Rentenreform
0. Kurze Vorbemerkung
1. Einleitende These
2. Das bisherige Rentensystem
3. Neuerungen der „Rentenreform 2001“
4.1 Der Paradigmenwechsel der „Rentenreform 2001“
4.2 Konstanz und Veranderung
5. Fazit: Der Anfang vom Ende der sozialen Gerechtigkeit?
5.1 Standortsicherung vs. Sozialstaatssicherung?
5.2 Das Ende des Sozialstaates?
6. Literatur
Kurze Vorbemerkung:
Das Thema „Rentenreform“ ist derzeit hochaktuell; bislang ist mit dem „Altersvermbgenserganzungsgesetz (AVmEG)“ nur die Halfte der Rentenreform im Februar 2001 mit der Mehrheit der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen worden. Die Rentenreform wird derzeit noch diskutiert und wohl in einigen Punkten noch novelliert werden, daher beziehen sich meine Ausfuhrungen auf den Wissens- und Diskussionsstand Stand Mitte Marz 2001. Gegenstand dieser Hausarbeit sind die zentralen Anderungen der Rentenregelung, ihre Kernprobleme sowie die politischen Implikationen, daher spare ich die Feinheiten und Kontroversen der genauen Berechnungen.
1. Einleitende These
Mit der von der derzeitigen sozialdemokratischen/grunen Bundesregierung geplanten Rentenreform stellt sich die Frage, ob es zu einem Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Sozialpolitik kommt und wenn ja, warum. Meine These ist, das dem so ist: dass nicht mehr das sozialpolitische Ziel einer Lebensstandardsicherung durch eine soziale Rentenversicherung fur Menschen mit sogenannten „Standarderwerbsbiografien“ in Mittelpunkt einer Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung steht, sondern das „ideologische Dogma" (Johannes Steffen, 2000, 8) einer Senkung der Lohnnebenkosten, sowie damit einhergehend die Verabschiedung der politischen Entscheidungstrager vom Grundsatz der paritatischen Finanzierung durch Arbeitgeber und -nehmer. Hier stellt sich die Frage nach dem Sinn des unterstellten Paradigmenwechsels, und wer von der Reform profitiert und warum. In diesem Zusammenhang ist zu prufen, ob es durch die geplanten Reformen zu einer Entlastung aller oder nur weniger am Rentensystem Beteiligten, es also zu einer „Rentengerechtigkeit“ kommt, wie die Bundesregierung meint und ob es volkswirtschaftlich gesehen, uberhaupt mbglich ist - wie geplant - eine Rente anzusparen. Oder muss nicht jede Generation im Umlageverfahren die Rente der derzeitigen Beitragsempfanger, der Rentner, erwirtschaften?
2. Das bisherige Rentensystem
Durch die gesetzliche (bzw. soziale) Rentenversicherung werden alle „Arbeitnehmer gegen Entgelt" versichert, und mit ihr werden als Sicherungsziel Einkommensrisiken im Alter, das Invaliditatsrisiko, die Versorgung der Hinterbliebenen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag der Rentner (zur Halfte), Rehabilitationsschutz, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit, Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der ehrenamtlichen Pflege abgesichert. Damit ist der soziale Schutz unabhangig vom Ausmass des individuellen Risikos - also etwa dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, evtl. Vorerkrankungen, Zahl der Familienmitgliedern oder ahnlichen. Einzig das Eintrittsalter spielt eine indirekte Rolle, da die spatere Rente anhand des durchschnittlichen Einkommens und der Dauer der Einzahlung in die Rentenversicherung errechnet wird.
