Bestimmung und Wechsel der Funktionalen Währung

Währungsumrechnung HGB vs. IFRS. Konzernrechnungslegung


Hausarbeit, 2010

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

BESTIMMUNG UND WECHSEL DER FUNKTIONALEN WÄHRUNG

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 Problemstellung und -hinführung

2 Grundlegende Theorien
2.1 Globale Theorie
2.2 Lokale Theorie
2.3 Funktionale Währung

3 Faktoren zur Bestimmung der funktionalen Währung

4 Wechsel der funktionalen Währung

5 Zusammenfassung

6 Kritische Würdigung/Schlussbetrachtung

LITERATURVERZEICHNIS

QUELLEN/ANHANG

ABSTRACT

Studienarbeit im Fach Handelsrechtliche Rechnungslegung und spezielle Anwendungen im Schwerpunkt Steuern und Bilanzierung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof im Wintersemester 2010/2011.

Rechtsstand: November/Dezember 2010

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Nr. 01: Globale Theorie

Nr. 02: Lokale Theorie

Nr. 03: Modifizierte Stichtagskursmethode

Nr. 04: Funktionale Währung

Nr. 05: Währungsumrechnung nach IAS 21

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Problemstellung und -hinführung

Die zunehmende Internationalisierung der Kapital- und Gütermärkte hat dazu geführt, dass immer mehr Unternehmen vom Inland aus Geschäfte in fremden Währungen abschließen (Im- und Export) und/oder Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen oder Niederlassungen (Betriebsstätte, Büro, Filiale etc.) unterhalten, die ihre Geschäftsbücher in Fremdwährung führen.1

Als Voraussetzung für die Durchführung von Konsolidierungsmaßnahmen, erfordert es jedoch regelmäßig der Umrechnung, der meist in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen, der in den Konzernabschluss einzubeziehenden ausländischen Un- ternehmen2. Erst im Anschluss an die Vereinheitlichung der Recheneinheit kann die eigentliche Konsolidierung, d. h. die Eliminierung der aus konzerninternen Beziehun- gen resultierenden Einflüsse der Einzelabschlüsse, erfolgen3. Im Rahmen der Kon- zernabschlusserstellung ist demnach, und auch im Hinblick auf die Komplexität, der Währungsumrechung ein besonderes Maß an Bedeutung beizumessen.

