Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern

Die Bilanzierung von Zweckgesellschaften nach HGB

Titel: Die Bilanzierung von Zweckgesellschaften nach HGB

Akademische Arbeit , 2007 , 23 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Ane Govers (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung wird im Handelsrecht für Kapital-gesellschaften (§ 264 HGB) und bestimmte Personengesellschaften (§ 264a HGB) im § 290 HGB kodifiziert, andere Rechtsformen müssen erst die Grenzen des § 11 Abs. 1 PublG überschreiten. Der Gesetzgeber hat für die erste Variante ebenfalls Erleichterungen in Form von Größenmerkmalen (§ 293 HGB) erlassen, deren Überschreitung die Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht aufhebt.
Prinzipiell besteht die Verbindlichkeit zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, wenn ein Unternehmen auf wenigstens ein Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss ausübt und somit ein Mutter-Tochter-Verhältnis vorliegt. Dieses kann nach nationalen Vorschriften entweder durch eine einheitliche Leitung (§ 290 Abs. 1 HGB) oder durch die Beherrschungsmöglichkeit im Rahmen des Control-Konzeptes (Abs. 2) begründet werden, wobei beide Ansätze unabhängig voneinander zu prüfen sind. Es handelt sich dabei um zwei sehr unterschiedliche theoretische Konzepte, die aber im Regelfall, sofern die formalen Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt sind, den gleichen Konsolidierungskreis ergeben.
Im Vergleich zu den anderen Rechtskreisen finden sich im Handelsrecht zur Konsolidierungsfrage von SPEs keine speziellen Vorschriften, so dass eine Bilanzierung nur erfolgen kann, sofern ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß den alternativen Tatbeständen nach § 290 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB erfüllt ist. Die nachfolgenden Ausführungen werden zeigen, dass dieses nach geltendem Recht nur dann möglich sein kann, wenn die Stimmrechte an dem Tochterunternehmen über § 290 Abs. 3 HGB dem Mutterunternehmen wirtschaftlich zugerechnet werden können. In Bezug auf Leasingobjektgesellschaften, bei denen das für Zweckgesellschaften typisch asymmetrische Verhältnis von Stimmrechten und Kapitaleinlagen vorliegt, wurde dieses Merkmal in der betriebswirtschaftlichen Literatur als Anknüpfungspunkt für eine mögliche Konsolidierung beim LN gesehen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Konsolidierung nach dem Konzept der einheitlichen Leitung

2 Konsolidierung nach dem Control-Konzept

3 Konsolidierung aufgrund von § 290 Absatz 3 HGB

4 Anhangsangaben

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die bilanzielle Behandlung von Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities, SPEs) nach den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Mittelpunkt, unter welchen Voraussetzungen eine Konsolidierungspflicht für Zweckgesellschaften besteht und wie sich diese vor dem Hintergrund nationaler Vorschriften sowie der wirtschaftlichen Zurechnung von Chancen und Risiken darstellt.

  • Analyse der Konsolidierung nach dem Konzept der einheitlichen Leitung (§ 290 Abs. 1 HGB)
  • Untersuchung des Control-Konzepts als zentraler Ansatzpunkt der Konzernrechnungslegung
  • Bewertung der Konsolidierungsmöglichkeiten durch wirtschaftliche Zurechnung nach § 290 Abs. 3 HGB
  • Diskussion von Anhangsangaben zur Erhöhung der Transparenz bei Off-Balance-Sheet-Transaktionen
  • Kritische Würdigung der Literaturauffassungen bezüglich der Behandlung von Leasingobjektgesellschaften

Auszug aus dem Buch

1 Konsolidierung nach dem Konzept der einheitlichen Leitung

Gemäß § 290 Abs. 1 HGB ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses vorzunehmen, wenn „Unternehmen unter der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft“ als Mutterunternehmen (MU) „mit Sitz im Inland“ stehen und das MU „eine Beteiligung nach § 271 Abs. 1 HGB... an den unter (dieser) einheitlichen Leitung stehenden Unternehmen“6 (un-)mittelbar hält.

