Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 wurde das deutsche Handelsrecht an die internationale Rechnungslegungspraxis angepasst, ohne jedoch die bisherigen Systeme wie beispielsweise die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung oder die HGB-Bilanz als Grund-lage für die steuerliche Gewinnermittlung und Ausschüttungsbemessung aufzugeben . Hierdurch wurde mit dem neuen § 254 HGB auch die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Gesetz gefestigt. Durch die Norm des § 5 Abs. 1a
S. 2 EStG sind die zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken in der Handelsbilanz gebildeten Bewertungseinheiten sogar maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung . Besteht die Möglichkeit, das aus einem Grundgeschäft resultierende Risiko, wie beispielsweise bei eine Fremdwährungsforderung, mit einem Sicherungsinstrument, in diesem Fall eine Verbindlichkeit in derselben Fremdwährung, zu neutralisieren, entsteht eine Sicherungsbeziehung, die mit Hilfe einer Bewertungseinheit im handelsrechtlichen Jahresabschluss abgebildet wird . Durch die Bilanzierung von Bewertungseinheiten soll die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens erreicht werden . In der Praxis war diese Vorgehensweise schon lange anerkannt. Durch die Einführung dieser Norm soll die bisherige Bilanzierungspraxis nicht geändert werden, es ergeben sich aber dennoch durch deren Auslegung diverse Fragestellungen, unter anderem ob sie ein Wahlrecht oder eine Pflicht darstellt oder mit welcher Methode die Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet werden sollen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu diesem Thema auch eine Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Bewertungseinheiten veröffentlicht, die nicht immer mit den Ansichten anderer fachkundiger Autoren übereinstimmt. Ziel dieser Arbeit ist es, die Anwendung und die Methodik der Norm zu erläutern und auf Fragestellungen und Probleme, die sich hieraus ergeben, einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 Die gesetzliche Regelung des § 254 HGB
2.1 Zweck und Inhalt des § 254 HGB
3 Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
3.1 Begriff und Formen von Bewertungseinheiten
3.1.1 Micro Hedge
3.1.2 Portfolio Hedge
3.1.3 Macro Hedge
3.2 Absicherbare Risikoarten
3.2.1 Wertänderungsrisiko und Zahlungsstromänderungsrisiko
3.3 Voraussetzung für die Anwendung von § 254 HGB
3.3.1 Abzusichernde Risiken
3.3.2 Zulässige Grundgeschäfte
3.3.3 Zulässige Sicherungsinstrumente
3.3.4 Sicherungs- und Durchhalteabsicht
3.4 Sicherungseignung und –wirksamkeit
3.4.1 Methoden zur Beurteilung der Sicherungswirksamkeit
3.4.2 Dokumentation des Sicherungszusammenhangs
4 Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn und Verlustrechnung
4.1 Zweistufige Bewertungstechnik bei Bewertungseinheiten mit kontrahierenden Grundgeschäften
4.2 Bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheit nach der Durchbuchungs- und Einfriermethode
4.2.1 Einfrierungsmethode
4.2.2 Durchbuchungsmethode
4.2.3 Behandlung von antizipativen Bewertungseinheiten
4.3 Beendigung einer Sicherungsbeziehung
4.4 Berichterstattungspflichten im Zusammenhang mit Bewertungseinheiten
4.5 Pflicht oder Wahlrecht zur Bildung bilanzieller Bewertungseinheiten
4.6 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in der Praxis
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die handelsrechtliche Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach § 254 HGB, wobei ein besonderer Fokus auf der Methodik, den Dokumentationspflichten und der Frage liegt, ob ein Wahlrecht zur Bildung bilanzieller Bewertungseinheiten besteht. Ziel ist es, die Anwendung der Norm kritisch zu erläutern und praktische Umsetzungsprobleme in deutschen Unternehmen aufzuzeigen.
- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB.
- Unterscheidung verschiedener Arten von Bewertungseinheiten (Micro, Portfolio, Macro Hedge).
- Methoden zur Messung der Sicherungswirksamkeit und deren Dokumentation.
- Bilanzielle Behandlung mittels Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode.
