Einleitung und Problemstellung
In der Entscheidung Dassonville hat der EuGH jede staatliche Regelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne des Art 28 EGV angesehen. Art 28 EGV bildet sohin ein umfassendes Beschränkungsverbot. Diese weite Ausdehnung des Tatbestandes des Art 28 EGV hat der EuGH zunächst in seiner Entscheidung Cassis de Dijon eingeschränkt, wonach auf innerstaatlichen Rechtsvorschriften beruhende Handelshemmnisse dann hinzunehmen sind, wenn sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden, mit denen ein im allgemeinen Interesse liegendes Ziel verfolgt wird. Eine weitere Einschränkung der Anwendung des Art 28 EGV erfolgte in der Keck-Rechtsprechung, insoweit Regelungen bestimmter nationaler Verkaufsmodalitäten nicht als Maßnahme gleicher Wirkung anzusehen sind. In seinem Urteil v 11.12.03 erkannte der EuGH in der Rechtssache DocMorris, dass ein deutsches Verbot des Versandhandels von Arzneimitteln und ein entsprechendes Werbeverbot dann gegen Art 28 EGV verstoßen, wenn es sich um im Inland zugelassene nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Auf der Grundlage dieses Urteils stellt sich ua die Frage, inwieweit nationale Versandhandelsverbote als Verkaufsmodalitäten im Sinne der Keck-Rechtsprechung anzusehen sind bzw unter welchen Voraussetzungen diese doch dem Tatbestand des Art 28 EGV unterliegen und allenfalls wiederum gerechtfertigt werden können. Dieser Problematik widmet sich die vorliegende Abhandlung auf der Grundlage der Entscheidung DocMorris. Insoweit ist dieses Urteil über den Anlassfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung. Der EuGH hat seine Rechtsprechung zur faktischen Diskriminierung bei Vertriebsbeschränkungen und die Bedeutung des Marktzugangs im Rahmen seiner Keck-Rechtsprechung weiterentwickelt und präzisiert. Das Urteil wirft grundlegende dogmatische Fragen zur Auslegung und Bedeutung des mit der Keck- Rechtsprechung eingeführten Diskriminierungsverbotes auf.9 Abschließend wird ein kurzer Blick auf die gegenwärtige Rechtslage in Österreich geworfen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung
2. Die Keck-Rechtsprechung des EuGH
2.1. Grundlagen der Keck-Rechtsprechung
2.2. Wichtige Folgeentscheidungen zu Verkaufsmodalitäten
2.3. Kritik an der Keck-Rechtsprechung
3. Das EuGH-Urteil DocMorris unter dem Blickwinkel der Problematik der Verkaufsmodalitäten im Sinne der Keck-Rechtsprechung