Der Begriff der einheitlichen Leitung ist weder allgemeingültig definiert noch im Gesetz näher konkretisiert.7 Nur mit Hilfe des § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG, der eine unwiderlegbare Vermutung einer einheitlichen Leitung bei Vorliegen eines Beherrschungsvertrages oder einer Eingliederung konstruiert, kann dieser Rechtsunsicherheit begegnet werden.8 Unter dem Begriff ist nach herrschender Literaturmeinung weiterhin eine „Übernahme originärer Leitungsaufgaben“9, die sich aufgrund einer Abstimmung der Geschäftspolitik der Konzerngesellschaften durch die Konzernleitung äußert, zu verstehen. Es muss zwar kein Weisungsrecht bestehen, aber als ein deutliches Zeichen wird eine Unterordnung der Einzelinteressen des Tochterunternehmens unter das Konzerninteresse gesehen.10 Die einheitliche Leitung muss tatsächlich ausgeübt werden. Eine Möglichkeit der Ausübung reicht als Merkmal nicht aus. Aufgrund der fehlenden Kodifizierung, was unter einheitlicher Leitung zu verstehen ist, sind die Bilanzierenden gezwungen, eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen. Als weitere Kennzeichen können die einheitliche Festsetzung von Unternehmenszielen, Finanzpolitik oder Personalverflechtungen identifiziert werden. Auch die Besetzung der Leitungsgremien, die Gestaltung von Anstellungsverträgen und die Ausübung der Unternehmenskontrolle können mögliche Indizien sein.11 Liegen die Merkmale des § 18 AktG vor, kann somit stets von der Erfüllung einer einheitlichen Leitung ausgegangen werden.12

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Dieses Kapitel führt in die gesetzliche Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach HGB ein und umreißt die Problematik der Konsolidierung von Zweckgesellschaften unter dem bestehenden deutschen Handelsrecht.

1 Konsolidierung nach dem Konzept der einheitlichen Leitung: Es wird erörtert, wie das Kriterium der einheitlichen Leitung nach § 290 Abs. 1 HGB definiert ist und welche Schwierigkeiten sich bei der Anwendung auf Zweckgesellschaften aufgrund fehlender gesetzlicher Konkretisierung ergeben.

2 Konsolidierung nach dem Control-Konzept: Dieses Kapitel analysiert das Control-Konzept als wesentlichen Ansatzpunkt der Konzernrechnungslegung und diskutiert die Kriterien der Mehrheit von Stimmrechten und Besetzungsrechten für Organe.

3 Konsolidierung aufgrund von § 290 Absatz 3 HGB: Hier wird der Ansatz der wirtschaftlichen Zurechnung von Chancen und Risiken bei Leasingobjektgesellschaften beleuchtet und die Literaturdebatte über eine Konsolidierung beim Sponsor dargestellt.

4 Anhangsangaben: Dieses Kapitel erläutert die Pflichten zur Berichterstattung im Anhang über Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen, um die Transparenz bei außerbilanziellen Geschäften zu erhöhen.

Schlüsselwörter

Konzernabschluss, Zweckgesellschaften, SPE, HGB, einheitliche Leitung, Control-Konzept, § 290 HGB, Leasingobjektgesellschaft, Konsolidierung, wirtschaftliche Zurechnung, Anhangsangaben, Off-Balance-Sheet, Stimmrechte, Unternehmensleitung, Rechnungslegung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den bilanziellen Anforderungen an die Konsolidierung von Zweckgesellschaften nach deutschem Handelsrecht (HGB).

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Konzepte der einheitlichen Leitung, das Control-Konzept, die wirtschaftliche Zurechnung von Chancen und Risiken sowie die Offenlegungspflichten im Anhang.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, unter welchen Bedingungen Zweckgesellschaften in einen Konzernabschluss nach HGB einbezogen werden müssen und welche Alternativen sich bei der Auslegung der Vorschriften ergeben.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und einer kritischen Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung in der betriebswirtschaftlichen Fachliteratur sowie den gesetzlichen Bestimmungen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die drei Konsolidierungsansätze des § 290 HGB sowie die spezifische Problematik von Leasingkonstruktionen und deren Transparenz im Anhang.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Konzernrechnungslegung, Zweckgesellschaften, Konsolidierung und wirtschaftliche Betrachtungsweise geprägt.

Was unterscheidet das Control-Konzept von der einheitlichen Leitung?

Während die einheitliche Leitung eine faktische oder vertragliche Steuerung erfordert, basiert das Control-Konzept auf formalen Kriterien wie Stimmrechtsmehrheiten oder dem Recht zur Bestellung von Führungsorganen.

Welche Rolle spielt die Leasingobjektgesellschaft?

Sie dient als exemplarisches Fallbeispiel für die Diskussion, ob eine Zurechnung zum Leasingnehmer aufgrund wirtschaftlicher Risikotragung trotz Stimmrechtsmehrheit des Leasinggebers erfolgen sollte.

Warum sind Anhangsangaben für Zweckgesellschaften so wichtig?

Da viele Zweckgesellschaften aufgrund formaler Kriterien nicht konsolidiert werden, sind Anhangsangaben notwendig, um Investoren über die damit verbundenen Risiken und Chancen zu informieren.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Bilanzierung von Zweckgesellschaften nach HGB
Hochschule
Universität Lüneburg  (Wirtschaft)
Note
1,3
Autor
Ane Govers (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V292623
ISBN (eBook)
9783656897002
ISBN (Buch)
9783656905363
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bilanzierung zweckgesellschaften
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Ane Govers (Autor:in), 2007, Die Bilanzierung von Zweckgesellschaften nach HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/292623
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  23  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum