Einführung ins Crowdinvesting. Chancen und Risiken aus Sicht der Akteure


Akademische Arbeit, 2013

45 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Abgrenzung und historische Entwicklung
2.1 Begriffsdefinition und Funktionsweise
2.2 Historische Entwicklung und Markt

3 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Vereinigte Staaten von Amerika
3.2 Deutschland

4 Chancen und Risiken aus Sicht der Akteure
4.1 Unternehmen
4.1.1 Chancen
4.1.2 Risiken
4.2 Investoren
4.2.1 Chancen
4.2.2 Risiken
Plattformbetreiber
4.2.3 Chancen
4.2.4 Risiken

5 Fazit

6 Anhang
Nr. 1 Schema: Zusammensetzung der Begrifflichkeiten im Crowdsourcing
Nr. 2 Grafik: Globale Crowdfunding Volumina
Nr. 3 Indizien Darlehen vs. stille Gesellschaft

7 Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)

1 Einleitung

Innerhalb des zurückliegenden Jahrzehnts entwickelten sich zahlreiche Ausprägungsformen der Schwarmfinanzierung. Eine einleitende Darstellung der begrifflichen und funktionalen Unterschiede der einzelnen Varianten sowie der Entstehungsgeschichte und Entwicklung bis zum heutigen Markt, vermitteln dem Leser ein grundlegendes Verständnis zur Finanzinnovation. Im Anschluss wird verdeutlicht welcher Handlungsspielraum sich für die Akteure aus dem differenzierten Rechtskontext im Ursprungsland, den Vereinigten Staaten von Amerika, und Deutschland ergibt. Anhand der gewonnen Informationen wird die jeweilige Motivlage von Unternehmen, Investoren und Plattformbetreibern unter Chancen- und Risikoaspekten erläutert

2 Abgrenzung und historische Entwicklung

2.1 Begriffsdefinition und Funktionsweise

Eine klare Abgrenzung des Begriffs Crowdinvesting wird u.a. durch vielfach synonym genutzte anglo-amerikanische Begrifflichkeiten, wie Equity Crowdfunding oder Peer-2-Peer Lending erschwert. Um die unterschiedlichen Begrifflichkeiten von Schwarmfinanzierung besser einzuordnen, werden nachfolgend neben den terminologischen Facetten auch funktionale Implikationen der Wortbedeutungen veranschaulicht.

Im Rahmen des sog. Crowdsourcing werden Funktionen und Aufgaben eines Unternehmens von einer Vielzahl an Freiwilligen („Crowd“) übernommen („Outsourcing“). Diese partizipieren aus unterschiedlichen Motiven heraus, zumeist per Internet, an Forschungs- und Problemlösungsaufgaben.[1] Das Konzept beruht auf der Idee der „Weisheit der Menge“.[2] Eine Gruppe von Individuen hat unter bestimmten Voraussetzungen demzufolge bessere Möglichkeiten, optimierte Gesamtergebnisse zu erreichen als einzelne Personen bzw. einzelne Unternehmen. Die rasante Entwicklung des World Wide Web förderte diesen Gedanken zusätzlich.[3] Nach Heimbuch wird Crowdsourcing demnach als „...die Bearbeitung einer klar definierten und fragmentierten Aufgabe, welche standortunabhängig und in Teilen lösbar ist [bezeichnet]. Dazu bearbeitet eine undefinierte Gruppe Freiwilliger mithilfe von Informations- und Kommunikationssystemen einen Teil dieser Aufgabe.“ [4]

Die Vielzahl an Aufgaben, die von den unterschiedlichen Initiatoren an eine Crowd gestellt werden sowie die Gestaltung des Belohnungssystems machen eine weitere Eingrenzung des Crowdsourcing in vier Unterformen notwendig:

Crowdwisdom, Crowdcreation, Crowdvoting und Crowdfunding.[5]

