Abahndlung zur der Novellierung des Selbstanzeigerechts und den Folgen für die Praxis unter Berücksichtigung der jüngsten Verschärfung im Steuerstarfrecht zum 1.1.2015 (vgl. BGBl. I 2014, 2415 f.)
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Das Instrument der Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
II. Aktuelle politische Entwicklungen und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
III. Geplantes Reformvorhaben
B. Die Novellierung der Selbstanzeigevorschriften zum 1. Januar 2015 im Vergleich zur aktuellen Ausgestaltung
I. positive Wirksamkeitsvoraussetzungen der Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 1 AO
1. Anwendungsbereich
2. Umfang der Selbstanzeige
3. Form der Selbstanzeige
4. Veränderungen durch die Reform der Selbstanzeige zum 1.1.2015
a) Zahlung der Hinterziehungszinsen als zusätzliche positive Wirksamkeitsvoraussetzung (§ 371 Abs. 3 AO n.F.)
b) Neuaufleben einer zulässigen Teilselbstanzeige im Bereich von Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen (§ 371 Abs. 2a AO n.F.)
II. negative Wirksamkeitsvoraussetzungen der Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 2 AO
1. Allgemeines
2. Die Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 Nr. 1, 2 AO und die entsprechenden Ergänzungen durch die Reformierung zum 1. Januar 2015
a) Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO
b) Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, § 371 Abs. 2 Nr. 1b AO
c) Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde, § 371 Abs. 2 Nr. 1c AO
d) Erscheinen eines Amtsträgers zur Umsatz- oder Lohnsteuer-Nachschau, § 371 Abs. 2 Nr. 1d AO n.F.
e) Entdeckte Tat und insoweit Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Täters, § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO
3. Absenkung der Betragsgrenze in § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO n.F. auf 25.000€ und gestaffelte Erhöhung des entsprechenden Strafzuschlages nach (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO n.F.)
a) Grundlagen
b) geplante Neuregelung zum 1. Januar 2015
4. Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall (§ 371 Abs. 2 Nr. 4 AO n.F.)
III. strafrechtliche und steuerrechtliche Verjährungszeiträume
1. Grundlagen
2. Veränderungen durch die Reform der Selbstanzeige zum 1.1.2015
a) Ausweitung der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung (§ 376 Abs. 1 AO n.F.) auf zehn Jahre in jedem Fall der Steuerhinterziehung
b) Verlängerung der Anlaufhemmung der steuerrechtlichen Festsetzungsfrist im Fall hinterzogener Kapitalertragssteuern (§ 170 Abs. 6 AO n.F.)
C. Bewertung des Reformvorhabens
I. Sinnvolle Ergänzungen/Neuregelungen
II. Zweckmäßigkeit der Anhebung der strafrechtlichen Verjährungsfrist
III. „Verteuerung“ der Selbstanzeige
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die zum 1. Januar 2015 in Kraft tretende Reform der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO. Das primäre Ziel ist es, die Auswirkungen der verschärften Wirksamkeitsvoraussetzungen, der geänderten Verjährungsfristen sowie der erhöhten Strafzuschläge auf die Praktikabilität und die Anreizfunktion dieses Instruments im Steuerstrafrecht kritisch zu evaluieren.
- Analyse der erweiterten positiven und negativen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Selbstanzeige.
- Untersuchung der Konsequenzen der Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen.
- Bewertung der ökonomischen "Verteuerung" der Selbstanzeige durch Zinsen und gestaffelte Zuschläge.
- Diskussion der Auswirkungen auf das Verhalten von Steuerhinterziehern in der Praxis.
- Einordnung der Reform in den Kontext gesellschaftlicher Wahrnehmung und fiskalpolitischer Zielsetzungen.
