Das internationale Transportrecht ist in einer Reihe völkerrechtlicher Abkommen geregelt, die Vorrang vor den nationalen Regelungen haben. Dieses Konventionsrecht gliedert sich in Konventionen über den Straßengüter-, Eisenbahngüter-, Luftfrachtgüterund
Binnenschifffahrtstransport. Für den Transport im internationalen
Straßengüterverkehr ist dies das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Güterverkehr vom 19.05 1956 (CMR).1 Die CMR ist von über 30 Staaten ratifiziert worden.2 Darunter fallen fast sämtliche europäische Staaten und diejenigen
der ehemaligen UdSSR und der baltischen Republiken.
Der internationale Eisenbahngütertransport ist in Anhang B zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9.05 1980 (COTIF)3 formulierten Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)4 in der Fassung vom 11. 12. 1992 geregelt.
Deren jüngste Fassung durch das Änderungsprotokoll vom 3 Juni 1999 bedarf noch der Ratifikation.5 Die einheitlichen Rechtsvorschriften wurden ebenfalls von über 30 Staaten
ratifiziert.6 Dies umfaßt zahlreiche europäische Staaten aber auch den Nahen Osten und Nordafrika.
Der internationale Luftfrachttransport wird zur Zeit im Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Luftverkehr (WA) vom 12.10.1929, in der Fassung des Haager Protokolls zur Änderung des Abkommens vom 28.09.1955, geregelt.7 Das Warschauer Abkommen in der hier maßgeblichen Fassung wurde von weit über 100 Staaten ratifiziert.8 Darunter fallen neben fast allen europäischen Staaten und den USA auch z.B. Nord- und Südkorea, Tonga, Lesotho oder auch Papua-Neuguinea. An die Stelle des Warschauer Abkommens wird nach seinem Inkrafttreten das Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftverkehr vom 28.05.1999 (MA) treten. Diese wurde von ca. 30 Staaten ratifiziert.9
Dazu gehören jedoch nur wenige europäische Staaten und auch noch nicht die USA. [...]
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1 BGBl. 1961 II S. 1119.
2 Stand: 1997.
3 BGBl. 1985 II S. 130.
4 BGBl. 1992 II S. 1182.
5 Koller TrspR vor Art. 1 CIM Rn. 1 a.E.
6 Stand: 2004.
7 BGBl. 1958 II, S. 312.
8 Stand: 2004.
9 Stand: 30. Juni 2003.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Einleitung
§ 2 Die Haftungsregeln im internationalen Transportrecht
A. Auslegung internationalen Rechts
B. Überblick über die Konventionen des internationalen Transportrechts
C. Die Haftungsregeln des internationalen Transportrechts
I. Das Haftungssystem im internationalen Straßengüterverkehr nach der CMR
1. Frachtführerhaftung bei Verlust und Beschädigung des Transportgutes und bei Verspätung der Lieferung
a) Obhutshaftung
b) Haftung für vermutetes Verschulden
c) verschuldensunabhängige Haftung
d) Abwägung
2. Haftungszeitraum
a) Übernahme
b) Ablieferung
3. Haftungsvoraussetzungen
a) Transportschäden
aa) Verlust
bb) Beschädigung
cc) Abgrenzung: Verlust vs. Beschädigung
b) Lieferfristüberschreitung
4. Sonderhaftungstatbestände
a) Haftung bei Nichteinziehung der Nachnahme
b) Andere Haftungsgrundlagen der CMR
5. Haftung bei grober Schuld
6. Haftungsausschluß
7. Absenderhaftung
8. Haftung bei Personenschäden
9. Konkurrierende Ansprüche
10. Haftung bei aufeinanderfolgenden Frachtführern