Mit 33 % der gesamten direkten Sozialleistungen (1998, Quelle: BmA 06/2000) ist die Rentenversicherung das grosste soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Die Rente wurde vor uber 100 Jahren als blosser Zuschuss zum allgemeinen Lebensbedarf eingefuhrt und 1957 zu der derzeitigen Rentenversicherung in Form des sechsten Sozialgesetzbuches als Prinzipien des „Generationenvertrages" zum Ziele der Lebensstandardsicherung umgewandelt. Kernstuck der Rentenberechnung war die Einfuhrung einer dynamischen Rente, wonach die Rente des einzelnen Rentners auf der Grundlage seines Durchschnittentgeltes ermittelt und immer wieder entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst wird. Dieses Durchschnittentgelt wird errechnet mit Hilfe von Beitragspunkten die der Einzelne im Laufe seines Lebens ansammelt durch Verdienst, Beitragsjahre, Kindererziehungs- oder Pflegejahre Dies geschieht zum Ziel der Sicherstellung eines im Arbeitsleben erworbenen Lebenshaltungsstandards. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren sich im Umlageverfahren, d.h. die Aufwendungen der Rentenversicherung werden aus den aktuellen Einnahmen bestritten, welche paritatisch durch einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil finanziert wird, d.h. es wird „aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt" (Gerhard Mackenroth, zit. n. Johannes Steffen, 2000, 11). Jede arbeitende Generation erarbeitet damit die Rente der zu dieser Zeit Rente beziehenden und erhalt damit (zumindestens theoretisch) selbst einen Anspruch auf eine spatere Rente. Diese Umlagefinanzierung von einer Generation zur nachsten ist der Generationsvertrag. Die solidarisch finanzierte Rentenversicherung basiert auf gesellschaftlicher Solidaritat, bei der die Jungen die Lasten der Alten tragen, die Alleinlebenden die Familien unterstutzen und sich die Leistungsfahigeren an den Lasten der weniger Leistungsfahigen beteiligen. Das bundesdeutsche Rentensystem ist demzufolge bislang kein System, in dem der Einzelne sich einen Kapitalstock anspart, der im Bedarfsfall aufgebraucht werden kann, sondern wird vom Solidarstaatsprinzip geleitet, wo die Gemeinschaft aller Burger solidarisch fur die Menschen sorgt, die der Hilfe der Gemeinschaft bedurfen. Die Verschiebung von Einkommensteilen aus der Erwerbs- in die Nacherwerbsphase ist von der bundesdeutschen Politik in den funfziger Jahre nicht gewunscht worden; es war bis heute Ziel die Umverteilung zwischen zeitgleichen Gruppen, wobei sich die jeweilige Rente an dem Einkommen der im Rentenzeitraum gerade arbeitenden Gruppe der Erwerbstatigen und deren Wertschopfung orientiert.
Seit 15 bis 20 Jahren gibt es eine Diskussion uber die Grenzen des Rentensystem - bedingt durch eine demographische Entwicklung, welche das Verhaltnis von Beitragszahlern und -empfangern immer weiter verschiebt zuungunsten der Zahler. Die Geburtenzahlen in Deutschland sind - wie in allen anderen Industrielandern - seit drei Jahrzehnten rucklaufig und die Lebenserwartung stieg im gleichen Zeitraum an und damit auch die Rentenlaufzeiten. Das letzte Jahr in dem die Nettoproduktionsrate uber 1 war, d.h. in welchem mehr Menschen in Deutschland geboren wurden als starben, war das Jahr 1965 (vgl. BmA, 06/2000, 208). Diese Diskussion wurde allerdings von der konservativen Regierung bis zu ihrer Abwahl 1998 verdrangt. Nach Auffassung der derzeitigen Bundesregierung und auch vieler der Rentenreform kritisch gegenuberstehenden Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler wie die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik stosst das bisherige Rentensystem damit durch die demographisch bedingte Grenzen der Finanzierbarkeit. Hierdurch sah sich das Sozialministerium veranlasst, eine Veranderung, bzw. Reform der Rentenversicherung und ihrer Finanzierung zu veranlassen. (vgl. BmA, 06/2000, 208). Der derzeitige Bundesminister fur Soziales, Walter Riester, hob die Notwendigkeit hervor, die bundesdeutschen Sozialversicherungsbeitrage zu senken, um daruber die bundesdeutsche Wirtschaft durch Senkung der Lohnnebenkosten diese zu entlasten und zu starken. Als Nebenziel solle auch die langfristige Entlastung der Sozialhilfe angestrebt werden, da obwohl gerade alte Menschen ihre Anspruche auf Sozialhilfe nicht geltend machen, auf langere Sicht die Altersarmut in Zukunft durch einen hoheren Selbstversorgeanteil sinken werde, da damit gerechnet wird, das gerade die heutige Beitragszahlergeneration ihre Rechte in Zukunft auch wahrnehmen wird.Ziel der Rentenreform sei eine Neubestimmung und -bewertung der sozialen Rentenversicherung
3. Neuerungen der „Rentenreform 2001“
Im Zentrum der geplanten Rentenreform stehen die Veranderung der Bedeutung von gesetzlicher Rentenversicherung und betrieblicher Altersvorsorge bzw. privater Vorsorge. Die Reformkonzeption der Bundesregierung ist davon gepragt, dass langfristig auch fur langjahrig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung die Aufrechterhaltung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards nur dann gesichert ist, wenn neben der gesetzlichen Rente weitere Alterseinkunfte bezogen werden. Einkunfte aus der betrieblichen Altersvorsorge bzw. aus privater Vorsorge sollen daher auf langerer Sicht einen Teil der Sicherungsfunktion ubernehmen, die bisher der gesetzlichen Rente allein zugewiesen war. Damit konne betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge nicht mehr nur Erganzung der Rente, sondern ein teilweiser Ersatz der Sozialrente sein. Erklartes Ziel der Bundesregierung im Rahmen der Rentenreform, ist die Senkung und langfristige Stabilisierung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung - dies ergibt sich auch aus dem allgemeinen Teil der Begrundung des Entwurfs eines Altersvermogensgesetzes,. Als Konsequenz aus der Erkenntnis, dass die umlagefinanzierte Sozialrente allein zunehmend weniger den Lebensstandard sichern kann, besteht das zweite qualitativ neue Reformziel im Aufbau eines moglichst flachendeckenden kapitalgedeckten Alterssicherungssystems.
