[...] Hauptanliegen dieser Arbeit ist es, vom Kind aktivierte Mechanismen beziehungsweise
Verhaltensmuster zur Scheidungsbewältigung darzustellen und hinsichtlich
ihrer Effektivität im Bewältigungsprozess zu untersuchen. Im Fokus der
Betrachtung werden deshalb kognitive Anstrengungen des Kindes stehen, die das
scheidungsbedingte psychische Ungleichgewicht beseitigen. Dabei soll einerseits
die Verfügbarkeit interner Ressourcen zur langfristigen Scheidungsbewältigung in
Abhängigkeit von individuellen Kindmerkmalen (z. B. Alter und Geschlecht) herausgearbeitet
werden. Andererseits wird die Qualität der Mutter-Kind-Beziehung
als eine externe Ressource im Bewältigungsprozess betrachtet. Grundlegend wird
von der Perspektive des Einzelkindes ausgegangen.
Einleitend soll die moderne Familie einer interdisziplinären Begriffsbestimmung
unterzogen und die Grundzüge dieses Familienleitbildes skizziert werden. Es wird
gezeigt, inwieweit die familialen Mitglieder in unserem modernen Kulturbereich
emotional miteinander verstrickt sind und die Kinder, in der Regel Wunschkinder, einen besondern Platz im Herzen eben dieser einnehmen. Abschließend soll im
zweiten Kapitel die zunehmende Störanfälligkeit der Institution Familie anhand
des Struktur- und Bedeutungswandels, den sie vollzieht, dargestellt werden.
Den familialen Wandel kennzeichnend werden im dritten Kapitel die sukzessiv
gestiegenen Scheidungszahlen und die der davon betroffenen Kinder aufgezeigt.
Des Weiteren soll in diesem Abschnitt die Scheidung als kritisches Lebensereignis
betrachtet und die traumatische Wirkung eben dieser im kindlichen Erleben,
aber auch in bestimmten Entwicklungsphasen aufgezeigt werden.
Im vierten Kapitel werden kindliche Bewältigungsmechanismen und –handlungen
von zentralem Interesse sein, die eine Verarbeitung des Grundkonfliktes der Vaterabwesenheit
zum Ziel haben. Mögliche interne Ressourcen zur Scheidungsbewältigung
sollen dabei in Abhängigkeit von Alters- und Entwicklungsstand des
Kindes aufgezeigt werden. Zum Bewältigungsverhalten von Scheidungskindern in
Mutter-Kind-Familien werden dabei zwei Konzepte mit jeweils unterschiedlicher
theoretischer Orientierung vorgestellt. Das vierte Kapitel abschließend sollen die
Qualität kindlicher Scheidungsbewältigung beeinflussende Risiko- und Schutzfaktoren
identifiziert werden.
Im fünften Abschnitt werden neben den Rahmenbedingungen vor allem auch spezifische
Problemlagen erläutert, die in Mutter-Kind-Familien auftauchen können.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretischer Hintergrund
2.1 Eine interdisziplinäre Begriffsbestimmung von Familie
2.2 Familie im historischen Wandel - besonders im Hinblick auf die Stellung von Mutter und Kind
2.2.1 Die Mutter-Kind-Beziehung im modernen Familienleitbild des 18./19. Jahrhunderts und in der Gegenwart
2.2.2 Struktur- und Bedeutungswandel der Institution Familie
3 Die Scheidung
3.1 Die gegenwärtige Scheidungssituation in Deutschland
3.1.1 Aktuelle statistische Daten zur Scheidungssituation
3.1.2 Statistische Angaben zu Scheidungskindern
3.2 Die Scheidung als kritisches Lebensereignis
3.3 Der Scheidungsverlauf im kindlichen Erleben
3.4 Mögliche kindliche Reaktionen auf die elterliche Scheidung
3.4.1 Kurzfristige und altersspezifische Reaktionen
3.4.2 Geschlechtsspezifische Reaktionen
3.4.3 Langfristige Scheidungsfolgen
4 Kindliche Scheidungsbewältigung
4.1 Kindfaktoren, die die Scheidungsbewältigung beeinflussen
4.2 Theorien zum Bewältigungsverhalten von Scheidungskindern
4.2.1 Bewältigung und Abwehr
4.2.1.1 Copingmechanismen von Scheidungskinder
4.2.1.2 Kindliche Abwehrmechanismen
4.2.2 Das transaktionale Modell nach Lazarus
4.2.2.1 Der Copingprozess
4.2.2.2 Palliative und instrumentelle Formen der Bewältigung
4.3 Einflussfaktoren auf die kindliche Scheidungsbewältigung
4.3.1 Protektive Faktoren
4.3.2 Risikofaktoren
4.4 Die Entstehung psychopathologischer Phänomene
5 Die Mutter-Kind-Familie
5.1 Die Rahmenbedingungen in Mutter-Kind-Familien
5.2 Einfluss der Mutter-Kind-Beziehung auf die kindliche Scheidungsbewältigung
5.2.1 Das psychische Wohlbefinden der Mutter
5.2.2 Kompetenz der alleinerziehenden Mutter
5.2.3 Interaktionsmuster zwischen Mutter und Kind
5.3 Auswirkungen der Vaterabwesenheit
5.3.1 Auswirkungen auf das Beziehungserleben des Scheidungskindes
5.3.2 Konsequenzen für die Entwicklung der männlichen Geschlechtsrollenidentität
6 Schlussbemerkung und Ausblick
7 Literaturverzeichnis:
8 Abbildungsverzeichnis
9 Anhang
10 Selbständigkeitserklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Die emotionale, geistige und seelische Entwicklung eines Kindes wird entscheidend sowohl von der Qualität des familialen Binnenraumes als auch von der Eltern-Kind-Beziehung geprägt. Die kontinuierlich gestiegenen Scheidungszahlen der vergangenen Jahrzehnte deuten darauf hin, dass der kindliche Entwicklungsrahmen mehr denn je bedroht ist. Nicht nur der scheidungsbedingte Verlust der Ursprungsfamilie, sondern kohärent dazu auch der des Vaters können sich virulent im kindlichen Lebenslauf niederschlagen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der negativen Konnotation einer Scheidung im Sinne eines kritischen, aber auch traumatisierenden Lebensereignisses für das Kind und wird sich grundlegend mit folgenden Fragestellungen beschäftigen:
Auf welche Bewältigungsmuster können Scheidungskinder zurückgreifen, um den Grundkonflikt der Vaterdeprivation emotional zu verarbeiten?
Welchen Einfluss hat die Qualität der Zweierbeziehung zwischen Mutter und Kind auf die Scheidungsbewältigung?
Hauptanliegen dieser Arbeit ist es, vom Kind aktivierte Mechanismen beziehungsweise Verhaltensmuster zur Scheidungsbewältigung darzustellen und hinsichtlich ihrer Effektivität im Bewältigungsprozess zu untersuchen. Im Fokus der Betrachtung werden deshalb kognitive Anstrengungen des Kindes stehen, die das scheidungsbedingte psychische Ungleichgewicht beseitigen. Dabei soll einerseits die Verfügbarkeit interner Ressourcen zur langfristigen Scheidungsbewältigung in Abhängigkeit von individuellen Kindmerkmalen (z. B. Alter und Geschlecht) herausgearbeitet werden. Andererseits wird die Qualität der Mutter-Kind-Beziehung als eine externe Ressource im Bewältigungsprozess betrachtet. Grundlegend wird von der Perspektive des Einzelkindes ausgegangen.
Einleitend soll die moderne Familie einer interdisziplinären Begriffsbestimmung unterzogen und die Grundzüge dieses Familienleitbildes skizziert werden. Es wird gezeigt, inwieweit die familialen Mitglieder in unserem modernen Kulturbereich emotional miteinander verstrickt sind und die Kinder, in der Regel Wunschkinder, einen besondern Platz im Herzen eben dieser einnehmen. Abschließend soll im zweiten Kapitel die zunehmende Störanfälligkeit der Institution Familie anhand des Struktur- und Bedeutungswandels, den sie vollzieht, dargestellt werden.
