Die gesetzlichen Vorschriften, in denen der Begriff "Grundstück" auftaucht, knüpfen nicht an das Verständnis im tatsächlichen Sinne, an den allgemein täglichen Sprachgebrauch an, wonach ein Grundstück ein äußerlich erkennbarer abgegrenzter Teil der Erdoberfläche ist, der in irgendeiner Form genutzt und bewirtschaftet wird.
Vielmehr liegt den gesetzlichen Bestimmungen eine formale Abgrenzung - der Begriff des Grundstückes im Rechtssinne - zugrunde, die auf das Kataster - ein amtliches Verzeichnis der Grundstücke - und auf die Eintragung als Grundstück im Grundbuch Bezug nimmt.
Das sogenannte Liegenschaftskataster bildet die Grundlage für die Darstellung des Grundstückes im Grundbuch und damit für alle an ein Grundstück geknüpften Rechtsbeziehungen. Es wird von den zuständigen Vermessungsbehörden geführt und besteht aus einem beschriebenen und einem dargestellten Teil. [...]
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das "Grundstück" im Sinne der Grundbuchordnung
- 2. Die Bedeutung des Grundbuches in der Praxis
- 3. Aufbau und Einteilung des Grundbuches
- 3.1. Der Aufbau, § 3 GBO
- 3.2. Die Einteilung
- 3.2.1. Die Aufschrift
- 3.2.2. Das Bestandsverzeichnis, §§ 6, 7 GBVfg.
- 3.2.3. Die erste Abteilung, § 9 GBVfg.
- 3.2.4. Die zweite und dritte Abteilung, §§ 10, 11 GBVfg.
- 4. Die Tätigkeit des Grundbuchamtes
- 4.1. Tätigkeit nur auf Antrag
- 4.2. Tätigkeit von Amts wegen, §§ 53, 84 GBO
- 4.3. Tätigkeit auf Ersuchen der Behörde, § 38 GBO
- 5. Die Eintragung
- 5.1. Eintragungsfähige Umstände
- 5.2. Voraussetzungen der rechtsändernden Eintragung
- 5.3. Der Antrag, § 13 GBO
- 5.4. Die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) und die Auflassung (§ 20 GBO)
- 5.4.1. Die einseitige Eintragungsbewilligung, § 19 GBO
- 5.4.2. Die Eintragungsbewilligung bei der Eigentumsübertragung
- 5.5. Die Form, § 29 GBO
- 5.6. Die Voreintragung des Betroffenen, §§ 39, 40 GBO
- 5.7. Die berichtigende Eintragung auf Antrag
- 5.7.1. Voraussetzungen
- 5.7.1.1. Der Antrag, § 13 oder § 14 GBO
- 5.7.1.2. Die Bewilligung des Betroffenen, § 19 GBO
- 5.7.1.3. Der Nachweis der Unrichtigkeit, § 22 GBO
- 5.8. Die Eintragung des Widerspruchs auf Antrag
- 5.9. Mehrere Anträge auf Eintragung, § 17 GBO
- 5.10. Der unvollständige/fehlerhafte Antrag auf Eintragung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit hat zum Ziel, einen umfassenden Überblick über das Grundstücks- und Grundbuchrecht zu geben. Sie beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die praktische Bedeutung und den Aufbau des Grundbuches sowie die Tätigkeiten des Grundbuchamtes.
- Der Begriff des Grundstücks im rechtlichen Sinne
- Die Bedeutung und Funktion des Grundbuches für die Rechtssicherheit
- Der Aufbau und die Einteilung des Grundbuches
- Die Tätigkeiten des Grundbuchamtes und der Grundbuchbeamten
- Die Voraussetzungen und Verfahren für Grundbucheintragungen
Zusammenfassung der Kapitel
1. Das "Grundstück" im Sinne der Grundbuchordnung: Dieses Kapitel definiert den rechtlichen Begriff des Grundstücks, der sich im Gegensatz zum umgangssprachlichen Verständnis nicht auf die tatsächliche, äußerlich erkennbare Abgrenzung eines Teils der Erdoberfläche bezieht. Stattdessen wird der rechtliche Grundstücksbegriff durch das Liegenschaftskataster und die Eintragung im Grundbuch definiert. Ein Grundstück besteht katastermäßig aus einer oder mehreren Flurstücken, wobei ein Flurstück niemals mehrere Grundstücke umfassen kann. Der Fokus liegt auf der formalen Definition und der Unterscheidung zwischen Katasterparzellen und dem rechtlichen Grundstücksbegriff.
2. Die Bedeutung des Grundbuches in der Praxis: Das Kapitel beschreibt das Grundbuch als öffentliches Register, das Auskunft über die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück gibt, insbesondere über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rangordnungen. Der Eintragungszwang wird erläutert, der die Übereinstimmung zwischen der materiellen Rechtslage und dem Grundbuchinhalt sicherstellt. Das Kapitel hebt die Bedeutung des Grundbuches für die Rechtssicherheit und insbesondere für die Kreditwirtschaft hervor, da es die Grundlage für die Beurteilung von Sicherheiten bietet.
3. Aufbau und Einteilung des Grundbuches: Dieses Kapitel beschreibt den Aufbau des Grundbuches, das für jedes Grundstück ein eigenes Blatt vorsieht (Realfolium) oder mehrere Grundstücke eines Eigentümers auf einem Blatt zusammenfasst (Personalfolium). Es erläutert die vier Teile des Grundbuchblattes: Aufschrift, Bestandsverzeichnis, erste Abteilung (Eigentumsverhältnisse), und zweite und dritte Abteilung (dingliche Rechte und Belastungen). Die Kapitel erklären die verschiedenen Eintragungen und deren Bedeutung für die Übersichtlichkeit und Rückverfolgbarkeit von Eigentumsverhältnissen. Der Fokus liegt auf der strukturellen Organisation und der Informationsspeicherung im Grundbuch.
