine eigenständige Regelung der Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Hilfebedürftige schafft.
Das noch etliche Ungereimtheiten bestehen und es handwerkliche Fehler in der Schaffung beider Gesetze gegeben hat, ist wohl niemanden der sich damit beschäftigt hat, verborgen geblieben.
Auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, wie ich in meiner Arbeit aufdecken werde. Diese werden noch aufgearbeitet und berichtigt werden müssen, jedenfalls dann, wenn das SGB II und damit auch das SGB XII zum 1. Januar 2005 als ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Gesetzespaket in Kraft treten sollen.
Gerade deswegen, und auch das möchte ich betonen, kann das Sozialhilferecht mit dem neuen SGB XII nur dann eine starke Stütze im System der Fürsorgeleistungen der BRD bleiben, wenn alle die damit in Berührung kommen die Schwächen erkennen, und gegen diese vorgehen werden. Unsere Verfassung bietet uns hierfür die nötige Unterstützung.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Sozialhilferecht in Deutschland
2.1 Geschichtliches
2.1.1 Die Anfänge der Armenpflege im Deutschen Reich
2.1.2 Die Schaffung der Reichsgrundsätze im Rahmen der öffentlichen Fürsorge in der Weimarer Republik
2.1.3 Die Regelungen über staatliche Fürsorge im Nationalsozialismus
2.1.4 Ein Überblick über die Sozialleistungen in der ehemaligen DDR
2.1.5 Die Fürsorge in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland
2.1.6 Die Schaffung des bisherigen BSHG
2.2 Die Grundzüge des bisherigen BSHG
2.2.1 Die Aufgabe der Sozialhilfe
2.2.2 Die Arten der Hilfe im bisherigen BSHG
2.3 Die verfassungsrechtlichen Grundlagen
2.3.1 Der Rechtsstaat
2.3.2 Der Sozialstaat
2.3.3 Der soziale Rechtsstaat
2.3.4 Die Sozialhilfe und die Menschenwürde
2.4 Die Rechtsgrundlage für das Sozialhilferecht
2.5 Das Sozialgesetzbuch
2.5.1 Die Grundzüge des Sozialgesetzbuches
2.5.2 Die Einbeziehung der Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch
2.6 Das Bundessozialhilfegesetz
2.6.1 Die Strukturprinzipien des Bundessozialhilfegesetzes sowie die des SGB XII
2.6.1.1 Der Bedarfsdeckungsgrundsatz (integriert ist unter anderem der Individualisierungsgrundsatz)
2.6.1.2 Der Kenntnisgrundsatz (Amtsprinzip)
2.6.1.3 Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit
2.6.1.4 Sozialhilfe ist keine rentengleiche Dauerleistung
2.6.1.5 Der Nachranggrundsatz
3 Das neue SGB XII – Reformiert und in das SGB eingeordnet
3.1 Die Grundsätze der Reform
3.2 Die Änderungen des SGB XII in Bezug auf das BSHG in einer kurzen Zusammenfassung
3.2.1 Die strukturellen Veränderungen im SGB XII
3.2.2 Die Grundsätze im SGB XII
3.2.2.1 Was sich gegenüber dem BSHG nicht verändert hat:
3.2.2.2 Was gegenüber dem BSHG neu ist:
3.2.2.3 Was gegenüber dem BSHG teilweise neu ist:
3.2.3 Die Hilfe zum Lebensunterhalt im SGB XII
3.2.3.1 Die laufenden Leistungen
3.2.3.2 Einmalige Leistungen
3.2.3.3 Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen
3.2.3.4 Vermutung der Bedarfsdeckung
3.2.3.5 Bedarfsgemeinschaft
3.2.4 Das Verhältnis der Hilfe zum Lebensunterhalt zur Grundsicherung
3.2.4.1 Rangordnung
3.2.4.2 Antragserfordernis
3.2.4.3 Vermutung der Bedarfsdeckung
3.2.4.4 Einsatzgemeinschaft
3.2.4.5 Leistungsabsprache
3.2.4.6 Aufenthalt
3.2.4.7 Dauer der Leistung
3.2.4.8 Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern
3.2.4.9 Datenschutz
3.2.5 Verhältnis der Leistungen nach dem SGB XII zu solchen nach dem SGB II
3.2.5.1 Leistungen für Erwerbsfähige
3.2.5.2 Angehörige
3.2.6 Hilfe bei Krankheiten nach SGB XII und SGB V
3.2.7 Einsatz des Einkommens
3.2.7.1 Begriff des Einkommens
3.2.7.2 Einkommensgrenzen (gilt für die Kapitel 5 bis 9)
3.2.8 Einsatz des Vermögens
3.2.8.1 Schonvermögen
3.2.8.2 Kleinerer Barbetrag
3.2.8.3 Grundsicherungsberechtigte