Den familialen Wandel kennzeichnend werden im dritten Kapitel die sukzessiv gestiegenen Scheidungszahlen und die der davon betroffenen Kinder aufgezeigt. Des Weiteren soll in diesem Abschnitt die Scheidung als kritisches Lebensereignis betrachtet und die traumatische Wirkung eben dieser im kindlichen Erleben, aber auch in bestimmten Entwicklungsphasen aufgezeigt werden.
Im vierten Kapitel werden kindliche Bewältigungsmechanismen und –handlungen von zentralem Interesse sein, die eine Verarbeitung des Grundkonfliktes der Vaterabwesenheit zum Ziel haben. Mögliche interne Ressourcen zur Scheidungsbewältigung sollen dabei in Abhängigkeit von Alters- und Entwicklungsstand des Kindes aufgezeigt werden. Zum Bewältigungsverhalten von Scheidungskindern in Mutter-Kind-Familien werden dabei zwei Konzepte mit jeweils unterschiedlicher theoretischer Orientierung vorgestellt. Das vierte Kapitel abschließend sollen die Qualität kindlicher Scheidungsbewältigung beeinflussende Risiko- und Schutzfaktoren identifiziert werden.
Im fünften Abschnitt werden neben den Rahmenbedingungen vor allem auch spezifische Problemlagen erläutert, die in Mutter-Kind-Familien auftauchen können. Von zentralem Interesse ist die Qualität der dyadischen Beziehung zwischen Scheidungskind und alleinerziehender Mutter. Diese soll im Hinblick auf gemeinsame Interaktionsmuster, aber auch Kompetenz und Wohlbefinden der Mutter betrachtet und ihr Einfluss auf die kindliche Scheidungsbewältigung aufgezeigt werden. Abschließend werden die möglichen Konsequenzen der Vaterabwesenheit auf das kindliche Beziehungserleben einerseits und auf die spezifische Situation des Sohnes andererseits aufgezeigt, der nicht nur den Vater, sondern zugleich auch ein Rollenvorbild verloren hat.
2 Theoretischer Hintergrund
2.1 Eine interdisziplinäre Begriffsbestimmung von Familie
Die Institution[1] Familie ist die „Keimzelle der Gesellschaft“ (Gerhard 1978 zit. in: Barabas u. Erler 1994, S. 46; vgl. Neidhardt 1975, S. 27) und im Rahmen der familialen Lebenswelt entsteht, was sich gesellschaftlich und kulturell variabel einmal formieren wird. Im westeuropäischen Kulturkreis ist die Familie als grundlegende Form menschlichen Zusammenlebens ubiquitär.
Der Begriff Familie ist dem Lateinischen ‚familia’ entlehnt und bedeutet so viel wie gesamte Hausgenossenschaft (vgl. Schaub u. Zenke 1995, S. 141; Weber-Kellermann 1989, S. 23) oder Hausstand (vgl. Hofer 2002, S. 5). Die Institution Familie ist keine von Natur aus bestehende, sondern eine historisch bedingte Sozialform (vgl. Gerlach 1996, S. 20), die tief greifenden gesellschaftlichen, kulturellen sowie politischen und sozialen Wandlungsprozessen unterworfen ist. Eine einheitliche Definition des Familienbegriffes im Rahmen unserer mündlichen Rede scheitert an der breiten umgangssprachlichen Verwendung und der Fülle von Familienkonzepten dessen, welche Personen einer familialen Lebenswelt als zugehörig erscheinen und diese als Familie konstituieren. Ebenso komplex erscheinen auch die zahlreichen wissenschaftlichen Erklärungsversuche, um eine einheitliche und interdisziplinär homogene Definition des Familienbegriffes zu elaborieren. Nave-Herz (1989) beschreibt die definitorische Heterogenität keineswegs als Konsequenz „einer ungenügenden theoretischen Reflexion oder aus einem Desinteresse an präziser Begrifflichkeit“ (Nave-Herz, S. 2), sondern aufgrund unterschiedlich betonter Aspekte familialer Realität aus der jeweiligen wissenschaftlichen Perspektive (ebd.).
Die Vielfalt theoretischer Erklärungsversuche einschränkend, sollen im Folgenden grundlegende Dimensionen der Institution Familie aus der (1) pädagogischen, (2) familienpolitisch-rechtlichen, (3) soziologischen und (4) psychologischen Sicht skizziert werden.
Pädagogische Sicht auf die Familie
Die pädagogische Definition von Familie wird durch die sukzessive Pluralisierung der lebbaren Familienformen in unserem Kulturkreis erheblich erschwert.
Die Familie im traditionellen bürgerlichen Verständnis (vgl. Kapitel 2.2.1) ist in der Gegenwart nur eines von vielen Familienkonzepten, aber ihre quantitative Dominanz gegenüber allen anderen ist ungebrochen (vgl. Nave-Herz 1997, S. 13). Das Paradigma der traditionellen Kernfamilie[2] umfasst ein „Ehepaar mit seinen gemeinsamen (unmündigen, unverheirateten) Kindern, die in dauerhafter Haushaltsgemeinschaft zusammenleben“ (Fachlexikon soziale Arbeit 2002, S. 312). Aus systemtheoretischer Sichtweise besteht die Kernfamilie aus zwei Subsystemen, nämlich „einem Paar- bzw. Elternsubsystem und einem Kind- bzw. Geschwistersystem“ (Ritzenfeldt 1998, S. 35). Das eheliche und elterliche Subsystem sind personenidentisch (ebd., S. 36).
Die innerfamilialen Beziehungen werden durch die gefühlsmäßige und wechselseitige Aufeinanderbezogenheit der blutsverwandtschaftlich miteinander verbundenen Familienmitglieder höchst exklusiv (vgl. Nave-Herz 1993, S. 35). Der exklusive Beziehungscharakter bezieht sich in besonderem Maße auf das Eltern-Kind-Subsystem, das die tiefe und reine Verbundenheit der Elterngeneration zu den biologischen Kindern dokumentiert. Das Kind wird zum Symbol der gemeinsam gelebten Liebe und manifestiert sich in der neuen, „kindzentrierten Sichtweise“ (Schütze 1988, S. 109ff.). Kinder sind in der Regel Wunschkinder und nehmen einen ganz besonderen Platz in der Familie und im Herzen der Eltern, aber auch Großeltern oder Geschwister ein. Im Rahmen des empathisch angelegten familiären Beziehungsgefüges „stehen intim-expressive Funktionen nach intimer Zugehörigkeit, persönlicher Nähe, Geborgenheit und Sexualität - sowie die Sozialisationsfunktion- und Erziehungsfunktion“ (Peuckert 1991, S. 14). Wie in Abbildung 1 dargestellt, zählen neben der Erziehungs- und Sozialisationsfunktion auch die Reproduktions-, Erholungs-, Plazierungs- und Haushaltsfunktion zu den bedeutendsten familialen Funktionen in unserem Gesellschaftskreis (vgl. Ritzenfeldt 1998, S. 23f.; Gerlach 1996, S. 21).
Abbildung 1: Funktionen der modernen Familie
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Ritzenfeldt 1998, S. 22 ff.; Gerlach 1996, S. 21; Nave-Herz 1989, S. 2
Die adäquate Wahrnehmung und Ausübung der familialen Funktionen ist nicht immer gewährleistet, sodass sich „die Qualität des Familienlebens auf das psychische Wohlbefinden der einzelnen“ (Textor 1993, S. 10) auswirken und „die seelische Gesundheit ihrer Mitglieder fördern oder zur Ausbildung von psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten beitragen“ (ebd.) kann. Das seelische Wohlbefinden der Familienmitglieder wird von der subjektiv wahrgenommenen Familienqualität beeinflusst. Besonders dramatisch verändert sich diese beim Zerfall der familiären Einheit. In der Literatur wird die scheidungsbedingte Einelternfamilie oft als Restfamilie bzw. die Kinder als Scheidungswaisen bezeichnet (vgl. Nowak u. Gössweiner 1993, S. 223) oder aber auch mit Synonymen wie unvollständig (vgl. Stiehler 1997, S. 201) beschrieben.