Der Plan der Bundesregierung zur Rentenreform besteht im wesentlichen aus zwei Kernelementen:
1) Die Beitrage zur paritatisch finanzierten gesetzlichen Rentenversicherung sollen langfristig bis zum Jahr 2030 nicht uber einen Beitragssatz von 22 % steigen. Damit sinkt die Lebensstandardrente von derzeitigen siebzig Prozent auf nach Berechnungen des Bundessozialministers Walter Riester 67 % bzw. nach Berechnungen der Arbeiterkammer Bremen auf 60-64 % (Johannes Steffen, 2000, 16). Diese Unterschiede sind bedingt durch unterschiedliche politische und okonomische Einstellungen und durch andere Berechnungsgrundlagen. Dem Bundessozialminister Walter Riester wird in dem Zusammenhang von der Arbeiterkammer Bremen (ebd, 90ff) vorgeworfen wird durch Veranderung der Rentenanpassungsformel (ebd., 35) als Berechnungsgrundlage - von einer Weffolohnanpassung hin zu einer Brnffolohnanpassung - die zu erwartenden Zahlen geschont zu haben, da er wenn er die bisher geltenden Berechnungsdaten zur Grundlage genommen hatte, er ebenfalls die geringeren Zahlen hatte erhalten mussen.
2) Die Arbeitnehmer werden veranlasst, diesen Einkommensverlust aus der gesetzlichen Rente dadurch auszugleichen, dass sie einen - von 0,5 % im kommenden Jahr bis auf 4 % im Jahre 2008 steigenden - Teil ihrer Bruttoeinkommen zum Abschluss privater Alterssicherungen in Form genau definierter Kapitalanlageformen verwenden (§ 255e AVmEG). Langfristig betragen nach dieser Konzeption die Beitrage zur Alterssicherung der Arbeitnehmer 11 % fur die Arbeitgeber- und 15 % fur die Arbeitnehmerseite. Der Staat unterstutzt mit Steuermitteln dabei die Arbeitnehmer die diese 0,5 - 4 % nicht alleine aufbringen konnen, mit direkten finanziellen Beihilfen.
Laut dem Bundesministerium fur Arbeit und Sozialordnung (vgl. dazu. BmA 16.02.01) werden die Rentenanspruche von Frauen, die Kinder erziehen, kunftig besser bewertet. Hierbei sind davon vor allem Erziehungspersonen betroffen, die wahrend der ersten 10 Lebensjahre des Kindes erwerbstatig sind, diese Erwerbstatigkeit allerdings nur in Teilzeit ausuben konnen und dabei unterdurchschnittlich verdienen. Deren individuellen Entgelte, werden bei der Rentenberechnung um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufgewertet. Diese Hoherbewertung ist eheunabhangig und soll der steigenden Zahl von Alleinerziehenden Rechnung tragen, die bisher durch die Berechnung der Rente nach Mindesteinkommen vielfach nicht begunstigt wurden. Verbesserungen bei den kindererziehungsbedingten Rentenanwartschaften sollen vor allem Frauen zu Gute kommen, allerdings nur allmahlich und erst uber einen langeren Zeitraum bis 2030, dem gegenuber stehen ihnen Rucknahmen bei den allgemeinen Rentenleistungen. Kurz zusammengefasst heisst dies, das Frauen die Kinder erziehen, die allgemeinen Kurzungen nicht so stark spuren werden, da ihre Kurzungen durch die individuellen Entgelte aufgehoben werden.
Zu weitreichenden Anderungen bei den Hinterbliebenenrenten wird es mit der Rentenreform kommen, womit laut BmA der Tatsache entsprochen werden soll, dass zunehmend Frauen erwerbstatig sind und dadurch eigene Rentenanspruche erwerben. Dies betrifft insbesondere vier Bereiche:
1) die Abschaffung der „kleinen" Witwenrente (§ 242a (2) AVmEG).