3.2.8.4 Übergang von Unterhaltsansprüchen
3.2.8.5 Keine Vergleichsberechnung
3.2.8.6 Begrenzter Übergang von Ansprüchen behinderter oder pflegebedürftiger Kinder
3.2.9 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
3.2.10 Neuer Rechtsweg
3.2.11 Wohngeld
3.2.12 Die nicht übernommenen Regelungen aus dem BSHG
4 Der systematische Aufbau des SGB XII – Sozialhilfe
5 Das SGB XII in seiner neuen Systematik (im Vergleich mit dem BSHG)
5.1 Erstes Kapitel – Allgemeine Vorschriften
5.2 Zweites Kapitel – Leistungen der Sozialhilfe
5.2.1 Erster Abschnitt – Grundsätze der Leistungen
5.2.2 Zweiter Abschnitt – Anspruch auf Leistungen
5.3 Drittes Kapitel – Hilfe zum Lebensunterhalt
5.4 Viertes Kapitel – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
5.4.1 Erster Abschnitt – Grundsätze
5.4.2 Zweiter Abschnitt – Verfahrensbestimmungen
5.5 Fünftes Kapitel – Hilfen zur Gesundheit
5.6 Sechstes Kapitel – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
5.7 Siebtes Kapitel – Hilfe zur Pflege
5.8 Achtes Kapitel – Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
5.9 Neuntes Kapitel – Hilfe in anderen Lebenslagen
5.10 Zehntes Kapitel - Einrichtungen
5.11 Elftes Kapitel – Einsatz des Einkommens und Vermögens
5.11.1 Erster Abschnitt - Einkommen
5.11.2 Zweiter Abschnitt – Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel
5.11.3 Dritter Abschnitt - Vermögen
5.11.4 Vierter Abschnitt – Einschränkung der Anrechnung
5.11.5 Fünfter Abschnitt – Verpflichtung anderer
5.11.6 Sechster Abschnitt – Verordnungsermächtigungen
5.12 Zwölftes Kapitel – Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
5.12.1 Erster Abschnitt – Sachliche und örtliche Zuständigkeit
5.12.2 Zweiter Abschnitt - Sonderbestimmungen
5.13 Dreizehntes Kapitel – Kosten
5.13.1 Erster Abschnitt - Kostenersatz
5.13.2 Zweiter Abschnitt – Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
5.13.3 Dritter Abschnitt – Sonstige Regelungen
5.14 Vierzehntes Kapitel – Verfahrensbestimmungen
5.15 Fünfzehntes Kapitel – Statistik
5.16 Sechzehntes Kapitel – Übergangs- und Schlussbestimmungen
6 Finanzielle Aspekte zum SGB XII
6.1 Die Kosteneinsparungen nach Berechnungen der Bundesregierung
6.1.1 Das Arbeitskräftepotenzial innerhalb der Sozialhilfe
6.1.2 Die Einsparungen/Mehrkosten und deren Einschätzung im Einzelnen:
6.1.2.1 Meine Einschätzungen im Finanztableau
6.2 Eine Einschätzung dieser Berechnungen
7 Resümee
7.1 Die Folgen für die Bezieher von Sozialhilfe
7.1.1 Die Neuformierung der Sozialleistungen
7.1.2 Die bisherigen Hilfen in besonderen Lebenslagen bleiben weitgehend unverändert
7.1.3 Die Hilfe zum Lebensunterhalt in ihrer neuen Konstellation im Hinblick auf das neue SGB II / SGB XII
7.1.4 Der Weg zur Pauschalierung von Leistungen ist nun für die Träger geebnet
7.1.5 Welches Gesetz gilt für wen: SGB II oder SGB XII?
7.1.5.1 Der gewöhnliche Aufenthalt
7.1.5.2 Das Alter
7.1.5.3 Die Erwerbsunfähigkeit
7.1.6 Das SGB XII und seine Auswirkungen auf die Betroffenen
7.1.6.1 Die Absichten des Gesetzgebers und deren Auswirkungen kurz dargestellt
7.1.6.2 Die Einschränkungen beim Bedarfsdeckungsgrundsatz
7.1.6.3 Die verfassungsrechtlichen Fragen im Hinblick auf das neue Fürsorgesystem
7.2 Die Stellung der Wohlfahrtspflege im neuen Fürsorgesystem
7.2.1.1 Das Verhältnis zu den Leistungserbringern im neuen SGB XII
7.3 Folgen für die sprachliche Auseinandersetzung mit dem SGB XII
8 Schluss
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit analysiert die Reform des deutschen Sozialhilferechts durch das neue SGB XII und dessen Einordnung in das Sozialgesetzbuch. Ziel ist es, die Auswirkungen der Reform für die betroffenen Leistungsbezieher kritisch zu hinterfragen und die verfassungsrechtliche Haltbarkeit sowie die finanziellen Annahmen der Bundesregierung zu bewerten.
- Strukturelle Neuerungen des SGB XII im Vergleich zum BSHG
- Verhältnis der Leistungen nach dem SGB XII zu solchen nach dem SGB II
- Strukturprinzipien des Sozialhilferechts und ihre verfassungsrechtliche Bedeutung
- Kritische Einschätzung der finanziellen Auswirkungen und Einspareffekte
- Stellung der Wohlfahrtspflege im neuen Fürsorgesystem
Auszug aus dem Buch
2.1 Geschichtliches
Seit der Entstehung der Menschheit hat es immer Personen gegeben, die nicht dafür Sorge tragen konnten, ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern bzw. für diesen zu sorgen. Im Mittelalter waren in der Regel die Großfamilien dafür zuständig, für die soziale Sicherung ihrer Mitglieder zu sorgen. Weiterhin wurde die Armenfürsorge durch Kirchen, Orden und Klöster gewahrt, wobei später auch Gilden, Zünfte, Genossenschaften und Bruderschaften diese Aufgabe übernahmen.
Die Entstehung der öffentlichen Armenpflege hat ursprünglich in den Städten begonnen. Dies geschah zunächst auf der Grundlage der Gilden und Zünfte und später als gemeindliche Aufgabe. Mit dem Hauptziel der öffentlichen Ordnung und Sicherheit übernahmen dann die Städte die Aufgaben der Armenpflege, dies besonders nach der Reformation. Städte und Kirchen arbeiteten vor allem im 17. Jahrhundert eng zusammen. Mit der Entstehung von Armenverordnungen wurde in den Städten die Kooperation zwischen der Kirche und den Kommunalbehörden festgelegt. Bis ins späte 19´te Jahrhundert wurde Hilfe grundsätzlich nur in der Heimat gewährt.
Im Deutschen Reich wurde die Organisation der Armenpflege durch das „Eberfelder System“ bestimmt, dass seinen Namen der Stadt Eberfeld, in dem es 1853 in Kraft gesetzt wurde, verdankt. Dieses Modell wurde dann teilweise modifiziert, von vielen deutschen Städten übernommen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Erläuterung der Motivation des Autors für diese Diplomarbeit im Rahmen der Einführung des SGB XII.
2 Das Sozialhilferecht in Deutschland: Historischer Rückblick auf die Armenfürsorge und Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Sozialstaatsprinzips.
3 Das neue SGB XII – Reformiert und in das SGB eingeordnet: Darstellung der Reformgrundsätze und Gegenüberstellung der Änderungen zum bisherigen Bundessozialhilfegesetz (BSHG).
4 Der systematische Aufbau des SGB XII – Sozialhilfe: Grafische und textliche Übersicht über die neue Systematik der Sozialhilfeleistungen.
5 Das SGB XII in seiner neuen Systematik (im Vergleich mit dem BSHG): Detaillierte tabellarische Analyse einzelner Paragraphen mit Kommentierung der Neuerungen.
6 Finanzielle Aspekte zum SGB XII: Kritische Auseinandersetzung mit den Kosteneinsparungsberechnungen der Bundesregierung.
7 Resümee: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen für die Betroffenen und die Wohlfahrtspflege sowie Ausblick auf die sprachliche Auseinandersetzung mit dem SGB XII.
8 Schluss: Kritische Reflexion über die Geschwindigkeit der Reformumsetzung und deren mögliche Konsequenzen.
Schlüsselwörter
SGB XII, Sozialhilfe, BSHG, Sozialstaat, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Reform, Verfassungsrecht, Regelsätze, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Existenzminimum, Sozialgesetzbuch, Arbeitslosengeld II, Kostenersatz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Reform des Sozialhilferechts durch das neue SGB XII und dessen Einbettung in das Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2005.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Sozialhilfe, die systematische Neugestaltung des SGB XII im Vergleich zum alten BSHG, verfassungsrechtliche Aspekte sowie die finanzielle Analyse der durch die Bundesregierung prognostizierten Einspareffekte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Folgen der Reform für die Betroffenen zu beleuchten, die Handhabbarkeit der neuen Regelungen zu prüfen und die politische Argumentation für die Reform kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine systematische Rechtsanalyse durch den Vergleich der neuen Paragraphen des SGB XII mit den Regelungen des alten BSHG, ergänzt durch eine kritische Auseinandersetzung mit offiziellen Gesetzeskommentaren und anderen Stellungnahmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Analyse der neuen SGB XII-Systematik, eine detaillierte tabellarische Gegenüberstellung von alten und neuen Vorschriften sowie eine finanzielle Einschätzung der Reform aus der Perspektive des Sozialhilfeträgers.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind SGB XII, BSHG, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Existenzminimum, Sozialstaatlichkeit und Leistungsanrechnung.
Warum wird das neue System der Grundsicherung kritisch gesehen?
Der Autor bemängelt unter anderem die Stigmatisierung älterer Menschen durch die Einordnung in das Sozialhilfesystem und hinterfragt, ob die Reform die verschämte Altersarmut tatsächlich erfolgreich bekämpfen kann.
Wie bewertet der Autor die finanziellen Einsparziele der Regierung?
Der Autor äußert erhebliche Zweifel an den offiziellen Schätzungen. Er geht davon aus, dass die Reform in vielen Bereichen zu Mehrausgaben führen wird und hält die berechneten Einsparungen teilweise für spekulativ und vernachlässigbar.
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- Bernd Kammermeier (Author), 2004, Das neue SGB XII - Die Reform der Sozialhilfe und deren Folgen für die Betroffenen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28607