Die Weisheit der Gruppe (Schwarmintelligenz) ist der Kerngedanke des Crowdwisdom. Auf Grundlage einer öffentlichen Diskussion des Problems, hoffen die Initiatoren, dass durch die Aktivierung des Wissens von vielen eine bessere Lösung erzielt wird. Spielen Erfindungsreichtum und Kreativität der Nutzer eine größere Rolle, um neuen Inhalt zu schaffen, trifft die Bezeichnung Crowdcreation zu.[6] Der Gedanke, dass das Urteilsvermögen einer Vielzahl an Menschen aggregiert bessere Resultate bzw. Prognosen bietet, als das Urteil einzelner Personen, steht beim Crowdvoting im Vordergrund. Beim Crowdfunding dient die Crowd als Quelle zur Finanzierung einer Idee, eines Projektes oder eines Unternehmens. Crowdfunding nutzt meist eine Plattform als Intermediär. Die Gelder können aber auch direkt durch den Initiator der Crowd eingesammelt werden.[7] Inwiefern die Kapitalbeschaffung anonym erfolgt, hängt vom jeweiligen Crowdfunding-Modell ab. Bei näherer Betrachtung des Prinzips wird ein Zusammenspiel mehrerer Fachgebiete, wie z.B. die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, die Informationstechnologie, die Kommunikations- und Medienwissenschaften, die Psychologie sowie die Rechtswissenschaften deutlich. Um dieser Interdisziplinarität gerecht zu werden, erfolgt im Rahmen dieser Arbeit ein Rückgriff auf die Definition des Crowdfunding nach Lehner:

„Crowdfunding ist eine Finanzierungsform, die über einen öffentlichen Aufruf im Internet erfolgt (mit oder ohne Intermediär) und zum Ziel hat, finanzielle Mittel für ein Projekt oder Unternehmen mit oder ohne Gegenleistung zu erhalten. Beim Crowdfunding beteiligen sich in der Regel eine größere Zahl von individuellen Investoren.“ [8]

Eine Unterscheidung in modernes und traditionelles Crowdfunding nach den Kontaktformen „vorwiegend offline“ und „online“, wie sie noch Kaltenbeck vorgenommen hat, scheint aufgrund der nunmehr geringen Anzahl an offline durchgeführten Crowdfundings nicht mehr zeitgemäß.[9] Vor diesem Hintergrund wird die traditionelle Form definitorisch vernachlässigt.

Obschon Crowdfunding eine Unterart des Crowdsourcing darstellt, ist die weitere Aufgliederung dieser Ausprägung zweckmäßig. Das Hauptunterscheidungsmerkmal bildet die unterschiedliche Verwendung der finanziellen Mittel sowie dessen Rückflüsse an die Investoren. Ähnlich der Unterteilung des Crowdsourcing, lässt sich Crowdfunding in vier Finanzierungsmodelle unterteilen:[10]

Spenden-Modell, Belohnungs-Modell, Darlehens-Modell und Eigenkapital-Modell.

Beim Spenden-Modell (Crowddonating) wird, wie bei der klassischen Spende das Ziel verfolgt, eine möglichst hohe Anzahl von kleinen Beträgen zu generieren, um ein gemeinsames Projekt oder öffentliches Gut ohne Gegenleistung der Initiatoren zu finanzieren. Der Unterschied zum klassischen Spendenaufruf ergibt sich aus der Nutzung einer spezialisierten Plattform. Überschneidungen zum Belohnungs-Modell (Crowdsupporting) sind je nach Ausprägungsform (Crowd-Sponsoring oder Pre-Selling/Pre-Ordering) nicht ausgeschlossen. Denn eine materielle Gegenleistung bleibt beim Crowd-Sponsoring ebenfalls aus, jedoch erhoffen sich Sponsoren durch die Erwähnung des Namens einen immateriellen Gegenwert.[11] Im Gegensatz dazu erhalten die Kapitalgeber beim Pre-Selling bzw. Pre-Odering durch die Vorfinanzierung eines Produkts oder einer anderweitigen Leistung nach Erstellung eine vorgezogene Lieferung.[12] Eine Vermittlung von Kleinstkrediten wird im Darlehens-Modell (Crowdlending[13] ) angestrebt, indem kleine Geldsummen von Privatinvestoren über eine Plattform eingesammelt und als Kredit weitergereicht werden.[14] Die Bündelung der Geldbeträge zu größeren Unternehmenskrediten ist ebenfalls denkbar.[15] Vom eigenkapital-basierten Modell (Crowdinvesting) ist auszugehen, wenn die Investoren für die temporäre Kapitalüberlassung einen Anteil am Unternehmenskapital erhalten.[16]

