Die vorliegende Seminararbeit behandelt die geschichtliche Entwicklung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. § 109 RStGB 1871
C. Gesetzesentwürfe zur Zeit des deutschen Kaiserreichs 1871 – 1918, der Weimarer Republik 1918 – 1933 und der Nazi-Herrschaft 1933 – 1945
D. Gesetzgeberische Aktivitäten in der 1. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
E. Gesetzesvorschläge zwischen 1953 und 1994
F. Einführung des § 108e StGB im Jahre 1994
I. Allgemeines
II. Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5.12.1991
III. Entwürfe der Fraktionen der SPD vom 21.11.1991 bzw. CDU/CSU und FDP vom 20.10.1993
G. Reformansätze in der 17. Wahlperiode
I. Allgemeines
II. Die Gesetzesentwürfe im Einzelnen
H. Die Einführung des § 108e StGB n.F.
I. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung und Genese des § 108e StGB zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in Deutschland. Ziel ist es, die langwierigen Gesetzgebungsprozesse seit 1871 nachzuzeichnen und die wiederkehrenden Herausforderungen bei der Definition eines Straftatbestandes zu analysieren, der einerseits Korruption effektiv bekämpft, andererseits aber sozialadäquates politisches Handeln nicht kriminalisiert.
- Historische Entwicklung der Wahl- und Abgeordnetenbestechung seit 1871
- Die Problematik der strafrechtlichen Erfassung parlamentarischer Korruption
- Entwicklung und Kritik der verschiedenen Gesetzesentwürfe bis zur Einführung des § 108e StGB n.F.
- Herausforderung der Abgrenzung zwischen politisch üblichen Handlungen und strafbarer Bestechung
- Strukturelle Analyse der verschiedenen Tatbestandsentwürfe und deren verfassungsrechtliche Einordnung
Auszug aus dem Buch
B. § 109 RStGB 1871
Der Tatbestand des § 109 RStGB 1871 baute auf dem code pénal von 1810 auf und war zu der damaligen Zeit höchst umstritten. Weitestgehend einig war man sich darüber, dass in diesem Tatbestand der allgemeinen Wahlbestechung neben der Wählerbestechung auch die Abgeordnetenbestechung erfasst werden sollte, wohingegen strittig war welches Rechtsgut der § 109 RStGB 1871 überhaupt schützen sollte. Die Meinungen gingen reichten hier von „Schutz der Freiheit des einzelnen Wählers vor Beeinflussung“, über die Lauterkeit des Wahlaktes, bis hinzu die „Freiheit in dem Wahlakte“.
Bei dem Tatbestandsmerkmal der „öffentlichen Angelegenheiten“ stand vor allem die Frage im Raum inwieweit der Kauf von Abgeordnetenstimmen unter das Merkmal fiel. Aus einer Entscheidung des Reichsgerichts lässt sich entnehmen, dass nicht nur die Wahlen zu den Volksvertretungen sondern auch die Wahlen in den Volksvertretungen in dem Zusammenhang mit § 109 RStGB 1871 gesehen wurden. Des Weiteren bestanden in Literatur und Rechtsprechung Differenzen über die Auslegung des Merkmals der Wahlstimme. Das Reichsgericht sprach sich für eine Einbeziehung von Abstimmungen über Sachfragen unter den Anwendungsbereich des § 108 StGB 1871 aus. Diese Entscheidung zu § 108 StGB 1871 wurde sodann auf § 109 StGB 1871 übertragen. Die h.M. in der Literatur ging davon aus, dass nur der Stimmenkauf bei Abstimmungen über Personalfragen von der Vorschrift umfasst war. Einigkeit bestand darüber, dass Verhaltensweisen, die nicht die Stimmabgabe betrafen, nicht von dem Tatbestand erfasst werden konnten.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung skizziert das Ziel der Arbeit, die historische Entwicklung der Bestechung von Mandatsträgern in Deutschland seit der Revolution 1848 zu veranschaulichen.
B. § 109 RStGB 1871: Das Kapitel analysiert den umstrittenen Tatbestand der Wahlbestechung im RStGB von 1871, insbesondere die Rechtsgutsbestimmung und die Reichweite des Merkmals der öffentlichen Angelegenheit.
C. Gesetzesentwürfe zur Zeit des deutschen Kaiserreichs 1871 – 1918, der Weimarer Republik 1918 – 1933 und der Nazi-Herrschaft 1933 – 1945: Dieser Abschnitt zeigt auf, dass frühe Entwürfe die Abgeordnetenbestechung oft nicht erfassten, während spätere Ansätze während der Weimarer Republik versuchten, Wahlen und Abstimmungen innerhalb der Parlamente zu integrieren.