Laut §298 i. V. m. §244 HGB ist der Konzernabschluss eines deutschen, zur Konzern- rechungslegung und -abschlusserstellung verpflichteten Unternehmens, stets in der Berichtswährung Euro (EUR) aufzustellen. Vergleichbare Regelungen betreffend ei- nes, auf einer bestimmten Währung lautenden Abschlusses im internationalen Pendant zum HGB, nämlich den international ausgerichteten IFRS bzw. den US-GAAP gibt es nicht, auch wenngleich ein deutsches Mutterunternehmen seinen Abschluss nach aner- kannten IFRS aufstellt, trotzdem zur Beachtung des §298 i. V. m. §244 HGB laut §315a Abs. 1 HGB aufgerufen wird. Als Maßstab für die Beurteilung, und aus der Notwendigkeit heraus, das weder im deutschen HGB, noch in der 7. EG - Richtlinie konkrete Regelungen bzw. Direktionen, in welcher Art und Weise die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen in Euro zu erfolgen hat, genannten werden, die Gene- ralnorm als Auffangtatbestand bzw. um Interpretationsspielräume einzugrenzen und Gesetzeslücken zu überbrücken, anzuwenden4. Demnach sind unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermit- teln5, und ferner nach §313 Abs. 1 Nr. 2 HGB im Anhang des Konzernabschlusses die Grundlagen für die Währungsumrechnung festzuhalten. Entgegen dem deutschen Re- gelwerk beinhalten die international ausgerichteten IFRS sehr wohl Vorschriften und Anweisungen, wie die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen unter Einbezie- hung in einen nach anerkannten IFRS aufgestellten Konzernabschluss zu erfolgen hat. Unter dem Titel „Auswirkungen und Änderungen der Wechselkurse“ bzw. „The Ef- fects of Changes in Foreign Exchange Rates“ in IAS 21 sind diese Regelungen belegt. Im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland orientiert man sich zwar mit den DRS 14 sehr stark am Konzept der funktionalen Währung, misst diesen aber nur Emp- fehlungswert und nicht gesetzgebenden Charakter bei. Da sich in Deutschland noch keine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bezüglich der Methodenwahl bei der Währungsumrechnung herausgebildet haben, ist grundsätzlich von einem Wahlrecht hinsichtlich der verschieden Umrechnungsmethoden auszugehen.6 Einschränkung er- fährt dieses Wahlrecht lediglich durch die Grundsätze der Methodenbestimmtheit, welche lediglich fordert, dass eine theoretisch begründete Methode anzuwenden ist, die Methodenstetigkeit, welche verlangt, dass eine einmal anzuwendende Methode im Zeitablauf beibehalten wird und die Methodeneinheitlichkeit, welche besagt, dass auf verschiedene vergleichbare Fremdwährungsabschlüsse die gleiche Umrechnungsme- thode anzuwenden ist7. Die buchhalterische Erfassung und Bewertung der unterneh- merischen Tätigkeit soll im Gegensatz zu dem deutschen Recht und nach Ansicht des IASB ausschließlich in der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds des Un- ternehmens erfolgen, nämlich der so genannten funktionalen Währung (functional cur- rency8 ). Diese ist die Währung, in der das Unternehmen seine wesentlichen Transakti- onen durchführt bzw. den hauptsächlichen teil seines Cash - Flows erwirtschaftet bzw. aufwendet.

Wie die funktionale Währung zu bestimmen, bzw. wie bei einem Wechsel jener zu verfahren ist, stellt fokussierten Bestandteil, und somit sowohl Protagonist als auch Antagonist dieser Arbeit dar.