Im angelsächsischen Sprachraum wird in diesem Zusammenhang meist von Equity-Crowdfunding gesprochen, wohingegen sich im deutschen Sprachraum für dieses Modell der etwas ungenaue Begriff des Crowdinvesting durchgesetzt hat. Beziehen sich die zuvor genannten Modellnamen jeweils auf die Art der Leistung des Geldgebers, lässt sich ein solcher Rückschluss vom Terminus Crowdinvesting nicht präzise durchführen, da aus dem Begriff des „Investings“ nicht hervorgeht, wie (als renditeträchtige Geldanlage) oder in was investiert wird (Unternehmen). Ein Grund für die Verbreitung des wissenschaftlich ungenauen Begriffs, könnte die relativ unkomplizierte Aussprache und somit werbewirksame Eignung für kommerzielle Zwecke sein.[17] Des Weiteren wird das Crowdinvesting im deutschen Sprachraum nicht dem Crowdfunding als Unterart zugeordnet. Vielmehr ist das Crowdinvesting für die Kapitalbeschaffung von Startups dem Crowdfunding als eine von nur zwei bekannten Modellformen gleichgestellt, da das Crowdfunding als Sammelbegriff für die sonstigen – nicht renditeträchtigen – Funding-Modelle im Zusammenhang mit Schwarmfinanzierung steht. Ein Beispiel für diese definitorisch unkorrekte Verwendung der Begriffe ist die grobe Unterteilung in Crowdinvesting- und Crowdfunding-Plattformen.[18]

Das zentrale Element, der im vorherigen Abschnitt nach Hornuf dargestellten Definition des Crowdinvesting, ist die Gewinnbeteiligung am Unternehmen über Eigenkapitalanteile. Nimmt man jedoch die Perspektive des Investors ein, ist es fraglich, ob die gesellschaftsrechtliche Form des Investments entscheidend ist oder lediglich die Idee, der Gewinnpartizipation an einem Unternehmen, um bei einer positiven Entwicklung zukünftig eine bestimmte Rendite auf sein Investment zu erhalten.[19] Etwaige mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussscheine, stille Beteiligungen oder partiarische Darlehen), wie sie auch auf praktizierenden Crowdinvesting-Plattformen genutzt werden, bleiben nach dieser Definition außen vor. Maßgeblich sollten daher nicht die gesellschaftsrechtlichen Pflichten- und Rechte, sondern die eigenkapitalgeberähnliche Stellung der Investoren sein.

Die Anpassung zugunsten einer praxisnahen Eingrenzung des Begriffs, birgt wiederum weitere Ungenauigkeiten, wie sie u.a. von Beck beschrieben werden.[20] Denn durch die zahlreichen Instrumentarien und vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Kapitalbeschaffung von Unternehmen, ist eine klare Grenze zwischen signifikanter Erfolgsbeteiligung sowie fremdkapitalähnlicher Finanzierung teilweise schwer auszumachen. Genussscheine beinhalten z.B. oftmals eine Kombination aus fester und variabler Verzinsung. Des Weiteren spielen Aspekte wie Haftungsverhältnisse im Insolvenzfall, Besicherung, Laufzeit, Kündigungsrechte und Mitbestimmungsrechte eine weitere Rolle.[21] Je nachdem, welche Gestaltungsmerkmale überwiegen, können mezzanine Finanzierungsinstrumente sowohl eigenkapitalnah („Equity Mezzanine“) als auch fremdkapitalnah („Debt Mezzanine“) konstruiert sein.