3.1. Stellungnahmen der Parteien, der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Anwendbarkeit des Art 28 EGV
3.2. Die Schlussanträge der Generalanwältin
3.2.1. Versandhandelsverbot als Marktzugangsbeschränkung
3.2.2. Rechtfertigung des Versandhandelsverbotes
3.3. Die Entscheidung des Gerichtshofes
3.3.1. Versandhandelsverbot für Arzneimittel als Maßnahme gleicher Wirkung
3.3.2. Rechtfertigung für das Versandhandelsverbot
4. Problem: Marktzugang als Abgrenzungskriterium?
4.1. Versandhandelsverbot von Arzneimitteln als reine Verkaufsmodalität oder als Marktzugangshindernis: Ausgewählte Meinungen in der Literatur
4.1.1. Meinungen zugunsten einer Marktzugangsbeschränkung
4.1.2. Meinungen zugunsten einer reinen Verkaufsmodalität
4.2. Folgerung und Stellungnahme: Versandhandelsverbote als Maßnahmen gleicher Wirkung gem Art 28 EGV
5. Mögliche Rechtfertigung für ein Versandhandelsverbot von Arzneimitteln: Gesundheitsschutz
5.1. Arzneimittelsicherheit
5.2. Information und Beratung der Patienten
5.3. Sicherstellung der Arzneimittelversorgung
5.4. Sicherung der Rezeptpflichtigkeit
5.5. Problematik der behördlichen Überwachung
5.6. Fazit
6. Die geltende österreichische Rechtslage
7. Ergebnis in Thesen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht, inwieweit nationale Verbote des Versandhandels mit Arzneimitteln nach dem EuGH-Urteil DocMorris als Verkaufsmodalitäten im Sinne der Keck-Rechtsprechung einzustufen sind oder als unzulässige Marktzugangsbeschränkungen unter den Anwendungsbereich von Art 28 EGV fallen. Ein zentrales Ziel ist die Analyse der rechtlichen Voraussetzungen, unter denen solche Beschränkungen zulässig sind oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden können.
- Analyse der Keck-Rechtsprechung des EuGH zur Abgrenzung von Verkaufsmodalitäten und produktbezogenen Regeln.
- Vertiefende Untersuchung des DocMorris-Urteils im Hinblick auf den Marktzugang von Apotheken im grenzüberschreitenden E-Commerce.
- Diskussion der Literaturmeinungen zum Marktzugang als Abgrenzungskriterium für Vertriebsbeschränkungen.
- Prüfung möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Gesundheitsschutz, Arzneimittelsicherheit und Rezeptpflichtigkeit.
- Bewertung der österreichischen Rechtslage vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben.
Auszug aus dem Buch
3.3.1. Versandhandelsverbot für Arzneimittel als Maßnahme gleicher Wirkung
Der EuGH kommt zu dem Schluss, dass das Versandhandelsverbot für alle betroffenen inländischen und ausländischen Wirtschaftsteilnehmer gilt, so dass diese Bedingung der Keck-Formel, wonach reine Verkaufsmodalitäten nicht dem Anwendungsbereich des Art 28 EGV unterliegen, erfüllt wäre. Die nationalen Regelungen müssen aber weiters den Absatz der in- und ausländischen Erzeugnisse rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise berühren. Hierzu stellt der Gerichtshof fest, dass der Absatz einer Ware auf einem nationalen Markt zwischen ihrer Herstellung und ihrem Verkauf an den Endverbraucher mehrere Phasen umfassen kann. Daher ist für die Entscheidung über die Anwendbarkeit des Art 28 EGV zu ermitteln, welche Reichweite die konkrete beschränkende nationale Regelung hat.
Im Sinne der zuletzt zitierten Entscheidungen kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass sich ein Versandhandelsverbot auf die außerhalb Deutschlands ansässigen Apotheken stärker auswirkt als auf Apotheken in Deutschland, da ersteren als Folge des Versandhandelsverbots der Zugang zum deutschen Markt verwehrt ist, während den im Inland ansässigen Apotheken weiterhin der Vertrieb über ihre Präsenzapotheke bleibt. Dagegen kann für Apotheken außerhalb Deutschlands im Internet ein Mittel liegen, das für den unmittelbaren Marktzugang zu den Endverbrauchern in Deutschland eher geeignet ist.
Daher konstatiert der Gerichtshof, dass aufgrund des Aufkommens und der zunehmenden Verbreitung des Mediums Internet als Mittel des grenzüberschreitenden Verkaufs die Reichweite und Wirkung eines Versandhandelsverbotes, das sich auf den Einkauf über das Internet unmittelbar - nämlich verhindernd – auswirkt, in einem größeren Zusammenhang zu prüfen ist, als dies vor Aufkommen dieses Mediums der Fall war. Das Versandhandelsverbot kann aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten nicht mehr bloß als eine Folge der Apothekenpflichtigkeit von Arzneimitteln gesehen werden. Es wirkt sich auf außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes ansässige Apotheken stärker aus und ist daher geeignet, den Marktzugang für Waren aus anderen Mitgliedstaaten stärker zu behindern als für inländische Erzeugnisse.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Problemstellung: Einführung in die Problematik des Versandhandelsverbots und die Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für das Warenverkehrsrecht.