2 Grundlegende Theorien

2.1 Globale Theorie

Die globale Theorie ist von der Fiktion geprägt, dass der gesamte Konzern in einem Wirtschaftsgebiet mit einer einheitlichen Währungs- und Rechtsordnung ansässig ist.9 Dieser Theorie zu Grunde gelegte, bzw. die davon abgeleitete Methode zur Umrech- nung von Fremdwährungsabschlüssen in die Berichtswährung für den Konzernab- schluss, ist die so genannte Zeitbezugsmethode (temporal principle of translation) oder auch Äquivalenzmethode. Ziel dieser ist es, die Währungsumrechnung der Art zu ge- stallten, dass der Einzelabschluss äquivalent zu einem in Berichtswährung des Kon- zerns erstellten Abschlusses ist10. Dies geschieht, indem die gesamten Posten des Ab- schlusses bzw. die einzelnen sich dahinter verbergenden Vorfälle aus der geschäftli- chen Tätigkeit des Unternehmens mit jenen Kursen umgerechnet werden, die mit ihrer Bewertungsbasis, d. h. bspw. ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ihrem bei- zulegenden Zeitwert, in Landeswährung übereinstimmen11. SFAS 52.48 arrangiert die für diese Methode charakteristischen Regeln und gibt diesen eine praktischere und erfolgswirksamere Form12. Demnach sind, im Jahresabschluss mit fortgeführten histo- rischen Anschaffungs-/Herstellungskosten bewerteten nicht-monetären Posten mit dem historischen Kurs umzurechnen. Weiterhin sind jene nicht-monetären Positionen mit dem Kurs des historischen Zeitwerts zu bewerten, insofern sie im Abschluss per Zeit- wert Eingang fanden. Als historischer Kurs ist jener Kurs definiert und wird als Maß für die Umrechnung herangezogen, an dem Tag, an dem die jeweilige Transaktion bzw. der jeweilige Geschäftsvorfall durchgeführt wurde, bzw. an dem Tag, an dem ein Vermögensgegenstand auf seinen aktuellen Zeitwert abgeschrieben wurde. Alle mone- tären Bilanzpositionen sind mit dem Kurs am jeweiligen Bilanzstichtag umzurechnen. Die Ausführungen sind inhaltlich und in der nachfolgenden Grafik (Abb. 1) übersicht- lich dargestellt. Als monetären Posten sind jeweils Zahlungsmittel, Verbindlichkeiten und Vermögensgegenstände dann zu deklarieren, wenn ihnen ein realer und eindeutig bestimmbarer Betrag entgegensteht, der entweder beglichen werden muss oder als Be- trag dem Unternehmen zufließt. Das heißt, dass das wesentliche Merkmal eines mone- tären Postens, das Recht eines Unternehmens auf Erhalt einer Zahlung (Cash - Inflow) oder die Verpflichtung zur Zahlung einer festen oder bestimmbaren Anzahl von Wäh- rungseinheiten (Cash - Outflows) ist13. Hierzu bspw. zählen laut IAS 21.16, Baraus- zahlung von Pensionen und anderen Leistungen an Arbeitnehmer; bar zu begleichende Verpflichtungen und Bardividenden, die als Verbindlichkeit erfasst werden und auch ein Vertrag über den Erhalt (oder die Lieferung) einer variablen Anzahl von Eigenka- pitalinstrumenten des Unternehmens oder einer variablen Menge von Vermögenswer- ten, bei denen der zu erhaltende (oder zu bezahlende) beizulegende Zeitwert einer fes- ten oder bestimmbaren Anzahl von Währungseinheiten entspricht14. Im Umkehr- schluss dessen sind demnach nicht-monetäre Posten solche, denen kein bestimmter oder bestimmbarer Geldbetrag zuzuordnen ist und im Gegensatz zu monetären Posten das wesentliche Merkmal eines nicht monetären Postens darin besteht, dass er mit kei- nem Recht auf Erhalt (oder Verpflichtung zur Bezahlung) jenes festen oder bestimm- baren Betrags verbunden ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Globale Theorie15

2.2 Lokale Theorie

Als Grundsätzliches Unterscheidungsmerkmal zwischen der globalen Theorie und der lokalen Theorie ist der Aspekt der Einheitlichkeit der Währungsordnung und der Rechtsordnung in dem Raum oder dem Gebiet in welchem der Konzern wirtschaftlich tätig wird, zu konstatieren.

Entgegen nämlich der Globalen Theorie wird, wenn von der lokalen Theorie gespro- chen wird, diese Einheitlichkeit strikt abgelehnt16. Dem entsprechend folg diese Theo- rie der Annahme der relativen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen, die jeweils für sich in einem eigenen Gebiet mit individuellen Währungs- und Rechts- ordnungssystemen am Markt agieren. Aus der Sicht der lokalen Theorie und deren Vertreter kann daher nur der Fremdwährungsabschluss des jeweiligen Unternehmens aussagefähigen Aufschluss über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben17. Dieser Grundkonzeption zufolge, nämlich jener, dass die Währungsumrech- nung nicht als Bewertungsvorgang zu betrachten ist, wonach regelmäßig Verzerrungen der Abschlussrelationen wie sie i. R. d. Anwendung differenzierter Umrechnungsme- thoden regelmäßig vorkommen, soll folgerichtig im Rahmen einer „linearen Transfor- mation“18 der in Fremdwährung erstellte Einzelabschluss unverzerrt Eingang in den Konzernabschluss finden. In nachfolgender Abbildung sind die Bedingungen die an eine Währungsumrechnung für einen Konzernabschluss zu stellen sind gelistet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Lokale Theorie19