Familienpolitisch-rechtliche Sicht auf die Familie
In europäischen Gesellschaften existieren im rechtlich-politischen Bereich festgelegte Kriterien, die eine Familie, als solche legitimieren, schützen und fördern. Differenzielle Effekte ergeben sich bei genauerer Betrachtung der europäischen wohlfahrtsstaatlichen Politiken mit einer unterschiedlich gezielten Ausrichtung eben dieser auf Familien. Die Heterogenität im Bereich der familienpolitischen Maßnahmen lässt auf eine unterschiedlich gewichtete gesellschaftliche und kulturelle Wertschätzung der Familie in diesen Wohlfahrtsstaaten schließen. Die Korrespondenz zwischen dem gesellschaftlichen Verständnis von Familie und der Familienpolitik[3] (vgl. Lüscher 1990, S. 28) ist auch im Bereich der Gesetzgebung manifest. Die bundesdeutsche Gesetzgebung stellt in Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes „Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ (Fachlexikon der sozialen Arbeit 2002, S. 314; Hofer 1992, S. 28; Neidhardt 1975, S. 17) und übernimmt die Verpflichtung, die „Familiengemeinschaft sowohl im Innenverhältnis als auch im außerfamiliären Bereich zu respektieren, zu schützen und zu fördern“ (Fachlexikon der sozialen Arbeit 2002, S. 324). Die wohlfahrtsstaatliche Sicherung und Förderung der sozialen Institution Familie in der Bundesrepublik Deutschland geht konform mit einer Vielzahl von familienpolitischen Leistungen (vgl. Abbildung 26), um das gesellschaftliche Interesse zur Nachwuchssicherung zu gewährleisten (vgl. Hofer 1992, S. 27). Die staatliche Unterstützungsfunktion in Anspruch nehmen kann oftmals nur das familiale System, welches rechtlich auch als solches legitimiert ist. Dominierender Rechtsgrundsatz in Deutschland ist die Bevorzugung eines verheirateten Ehepaares mit gemeinsamen Kindern (ebd., S. 32). Definitionselemente der rechtlich legitimen Bestimmung von Familie sind einerseits die Verbundenheit zweier Generationen durch eine biologisch oder rechtlich[4] begründete Elternschaft (ebd., S. 4) und andererseits die rechtsverbindliche Verankerung der dadurch entstehenden Unterhalts- und Sorgerechtsverpflichtungen (ebd.; vgl. Schneewind 1999, S. 20). Letzteres ist der Fall, wenn parallel zur Elternschaft auch eine eheliche Gemeinschaft besteht. Die rechtliche Randstellung anderer Familienmuster wie beispielsweise das einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Kindern manifestiert sich in einer Vielzahl von Benachteiligungen. Werden beispielsweise die Mitglieder des Ehesubsystems geschieden, sind sowohl Kinder als auch Ex-Ehepartner theoretisch rechtlich und sozial abgesichert. Uneheliche Kinder, aber ganz besonders Expartner können diesen rechtlichen Schutzraum nicht für sich beanspruchen.
Familiensoziologische Begrifferklärung
Die Institution Familie als „bedeutsamste und verbreitetste Form der sozialen Gruppe“ (Bahle 1995, S. 26; Textor 1993, S. 9) kann aus makro- als auch mikrosoziologischer Perspektive betrachtet werden. Die Analyseeinheit Familie kann makrosoziologisch als Teilsystem der Gesellschaft und ihrer - in diesem Rahmen - erbrachten Funktionen[5] verstanden werden (vgl. Schulze et al. 1989, S. 34). Untersuchungsgegenstände der mikrosoziologischen Betrachtungsweise sind die komplexen sozialen Beziehungen und Interaktionen im Binnenraum des familiären Systems.
Zur Beschreibung des Familienbegriffes unter familiensoziologischen Gesichtspunkten soll der mikrosoziologische Zugang gewählt werden. In diesem Zusammenhang beschreibt Nave-Herz (1997, 1989) drei konstitutive Determinanten für das soziale Beziehungssystem Familie (vgl. Abbildung 2). Die biologisch-soziale Doppelnatur der Familie äußert sich, in der allen Kulturkreisen gleichermaßen zukommenden Funktion der Reproduktion von Nachkommenschaft (vgl. Nave-Herz 1997, S. 5; Nave-Herz 1989, S. 3f.). Im spezifischen Funktionsbereich der Familie liegt neben der Übernahme der Reproduktionsfunktion auch die der Sozialisationsfunktion. Sozialisation meint den Prozess sozialen Lernens, in dem das Individuum in die umgebende Gesellschaft und Kultur hineinwächst und durch das Erlernen sozialer Normen und Verhaltensmuster zu einer eigenständigen, aber auch handlungsfähigen Persönlichkeit wird (vgl. Schaub u. Zenke 1995, S. 326f.). Struktur und Charakter der Gesellschaft sind paradigmatisch, welche Werte und Verhaltensmuster vermittelt beziehungsweise welche Rollen als adäquat angesehen werden, denn „eine Rolle verkörpert die gebündelten Verhaltenserwartungen der Gesellschaft“ (Pfeifer 1991, S. 100). Gesellschaftsgebunden und soziokulturell variabel ist auch die Art und Weise der Werte- bzw. Normenvermittlung.
Abbildung 2: Strukturmerkmale der Familie aus familiensoziologischer Sicht
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Nave-Herz 1989, S. 3f.
Ein weiteres konstitutives Merkmal in der Konzeption von Nave-Herz ist das empathisch angelegte Kooperations- und Solidaritätsverhältnis der Familienmitglieder. Den verschiedenen Familienrollen werden „nur für sie geltende Rollendefinitionen und Bezeichnungen (z. B. Vater/Mutter/Tochter/Sohn/Schwester usw.) zu-gewiesen“ (Nave-Herz 1997, S. 5f.; vgl. auch Textor 1993, S. 72). Im Inneren des dauerhaft angelegten sozialen Beziehungsnetzwerkes spielen Solidarität, Intimität, Empathie, ein ausgeprägtes gemeinschaftliches Bewusstsein, aber auch vertraute soziale Nähe und Dichte des Interagierens eine unvergleichlich hohe Rolle (vgl. Tyrell 1990, S. 147).
Bezüglich der Generationendifferenzierung ist die Eltern-Kind-Beziehung (Generationenbeziehung), nicht aber die Mann-Frau-Beziehung (Ehesubsystem) essenzielles Merkmal für die Konstitution der sozialen Gruppe der Familie (vgl. Nave-Herz 1989, S. 5). Gemeinschaftliches Zusammenleben und eine Ehe sind daher variable Merkmale.
Psychologische Sicht der Familie
Im Bereich der psychologischen Wissenschaftsdisziplin wird der sozialpsychologische Ansatz von Schneewind (1999) zur Kennzeichnung familialer Strukturmerkmale im Mittelpunkt stehen.
Schneewinds Auffassungen zufolge sind Familien intime menschliche Beziehungssysteme (vgl. Schneewind 1999, S. 24) die sich durch ihren spezifischen Beziehungscharakter von anderen sozialen Systemen wie einer Peergruppe unterscheiden (ebd.). Die ausgeprägte Exklusivität des intimen familiären Beziehungsgefüges wird durch folgenden Kriterienkatalog manifestiert: (a) raum-zeitliche Abgrenzung, (b) das Etablieren von Privatheit, aber auch (c) Dauerhaftigkeit und (d) Nähe (vgl. Abbildung 3).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Merkmale intimer Beziehungssysteme nach Schneewind (1999)
Quelle: Walper u. Pekrun 2001, S. 11; Schneewind 1999, S. 24; Ritzenfeldt 1998,
Grundlegendes Strukturmerkmal der Familie ist das der Abgrenzung. Es impliziert, dass mindestens zwei Personen „ihr Leben in raum-zeitlicher Abgrenzung von anderen Personen oder Personengruppen nach bestimmten expliziten oder impliziten Regeln in wechselseitiger Bezogenheit gestalten“ (ebd.). Der sich herauskristallisierende exklusive Charakter des familiären Systems gegenüber anderen sozialen Gruppen geht konform mit privaten, dauerhaften und von Nähe zeugenden Bestimmungskriterien. Mit Privatheit meint Schneewind den Aspekt des „Eingebettetseins“ der Mitglieder in einen abgesteckten Lebensraum wie beispielsweise den einer Wohnung (ebd., S. 25). Die auf Dauerhaftigkeit hinzielenden interpersonellen Beziehungen sind grundlegend für das Systemmerkmal der Nähe. Dieses umschreibt den hohen Grad emotionaler Aufeinanderbezogenheit der Familienmitglieder.
