Gegenstand dieser Arbeit ist es zu untersuchen, ob und in welcher Form vertragliche Klauseln im Vertrag eines Amateurfußballers unionsrechtlich gelten. Im Konkreten wird auf den Fall einer Kündigung des Vertrages, einen möglichen Anspruch auf Erhalt einer Abfindung und auf eine Verletzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit eingegangen.
Durch eventuelle Regelungen des Amateurvertrags für den Fall der vorzeitigen Kündigung mit einer Versagung des Anspruchs auf den Erhalt einer Abfindung könnte ein Fußballer in seinem durch Art. 45 AEUV garantierten Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit verletzt sein. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt allen Unionsbürgern das Recht, ihren Beruf in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen wie ein Angehöriger des jeweiligen Staats auszuüben.
Inhaltsübersicht
Einleitung
I. Anwendbarkeit des Art. 45 AEUV
II. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 45 AEUV
1. Unionsbürgerschaft
2. Grenzüberschreitender Bezug
III. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
1. Arbeitnehmerbegriff
2. Gemeinschaftsrechtliche Erfassung des Sports
3. Abgrenzung Profisport vom Amateursport
4. Befristung des Arbeitsvertrags im Sport
IV. Europäische Grundfreiheiten
1. Abfindungsregelung als eine Arbeitsbedingung
2. Diskriminierungsverbot
3. Beschränkungsverbot
Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die unionsrechtliche Zulässigkeit vertraglicher Klauseln im Arbeitsvertrag eines Amateurfußballers, insbesondere im Hinblick auf Abfindungsansprüche bei Kündigung und deren Vereinbarkeit mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV anhand eines fiktiven Fallbeispiels.
- Anwendbarkeit der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Profi- und Amateursport
- Statusbestimmung eines Fußballers als Arbeitnehmer im Sinne des EU-Rechts
- Vereinbarkeit von befristeten Arbeitsverträgen im Sport mit dem Gemeinschaftsrecht
- Die Problematik der unmittelbaren Drittwirkung von Grundfreiheiten
- Prüfung von Abfindungsregelungen als Beschränkung der Freizügigkeit
Auszug aus dem Buch
1. Arbeitnehmerbegriff
Gerade die Definition des Arbeitnehmerbegriffs ist für die Prüfung der Arbeitnehmerfreizügigkeit von entscheidender Bedeutung. Dennoch findet sich in Art. 45 AEUV hierzu keine gesetzliche Festlegung. Um gemeinschaftsrechtliche Differenzen in den unterschiedlichen Rechtssystemen auszugleichen, haben die EG und die heutige EU fortlaufend entsprechende Verordnungen erlassen. In Betracht kommen vorliegend die Regelungen der EWG-VO 1612/68, EWG-VO 1408/71, EG-VO 883/04 und der EG-VO 987/09.
In keiner Verordnung findet sich jedoch eine Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmerbegriff des Art. 45 AEUV. Die in diesen Verordnungen enthaltenen Vorschriften zu der Arbeitnehmerstellung können im Wesentlichen auf die Entsendung oder Versetzung von Beschäftigten angewandt werden. Martinez wurde allerdings zwischen Deutschland und Spanien von keinem Arbeitgeber in das andere Land entsendet oder versetzt. Er hat schlicht und ergreifend den Arbeitgeber gewechselt und seinen Wohnsitz zurück ins Heimatland verlegt. Insofern sind die genannten Verordnungen nicht anwendbar.
Mangels einer gesetzlichen Bestimmung zum Arbeitnehmerbegriff hat sich der EuGH dieser Problematik angenommen.
Unter Anbetracht dessen, dass der Arbeitnehmerbegriff ein zentrales Tatbestandsmerkmal des Art. 45 AEUV darstellt, kam der EuGH zu dem prinzipiell gültigen Ergebnis, dass die Auslegung eigenständig auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts erfolgen muss. In welcher Form das Beschäftigtenverhältnis nach deutschem Recht beurteilt wird, spielt keine Rolle. Entscheidend ist nach der gefestigten Rechtsprechung des EuGH, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt und hierfür als Gegenleistung eine Vergütung erhält.
Der ständigen Rechtsprechung des EuGH nach ist Arbeitnehmer, wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt. Im Bereich des Sports mangelt es sowohl im Gemeinschaftsrecht als auch im nationalen Recht an einer klaren gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen sich ein Sportler mit einem Verein in einem abhängigen und somit weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis befindet.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit führt in die Fragestellung ein, ob vertragliche Ausschlussklauseln für Abfindungen bei Amateurfußballern gegen die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoßen.
I. Anwendbarkeit des Art. 45 AEUV: Es wird festgestellt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit als unmittelbar anwendbares Primärrecht grundsätzlich für die Prüfung relevant ist.
II. Eingriff in den Schutzbereich des Art. 45 AEUV: Dieses Kapitel klärt die Voraussetzungen der Unionsbürgerschaft und des notwendigen grenzüberschreitenden Bezugs für den fiktiven Fall.
III. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich: Hier wird der Arbeitnehmerbegriff des EuGH definiert und auf den Sport übertragen, inklusive der Abgrenzung zwischen Profi- und Amateursport sowie der Problematik befristeter Verträge.
IV. Europäische Grundfreiheiten: Der Abschnitt befasst sich mit der Drittwirkung von Grundfreiheiten und prüft, ob Abfindungsregelungen als unzulässige Diskriminierung oder Beschränkung der Freizügigkeit zu werten sind.
Ergebnis: Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die üblichen vertraglichen Abfindungsregelungen nicht gegen Art. 45 AEUV verstoßen.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV, EuGH, Profisport, Amateursport, Fußball, Unionsbürgerschaft, Arbeitsvertrag, Abfindungsregelung, Drittwirkung, Diskriminierungsverbot, Beschränkungsverbot, Vertragsspieler, Vereinswechsel, Befristung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die europarechtliche Zulässigkeit von Klauseln in Amateurverträgen, die den Erhalt einer Abfindung bei Kündigung ausschließen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV, das Sportrecht im Kontext des EU-Rechts sowie die Auslegung von Arbeitsbedingungen für Sportler.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu analysieren, ob ein Amateurfußballer durch bestimmte Vertragsbedingungen in seinem unionsrechtlich garantierten Recht auf Freizügigkeit verletzt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von EuGH-Rechtsprechung, den EU-Verträgen und der entsprechenden juristischen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit dem Arbeitnehmerbegriff, der Einordnung des Sports in das Wirtschaftsleben der EU, der Befristung von Sportlerverträgen und der Frage der Drittwirkung von Grundfreiheiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV, Profisport, Amateursport, Abfindungsregelung und die Rechtsprechung des EuGH.
Inwiefern ist der "Martinez-Fall" für die Untersuchung wichtig?
Der fiktive Fall dient der Veranschaulichung, wie ein spanischer Amateurspieler bei einem deutschen Club seine Rechte auf Freizügigkeit geltend machen könnte, wenn sein Vertrag vorzeitig beendet wird.
Warum wird die Keck-Rechtsprechung des EuGH thematisiert?
Die Keck-Rechtsprechung wird herangezogen, um zu prüfen, ob die Abfindungsregelung eine reine Beschäftigungsmodalität darstellt, die den Zugang zum Arbeitsmarkt nicht unzulässig behindert.
- Arbeit zitieren
- Holger Sauer (Autor:in), 2013, Arbeitnehmerfreizügigkeit für einen Fußballer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/292592