Der Europäische Binnenmarkt


Seminararbeit, 2003

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Historischer Überblick
2.1 Die historische Entwicklung des Binnenmarktes
2.2 Die Bedeutung des Binnenmarktes mit seinen vier Grundfreiheiten
2.2.1 Keine Grenzen für Personen
2.2.2 Keine Grenzen für Waren
2.2.3 Keine Grenzen für Dienstleistungen
2.2.4 Keine Grenzen für Kapital

3 Wertende Zusammenfassung

4 Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die drei Säulen der europäischen Einigung; Floren, F.-J.: Politik; Band 3; Paderborn 2002;

Abbildung 2: Die vier Freiheiten im Binnenmarkt; Floren, F.-J.: Politik; Band 3; Paderborn 2002;

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Das veränderte Bewusstsein der Menschen nach der Katastrophe des Zweiten Weltkrieges hatte dazu geführt, dass die Forderung nach der Sicherung des Friedens an erster Stelle zugunsten europäischer Einigungsbestrebungen stand. Insbesondere die Erfahrungen aus der Zeit zwischen 1939 und 1945 haben dazu beigetragen, dass die Völker Europas den Entschluss fassten, näher zusammenzurücken und sich um eine gemeinsame Politik zu bemühen.

Der Binnenmarkt, für dessen vollständige Verwirklichung ursprünglich das Datum 31. Dezember 1992 festgesetzt worden war, stellt heute einen wesentlichen Bestandteil der Europäischen Union dar. Die noch anhaltende Entwicklung dieses Programms wird in der Literatur auch als Prozess „fortdauernder Schöpfung“[1] bezeichnet.

Auf der Grundlage dieser vorangestellten Überlegen wird im ersten Schritt die historische Entwicklung des Binnenmarktes dargestellt. Im zweiten Schritt wird auf die Bedeutung des Binnenmarktes mit seinen vier Grundfreiheiten eingegangen.

Die letzten beiden Kapitel dienen der zurückhaltenden wertenden Zusammenfassung der Ausführungen und einem Ausblick bezogen auf die aktuelle Situation.

2 Historischer Überblick

2.1 Die historische Entwicklung des Binnenmarktes

Im Folgenden werden die einzelnen Etappen und Meilensteine dieser von Berg- und Talfahrten begleiteten Entwicklung des Europäischen Binnenmarktes dargestellt. Es soll hier bereits erwähnt werden, dass sich der Prozess des Abbaus von materiellen, technischen und steuerlichen Hemmnissen zugunsten eines freien Wirtschaftsaustausches über ein halbes Jahrhundert hingezogen hat.

Diese vorausgehende historische Beleuchtung der Jahre ab 1949 ist unverzichtbar, um den Zusammenhang des Binnenmarktes als Weiterentwicklung des Gemeinsamen Marktes und seine Bedeutung - als Bestandteil der ersten der insgesamt drei Säulen der europäischen Union - zu verstehen.

Der Grundstein für die Europäische Gemeinschaftsbildung wurde mit dem am 05. Mai 1949 in Straßburg gegründeten Europarat gelegt. Dabei handelte es sich um die erste, von Europäern ausgehende, organisierte Zusammenarbeit.[2]

Eine entscheidende Bedeutung und definitiv ein Meilenstein hinsichtlich der europäischen Föderation, stellt der sog. Schuman-Plan vom 09. Mai 1950 dar. Darin schlug der damalige französische Außenminister Robert Schuman die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl, unter einer Institution, für die Länder Frankreich und Deutschland vor.

Auf seine Initiative hin, wurde am 18. April 1951 von sechs Westeuropäischen Staaten der Vertrag über die erste Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet, welcher schließlich auch am 23. Juli 1952 in Kraft trat.[3] Es war sicherlich kein Zufall, dass sich in der sog. Montanunion jene Staaten zusammenfanden, die wirtschaftlich am meisten mit den Folgen des Zweiten Weltkrieges zu kämpfen hatten: Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg.

Geleitet u.a. von dem Gedanken, mit den Siegermächten USA und Russland auf dem Weltmarkt besser Schritt halten zu können, unterzeichneten die sechs Gründerstaaten am 25. März 1957 in Rom die Verträge über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM).

Die Römischen Verträge traten am 01.Januar 1958 in Kraft und mit ihnen waren die Voraussetzungen zur schrittweisen Integration der sechs Volkswirtschaften zu einem Gemeinsamen Markt, mit einer Zollunion als Basis, geschaffen.

Die endgültige Verwirklichung der Zollunion wird in der Literatur auf den 01. Juli 1968 datiert. Neben der Abschaffung der Zölle und Kontingente (Quoten) und der Aufhebung des Verbots mengenmäßiger Beschränkungen im innergemeinschaftlichen Handel, wurde auch ein gemeinsamer Außenzoll gegenüber Drittländern beschlossen. Dieser gemeinsame Außenzoll hebt die EWG als Zollunion von der von den Ländern Großbritannien, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz im Jahre 1960 gegründeten Freihandelszone (EFTA) ab.