2.2 Familie im historischen Wandel - besonders im Hinblick auf die Stellung von Mutter und Kind
Die dem familialen System zugehörigen Mitglieder sind in unserem modernen Kulturbereich durch ein emotional aufgeladenes affektives Band eng miteinander verbunden, das von gegenseitigem Vertrauen, Respekt, Solidarität, Empathie, wechselseitiger Toleranz und Akzeptanz zeugt. In der modernen Familie ist die Elternschaft an expressive Funktionen gekoppelt und „zu einer bewußten und erklärten Sozialisationsinstanz für Kinder“ (Nave-Herz 1988, S. 67) geworden. Die Beladung des familiären Binnenraumes mit emotionalisierten, intimisierten Gefühlsbeziehungen und affektiv miteinander verwobenen Familienmitgliedern (besonders in der Mutter-Kind-Dyade) war nicht zu allen Zeiten menschlichen Zusammenlebens so selbstverständlich wie heutzutage[6]. Tief greifende gesellschaftliche und kulturelle sowie politische und soziale Veränderungen haben sich in den letzten Jahrhunderten massiv auf die Erscheinungsform Familie ausgewirkt.
Im folgenden Kapitel soll sowohl die historisch gewandelte Mutter-Kind-Beziehung als auch der Struktur- und Bedeutungswandel der Institution Familie im 18./19. Jahrhundert bzw. in der Gegenwart skizziert werden. In diesem Zusammenhang betont auch Paetzold (1989), dass Aussagen über die Bedeutung der Mutterfigur im kindlichen Entwicklungsprozess nicht ohne einen historischen Rückblick auf deren Beziehung möglich sind (vgl. Paetzold, S. 34).
2.2.1 Die Mutter-Kind-Beziehung im modernen Familienleitbild des 18./19. Jahrhunderts und in der Gegenwart
Die Familie stellte bis in das 18. Jahrhundert eine Produktions- und Wirtschaftsgemeinschaft dar, die auch als „ganzes Haus“ bezeichnet wurde (vgl. Gerlach 1996, S. 20; Textor 1993, S. 18; Ritzenfeldt 1998, S. 22). Im Zuge der Institutionalisierung wurde der familiäre Binnenraum zu einer autonomen Einheit, die sich von staatlichen und zum Großteil religiösen Einflüssen abgrenzte.
Die unabdingbare Zusammengehörigkeit von Familie, Haushalt und Erwerbsarbeit wie es Jahrhunderte zuvor normal war, löste sich zugunsten einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung auf. Das Konjugale betreffend wird die Ausdifferenzierung der männlichen und weiblichen sozialen Bestimmung mit geschlechtsspezifischen Charakterdefinitionen begründet (vgl. Schütze 1991, S. 23f.). Während sich der Mann in der öffentlichen Sphäre bewegte und für die Sicherung des familiären Lebensunterhaltes zuständig war, reduzierte sich der Aktionsraum der Frau im bürgerlichen Sozialmodell auf die häuslich-private Sphäre und den familiären Innenraum[7] (vgl. Weber-Kellermann 1989, S. 24f.). Die Verbannung in den familialen Binnenraum wurde gesellschaftlich und normativ assoziiert mit der Delegation der Erziehungsaufgaben an die Mütter. Im Verantwortungsbereich der leiblichen Mutter lag nun „die Erziehung des Kindes und die Förderung seiner geistigen, emotionalen, moralischen und sozialen Entwicklung“ (Textor 1993, S. 59). Die bis dato marginale Beteiligung der Mutter im kindlichen Erziehungsprozess wurde zugunsten einer fast schon exklusiven Gefühlsbeziehung mit Monopolcharakter aufgehoben. Im Zuge der neuen - normativ skizzierten - Frauenrolle wurde das Muttersein zum konstitutiven Element der weiblichen Bestimmung. Im Zuge der Verwissenschaftlichung wurde in der Familie „die Mutter-Kind-Beziehung als ein eigenständiges, nach normierten Verhaltensmustern funktionierendes System institutionalisiert“ (Schuster 1998, S. 52). Die sukzessive Normativierung und Institutionalisierung der Mutter-Kind-Beziehung wird in der Literatur in der Mitte des 18. Jahrhunderts datiert (vgl. Schuster 1998, S. 52; Schütze 1991, S. 5; Badinter 1981, S. 159f.).
Wesentlich zur Entstehung der modernen Familie beigetragen hat die Herausbildung der romantischen Liebe im Zeitalter der Romantik. Vertreter der deutschen Romantik[8] entwarfen ein literarisches Liebesideal, dass zur Stabilisierung der Institutionen Ehe und Familie beitrug und deren Grundgedanken kurz skizziert werden sollen. Ein Kennzeichen des modernen Liebesmodells ist das Postulat von gemeinsamer Liebe, Sexualität und Ehe. Das zentrale ehestiftende Motiv (vgl. Huinink 1995, S. 16) ist die romantisch gefärbte und gegenseitige Liebe zwischen zwei Individuen. Diese wiederum zeichnet sich in besonderem Maße durch ihre Langlebigkeit aus und erfüllt „die Norm der lebenslangen Monogamie“ (Tyrell 1990, S. 150). Sexualität und die gefühlsmäßige Verbundenheit beider Liebenden sind untrennbar miteinander verbunden und das höchst exklusive Liebesband zwischen beiden avanciert zur einzig legitimen Begründung einer Familie. In das gemeinsame Liebes- und Glücksgefühl werden auch die (zukünftigen) gemeinsamen Kinder einbezogen. Im Rahmen der kindlichen Entwicklung erfährt es von seinen Eltern eine hohe Wertschätzung bezüglich seiner Einzigartigkeit bzw. besonderen Persönlichkeit. Die affektiv betonte Eltern-Kind-Beziehung spiegelt sich sowohl in der tiefen Verbundenheit zu den leiblichen Kindern, als auch dem ausgeprägten Bewusstsein für deren Bedürfnisse wieder.
Im 18. Jahrhundert wurde im rechtlichen Bereich erstmals die Scheidung zur Auflösung des Ehebündnisses anerkannt. Wer allerdings vom gesellschaftlich noch nicht tolerierten Scheidungsrecht Gebrauch machte oder gar nicht erst verheiratet
war[9], musste trotz des Voranschreitens der Verweltlichung der Ehe mit starker Stigmatisierung rechnen. Es bedurfte einem langen Entwicklungsprozess, bis sich das moderne Familienleitbild in allen Gesellschaftsschichten universell durchgesetzt hatte bzw. zur dominanten und massenhaft gelebten Familienform avancierte (vgl. Peuckert 1991, S. 16f.). Auch als goldenes Zeitalter („golden age of marriage“) bezeichnet wird die Blütezeit des bürgerlichen Familienleitbildes in den 50-ziger und Anfang der 60-ziger Jahre (ebd., S. 13; Tyrell 1990, S. 151).
2.2.2 Struktur- und Bedeutungswandel der Institution Familie
Seit den 60-ziger Jahren kann man einen zunehmenden Bedeutungsverlust des traditionellen Familienleitbildes in der Bundesrepublik Deutschland verzeichnen. Korrespondierend zu dieser Entwicklung manifestiert sich in unserem Kulturkreis eine Vielzahl alternativer Familienkonzepte. Die fortschreitende Komplexität von Systemtypen (vgl. Nave-Herz 1997, S. 9) oder anders formuliert die Pluralisierung neuer gültiger Familienkonzepte (ebd., S. 15; vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit 2002, S. 312) offenbart den zunehmenden Grad normativer Anerkennung eben dieser in unserer Gesellschaft. Interdisziplinär räsonieren Autoren und Autorinnen die Familienentwicklung der letzten Jahrzehnte und assoziativ dazu die scheinbare Krise des traditionellen Familienmusters.