Folgt man der Auffassung der lokalen Theorie und deren Befürworter, wird die reine Stichtagskursmethode (closing rate method) folgerichtig präferiert20. Unter dem Beg- riff der Stichtagskursmethode werden jene Verfahren zusammengefasst, nach denen sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, sowie gegebenenfalls auch Rech- nungsabgrenzungsposten und Bilanzierungshilfen zum Wechselkurs des Abschluss- stichtages (Stichtagskurs) umgerechnet werden21. Bei der reinen Stichtagskursmethode werden neben den Bilanzpositionen auch alle Posten der Erfolgsrechnung, nicht ent- sprechend ihres Charakteristikums der Zeitraumrechnung, ebenfalls zum Stichtagskurs umgerechnet. Durch diese lineare Transformation sämtlicher Posten des Abschlusses kann es zu einer Verzerrung des Bilanzzusammenhangs kommen. Als weitere Um- rechnungsmethode nennt die Literatur die modifizierte Stichtagskursmethode, die ge- genüber der reinen Stichtagskursmethode zwei Umgestaltungen aufweist. Fokussierter

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Modifizierte Stichtagskursmethode22

Effekt dieser Modifikationen ist es, die Mängel der reinen Stichtagskursmethode zu beseitigen. Dies geschieht zum einen über die Anwendung des historischen Kurses bei der Umrechnung des Eigenkapitals des in den Konzernabschluss einzubeziehenden ausländischen Unternehmens. Ziel ist es einen Ausweis der umrechnungsbedingten Eigenkapitalveränderung zu vermeiden.23 Als zweite Modifikation wird dem Charakter der Gewinn- und Verlustrechung als eine Zeitraumrechnung Rechnung getragen, in- dem die Umrechnung nicht über den Stichtagskurs erfolgt, sondern anhand des jewei- ligen Transaktionskurses stattfindet. IAS 21.39 bzw. SFAS 52.12 sehen analog zur Zeitbezugsmethode hier ebenfalls auf Grund der Vereinfachung die Anwendbarkeit eines gewichteten Durchschnittskurses als praktikablere Lösung an24.

[...]


1 Pellens et al., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 656.

2 Vgl. Senger, Brune, Beck’sches IFRS-Handbuch. §32 Währungsumrechnung, 2. Auflage 2006 Rn 1-3.

3 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 199.

4 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 200.

5 Vgl. Beck-Texte, HGB, §264 Abs. 2 Satz 1 HGB, Rechtsstand 2010.

6 Senger, Brune, Beck’sches IFRS-Handbuch. §32 Währungsumrechnung, 2. Auflage 2006, Rn 49-50.

7 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 200.

8 Pellens et al., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 657.

9 Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 202.

10 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 202.

11 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 207.

12 Vgl. Schildbach, Der Konzernabschluss nach HGB, IFRS und US-GAAP, S. 130.

13 Vgl. Scherrer, Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS, S. 182.

14 Vgl. N.N., IAS 21.16, Siehe Anhang S. 1.

15 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 209.

16 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 203.

17 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 211.

18 Wysocki, Weltbilanzen als Planungsobjekte u. Planungsinstrumente multinationaler Unternehmungen , S. 692.

19 Vgl. Wysocki, Weltbilanzen als Planungsobjekte u. Planungsinstrumente multinationaler Unternehmungen, S. 691.

20 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 212.

21 Vgl. Busse von Colbe et al., Konzernabschlüsse, S. 166.

22 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 212.

23 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 212.

24 Vgl. Küting, Weber, Der Konzernabschluss, S. 212.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Bestimmung und Wechsel der Funktionalen Währung
Untertitel
Währungsumrechnung HGB vs. IFRS. Konzernrechnungslegung
Hochschule
Fachhochschule Hof  (Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
Handelsrechtliche Rechnungslegung
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
24
Katalognummer
V286747
ISBN (eBook)
9783656872177
ISBN (Buch)
9783656872184
Dateigröße
489 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
HGB, IFRS, IAS 21, Konzernrechnungslegung, Jahresabschluss, Währungsumrechnung, Funktionale Währung, internationale Rechnungslegung
Arbeit zitieren
Master of Arts Michael Schmidt (Autor:in), 2010, Bestimmung und Wechsel der Funktionalen Währung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/286747

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