Trotz dieser definitorischen Unschärfe im Hinblick auf das Merkmal der Erfolgsbeteiligung, wird im Folgenden von der Definition von Beck ausgegangen:[22]

„Crowdinvesting bezeichnet das Finden von vielen Kapitalgebern über das Internet (oder über Massenmedien), die Geldbeträge beisteuern, die der Finanzierung der von Kapitalgebern ausgewählten Unternehmen dienen, ein finanzieller Rückfluss für die Kapitalgeber, über die Beteiligung an Gewinnausschüttungen und/oder an Wertsteigerungen und/oder anhand anderer Formen der Erfolgsbeteiligungen ermöglicht wird, der Mindestinvestitionsbetrag so (gering) bemessen ist, dass zahlreiche Kapitalgeber gefunden werden können und die Finanzierung erst dann wirksam wird, wenn ein zu Beginn festgelegter Gesamtfinanzierungsbetrag erreicht wurde.“

Nach dieser Definition wird der Gedanke, dass das Internet ein austauschbares Medium ist, zusätzlich aufgenommen, da z.B. eine Nutzung des Fernsehens als Plattform zukünftig nicht ausgeschlossen werden kann, wie bereits ein US-amerikanisches TV-Format gezeigt hat.[23] Darüber hinaus wird der Autor dem Finanzierungsdesign des „all-or-nothing“-Modells gerecht, das sich in der Praxis gegenüber dem „keep-what-you-get“-Modell durchgesetzt hat. Beim „all-or-nothing“-Modell wird das eingesammelte Kapital dem Unternehmen nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein vorab festgelegter Betrag mindestens erreicht wird. Demgegenüber werden beim „keep-what-you-get“-Modell sämtliche Beträge ausgezahlt.[24] Die höheren Erfolgschancen des erstgenannten Modells zeigen sich vor allem bei sehr risikoreichen Projekten, die auf den Plattformen in einer streng limitierten Anzahl angeboten werden.

Die angepasste Abbildung nach Moritz und Block greift den definitorischen Ansatz von Beck in schematischer Form auf:

Abbildung 1: Ablauf des Crowdinvestings[25]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Schritt 1: Das kapitalbedürftige Unternehmen bewirbt sich – meist über ein Online-Formular – bei dem Plattformbetreiber.

Schritt 2: Der Plattformbetreiber wertet die Informationen aus und entscheidet über eine Darstellung des Angebots auf der Plattform.

Schritt 3: Nach positivem Entscheid können die registrierten Nutzer das Angebot einsehen und bei Interesse über die Plattform investieren.

Schritt 4: Der Plattformbetreiber organisiert den vertraglichen oder formlosen Abschluss zwischen Investor und Unternehmen.

Schritt 5: Der Investor zahlt den vereinbarten Betrag per Banküberweisung oder einem Micro- payment-Provider an die Plattform.

Schritt 6: Die Plattform leitet den Gelbetrag unter Abschlag einer zuvor festgelegten Provision an das Unternehmen weiter.

2.2 Historische Entwicklung und Markt

Das Prinzip der externen Projekt-/Unternehmensfinanzierung über einen größeren Personenkreis, existiert schon seit längerem. So wurde erstmals ein der Schwarmfinanzierung ähnliches Konstrukt im Jahr 1885 zum Bau der Freiheitsstatue aufgelegt.[26] Die damaligen Bauherren („Zu finanzierendes Unternehmen“) der Stadt New York hatten alle gängigen Finanzierungsquellen ausgeschöpft und schafften es innerhalb von fünf Monaten einen verbleibenden Betrag i.H.v. 100.000 US-$ über einen Zeitungsaufruf („Intermediär“) an die Bürger („Crowd“) der Stadt einzusammeln. Der Anreiz für die Privatinvestoren wurde über eine spätere namentliche Erwähnung in der Tageszeitung geschaffen, so dass man gar von einer Frühform des Belohnungs-Modells sprechen kann.