2. Die Keck-Rechtsprechung des EuGH: Analyse der Grundlagen und der Unterscheidung zwischen produktbezogenen Regeln und Verkaufsmodalitäten.
3. Das EuGH-Urteil DocMorris unter dem Blickwinkel der Problematik der Verkaufsmodalitäten im Sinne der Keck-Rechtsprechung: Detaillierte Untersuchung des Urteils, der Schlussanträge und der Auswirkungen auf die Marktzugangskriterien.
4. Problem: Marktzugang als Abgrenzungskriterium?: Diskussion verschiedener Literaturansätze zur Einordnung des Versandverbots als bloße Verkaufsmodalität oder als Marktzugangshindernis.
5. Mögliche Rechtfertigung für ein Versandhandelsverbot von Arzneimitteln: Gesundheitsschutz: Analyse von Rechtfertigungsgründen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Beratung und Versorgung der Patienten.
6. Die geltende österreichische Rechtslage: Bewertung der innerstaatlichen Verbotsvorschriften im Lichte der EuGH-Rechtsprechung.
7. Ergebnis in Thesen: Zusammenfassende Thesen zur Rechtslage und zur Notwendigkeit einer verhältnismäßigen Prüfung von Vertriebsbeschränkungen.
Schlüsselwörter
EuGH, DocMorris, Arzneimittel, Versandhandel, Verkaufsmodalitäten, Keck-Rechtsprechung, Marktzugang, Warenverkehrsfreiheit, Gesundheitsschutz, E-Commerce, Apotheken, Rezeptpflicht, Diskriminierungsverbot, Binnenmarkt, Art 28 EGV.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die europarechtliche Zulässigkeit von nationalen Verboten des Versandhandels mit Arzneimitteln, insbesondere vor dem Hintergrund des wegweisenden DocMorris-Urteils des EuGH.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU, die Unterscheidung zwischen produktbezogenen Regeln und Verkaufsmodalitäten (Keck-Rechtsprechung) sowie die Rechtfertigungsmöglichkeiten durch den Gesundheitsschutz.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob Versandhandelsverbote für Arzneimittel als bloße, zulässige Verkaufsmodalitäten gelten oder als unzulässige Marktzugangshindernisse gegen Art 28 EGV verstoßen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von EuGH-Rechtsprechung, Schlussanträgen der Generalanwältin und einer ausführlichen Auswertung der rechtswissenschaftlichen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert das DocMorris-Urteil detailliert, diskutiert die Meinungen zur Marktzugangsproblematik in der Literatur und prüft die Rechtfertigungsgründe wie Arzneimittelsicherheit und Patientenberatung im Internet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind DocMorris, Versandhandel, Keck-Rechtsprechung, Marktzugang, Warenverkehrsfreiheit und Gesundheitsschutz.
Wie unterscheidet der EuGH zwischen inländischen und ausländischen Apotheken im DocMorris-Urteil?
Der EuGH stellt fest, dass sich ein Versandhandelsverbot für außerhalb Deutschlands ansässige Apotheken als stärkeres Marktzugangshindernis auswirkt, da ihnen der Zugang zum deutschen Endkundenmarkt faktisch verwehrt bleibt, während inländische Apotheken weiterhin ihre Präsenzkanäle nutzen können.
Warum ist das Argument der "persönlichen Beratung" in der Arbeit kritisch zu sehen?
Die Arbeit argumentiert, dass eine qualifizierte Beratung nicht zwingend an einen physischen Vor-Ort-Kontakt gebunden ist, da moderne Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail qualitativ gleichwertige Beratungen ermöglichen können.
- Quote paper
- Dr. Marcus Schmitt (Author), 2004, Der Versandhandel mit Arzneimitteln in der EU nach dem EuGH-Urteil DocMorris: nationale Verkaufsmodalität als unzulässige Marktzugangsbeschränkung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28888