Wesen der Jugendstrafe und Gesetzesziel
Die Jugendstrafe gemäß § 17 JGG ist die einzige Sanktion des Jugendstrafrechts, die den Charakter einer echten Kriminalstrafe hat. § 17 I JGG stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei der Jugendstrafe um Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt handelt. Ihr Strafcharakter kommt unter anderem durch die Eintragung in das Zentralregister zum Ausdruck (§ 4 Nr. 1 BZRG). Sie stellt ein gewolltes, dem Täter als Vergeltung schuldhaften Unrechts zugefugtes Übel dar und soll von ihm und der Allgemeinheit auch als solches empfunden werden. Sie ist jedoch auf die besonderen Bedürfnisse des Jugendlichen zugeschnitten und gegenüber den Strafen des allgemeinen Strafrechts eigenständig (aliud). Sie soll den Jugendlichen für sein Handeln verantwortlich machen, wobei der vorrangige Grundsatz der Erziehung die allgemeinen Strafzwecke verdrängt. Aus diesem Grund verlangt § 17 II JGG für die Verhängung der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen, dass die Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen. Außerdem ist gemäß § 18 II JGG die Jugendstrafe so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist. Aus diesem Vorrang des Erziehungsgedankens ergibt sich, dass die Jugendstrafe nur als ultima ratio verhängt werden darf, wenn also die Voraussetzungen des § 17 II JGG vorliegen. Diese Subsidiarität der Jugendstrafe bestimmt § 17 II JGG ausdrücklich nur für die Voraussetzung der „schädlichen Neigungen“, § 17 II Alt. 1 JGG. Bei der Voraussetzung der „Schwere der Schuld“ treten ausnahmsweise die allgemeinen Strafzwecke – insbesondere die gerechte Schuldvergeltung – neben den vorrangigen Erziehungsgedanken und die damit verbundene Subsidiarität. Ziel der Jugendstrafe ist es, den Jugendlichen zu einem straffreien Lebenswandel zu erziehen. Damit kommt zum Ausdruck, dass die Spezialprävention in ihrer negativen Ausformung im Vordergrund stehen soll. Die Jugendstrafe darf grundsätzlich nicht verhängt werden, wenn dadurch schwere Schädigungen in der Entwicklung des Jugendlichen zu befürchten sind.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Wesen der Jugendstrafe und Gesetzesziel
- Historische Entwicklung
- Justizpraxis
- Allgemeine Voraussetzungen
- Tatprinzip und Täterprinzip
- Prognoseerfordernis bei der Rechtsfolgenauswahl
- Die Voraussetzungen des § 17 JGG
- schädliche Neigungen, § 17 II Alt. 1 JGG
- Schwere der Schuld, § 17 II Alt. 2 JGG
- Einzeltatschuld
- Grad der Schuldfähigkeit bzw. der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
- Psychologische Beziehung zur Tat und Tatunrecht
- Motive
- Erforderlichkeit der Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld
- Dauer der Jugendstrafe gemäß § 18 JGG
- Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts
- Mindestmaß
- Höchstmaß
- Grundsatz
- Ausnahme
- Strafbemessung
- Grundsatz der erzieherischen Bemessung und Schuldvergeltung
- Andere Strafzwecke
- Problempunkte, Kritik und Reformvorschläge
- Die Problematik der Jugendstrafe bei 14- 15- Jährigen
- Schädliche Neigungen, § 17 II Alt. 1 JGG
- Begriff
- Rechtsstaatliche Bedenken
- Das Spannungsverhältnis zwischen Erziehung und Strafe
- Erziehungsgedanke
- Der Strafzweckkonflikt des § 17 II JGG
- Limitierung der Erziehungsstrafe durch die Tatschuld im Rahmen von § 17 II Alt. 1 JGG
- Vorrang des Schuldgedankens in § 17 II Alt. 2 JGG bzw. Zulässigkeit einer reinen Schuldstrafe
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Jugendstrafe gemäß § 17 JGG. Sie analysiert die Voraussetzungen, die Dauer und die Problematik dieser Strafform im deutschen Jugendstrafrecht. Dabei werden insbesondere die Spannungen zwischen Erziehungs- und Strafgedanken, sowie die Frage der Subsidiarität der Jugendstrafe im Verhältnis zu anderen Sanktionsmöglichkeiten beleuchtet.
- Wesen und Funktion der Jugendstrafe im Kontext des Jugendstrafrechts
- Voraussetzungen für die Verhängung der Jugendstrafe nach § 17 JGG
- Dauer der Jugendstrafe und ihre Bemessung nach § 18 JGG
- Kritikpunkte und Reformvorschläge zum deutschen Jugendstrafrecht
- Das Spannungsverhältnis zwischen Erziehung und Strafe im Jugendstrafrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung beleuchtet das Wesen und den Zweck der Jugendstrafe im deutschen Jugendstrafrecht. Sie stellt die Jugendstrafe als eine eigenständige Strafform im Vergleich zu Strafen des allgemeinen Strafrechts dar und betont die Priorität des Erziehungsgedankens bei ihrer Anwendung.
Die Voraussetzungen des § 17 JGG
Dieses Kapitel befasst sich mit den Voraussetzungen für die Verhängung der Jugendstrafe. Es analysiert insbesondere die beiden Hauptvoraussetzungen: „schädliche Neigungen“ und „Schwere der Schuld“. Es werden die einzelnen Kriterien dieser Voraussetzungen erläutert und diskutiert.
Dauer der Jugendstrafe gemäß § 18 JGG
Dieses Kapitel behandelt die Dauer der Jugendstrafe, die sich nach dem allgemeinen Strafrahmen, dem Mindestmaß und dem Höchstmaß richtet. Es beleuchtet auch die Strafbemessung und den Grundsatz der erzieherischen Bemessung.
Problempunkte, Kritik und Reformvorschläge
Dieses Kapitel befasst sich mit Kritikpunkten am deutschen Jugendstrafrecht und möglichen Reformvorschlägen. Es beleuchtet die Problematik der Jugendstrafe bei jüngeren Jugendlichen und analysiert die rechtsstaatlichen Bedenken, die mit dem Konzept der „schädlichen Neigungen“ verbunden sind. Außerdem wird das Spannungsverhältnis zwischen Erziehung und Strafe im Jugendstrafrecht diskutiert.
Schlüsselwörter
Jugendstrafe, Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Schuldvergeltung, Subsidiarität, schädliche Neigungen, Schwere der Schuld, Strafbemessung, Strafzweckkonflikt, Reformvorschläge, Strafrecht, Rechtsstaatlichkeit.
- Quote paper
- Eva Rauscher (Author), 2003, Die Jugendstrafe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28885