D. Gesetzgeberische Aktivitäten in der 1. Wahlperiode des Deutschen Bundestages: Das Kapitel behandelt die Reformversuche nach dem Zweiten Weltkrieg, die durch Korruptionsfälle im Zusammenhang mit der Bundeshauptstadtentscheidung motiviert waren, jedoch letztlich ohne Reform der Wahldelikte blieben.
E. Gesetzesvorschläge zwischen 1953 und 1994: Hier werden die Versuche der FDP und die Arbeit der Großen Strafrechtskommission beleuchtet, die Abgeordnetenbestechung durch neue Tatbestände wieder strafbar zu machen, was jedoch über Jahrzehnte scheiterte.
F. Einführung des § 108e StGB im Jahre 1994: Das Kapitel beschreibt den Gesetzgebungsprozess, der 1994 zur Einführung des § 108e StGB a.F. führte, und diskutiert die Kritik an seiner restriktiven Ausgestaltung.
G. Reformansätze in der 17. Wahlperiode: Es werden die verschiedenen Gesetzesinitiativen der Fraktionen in der 17. Wahlperiode analysiert, die aufgrund des Endes der Legislaturperiode zunächst nicht zur Verabschiedung führten.
H. Die Einführung des § 108e StGB n.F.: Dieses Kapitel behandelt das finale Gesetzgebungsverfahren, das 2014 zum aktuell geltenden § 108e StGB n.F. führte, und erörtert die Kritik an dessen Handhabbarkeit.
I. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Abgrenzung zwischen erlaubtem politischem Handeln und strafbarer Korruption das zentrale und ungelöste Problem der Gesetzgebung zur Abgeordnetenbestechung bleibt.
Schlüsselwörter
Abgeordnetenbestechung, § 108e StGB, Mandatsträger, Korruptionsbekämpfung, Strafrecht, Gesetzgebung, Gesetzgebungsverfahren, Wahlbestechung, Volksvertretung, Unrechtsvereinbarung, Rechtsgut, Strafbarkeit, politisches Handeln, Bundestagsabgeordnete, Reform.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Genese und der strafrechtlichen Entwicklung der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in Deutschland, insbesondere mit der Entstehung des § 108e StGB.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind die historische Rechtsentwicklung seit 1871, die Herausforderungen bei der Definition von Korruptionsstraftaten im politischen Bereich sowie die verfassungsrechtliche Problematik der Bestimmtheit von Straftatbeständen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Entwicklung der Bestechungsdelikte im Zusammenhang mit Abgeordneten nachzuvollziehen und zu analysieren, warum es über Jahrzehnte hinweg schwierig war, eine konsensfähige und praktikable strafrechtliche Regelung zu finden.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine historische und rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte, Entwürfe, Protokolle der Strafrechtskommissionen und die Fachliteratur systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Chronologie von 1871 bis 1945, die gescheiterten Reformversuche in der Bundesrepublik und eine detaillierte Analyse der verschiedenen Gesetzesentwürfe, die schließlich zur Einführung des aktuellen § 108e StGB führten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Abgeordnetenbestechung, § 108e StGB, Unrechtsvereinbarung, Mandatsträger und Korruptionsbekämpfung geprägt.
Warum wurde die Abgeordnetenbestechung über 40 Jahre lang als straffrei angesehen?
Die Straffreiheit ergab sich aus der bewussten Einschränkung der Wahldelikte in den 1950er Jahren, bei denen Abstimmungen in Volksvertretungen nicht mehr von den einschlägigen Normen erfasst wurden, da der Gesetzgeber diese komplexe Materie zunächst ausklammern wollte.
Welche Rolle spielt die „Unrechtsvereinbarung“ in der aktuellen Gesetzgebung?
Die konkrete Unrechtsvereinbarung dient als notwendiges Tatbestandsmerkmal, um strafwürdiges Verhalten von politisch üblichen und sozialadäquaten Handlungen des Abgeordneten abzugrenzen.
Warum wird das Gesetz zur Einführung des § 108e StGB n.F. zum Teil kritisiert?
Kritiker bezeichnen die Neuregelung teilweise als „Sturzgeburt“ oder „Hauruck-Gesetzgebung“, da sie in sehr kurzer Zeit entstand und einige Tatbestandsmerkmale, wie etwa der „ungerechtfertigte Vorteil“, als zu unbestimmt angesehen werden.
Gilt das Gesetz auch für Mitglieder ausländischer Parlamente?
Ja, unter dem neuen § 108e StGB n.F. sind auch Mitglieder von Gesetzgebungsorganen ausländischer Staaten oder supranationaler Organisationen (wie etwa dem Europäischen Parlament) erfasst, sofern die Bundesrepublik Deutschland diesen angehört.
- Citar trabajo
- Marius Haak (Autor), 2014, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Die Genese des § 108e StGB n.F., Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288498