11. Haftungshöchstgrenzen
II. Das Haftungssystem im internationalen Eisenbahnverkehr nach der CIM
1. Frachtführerhaftung bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes
2. Frachtführerhaftung bei Verspätung der Lieferung
3. Haftungszeitraum
4. Haftungsvoraussetzungen
5. Sonderhaftungstatbestände
6. Haftungsbefreiungsgründe
7. Absenderhaftung
8. Haftung bei Personenschäden
9. konkurrierende Ansprüche
10. Haftung bei aufeinanderfolgenden Frachtführern
11. Haftungshöchstgrenzen
III. Das Haftungssystem im internationalen Luftfrachtverkehr nach dem Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag 1955
1. Frachtführerhaftung bei Transportschäden sowie bei Verspätung und Personenschäden
2. Haftungszeitraum
a) bei Transportschäden
b) bei Lieferfristüberschreitungen
3. Haftungsvoraussetzungen
a) bei Transportschäden
aa) Zerstörung
bb) Verlust, Beschädigung
cc) Schadensereignis
dd) Während der Luftbeförderung
b) bei Lieferfristüberschreitung
4. Sonderhaftungstatbestand
5. Haftungsausschluß bzw. beschränkungen
a) Entlastungsbeweis des Luftfrachtführers
b) Mitverschulden des Geschädigten
c) Ausnahme der Unabdingbarkeit
6. Absenderhaftung
7. konkurrierende Ansprüche
8. Haftung bei aufeinanderfolgenden Frachtführern
9. Haftungshöchstgrenzen
IV. Das Haftungssystem im internationalen Luftfrachtverkehr nach dem Abkommen von Montreal
1. Frachtführerhaftung bei Verlust oder Beschädigung
2. Frachtführerhaftung bei Verspätung der Lieferung
3. Haftungszeitraum
4. Haftungsvoraussetzungen
5. Sonderhaftungstatbestände
6. Haftungsausschluß
7. Absenderhaftung
8. Haftung bei Personenschäden
9. konkurrierende Ansprüche
10. Haftung bei aufeinanderfolgenden Frachtführern
11. Haftungshöchstgrenzen
V. Das Haftungssystem im internationalen Binnenschifffahrtsverkehr nach der CMNI
1. Frachtführerhaftung
2. Haftungszeitraum
3. Haftungsvoraussetzungen
4. Haftungsausschluß
5. Absenderhaftung
6. Haftung bei Personenschäden
7. konkurrierende Ansprüche
8. Haftungshöchstgrenzen
VI. Probleme bei der Anwendung der Haftungsregeln im nationalen Recht
1. Geltung der Haftungsbeschränkungen im nationalen Recht
2. Vereinbarkeit der konventionsrechtlichen Haftungs höchstsummenberechnung mit dem Grundgesetz
3. Das Problem beiderseits zwingender Vorschriften im internationalen Konventionsrecht
4. Problem der unbegrenzten Absenderhaftung
§ 3 Haftungsregeln im deutschen Transportrecht
A. Grundregeln der Frachtführerhaftung
I. Frachtführerhaftung
II. Haftungszeitraum
1. Übernahme
2. Ablieferung
III. Haftungsvoraussetzungen
IV. Sonderhaftungstatbestände
V. Haftungsausschluß
VI. Absenderhaftung
VII. Haftung bei Personenschäden
VIII. Haftungshöchstgrenzen
B. Verfassungsrechtliche Probleme bei Anwendung der transportrechtlichen Regelungen des HGB
§ 4 Ergebnis
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Haftungsregeln im internationalen Gütertransportrecht sowie deren Auswirkungen und Anwendung im nationalen deutschen Recht. Das primäre Ziel ist es, einen Überblick über das komplexe Zusammenspiel zwischen verschiedenen internationalen Konventionen und den entsprechenden nationalen Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) zu geben.
