Seit dem 01.01.1999 gelten in der Bundesrepublik Deutschland die Regelungen der neu geschaffenen Insolvenzordnung (InsO). Sie sollte die bis dahin geltende Konkurs-, Vergleichs- sowie die nur in den neuen Bundesländern geltende Gesamtvollstreckungsordnung ablösen.
Auslöser der Insolvenzrechtsreform war die steigende Zahl der Konkurse, bei denen überwiegend eine Abweisung des Verfahrens mangels Masse erfolgte, weil nicht genügend Geld für einen Vergleich mit den Gläubigern vorhanden war. Allein 1992 wurden in Deutschland von den 15.302 Insolvenzverfahren ca. 71 % mangels Masse abgelehnt. Doch auch bei ausreichender Masse wurden Unternehmen unnötig zerschlagen, stillgelegt und Arbeitnehmer entlassen.
Zu den wesentlichen Kerngedanken der neuen InsO gehört das Ziel der Sanierung statt der Liquidation des Unternehmens. Gemäß § 1 InsO sollen Krisen und Finanzprobleme frühzeitig erkannt werden, Insolvenzpläne möglichst schon bei Antragstellung durch den Schuldner selbst oder im Laufe der Verfahrens durch den Insolvenzverwalter vorgelegt werden, um eine bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger und die Bewältigung der Insolvenz sicherzustellen. Dies soll aber nicht durch Zerschlagung der Unternehmen und Veräußerung der Wertgegenstände geschehen, sondern viel mehr durch planmäßige Umgestaltung der Geschäftsprozesse, Rationalisierungsmassnahmen und sinnvolle Liquidierung, so dass die Mehrzahl der Arbeitsplätze und das weitere Bestehen des Unternehmens erhalten bleiben.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Insolvenzeröffnungsverfahren
- Insolvenzfähigkeit
- Der Insolvenzantrag
- Schuldnerantrag
- Gläubigerantrag
- Insolvenzgründe
- Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
- Gerichtliche Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbotes
- Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und seine Aufgaben
- Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ohne Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
- Untersagung oder Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit den Problemen der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen im Kontext der neu geschaffenen Insolvenzordnung (InsO). Die Arbeit analysiert die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die verschiedenen Insolvenzgründe und die gerichtlichen Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren. Ziel der Arbeit ist es, einen Einblick in die komplexen Prozesse der Unternehmensinsolvenz zu geben und die verschiedenen rechtlichen Aspekte der Insolvenzordnung zu beleuchten.
- Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Die verschiedenen Insolvenzgründe
- Gerichtliche Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren
- Der Schutz der Gläubiger und die Sanierung von Unternehmen
- Die Rolle des Insolvenzverwalters
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Bedeutung des Insolvenzrechts und die Hintergründe der Insolvenzrechtsreform beleuchtet. Im zweiten Kapitel wird das Insolvenzeröffnungsverfahren im Detail betrachtet. Es werden die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die verschiedenen Insolvenzgründe und die Antragsberechtigung von Gläubigern und Schuldnern behandelt. Das dritte Kapitel analysiert die gerichtlichen Maßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren, wie die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbotes, die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit Themen wie Insolvenzordnung, Insolvenzeröffnungsverfahren, Insolvenzfähigkeit, Insolvenzgründe, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Gerichtsstand, Gläubiger, Schuldner, Insolvenzverwalter, Verfügungsverbote und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
- Quote paper
- Georgios Giantsios (Author), 2004, Die Probleme der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29062