Auszug aus dem Buch
3. Form der Selbstanzeige
Die Selbstanzeige kann von jedem Tatbeteiligten gegenüber „der Finanzbehörde“ (§ 6 Abs. AO) erstattet werden. Maßgeblicher Berichtigungszeitpunkt ist der Eingang des Schreibens beim Finanzamt. Eine besondere Form ist indes für die Selbstanzeige nicht vorgesehen. Sie kann mündlich, fernmündlich, elektronisch oder per Fax eingereicht werden. In der Praxis üblich, weil beweistauglich, ist jedoch die Schriftform. Ebenso ist nicht erforderlich, dass sie sich ausdrücklich der Begrifflichkeit „Selbstanzeige“ bedient. Es reicht aus, wenn sich aus den Formulierungen ein Berichtigungswille im Hinblick auf die abgeschlossenen Veranlagungszeiträume ergibt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die dogmatischen Grundlagen der strafbefreienden Selbstanzeige ein und skizziert die mediale sowie politische Wahrnehmung des Instruments vor dem Hintergrund aktueller Steuerstrafprozesse.
B. Die Novellierung der Selbstanzeigevorschriften zum 1. Januar 2015 im Vergleich zur aktuellen Ausgestaltung: Dieses Kapitel detailliert die signifikanten Verschärfungen der Wirksamkeitsvoraussetzungen, einschließlich neuer Sperrgründe, geänderter Verjährungsfristen und gestaffelter Strafzuschläge.
C. Bewertung des Reformvorhabens: Dieses Fazit beurteilt kritisch, ob die Reformziele erreicht werden können oder ob durch die fiskalische "Verteuerung" die Anreizfunktion der Selbstanzeige für reuige Steuerhinterzieher nachhaltig beeinträchtigt wird.
Schlüsselwörter
Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, Abgabenordnung, § 371 AO, Steuerstrafrecht, Straffreiheit, Verjährung, Kapitalertragssteuern, Selbstanzeige-Reform, Fiskalpolitik, Steuerehrlichkeit, Sperrgründe, Strafzuschlag, Hinterziehungszinsen, Umsatzsteuer-Nachschau
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die strafbefreiende Selbstanzeige im deutschen Steuerstrafrecht und untersucht die tiefgreifenden Änderungen durch die Gesetzesnovelle zum 1. Januar 2015.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Verschärfung der Voraussetzungen für Straffreiheit, die Anhebung der Verjährungsfristen und die finanzielle Verteuerung des Verfahrens für den Täter.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Evaluierung, ob die Reform die Handhabbarkeit der Selbstanzeige gefährdet und die psychologische Anreizfunktion zur Steuerehrlichkeit schwächt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor führt eine dogmatische Analyse der gesetzlichen Neuregelungen durch, unterstützt durch eine Bewertung der aktuellen Rechtsprechung und praktischer Erfahrungen aus der Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil im Mittelpunkt?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die detaillierte Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage bezüglich positiver und negativer Wirksamkeitsvoraussetzungen der Selbstanzeige.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit am besten?
Schlüsselwörter sind Steuerhinterziehung, § 371 AO, Selbstanzeige-Reform, strafrechtliche Verjährung, Strafzuschläge und Steuerehrlichkeit.
Was bedeutet das "Neuaufleben der Teilselbstanzeige"?
Dies bezieht sich auf die gesetzliche Klarstellung in § 371 Abs. 2a AO n.F., die es Unternehmen unter bestimmten Bedingungen wieder ermöglicht, Lohn- oder Umsatzsteuervoranmeldungen etappenweise zu korrigieren, ohne die strafbefreiende Wirkung für die gesamte Steuerart zu verlieren.
Wie wirkt sich die Reform auf die Verjährungsfristen aus?
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung für alle Arten der Steuerhinterziehung wurde auf zehn Jahre angehoben, um eine lückenlose Angleichung an die steuerrechtliche Festsetzungsverjährung zu erreichen.
Warum wird die Selbstanzeige nach 2015 "teurer"?
Die Kosten steigen durch die gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Hinterziehungszinsen sowie die Einführung gestaffelter Strafzuschläge nach § 398a AO, die bis zu 20% des hinterzogenen Betrags erreichen können.
- Quote paper
- Florian Wehner (Author), 2015, Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht. Erneute Verschärfung der Anforderungen zum 1. Januar 2015, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288403