Es wird diskutiert, ob die zunehmende Individualisierung der Menschen (Peuckert 1991, S. 192-198) und die damit verbundene Destandardisierung ihrer Lebensläufe (ebd., S. 30; vgl. Tyrell 1990, S. 155) oder aber ihre gewachsenen Wahlmöglichkeiten und Optionen (vgl. Peuckert 1991, S. 30) zum familialen Wandel beitragen. Andere eruieren einen Deinstitutionalisierungprozess (vgl. Tyrell 1990, S. 145f.) oder gar den Verlust ihrer Monopolstellung (ebd., S. 151; Krieger 1997, S. 167). Anhand der Deinstitutionalisierungsthese von Tyrell (1990) soll der Struktur- und Bedeutungswandel der Institution Familie kurz erläutert werden.
Tyrell beschreibt die gesunkene normative Gültigkeit des traditionellen Familien-
musters als Folge ihrer reduzierten[10] institutionellen Qualität (vgl. Tyrell 1990, S. 145). Er eruiert ein Aufbrechen des bis dato gültigen kohärenten Sinn- und Verweisungszusammenhanges (ebd., S. 154) von exklusiver Liebe, Sexualität und biologisch sozialer Elternschaft. Im Zuge des aufgeweichten Verweisungszusammenhanges, von Tyrell auch als Entkopplung bezeichnet, werden nichttraditionelle Lebensformen gesellschaftlich akzeptabel. Gesellschaftliche Intoleranz gegenüber neuen Subsystemen sind Tyrell zufolge einer weitgehenden Permissivität (ebd.) gewichen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das traditionelle Paradigma an normativer Wertschätzung im individuellen Lebenslauf als anstrebenswertes Moment im Familienbildungsprozess verloren hat. Das Muster des „klassischen, von der stabilen Erstehe ausgehenden Familienzykluskonzeptes“ (Klein-Allermann u. Schaller 1992, S. 273) ist nicht zwangsläufig mehr integrativer Bestandteil des Lebenslaufes:
„Das >Paket< der alten Institution ist aufgeschnürt, die einzelnen Elemente sind gegebenenfalls >isolierbar< und für sich zugänglich, aber auch in verschiedenen Varianten kombinierbar. Auch sind sie sukzessiv nacheinander wählbar-je nach Umständen und im Prinzip auch ohne eine irgendwie naheliegende oder zwingende Abfolge“ (Tyrell 1990, S. 155).
Ansätze, die die veränderte Konstruktion der Lebensläufe und Lebenslaufzyklen der Menschen postulieren, sind beispielsweise die von Nave-Herz (1997, S. 15ff.), Kohli (in Huinink 1995, S. 166ff.) und Tyrell (1990, S. 155). Die Krisenhaftigkeit des traditionellen Familienmusters lässt sich mithilfe der multisoziodemografischen Veränderungen statistisch zweifelsfrei konstatieren, da „die demographischen Veränderungen seit 1965 als die wichtigsten Krisensymptome der Familie“ (Peuckert 1991, S. 17) gelten. Neben den demografischen werden auch andere Determinanten, die den Bedeutungswandel der Institution Familie kennzeichnen, in Abbildung 4 dargestellt.
Abbildung 4: Determinanten des Bedeutungswandels der Institution Familie
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Huinik 1995, S. 216ff.; Nave-Herz 1988, S. 61ff.; Ritzenfeldt 1998, S. 22
Die Ehescheidung als Determinante für den sozialen Wandel wird in dieser Arbeit eine herausragende Rolle spielen, während die anderen Bestimmungsfaktoren weitgehend unbeachtet bleiben.
3 Die Scheidung
Im folgenden Kapitel werden statistische Angaben zu Scheidungszahlen und betroffenen Kindern gemacht, um die drastische Zunahme eben dieser in den letzten Jahrzehnten zu belegen. Im Anschluss daran soll aus der Kindperspektive das komplexe Scheidungsgeschehen konstruiert und mögliche Reaktionen des Kindes auf das traumatische Ereignis aufgezeigt werden.
Eine Scheidung bewirkt die „Auflösung eines Familienverbandes in rechtlicher, sozioökonomischer und psychosozialer Hinsicht“ (Radosztics 2000, S. 105) und nicht zuletzt auch die des gemeinsamen lebensweltlichen Bezuges. Die Auflösung des ehelichen Bündnisses dokumentiert der Öffentlichkeit den wechselseitigen Dissens zweier Menschen (vgl. Sagaten 1990, S. 183), aber auch ihr Unvermögen, eben diesen zu beseitigen. Auf der konjugalen Ebene ist eine Scheidung mit dem „Eingestehen eines mißlungenen Lebenskonzeptes“ (Braun 1997, S. 59) gleichzusetzen.
Für die betroffenen Kinder bedeutet es nicht nur den Verlust des Vaters, sondern auch den einer stabilen familiären Lebensumwelt. Die elterliche Scheidung stellt in der Regel enorme „kognitive, emotionale und handlungsbezogene Anforderungen an die betroffenen Kinder“ (Osthoff 1997, S. 91). Es soll darauf hingewiesen werden, dass eine Scheidung auch mit positiven Effekten für das Kind einhergehen kann. Beispielsweise können sie die elterliche Trennung weniger als schmerzhafte psychische und emotionale Belastung, sondern als Befreiungsschlag erleben. Sie kann das Ende eines virulenten disharmonischen Familienlebens signalisieren. Die positiven Effekte einer Scheidung werden in dieser Arbeit vernachlässigt. Ebenfalls unbeachtet werden scheidungsbedingte Vater-Kind-Familien bleiben. Der überwiegende Teil der Scheidungskinder, das heißt, neun Zehntel leben nach der juristischen Scheidung bei der Mutter (vgl. Sander, S. 26), sodass diese Familienform im Fokus der Betrachtung stehen wird.
3.1 Die gegenwärtige Scheidungssituation in Deutschland
3.1.1 Aktuelle statistische Daten zur Scheidungssituation
In Kapitel 2.2 wurde ein Teil des komplexen familiären Wandlungsprozesses unter sozial-historischen Gesichtspunkten skizziert. Im Zuge tief greifender gesellschaftlicher, sozialer, politischer und wirtschaftlicher Entwicklungsprozesse haben sich enorme strukturelle, aber auch qualitative Veränderungen im menschlichen Zusammenleben vollzogen. Die „Fusion von Partnerschaft und Elternschaft im Familiensystem“ (Künzler 1994, S. 114) hat zu einer Neudefinition des familialen Binnenraumes geführt. Die Etablierung der Familie als exklusiven, expressiv besetzten und bewusst gewählten Ort des Rückzugs stellt die Institution vor neue Herausforderungen. Der familiäre Binnenraum besitzt eine Ausgleichsfunktion (vgl. Beck-Gernsheim 1994, S. 161) und muss die gestiegenen gesamtgesellschaftlichen Erwartungen an das moderne Individuum kompensieren. Da verwundert es nicht, dass die Institution Familie störanfällig geworden ist und ihre innere Stabilität mehr denn je gesellschaftlichen Einflüssen unterliegt.
In der gestiegenen Bereitschaft zur Auflösung des ehelichen Bündnisses kann man ein Zeichen für die zugenommene Instabilität sehen (vgl. Nave-Herz 1988, S. 86; Sagaten 1990, S. 182). Die kontinuierlich gestiegenen Scheidungszahlen der letzten Jahrzehnte (vgl. Abbildung 5 und 27) dokumentieren einen sukzessiven Rückgang vom stabilen familiären Binnenraum. Weitere - individuell und demografisch bedingte - Scheidungsursachen werden in der vorliegenden Arbeit vernachlässigt.