2) die Absenkung des Leistungsniveaus der regularen Hinterbliebenenrente von bisher 60 auf 55 %. Fur die Erziehung eines Kindes erhalt eine Witwe einen Zuschlag - als Kinderkomponente - in Hohe eines Beitragssatzpunktes (derzeit 48,58 DM im Westen), als teilweisen Ausgleich (§ 264b AVmEG). Allerdings wird nun eigenes, bzw. zusatzliches Einkommen einer Witwe, die Summe, welches den Freibetrag von derzeit 1283 DM ubersteigt zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag wird zum 1. Juli noch einmal angepasst und danach eingefroren. Fur Witwen, die wegen Kindererziehung neben einer kleinen Versichertenrente kein weiteres Einkommen im Alter haben, andert sich durch das Einfrieren dieses Freibetrags nichts.
3) eine Ausweitung der Anrechnungsbestimmungen fur Einkommen des uberlebenden Ehegatten
Häufig gestellte Fragen zur Rentenreform
Was ist das Hauptziel der Rentenreform?
Das Hauptziel der Rentenreform ist die langfristige Senkung und Stabilisierung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 auf maximal 22 %. Dadurch soll die Wirtschaft durch geringere Lohnnebenkosten entlastet und gestärkt werden. Gleichzeitig soll ein flächendeckendes kapitalgedecktes Alterssicherungssystem aufgebaut werden.
Welche Veränderungen ergeben sich durch die Reform für die gesetzliche Rente?
Die Reform sieht vor, dass die Lebensstandardrente von derzeit etwa 70 % auf etwa 67 % (oder sogar 60-64 % laut Berechnungen anderer Stellen) sinken wird. Dies bedeutet, dass die gesetzliche Rente allein nicht mehr den bisherigen Lebensstandard im Alter sichern kann.
Was ist die Rolle der betrieblichen und privaten Altersvorsorge in der Rentenreform?
Die betriebliche und private Altersvorsorge sollen künftig einen Teil der Sicherungsfunktion übernehmen, die bisher allein der gesetzlichen Rente zugewiesen war. Arbeitnehmer werden durch staatliche Förderung dazu angehalten, einen Teil ihres Bruttoeinkommens (steigend von 0,5 % auf 4 % bis 2008) in private Alterssicherungen zu investieren.
Wie werden Frauen, die Kinder erziehen, durch die Reform beeinflusst?
Die Rentenansprüche von Frauen, die Kinder erziehen, sollen künftig besser bewertet werden, insbesondere für Erziehungspersonen, die während der ersten 10 Lebensjahre des Kindes erwerbstätig sind, aber nur in Teilzeit arbeiten und unterdurchschnittlich verdienen. Deren individuelle Entgelte werden bei der Rentenberechnung aufgewertet.
Welche Änderungen gibt es bei den Hinterbliebenenrenten?
Die Rentenreform bringt weitreichende Änderungen bei den Hinterbliebenenrenten, darunter die Abschaffung der "kleinen" Witwenrente, die Absenkung des Leistungsniveaus der regulären Hinterbliebenenrente von 60 % auf 55 % und die Ausweitung der Anrechnungsbestimmungen für Einkommen des überlebenden Ehegatten. Es wird auch ein Optionsrecht ("Splitting") eingeführt, wonach auf einen künftigen Hinterbliebenenrentenanspruch verzichtet werden kann und stattdessen eine hälftige Teilung der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften vorgenommen werden kann.
Was bedeutet der Begriff "Generationenvertrag" im Zusammenhang mit dem Rentensystem?
Der Generationenvertrag beschreibt das Umlageverfahren, bei dem jede arbeitende Generation die Rente der Rentner finanziert und im Gegenzug einen Anspruch auf eine spätere Rente erwirbt. Dieses System basiert auf gesellschaftlicher Solidarität, bei der die Jungen die Lasten der Alten tragen.
Welche Kritik gibt es an der Rentenreform?
Ein Kritikpunkt ist, dass die Reform zu einer Senkung des Lebensstandards im Alter führen könnte, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, die sich keine zusätzliche private Altersvorsorge leisten können. Es wird auch kritisiert, dass die Reform eine Abkehr vom Prinzip der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und -nehmer darstellt und stattdessen stärker auf staatliche Zuschüsse setzt.
Was bedeutet das Umlageverfahren?
Das Umlageverfahren bedeutet, dass die Renten der aktuellen Rentner aus den Beiträgen der aktuellen Beitragszahler finanziert werden. Es wird kein Kapitalstock angespart, sondern die Einnahmen werden direkt zur Auszahlung der Renten verwendet.
Was ist das Rentensplitting und wann kann es angewendet werden?
Das Rentensplitting ist ein Optionsrecht, bei dem Ehegatten gemeinsam erklären können, auf einen künftigen Hinterbliebenenrentenanspruch zu verzichten und stattdessen die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig teilen. Es kann angewendet werden, wenn beide Ehegatten 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen können.
- Arbeit zitieren
- Arnold Rekittke (Autor:in), 2001, Die Rentenreform 2001. Neuerungen und Paradigmenwechsel des Rentensystems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28862