Die Verbreitung hin zur etablierten Finanzierungsalternative wurde allen voran durch die Entwicklung des Internets begünstigt. Als Begründer des Crowdfundings in der heutigen Form ist die Plattform ArtistShare zu nennen, die 2003 in den USA ein erstes Funding-Projekt für musikalische Künstler startete.[27] Seinerzeit wurden Projekte dieser Art noch als „Open Innovation“ tituliert.[28] Der europäische Durchbruch gelang im Jahr 2006 über die Plattform SellaBand,[29] das Jahr in dem Jeff Howe erstmals den Neologismus des Crowdsourcings prägte.[30] Nach weiteren vier Jahren formten sich mit Startnext und MySherpas die ersten deutschen Plattformen.[31]

Bis Ende 2012 wurden weltweit 2,7 Mrd. US-$ mittels Crowdfunding-Plattformen jeglicher Art über nicht weniger als 1 Mio. Ausschreibungen eingesammelt, was einem Anstieg im Finanzierungsvolumen von 81% gegenüber 2011 entspricht.[32] Die Anzahl der Plattformen wird aktuell auf rund 500 beziffert, wobei sich der kontinentale Fokus auf Nord Amerika (1,6 Mrd. US-$) und Europa (945 Mio. US-$) verteilt.[33] Hinsichtlich der geschilderten Crowdfunding-Modelle wurden 1,4 Mrd. US-$ über Plattformen nach dem Belohnungs- und Spenden-Modell eingesammelt. 1,2 Mrd. US-$ konnten durch Crowdlending verbucht werden. Mit lediglich 116 Mio. US-$ bildet Crowdinvesting den bei weitem geringsten Teil der finanzierten Volumina.

Aus weiteren Ergebnissen des gegebenen Datenbestands lassen sich drei globale Trends ableiten:[34]

1. Die Investoren sind zunehmend an Ideen interessiert, die Lösungen für komplexe soziale Probleme bieten.
2. Die Popularität von regionalen Crowdfunding Plattformen steigt an.
3. Weibliche Unternehmer sind imstande mehr Kapital als männliche Unternehmer zu generieren.

Der deutsche Markt zeigt ähnliche Entwicklungen auf, wenngleich die Relationen der einzelnen Crowdfunding-Modelle sowohl bzgl. der finanzierten Volumina (signifikant weniger) als auch untereinander (Crowdinvesting spielt eine wesentlich größere Rolle) differieren. So konnten seit den Gründungsjahren bis zum 31.12.2012 2,0 Mio. € über sämtliche Crowdfunding Plattformen[35] generiert werden. Demgegenüber haben die deutschen Crowdinvesting Plattformen im selben Zeitraum 6,5 Mio. € akquiriert und bereits in der ersten Jahreshälfte 2013 den Wert von 10 Mio. € überschritten.[36] Dass diese Summen im Kontext zum deutschen Gründerkredit-Markt noch sehr gering sind, zeigt der Vergleich zur nationalen Förderbank kfw[37]. Die drittgrößte Bank Deutschlands konnte in 2012 in der Rubrik „ERP-Gründerkredit – Universell“ (Kleinkredit für Gründer bis 10 Mio. €) ein Volumen von 2,1 Mrd. € verzeichnen.[38]

Die einzelnen Betreiber der Crowdinvesting-Plattformen haben sich vorrangig auf die Startup Finanzierung konzentriert. Lediglich zwei Plattformen bieten derzeit (Stand: November 2013) spezialisierte Mittelstandsfinanzierung an. Mit LightFin wird demnächst ein weiterer Anbieter folgen, wie folgende Grafik zeigt:

Abbildung 2: Fokus der Plattformen in Deutschland[39]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Plattform Seedmatch ist mit ca. 65% des vermittelten Kapitals klarer Marktführer. Zusammen mit Innovestment und Companisto, teilen sich die drei Anbieter nahezu den vollständigen Markt untereinander auf.[40]

Tabelle 1: Crowdinvesting Plattformen im Vergleich (Stand 4.7.2013)[41]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ungeachtet der umgesetzten Kapitalmengen sowie durchgeführten Finanzierungsrunden, zeigt der direkte Vergleich deutliche Unterschiede in der strategischen Zielgruppenausrichtung. Während Innovestment bei einer Mindestbeteiligung von 1.000 € weniger Investoren mit höheren Investments für die Projekte akquiriert, führen die kleineren Mindestbeteiligungsbeträge von Seedmatch und Companisto zu einer deutlich höheren Investorenanzahl, die wiederum weniger Kapitel je Unternehmen überlassen.

Zukünftig kann angesichts zunehmend größerer Finanzierungsrunden von über 300.000 € sowie erfolgreichen Zweitfinanzierungsrunden von einem weiterhin dynamischen Wachstum ausgegangen werden.[42] Begünstigende Faktoren dieser Entwicklung sind der gesellschaftliche Wandel hin zur Netzwerkökonomie, der Anreiz, die Crowd als Multiplikator, Ideengeber und Endkunde zu gewinnen sowie die Unzulänglichkeiten bei bestehenden Finanzierungsmethoden.[43] Die vorherrschende Reduktion der Vorgänge auf die „Netzwelt“ könnte jedoch einen Durchbruch für die Masse der Gründungen verhindern. Finanzielle Misserfolge und Rechtsstreitigkeit bilden weitere Unsicherheitsfaktoren.[44] Denn oftmals beruht der Anlegerschutz auf die größtenteils nicht registrierten Plattformbetreiber (z.B. BaFin-Registrierung als Wertpapierhandelsplattform[45] ) lediglich auf „Freiwilligenbasis“. Weiterhin werden die nationalen Gesetzgeber den raschen Entwicklungen des Crowdinvestings nicht vollumfänglich und zeitnah mit entsprechend rechtlichen Anpassungen gerecht, so dass zahlreiche Grauzonen entstehen. Diese werden im folgenden Abschnitt erörtert.

3 Rechtliche Rahmenbedingungen

3.1 Vereinigte Staaten von Amerika

Mit dem am 22. März 2012 vom US-Repräsentantenhaus verabschiedeten „Jumpstart Our Business Act“ (JOBS Act) wurden unter Titel III (auch CROWDFUND Act genannt) tiefgreifende Reformen im US-amerikanischen Crowdfunding-Markt eingeleitet.[46] Zuvor griffen die strengen Regelungen des Securities Act 1933, die bei organisierter Ausgabe von Unternehmensanteilen an mehrere Anleger eine Registrierung bei der SEC erforderten sowie die Erstellung eines umfangreichen Wertpapierprospektes vorsahen.[47] Die im Vergleich zum Finanzierungsvolumen mit den hohen Anforderungen an die Erstellung des Wertpapierprospekts verbunden Kosten führten dazu, dass sich das Crowdinvesting für junge Unternehmen bis dato nicht durchsetzte.[48]

Der neue CROWDFUND Act ermöglicht das „crowdfunding“ von Unternehmensanteilen, definiert als den Verkauf von nicht registrierten Anteilen über das Internet an eine hohe Anzahl von Privatinvestoren, wobei nur eine geringe Investitionssumme in US-$ getätigt werden.[49] Während die Regelung anfangs die Definition von Crowdinvesting sowie dessen Vorläufer thematisiert, enthält sie im weiteren Verlauf detaillierte Angaben zu dem primären Ziel, Startups und kleinen mittelständischen Unternehmen das Einsammeln moderater Kapitalmengen über das Internet zu ermöglichen (§ 77d (a)(6)(A) Securities Act). Darüber hinaus soll mit dem Gesetzeswerk eine Demokratisierung des Marktes eingeleitet werden, indem gerade Privatinvestoren ein zuvor schwer zugänglicher Weg zur Gründungsfinanzierung geebnet wird.[50]