Bei einer Freihandelszone liegt die Besonderheit darin, dass zwar die Zölle innerhalb der Mitgliedsstaaten abgebaut werden können, jeder Mitgliedstaat aber gegenüber dritten Ländern seinen Außenzoll beibehalten darf.[4]

In den 70er Jahren war die Entwicklung des Binnenmarktes neben dem erfreulichen Ereignis des Beitritts von Großbritannien, Dänemark und Irland zur EG gleichzeitig auch von vielen Problemen und Rückschlägen gekennzeichnet. Zum einen ist hier der fehlgeschlagene Versuch zur Norderweiterung der EWG aufzugreifen, dessen Scheitern auf die Ablehnung General de Gaulles zurückzuführen ist. Aber auch der Druck von außen, bedingt durch die erste Ölkrise, steigende Inflation und Arbeitslosigkeit, brachten die Entwicklung ins Stocken.

Der Stein des Anstoßes, der den Prozess der Integrationspolitik wieder ins Rollen brachte, war das im Juni 1985 von dem ehemaligen französischen Präsidenten der EG-Kommission Jacques Delors vorgelegte „Weißbuch zur Vollendung des Binnenmarktes.“[5] „Die Weißbücher der Kommission enthalten Vorschläge für konkrete Maßnahmen für ein gemeinschaftliches Vorgehen in einem bestimmten Bereich“[6], hier den Binnenmarkt.

Die langjährigen Bemühungen gipfelten schließlich in der „Einheitlichen Europäischen Akte“ (EEA), die am 02. Februar 1986 von den mittlerweile 12 Mitgliedsstaaten der EG unterzeichnet wurde. Bei der EEA handelt es sich um ein umfangreiches Werk wichtiger Reformen mit Ergänzungen und Erweiterungen der EG-Verträge.

Ein wichtiger Bestandteil der am 01. Juli 1987 in Kraft getretenen EEA war der darin festgesetzte Termin. Um der Zielsetzung einer schrittweisen Verwirklichung des Binnenmarktes bis zum 31.12.1992 den nötigen Nachdruck zu verleihen, waren im Anhang 276 konkrete Rechtsakte aufgeführt.[7]

Wie in den 70er Jahren, so traten auch in den 80er Jahren in zunehmendem Umfang Probleme auf. Zum einen waren das die steigenden Preise für Energie und Rohstoffe, der weltweit zunehmende Konkurrenzdruck aber auch die Arbeitslosigkeit in Höhe zweistelliger Prozentzahlen.[8] Geleitet von der Existenz dieser Missstände, kamen die Mitgliedsstaaten zu der Feststellung, dass ein gemeinsamer Markt nicht nur die Abschaffung der Zölle beinhalte, sondern auch eine Übereinstimmung in der Außen- und Innenpolitik forderte, um nur einen Punkt zu nennen.

Diese Forderung fand ihren Niederschlag in dem am 01. November 1993 in Kraft getreten Vertrag von Maastricht. Auf dem Gipfeltreffen in Maastricht einigten sich die Staats- und Regierungschefs der zwölf Mitgliedsstaaten auf den Vertrag über die Europäische Union, mit dem Ziel der Weiterentwicklung des alten EWG Vertrages.[9]

Der Vertragstext der Europäischen Union setzt sich aus drei „Säulen“ zusammen.

[...]


[1] Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat: Aktionsplan für den Binnenmarkt; in: Agence Europe; Dokumente Nr. 2039/2040; Juni 1997

[2] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Die Europäische Union; in: Informationen zur politischen Bildung; Heft 213; März 1995; S. 7

[3] Vgl. Weidenfeld, W., Wessels, W. (Hrsg.): Europa von A bis Z; Taschenbuch der europäischen Integration; Bonn 2002; S.14

[4] Vgl. Thiel, E.: Die Europäische Union; München 1999; S.18f.

[5] Vgl. Herdegen, M.: Europarecht; 3. Auflage; München 2001; S. 216

[6] Fritzler, M., Unser, G.: Die Europäische Union; 2. Auflage; Bonn 2001; S.70

[7] Vgl. Schmuck, O.: Die Europäische Union vor Vertiefung und Erweiterung; in: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.); Von der EG zur EU; 2. Auflage; Bonn 1996; S.14

[8] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Die europäische Union; in: Informationen zur politischen Bildung; Heft 213; März 1995; S. 20

[9] Vgl. ebenda.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Der Europäische Binnenmarkt
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Seminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
18
Katalognummer
V29237
ISBN (eBook)
9783638307987
Dateigröße
497 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische, Binnenmarkt, Seminar
Arbeit zitieren
Johanna Collin (Autor:in), 2003, Der Europäische Binnenmarkt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29237

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