- Vergleich der Haftungssysteme (CMR, CIM, Warschauer Abkommen/Montrealer Übereinkommen, CMNI)
- Analyse der Haftungsgrundlagen, Haftungszeiträume und Haftungsvoraussetzungen
- Untersuchung der Haftungsausschlussgründe und Haftungshöchstgrenzen
- Kritische Betrachtung der Verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit nationaler Regeln
- Diskussion konkurrierender Ansprüche und der Absenderhaftung
Auszug aus dem Buch
a) Obhutshaftung
Das Haftungsprinzip für Verlust oder Beschädigung für den Zeitraum zwischen Übernahme und Ablieferung der Güter, wird als Obhutshaftung bezeichnet. Diese hängt von der zeitlichen Fixierung des Schadenseintritts ab. Sie wird durch die Kontrollobliegenheiten bei Übernahme des Gutes durch den Frachtführer gem. Art. 8 CMR bzw. bei Annahme des Gutes durch den Empfänger gem. Art. 30 CMR und die Beweisvermutung gem. Art. 9 CMR erleichtert. Für diesen Zeitraum postuliert Art. 17 I CMR zunächst eine strikte Haftung des Frachtführers, die durch Ausnahmen und Einschränkungen so stark modifiziert wird, daß man an dem der CMR zugrundeliegenden Haftungsprinzip zweifeln kann. Auch bei der Verspätungshaftung nach Art. 17 CMR wird durch die Verlustvermutung des Art. 20 CMR eine Obhutshaftung des Beförderers begründet. Die strikte Haftung gem. Art 17 I CMR gilt auch für die Verspätungshaftung. Sie wird jedoch ebenfalls abgemildert. Dennoch wird nicht deutlich, wie die Haftung im Einzelnen ausgestaltet ist. Aus dem Zusammenhang der haftungsbegründenden und haftungsausschließenden Umstände ergibt sich, daß der Frachtführer über die normale Sorgfalt hinaus haftet. Es läßt sich ihnen aber nicht eindeutig entnehmen, ob es sich um eine Haftung für vermutetes Verschulden aufgrund eines erhöhten Sorgfaltsmaßstabs oder um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung handelt, die nach Maßgabe der Haftungsbefreiungsgründe eingeschränkt ist. Einer Auffassung zufolge haftet der Frachtführer demnach für vermutetes Verschulden; wohingegen die andere Auffassung darin eine verschuldensunabhängige Haftung sieht.
Zusammenfassung der Kapitel
§ 1 Einleitung: Diese Einleitung gibt einen Überblick über die verschiedenen völkerrechtlichen Konventionen, die den internationalen Gütertransport regeln und Vorrang vor nationalem Recht haben.
§ 2 Die Haftungsregeln im internationalen Transportrecht: Dieses zentrale Kapitel analysiert detailliert die Haftungssysteme in verschiedenen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Luft, Binnenschiff) sowie die Auslegungsmaximen für internationales Einheitsrecht.
§ 3 Haftungsregeln im deutschen Transportrecht: Hier werden die Grundregeln der Frachtführerhaftung gemäß dem deutschen HGB dargelegt und in Bezug zu den internationalen Standards gesetzt.
§ 4 Ergebnis: Das Fazit stellt fest, dass das internationale Transportrecht die Grundstrukturen des deutschen Transportrechts maßgeblich geprägt hat, wobei in beiden Systemen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Haftungsbeschränkungen bestehen.
Schlüsselwörter
Internationales Transportrecht, Frachtführerhaftung, CMR, CIM, Warschauer Abkommen, Montrealer Übereinkommen, CMNI, HGB, Obhutshaftung, Haftungsausschluss, Haftungshöchstgrenzen, Absenderhaftung, Transportkonventionsrecht, Gütertransport, Rechtseinheitlichkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die Haftungsregeln im internationalen Transportrecht und deren Umsetzung im nationalen deutschen Recht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Haftungssysteme für Straßengüter-, Eisenbahngüter-, Luftfracht- und Binnenschifffahrtstransporte sowie verfassungsrechtliche Aspekte bei Haftungsbeschränkungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, einen strukturierten Überblick über die verschiedenen Haftungskonventionen und deren Anwendung im nationalen deutschen HGB zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die den Wortlaut von Konventionen auslegt, nationale Umsetzungen vergleicht und die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich nach Verkehrsträgern (CMR, CIM, WA, MA, CMNI) und analysiert spezifische Haftungsaspekte wie den Haftungszeitraum, Voraussetzungen und Ausnahmen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Transportkonventionsrecht, Frachtführerhaftung, Obhutshaftung, Haftungshöchstgrenzen und die Verfassungskonformität im HGB.
Wie wird das Problem der "Obhutshaftung" in der CMR diskutiert?
Die Arbeit diskutiert, ob es sich dabei um eine Haftung für vermutetes Verschulden bei erhöhtem Sorgfaltsmaßstab oder eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung handelt.
Warum ist die Haftungshöchstsummenberechnung im Binnenschifffahrtsverkehr verfassungsrechtlich fragwürdig?
Die Arbeit hinterfragt, ob die gewichtsbezogene Berechnung angesichts der Diskrepanz zwischen Billiggütern und hochwertigen Waren sowie im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern mit Art. 3 I GG (Willkürverbot) vereinbar ist.
- Quote paper
- Sascha Wichmann (Author), 2004, Haftungsregeln im internationalen Transportrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28835