4. Die Tätigkeit des Grundbuchamtes: Das Kapitel beschreibt die Tätigkeiten des Grundbuchamtes, die im Regelfall nur auf Antrag erfolgen. Es werden die verschiedenen Antragsgründe und die Tätigkeit von Amts wegen bei Unrichtigkeit des Grundbuches oder inhaltlicher Unzulässigkeit von Eintragungen erläutert. Zusätzlich wird die Tätigkeit auf Ersuchen einer Behörde (z.B. Finanzamt, Gericht) behandelt. Das Kapitel betont die Beschränkung des Grundbuchamtes auf gesetzlich zulässige Eintragungen.
5. Die Eintragung: Dieses Kapitel behandelt die Voraussetzungen für Grundbucheintragungen, einschließlich eintragungsfähiger Umstände, Antragstellung, Eintragungsbewilligung und Auflassung, Formvorschriften und Voreintragung. Es geht auch auf die berichtigende Eintragung, die Eintragung von Widersprüchen und die Behandlung mehrerer Anträge ein. Der Fokus liegt auf dem Verfahren und den rechtlichen Anforderungen für Eintragungen im Grundbuch.
Schlüsselwörter
Grundstück, Grundbuch, Grundbuchordnung (GBO), Grundbuchblatt, Eintragung, Eintragungszwang, Rechtssicherheit, Eigentum, dingliche Rechte, Belastungen, Hypotheken, Grundschulden, Kataster, Flurstücke, Grundbuchamt, Antrag, Bewilligung, Berichtigung, Widerspruch.
FAQ: Grundbuchrecht - Ein umfassender Überblick
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über das Grundstücks- und Grundbuchrecht. Es enthält ein Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung und Themenschwerpunkte, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselwörter. Der Fokus liegt auf der rechtlichen Definition des Grundstücks, der Bedeutung und Funktion des Grundbuches, dem Aufbau und der Einteilung des Grundbuches, den Tätigkeiten des Grundbuchamtes und den Verfahren für Grundbucheintragungen.
Was versteht man unter dem Begriff "Grundstück" im rechtlichen Sinne?
Der rechtliche Grundstücksbegriff unterscheidet sich vom umgangssprachlichen Verständnis. Er wird nicht durch die äußerlich erkennbare Abgrenzung eines Teils der Erdoberfläche definiert, sondern durch das Liegenschaftskataster und die Eintragung im Grundbuch. Ein Grundstück besteht katastermäßig aus einer oder mehreren Flurstücken, wobei ein Flurstück niemals mehrere Grundstücke umfassen kann.
Welche Bedeutung hat das Grundbuch in der Praxis?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Auskunft über die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück gibt, insbesondere über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rangordnungen. Der Eintragungszwang stellt die Übereinstimmung zwischen der materiellen Rechtslage und dem Grundbuchinhalt sicher. Das Grundbuch ist essentiell für die Rechtssicherheit und besonders wichtig für die Kreditwirtschaft als Grundlage für die Beurteilung von Sicherheiten.
Wie ist das Grundbuch aufgebaut und gegliedert?
Das Grundbuch sieht für jedes Grundstück ein eigenes Blatt (Realfolium) oder fasst mehrere Grundstücke eines Eigentümers auf einem Blatt zusammen (Personalfolium). Es besteht aus vier Teilen: Aufschrift, Bestandsverzeichnis, erste Abteilung (Eigentumsverhältnisse) und zweite und dritte Abteilung (dingliche Rechte und Belastungen). Die Gliederung dient der Übersichtlichkeit und Rückverfolgbarkeit von Eigentumsverhältnissen.
Welche Tätigkeiten übt das Grundbuchamt aus?
Das Grundbuchamt arbeitet im Regelfall nur auf Antrag. Es ist tätig von Amts wegen bei Unrichtigkeit des Grundbuches oder inhaltlicher Unzulässigkeit von Eintragungen. Zusätzlich wirkt es auf Ersuchen einer Behörde (z.B. Finanzamt, Gericht). Das Grundbuchamt ist auf gesetzlich zulässige Eintragungen beschränkt.
Welche Voraussetzungen müssen für Grundbucheintragungen erfüllt sein?
Grundbucheintragungen erfordern eintragungsfähige Umstände, eine Antragstellung, Eintragungsbewilligung und gegebenenfalls Auflassung. Es gelten Formvorschriften. Das Verfahren umfasst auch die berichtigende Eintragung, die Eintragung von Widersprüchen und die Behandlung mehrerer Anträge.
Welche Schlüsselbegriffe sind im Zusammenhang mit dem Grundbuchrecht relevant?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Grundstück, Grundbuch, Grundbuchordnung (GBO), Grundbuchblatt, Eintragung, Eintragungszwang, Rechtssicherheit, Eigentum, dingliche Rechte, Belastungen, Hypotheken, Grundschulden, Kataster, Flurstücke, Grundbuchamt, Antrag, Bewilligung, Berichtigung, Widerspruch.
Wo finde ich detailliertere Informationen zu einzelnen Kapiteln?
Die Zusammenfassung der Kapitel im Dokument gibt einen detaillierten Überblick über die einzelnen Themenbereiche. Das Inhaltsverzeichnis ermöglicht eine gezielte Navigation zu spezifischen Abschnitten.
- Arbeit zitieren
- Dr. jur. Eyk Dr. Ueberschär (Autor:in), 2015, Grundlagen des Grundstücks- und Grundbuchrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287635