- Empirische Analyse zur Anwendung der Vorschriften in mittelständischen Unternehmen.
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Micro Hedge
Eine Bewertungseinheit liegt nach § 254 Abs. 1 1.HS HGB dann vor, wenn „Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst“ werden. Hiernach sind alle Arten von Bewertungseinheiten zulässig, allerdings ist es notwendig, dass eine eindeutige Zuordnung des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments dokumentiert wird und der Bilanzierende in der Lage ist, eventuelle Ineffektivitäten zu messen. Ein sogenannter Micro Hedge liegt dann vor, wenn das aus einem einzelnen Grundgeschäft resultierende Risiko durch ein einzelnes Sicherungsinstrument abgedeckt ist. Daher auch die abweichende Bezeichnung 1:1 Sicherungsbeziehung. Beispiele für den perfekten Micro Hedge sind die Asset oder Liability Swaps oder Devisentermingeschäfte für kontrahierende Wareneinkäufe in Fremdwährung, da in diesen Fällen der Bilanzierende das Grundgeschäft in voller Höhe und über dessen gesamte Laufzeit zum Zugangszeitpunkt gegen ein bestimmtes Risiko absichert. Der Micro Hedge kommt bei Unternehmen, die Bewertungseinheiten bilden, am häufigsten zur Anwendung, da er im Gegensatz zu den weiteren Hedge Arten am einfachsten zu überwachen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Vorwort: Einführung in die gesetzliche Neuerung durch das BilMoG und Zielsetzung der Arbeit.
2 Die gesetzliche Regelung des § 254 HGB: Erläuterung des Zwecks zur Verhinderung von Imparitätseffekten durch die Bildung von Bewertungseinheiten.
3 Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB: Detailanalyse der Voraussetzungen, Formen und Methoden zur Sicherungseignung.
4 Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn und Verlustrechnung: Darstellung der Bewertungstechniken, der Abbildungsmethoden und der Berichtspflichten.
5 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der praktischen Relevanz und der Wahlrechtsdiskussion.
Schlüsselwörter
§ 254 HGB, BilMoG, Bewertungseinheit, Sicherungsbeziehung, Micro Hedge, Portfolio Hedge, Macro Hedge, Wirksamkeitsmessung, Einfrierungsmethode, Durchbuchungsmethode, Sicherungseignung, Dokumentationspflichten, Risikomanagement, Handelsbilanz, Drohverlustrückstellung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die handelsrechtliche Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen unter Anwendung des § 254 HGB, der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführt wurde.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Aspekte sind die Voraussetzungen für Bewertungseinheiten, die Unterscheidung zwischen verschiedenen Hedge-Arten, Methoden zur Effektivitätsmessung und die praktische Umsetzung in der Konzernbilanzierung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Anwendung und Methodik des § 254 HGB zu erläutern und Fragestellungen wie die Wahlrechtsdiskussion sowie praktische Probleme bei der Dokumentation und Wirksamkeitsmessung zu untersuchen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der Fachliteratur, Stellungnahmen des IDW sowie einer Auswertung empirischer Ergebnisse zur Bilanzierungspraxis mittelständischer Unternehmen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Bewertungseinheiten, die Voraussetzungen für deren Anwendung, die Methoden zur Dokumentation sowie die bilanzielle Abbildung durch die Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie § 254 HGB, BilMoG, Bewertungseinheit, Hedge Accounting und Sicherungswirksamkeit charakterisiert.
Welche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode?
Die Wahl der Methode beeinflusst die Art und Weise, wie wirksame Teilbeträge der Bewertungseinheit in der Bilanz ausgewiesen werden, wobei in der Praxis die Einfrierungsmethode favorisiert wird.
Welche kritische Erkenntnis ergibt sich hinsichtlich der Pflicht zur Bildung von Bewertungseinheiten?
Die Arbeit stellt fest, dass in der Fachwelt und Praxis ein Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten angenommen wird, da der Gesetzgeber keine zwingende Pflicht zur bilanziellen Abbildung bei ökonomischer Absicherung explizit normiert hat.
- Arbeit zitieren
- Lena Roth (Autor:in), 2014, Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287167