Diverse Regelungen sollen vor allem den Anlegerschutz garantieren und ein Marktversagen ausschließen. So ist der maximal einzusammelnde Betrag der emittierenden Unternehmen auf 1 Mio. US-$ limitiert (§ 77d (a)(6)(A) Securities Act). Investoren mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 100.000 US-$, dürfen pro Jahr nicht mehr als 5% des Jahresgehalts (maximal 2.000 US-$) investieren (§ 77d (a)(6)(B)(i) Securities Act). Bei einem Jahresgehalt über 100.000 US-$, dürfen 10% des Jahresgehalts investiert werden, maximal jedoch nur 100.000 US-$ pro Jahr (§ 77d (a)(6)(B)(ii) Securities Act). Des Weiteren ist die Anzahl der Aktieninhaber nicht limitiert. Die Aktienemission muss über einen von der SEC autorisierten Plattformbetreiber erfolgen (§ 77d (a)(6)(C) Securities Act). Der Plattformbetreiber hat die Investoren mittels eines Fragebogens über die Risiken des Investments (z.B. potentieller Totalverlust des eingesetzten Kapitals) aufzuklären und muss eine umfassende Überprüfung des emittierenden Unternehmens hinsichtlich bestimmter Kriterien, wie Kompetenz der Geschäftsführung oder Engagement der Gründungskapitalgeber durchführen (§ 77d-1 (a)(3)-(5) Securities Act). Vor Erreichung der geplanten Kapitalsumme, können die Investments seitens der Kapitalgeber zurückgezogen werden. Eine Auszahlung der Summe erfolgt nach dem „all-or-nothing“-Prinzip (§ 77d-1 (a) (7); § 77d-1 (a)(8) Securities Act).[51] Zudem unterliegt der Emittent - je nach Emissionsvolumen - unterschiedlich umfangreichen Publizitätspflichten gegenüber der SEC (§ 77d-1 (b)(1)(I) Securities Act).

Bis das Gesetz in Kraft tritt bedarf es noch einiger Konkretisierungen der Vorschriften durch die SEC, die ursprünglich Anfang 2013 finalisiert werden sollten. Bisher nimmt die SEC allerdings nur in einem Kommentar zum CROWDFUND Act Stellung.[52] Demzufolge sollen die emittierenden Unternehmen zukünftig auf anderen Websites für ihr Investment werben dürfen (z.B. in sozialen Netzwerken wie Youtube, Twitter oder Facebook), so lange innerhalb der Werbung auf die Seite des genutzten Plattformanbieters verwiesen wird. Für die kommenden drei Monate sind weitere Kommentare der SEC zu erwarten, bis der angepasste Gesetzesentwurf zur abschließenden Abstimmung im Repräsentantenhaus vorgelegt wird.[53]

[...]


[1] Eine direkte Übersetzung der im Kontext des Crowdinvesting verwandten Begrifflichkeiten ist oftmals nur sehr eingeschränkt möglich (z.B. Crowdsourcing würde als „Schwarmauslagerung“ ins Deutsche übersetzt), weshalb in dieser Arbeit vorrangig die ursprünglichen englischen Terminologien beibehalten werden.

[2] Vgl. Surowiecki (2004).

[3] Vgl. Kleemann et al. (2008), S.5-26.

[4] Heimbuch (2011).

[5] Vgl. Howe (2009), S. 146 ff.

[6] Vgl. Surowiecki (2004), S. XIV.

[7] Vgl. Lambert et al. (2010), S. 15.

[8] Vgl. Lehner (2013).

[9] Vgl. Kaltenbeck (2011), S. 9.