Im Jahr 2001 erfasste das Statistische Bundesamt mit 197498 Scheidungsfällen im deutschen Wohlfahrtsstaat bis dato einen Höchststand (vgl. Emmerling 2002, S. 1056). Man kann davon ausgehen, dass gegenwärtig jede dritte Ehe geschieden wird. Nach dem zweiten Weltkrieg war die Ehescheidungsquote trotz der konstatierten Blütezeit des monogam bürgerlich-paradigmatischen Familienleitbildes „infolge des Krieges, der Vertreibung, Kriegsgefangenschaft, Kriegstrauungen usw. ebenfalls hoch, sie ist dann aber ab 1950 bis Anfang der 60-ziger Jah-
re gefallen“ (Nave-Herz 1988, S. 83). In dem Zeitraum von 1960 bis 1975 hat sich die Zahl der Ehescheidungen hingegen verdoppelt. Temporäre und kurzzeitige Rückgänge der Ehescheidungsquote sind kohärent mit den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zu sehen. Die Scheidungsrechtsreform im Jahr 1977[11] (vgl. Emmerling 2002, S. 1057; Nave-Herz 1988, S. 83), aber auch die Jahre nach der Wiedervereinigung (1991, 1992) sind durch einen dramatischen Rückgang der Scheidungszahlen gekennzeichnet (vgl. Abbildung 27).
Abbildung 5: Zahl der Ehescheidungen in Deutschland (in 1000)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: Emmerling 2002, S. 1057
Die gravierenden demografischen Entwicklungen bestätigen die Vermutung, dass die familiäre Lebenswelt als bewusst gewählter privater Schutzraum mehr denn je gesellschaftlichen Einflüssen unterworfen und in ihrer Struktur brüchig geworden ist. Auch Peuckert (1991) betont, dass sich die Krisenhaftigkeit der instabil gewordenen modernen Kleinfamilie an der extremen Zunahme der Ehescheidungsquote zweifelsfrei festmachen lässt (vgl. Peuckert, S. 89).
Die Scheidungszahlen im deutschen Wohlfahrtsstaat belegen, dass die Bereitschaft zur Auflösung der Institutionen Ehe und Familie in den letzten Jahren gestiegen ist. Die in kirchlichen Vorstellungen deklarierte Unauflöslichkeit des sakralen ehelichen Vertrages (vgl. Walter 1997, S. 72) mit der Spruchformel „Bis dass der Tod euch scheidet“ verliert zunehmend an Bedeutung. Die Auflösung der Ehe- oder Familiengemeinschaft wird in der Gegenwart toleriert und immer „seltener als moralisches Versagen interpretiert“ (ebd., S. 90). Die Jahrhunderte lang bestehende „kulturelle Tradition der Stigmatisierung der Scheidung“ (Tyrell 1990, S. 147) scheint in der Gegenwart ein Ende gefunden zu haben.
Die Entwicklung der Scheidungszahlen steht im direkten, kausalen Zusammenhang mit der gestiegenen Zahl an Ein-Elternteil-Haushalten in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Barabas u. Erler 1994, S. 78; Ritzenfeldt 1998, S. 20).
3.1.2 Statistische Angaben zu Scheidungskindern
Die anhaltend hohe Scheidungsbereitschaft dokumentiert die zunehmende Zahl der in den Scheidungsprozess involvierten Familienmitglieder. Besonders dramatisch ist diese Entwicklung im Hinblick auf die betroffenen Kinder. Dem Statistischen Bundesamt zufolge waren im Jahr 2001 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 153517 minderjährige Kinder von der elterlichen Scheidung betroffen (vgl. Emmerling 2002, S. 1058). Die Zahl stieg um 3,6 % gegenüber dem Vorjahr (2000) und um 6,8 % gegenüber dem Jahr 1999[12] an. Der Anteil noch nicht volljähriger Kinder lag bundesweit bei 49,6% (2000: 48,8%) (ebd.), sodass bei jeder zweiten Scheidung Kinder betroffen waren.
In Abbildung 6 wird deutlich, dass die Zahl der Kinder pro Scheidungsfamilie zwar erheblich variiert, aber die quantitative Dominanz bei einem Kind liegt. Somit können die meisten Kinder auf die Ressource einer Geschwisterbeziehung im Scheidungsbewältigungsprozess nicht zurückgreifen (vgl. Schneewind 1999, S. 145). Die Untersuchungsergebnisse von Schmidt-Denter (2000) bestätigen, „dass es nach der elterlichen Trennung zu einer Intensivierung der Geschwisterbeziehung kommt“ (Schmidt-Denter, S. 207) und dass „das geschwisterliche Subsystem eine stützende Funktion ausübt“ (ebd.; vgl. auch Schneewind 1999, S. 151).
Aufgrund der statistischen Mehrheit der Einkindsituation wird in dieser Arbeit die elterliche Scheidung aus Sicht des Einzelkindes erfolgen. Das in Mehr-Kind-Familien existierende Geschwistersubsystem als mögliches Instrument zur Scheidungsbewältigung wird deshalb im weiteren Verlauf keine Rolle spielen.
Abbildung 6: Zahl der Kinder pro Scheidungsfamilie (in Prozent)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Emmerling 2002, S. 1058
3.2 Die Scheidung als kritisches Lebensereignis
In der Literatur besteht ein breiter Konsens, dass die Scheidung als kritisches Lebensereignis betrachtet werden muss (vgl. Filipp 1995, S. 3-52; Jaede 1992, S. 115; Krieger 1997, S. 107). In ihrem gleichnamigen Buch bietet Filipp (1995) drei Merkmale an, um kritische von alltäglichen Lebensereignissen abzugrenzen (vgl. Abbildung 7).
Abbildung 7: Merkmale kritischer Lebensereignisse nach Filipp (1995)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Filipp 1995, S. 24f.
Auch Beck-Gernsheim (1994) und Sander (1999) beschreiben die Ehescheidung als eine Lebenskrise im Sinne eines tief greifenden Einschnittes in den menschlichen Lebenslauf (vgl. Beck-Gernsheim, S. 159; Sander, S. 18). Die Krisenhaftigkeit zeichnet sich durch eine Erschütterung des Lebenskonzeptes bzw. der Lebensgestaltung (vgl. Krabbe 1994, S. 152), aber auch in Form einer Selbstwertkrise (vgl. Braun 1997, S. 59) oder Identitätskrise aus (vgl. Beck-Gernsheim 1994, S. 159). Sander (1999) unterscheidet zwischen normativen Lebenskrisen wie Pubertät, Berufseintritt, Heirat, Geburt eines Kindes und so genannten nicht-normativen Lebenskrisen wie schweren Krankheiten, Verwitwung, Tod eines Kindes oder Scheidung (vgl. Sander, S. 18).
Fest steht, dass die nicht-normative Lebenskrise Scheidung sich kritisch traumatisierend im Lebenslauf eines Menschen niederschlagen kann. Projiziert man diese Annahmen auf die Scheidungssituation,kann man sagen, dass die emotionale und
psychische Belastung des betroffenen Personenkreises enorm sein muss. Allein die scheidungsbedingte Neuorganisation des Alltags ist mit dramatischen lebensweltpraktischen Veränderungen verbunden und erfordert von allen Beteiligten erhebliche adaptive Anstrengungen und Anpassungsleistungen (vgl. Radosztics 2000, S. 113; Schwarz u. Silbereisen 1999, S. 24). Besonders kritisch für die psychische Gesundheit aller Beteiligten ist aber das Kriterium der Langjährigkeit. Bereits vor der juristischen Scheidung können persistente Beziehungskonflikte auf der parentalen Ebene ein ungesundes „dysfunktionales Familienmuster“ (Osthoff 1997, S. 83) erzeugen. Ebenso kann die Nachscheidungssituation mit extensiven elterlichen Auseinandersetzungen behaftet sein, was ebenfalls die komplexe Eigendynamik des Scheidungsprozesses dokumentiert. Übereinstimmend eruieren Autoren den komplexen Prozesscharakter einer Scheidung (vgl. Bauers 1993, S. 41; Schwarz u. Silbereisen 1999, S. 24; Schwarz u. Noack 2002, S. 332; Niesel 1989, S. 207; Schneewind 1999, S. 145). Auch Braun (1997) betont, dass es sich keinesfalls um ein „punktuelles, an einem bestimmten Datum erfolgendes und dann in sich abgeschlossenes Ereignis“ (Braun, S. 59) handelt, sondern ein „umfassendes, dynamisches Geschehen“ (ebd.) darstellt.
In der Literatur existieren verschiedene Scheidungsmodelle, um den Trennungsprozess in den verschiedenen Stadien oder Phasen zu kennzeichnen. Vorrangig werden so genannte Zwei-Phasen-Modelle bestehend aus Desorganisations- und Reorganisationsphase (vgl. Fthenakis 2000, S. 203) oder Drei-Phasen-Modelle beschrieben, welche zwischen Ambivalenzphase, Trennungs- bzw. Scheidungsphase und Nachscheidungsphase unterscheiden (ebd., S. 203f.; vgl. Schmitt 1997, S. 21). Andere Modelle favorisieren eine Darstellung mithilfe von vier oder mehr Phasen[13]. Bohannon (1970) konstatiert sogar sechs teilweise interferierende Stadien der Scheidung, nämlich die der (1) emotionalen, (2) rechtlichen, (3) ökonomischen, (4) ko-elterlichen, (5) gemeindebezogenen und (6) psychischen Scheidung (vgl. Schneewind 1999, S. 145; Sander 1999, S. 19).
3.3 Der Scheidungsverlauf im kindlichen Erleben
Wie in den vorigen Kapiteln angedeutet, wird die Lebenswelt des modernen Individuums mehr denn je von den gesamtgesellschaftlichen Erwartungen beeinflusst. Die damit einhergehenden außerfamiliären Stressoren (z. B. Arbeitslosigkeit, schlechte Wohnraumsituation) werden oft unbewusst in den familiären Raum hineingetragen. Die Kumulation von außer- und innerfamiliären Konflikten und Problemen erhöht die familiäre Instabilität. Die Zwangsläufigkeit der Einbindung des Kindes in den (oft erst ehelichen, dann) familiären Beziehungskonflikt ist ubiquitär (vgl. Bauers 1993, S. 44). Höhepunkt dieser bereits traumatisierenden Erfahrung ist letztendlich die Trennung der geliebten Eltern. Die negativen Folgen von Paarkonflikten beeinflussen aber nicht nur die kindliche Entwicklung in zukünftigen Scheidungsfamilien, sondern auch die in dauerhaft disharmonischen Kernfamilien (Schwarz u. Silbereisen 1999, S. 26). Da Trennungen zum „emotionalen Nulltarif“ selten sind (Butz u. Boehnke 1999, S. 172), soll zunächst mithilfe des Drei-Phasen-Modells untersucht werden, inwieweit sich der Scheidungs prozess auf das seelische und emotionale Wohlbefinden des Kindes auswirken kann.
1. Vorscheidungs- und Ambivalenzphase
Die sukzessive Verschlechterung der Beziehungsqualität auf der parentalen Ebene ist ein langer, multikausal bedingter Prozess. In der Phase vor einer Scheidung spielen vor allem die ambivalenten Gefühle der Ehepartner eine bedeutende Rolle. Das stetige Hin- und Herpendeln zwischen Versöhnung und Trennung beherrscht die innere Realität beider Partner (vgl. Schmitt 1997, S. 24). Erhöht sich infolge der inneren Zerrissenheit die „soziale Distanz zwischen den Partnern“ (ebd.), manifestieren sich Auseinandersetzungen und Spannungen im familiären Alltag. Die anhaltende Persistenz von Beziehungskonflikten wird sich zwangsläufig auch auf die Elternschaft auswirken (Krabbe 1994, S. 151).
Der kindliche Lebensalltag verliert durch die oft jahrelang andauernden disharmonischen Konflikte seinen Bezugsrahmen. Die subjektiv wahrgenommene Bedrohung die geliebten Eltern verlieren zu können, verunsichert das Kind zutiefst.
Die kindlichen Gefühle in dieser Phase beschreibt Gerhard Schöne in dem Kinderlied der „Märchenprinz“:
Keiner der´s nicht selbst erlebt hat
weiß wie schwer das ist,
wenn sich die Eltern nicht mehr lieben
und du dazwischen bist.
Dabei liebst du sie doch beide,
willst sie beide hier.
Doch sie woll´n sich scheiden lassen,
plötzlich wünscht du dir:
Jetzt müsste ein Märchenprinz kommen
und sagen: „Der Spuk ist vorbei!
Ihr liebt Euch wie früher, ihr beiden.
Ihr seid wieder glücklich, ihr Drei!“.
(Gerhard Schöne, 3. Strophe aus dem Kinderlied „Der Märchenprinz“[14])
Aber auch die Gefahr des Verlassenwerdens ist in der kindlichen Realität ständig präsent, sodass besonders jüngere Kinder mit starken Trennungsängsten reagieren (vgl. Kapitel 3.4.1). Laut Schmitt (1997) werden Kinder in dieser Phase häufig instrumentalisiert und avancieren zu emotionalen Stützen, Bündnispartnern, aber auch zum Kummerkasten oder Vermittler für die Eltern (Schmitt, S. 24f.). Besonders tragisch für die kindliche Psyche ist der dadurch entstehende Loyalitätskonflikt.
2. Trennungs- und Scheidungsphase
Die (räumliche) Trennung des Elternpaares konstatiert den Beginn dieser Phase, welche mit dem juristischen Scheidungsurteil beendet wird (vgl. Schmitt 1997, S. 25). Das sich mit der räumlichen Trennung neu konstituierende Scheidungssystem (vgl. Krabbe 1994, S. 148) markiert einen gravierenden Einschnitt in die Lebenswelten der Betroffenen (vgl. Radosztics 2000, S. 106). Nicht selten werden die Kinder über die elterlichen Scheidungsabsichten im Ungewissen gelassen und diese vor ihnen tabuisiert. Die somit unerwartete Botschaft der elterlichen Trennung erschüttert das Vertrauen des Kindes enorm. Aber auch das Wissen um die unsichere Zukunft kann sich virulent auf die kindliche Entwicklung auswirken. Psychische und psychosomatische Symptome wie beispielsweise Verunsicherungen, Verlustängste, Bettnässen, Wut, Wunschvorstellungen, aber auch Schlafstörungen, Regressionen oder Aggressionen können den Lebensalltag der betroffenen Mädchen und Jungen prägen (vgl. Kapitel 3.4.1).
Die angegriffene psychische Befindlichkeit der Eltern ist oft ursächlich dafür, dass sie den Kindern in dieser Phase keine psychische Stütze sein können (vgl. Schmitt 1997, S. 26) und „als Bearbeitungspartner der kindlichen Konflikte aus [fallen]“ (ebd., S. 33). Besonders tragisch ist in dieser Phase die ganzheitliche Erfahrung des Verlustes. Sowohl die vertraute Umgebung als auch „die vertraute Beziehungsform zu beiden Elternteilen“ (Krabbe 1994, S. 152) müssen vom Kind adäquat verarbeitet werden.
3. Nachscheidungsphase
Die Nachscheidungsphase nimmt ihren Anfang mit der juristisch vollzogenen Scheidung und „endet mit der emotionalen Scheidung der ehemaligen Partner, d. h. mit der gefühlsmäßigen ‚Neutralisierung’ des Partnerbildes und dem Gelingen der affektiven Bewältigung des Beziehungsverlustes“ (Schmitt 1997, S. 27). Wenn die emotionale Ablösung vom Expartner nicht gelingt, kann diese Phase ein Leben lang andauern. Die Variable der Zeit, sprich der beanspruchte Zeitraum zum adäquaten Verarbeiten des Partnerverlustes, spielt in der Mutter-Kind-Familie eine bedeutsame Rolle. Ist dieser Zeitraum geprägt von Depressionen oder Stimmungsschwankungen der Mutter (ebd., vgl. Kapitel 5.2.1) kann dies die notwendige Neuorientierung belasten. In dieser kritischen Phase ist die kindliche Adaptation an die neue Lebenssituation davon abhängig, ob auf der konjugalen Ebene „die gefühlsmäßige, soziale und finanzielle Ablösung vom Partner vollzogen werden [kann]“ (Radosztics 2000, S. 105).
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Realisierung vor allem der emotionalen Loslösung der Ex-Ehepartner die Qualität der fortbestehenden Eltern-Kind-Beziehung beeinflusst. Ambivalent zum Prozess der Ablösung steht die unauflösliche Institution Elternschaft (vgl. Peuckert 1999, S. 28). Trotz gescheiterter Paarbeziehung bleibt die elterliche Verantwortung im Leben der Frau und des Mannes existent. Das daraus resultierende emotionale Dilemma der Eltern könnte Beck-Gernsheim (1994) nicht treffender formulieren:
„Kinder repräsentieren […] die lebendige, dauerhafte, unauslöschliche Erinnerung an den Partner, nicht selten bis in die Gesichtszüge oder Persönlichkeitsmerkmale hinein […] Kinder haben ihren Platz im Herzen des Partners, sind Objekte seiner Liebe - und eröffnen dadurch vielerlei Wege, ihn zu verletzen, zu bedrängen, zu erpressen, vielleicht in manchen Hoffnungsphantasien auch: ihn zurückzuholen“ (Beck-Gernsheim, S. 163).
Die Einbeziehung des Kindes in die Scheidungsproblematik scheint unvermeidlich. Wichtige Absprachen der Eltern wie beispielsweise das Festlegen von Besuchsregelungen etc. nähren deren Kontakt und das Bedürfnis, den Expartner zu verletzen. Das gemeinsame Kind wird im Scheidungsverlauf oftmals instrumentalisiert, um sich am möglicherweise verhassten Kindesvater oder der Kindersmutter zu rächen. Die kindliche Lebenswelt unterliegt einem virulenten Kreislauf aus Loyalitätskonflikten, Wunschvorstellungen die Eltern würden sich wieder vertragen und Identifikationsproblemen. Neben der emotionalen spielt auch die wahrgenommene wirtschaftlich existenzielle Bedrohung in der Mutter-Kind-Familie eine bedeutende Rolle (vgl. Kapitel 5.1).
3.4 Mögliche kindliche Reaktionen auf die elterliche Scheidung
Die Familie als Primärgruppe (vgl. Textor 1993, S. 10) prägt „die physische, kognitive, emotionale, psychische und soziale Entwicklung von Kindern, legt zu einem großen Teil die Grundstruktur ihrer Persönlichkeit fest“ (ebd.). Das imaginierte Bild von einer idealtypisch intakten und traditionellen Kernfamilie geht oft konform mit der Annahme, dass eben diese ideale Vorrausetzungen für eine ungestörte, kindliche Entwicklung bietet (vgl. Klein-Allermann u. Schaller 1992, S. 272) sei. Folgt man der Argumentationskette der in den 70er Jahren vorherrschenden Defizitperspektive[15] zur Situation von Scheidungskindern, so sind nicht-traditionelle Lebensformen prädisponierend für eine inadäquate und defizitäre Sozialisation der Kinder. Diese Annahmen resultieren aus Vergleichsstudien mit Kindern aus so genannten strukturell intakten vollständigen Familien (vgl. Walper u. Schwarz 1999, S. 11; Klein-Allermann u. Schaller 1992, S. 273). Die monokausale Betrachtungsweise von Scheidung und daraufhin gezeigten kindlichen Reaktionen vernachlässigt exogene Faktoren wie System- und Umweltbedingungen. Auch klinisch-orientierte Ansätze zu scheidungsbedingten Reaktionen von Kindern treten aufgrund ihrer ausschließlich pathologischen Betrachtungsweise zunehmend in den Hintergrund (vgl. Schmitt 1997, S. 35; Fthenakis 1993, S. 601).
Neuere Ansätze, die die „Trennungserfahrung als kritischen Übergang im Entwicklungsprozess der Sozialisation interpretieren“ (Schmitt 1997, S. 35), gehen davon aus, dass nicht das Trauma Scheidung allein die psychische Gesundheit der betroffenen Kinder angreift. Die Kumulation von psychischen und psychosomatischen Symptomen bei Scheidungskindern ist multikausal bedingt und abhängig von:
[...]
[1] „Institutionen sind kulturelle Hervorbringungen, die ‚das Verhalten bündeln, ausrichten und besonderen Aufgaben zuordnen’ (Lipp 1987:99), und die dadurch wiederkehrende und beständige Handlungsabläufe schaffen“ (Lenz u. Böhnisch 1997, S. 34).
[2] Auch moderne Kleinfamilie, Gattenfamilie, privatisierte Kernfamilie (vgl. Peuckert 1991, S. 14), Normalfamilie oder Ursprungsfamilie genannt (vgl. Ritzenfeldt 1998, S. 25) genannt.
[3] Familienpolitik „bezeichnet öffentliche Aktivitäten, Maßnahmen und Einrichtungen, um zu ver- suchen, familiale Leistungen, die explizit oder implizit erbracht werden sollen, anzuerkennen, zu fördern, zu ergänzen, somit zu beeinflussen oder durchzusetzen, wobei - unter Bezug auf gesellschaftspolitische Ordnungsvorstellungen - gleichzeitig umschrieben wird, welche Sozialform als Familie gelten soll“ (Lüscher 1990; S. 28).
[4] Durch Adoption.
[5] Funktionen: (1) Reproduktion; (2) Statuszuweisung; (3) Sozialisierung und soziale Kontrolle; (4) biologische bzw. (5) emotionale und wirtschaftliche Erhaltung des Individuums (vgl. Schulze et al. 1989, S. 34f.).
[6] Ritzenfeldt (1998) bezieht sich auf Annahmen aus der historischen Familienforschung und beschreibt, dass es in der vorindustriellen Zeit keine tieferen emotional affektiven Beziehungen zwischen Eltern und Kindern gegeben hat (Ritzenfeldt, S. 22).
[7] Arbeitsbereiche d. bürgerlichen Frau waren Kinderpflege u. –erziehung; Bewältigung organisatorischer Fragen d. Zusammenlebens; sparsame Haushaltsführung; Verrichtung häuslicher Arbeiten wie spinnen, weben, bleichen, Seife kochen, Bier brauen, Wäsche waschen (vgl. Textor 1993, S. 58).
[8] Novalis (1772-1801); Schleiermacher, Friedrich D. E. (1768-1834) und Schlegel, August W. (1767-1845).
[9] Tyrell (1990): „verheiratet zu sein wird zu einem wesentlichen Moment (ja Kriterium) des Erwachsenenseins, und der, der unverheiratet bleibt, >fällt als ledig auf<, ist ein negativ definierter und (zumal auf der weiblichen Seite) häufig auch ein diskriminierter Mensch“ (Tyrell, S. 151).
[10] Reduktion ist aber nicht gleichbedeutend mit Verschwinden (vgl. Tyrell, S. 156).
[11] Reformation des Scheidungsrechtes mit dem Übergang vom Schuld- zum Zerrüttungsprinzip: „Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, daß die Ehegatten sie wiederherstellen (§1565 BGB)“ (Nave-Herz 1988, S. 19).
[12] Zahl der Scheidungskinder von 1999 bis 2001: (1999) 143728 Kinder; (2000) 148192 Kinder; (2001) 153517 Kinder (vgl. Emmerling 2002, S. 1058).
[13] z. B. das mehrdimensionale Modell von Kaslow und Schwartz (vgl. Schmitt 1997, S. 22).
[14] 5. Strophe auf Seite 46.
[15] Siehe auch Walper u. Schwarz 1999, S. 11; Sander 1999, S. 13.
- Arbeit zitieren
- Anja Glowka (Autor:in), 2004, Kindliche Scheidungsbewältigung in Mutter-Kind-Familien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29109
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