[10] Vgl. Beck (2012); Guidici et al. (2012); Leimeister (2012).

[11] Vgl. Belleflamme et al. (2012a).

[12] Vgl. Röthler et al. (2011).

[13] Oder auch Peer-to-Peer Online Lending genannt.

[14] Vgl. Kortleben et al. (2012).

[15] Vgl. Bariska et al. (2010).

[16] Vgl. Hornruf et al. (2013).

[17] Ein zusammenfassendes Schema zur Herleitung und Gliederung der Begrifflichkeiten, kann dem Anhang Nr. 1 entnommen werden. Für eine Abgrenzung weiterer verwandter Terminologien vgl. Koren, G. (2010).

[18] Vgl. Für Gründer (2013b).

[19] Vgl. Beck (2012), S. 16.

[20] Soweit nicht anders dargestellt bezieht sich der folgende Abschnitt auf Beck (2012), S. 18-20.

[21] Vgl. BVK (2013).

[22] Vgl. Beck (2012), S.18.

[23] Vgl. CNBC (2013).

[24] Vgl. Wash et al. (2013).

[25] Angepasste Darstellung nach Moritz et al. (2013) S. 6.

[26] Vgl. BBC (2013).

[27] Vgl. Artistshare (2013).

[28] Vgl. Chesbrough (2003), S. XXIV.

[29] Vgl. Sellaband (2013).

[30] Vgl. Howe (2006), S.6.

[31] Vgl. Startnext (2013); Mysherpas (2013).

[32] Soweit nicht anders dargestellt bezieht sich der folgende Abschnitt auf Massolution (2013), S. 11 ff.

[33] Für globale Darstellung siehe Anhang Nr. 2 .

[34] Vgl. Entrepreneur (2013)

[35] Gemäß deutschem Sprachgebrauch sind Crowdlending, Crowdsupporting und Crwoddonating unter diesem Begriff zusammengefasst. Vgl. Abschnitt 2.1.

[36] Vgl. Für-Gründer (2013c).

[37] Kreditanstalt für Wiederaufbau (vorm. KfW Bankengruppe).

[38] Vgl. kfw (2013), S. 54.

[39] Vgl. Crowdinvesting-Monitor (2013).

[40] Pro Quartal z.T. 100% des vermittelten Finanzierungsvolumens.

[41] Vgl. Crowdinvesting-Monitor (2013).

[42] Vgl. Companisto (2013).

[43] Vgl. Bending et al. (2013), S. 54.

[44] Vgl. Bending et al. (2013), S. 57.

[45] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Überwacht u.a. die Einhaltung der Regeln und Vorgaben des KWG betreffend Kredit- und Geldinstitute während der „Neugründung“ und als „laufende Aufsicht“.

[46] Vgl. SEC (2013a).

[47] Vgl. Bradford (2012), S. 32 ff.

[48] Dies erklärt die bis heute finanziell untergeordnete Rolle des Crowdinvesting in den USA, die bereits in Kapitel 2.1 skizziert wurde.

[49] Jumpstart Our Business Startups Act, Pub. L. No. 112-106 §§ 301-305.

[50] Vgl. Schwartz (2013), S. 1473 ff.

[51] Siehe auch Kapitel 2.1 bzgl. „all-or-nothing“-Prinzip.

[52] Vgl. SEC (2013b).

[53] Vgl. Barnett, C. (2013).

Ende der Leseprobe aus 45 Seiten

Details

Titel
Einführung ins Crowdinvesting. Chancen und Risiken aus Sicht der Akteure
Note
1,3
Autor
Jahr
2013
Seiten
45
Katalognummer
V288772
ISBN (eBook)
9783656890454
ISBN (Buch)
9783656906094
Dateigröße
992 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einführung, crowdinvesting, chancen, risiken, sicht, akteure
Arbeit zitieren
Niklas Tober (Autor:in), 2013, Einführung ins Crowdinvesting. Chancen und Risiken aus Sicht der Akteure, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288772

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