„Bonn ist nicht Weimar“ . Mit dieser in der Bundesrepublik Deutschland zum Sprichwort avancierten Formel hat der Schweizer Journalist Fritz René Allemann das Empfinden der Deutschen in Bezug zur eigenen Nachkriegsgeschichte auf den Punkt gebracht. Aus dem Scheitern der Weimarer Republik, so die gängige Annahme der bundesrepublikanischen Erfolgsgeschichte, habe man gelernt und vom Grundgesetz bis zur politischen Kultur die Konsequenzen gezogen.
Bereits der Herrenchiemseer Entwurf und später dann die Beratungen des Parlamentarischen Rates haben großen Wert darauf gelegt, die Schwächen der Weimarer Reichsverfassung, soweit es möglich war, auszumerzen, um die Bundesrepublik durch eine stabilere und krisenfestere Verfassung vor einer Wiederholung der Ereignisse von 1933, also vor der Zerschlagung der Demokratie durch ein totalitäres Unrechtsregime, zu schützen. Die Demokratie musste daher so diktaturfest wie möglich gemacht werden.
Obwohl in besonderem Maße das Zusammenspiel der einzelnen Verfassungsinstitutionen neu gestaltet und dabei insbesondere die Kompetenzen des Staatsoberhauptes beschnitten wurden, um in Krisenzeiten die Herrschaft des Präsidenten in quasi diktatorischen Präsidialkabinetten, wie sie gegen Ende der Weimarer Republik existierten, zu verhindern , steht das Grundgesetz der Weimarer Reichsverfassung erheblich näher als allen vorangegangenen deutschen Verfassungen, einschließlich der Bismarck-Verfassung und der Paulskirchen-Verfassung.
Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es in der Weimarer Reichsverfassung und im Grundgesetz gibt, welche Aufgaben die einzelnen Verfassungsinstitutionen im politischen System einnehmen und welche Bedeutung ihnen zukommt, was die Fehler der Weimarer Reichsverfassung waren und was das Grundgesetz aus diesen Fehlern gelernt hat, wird im Laufe dieser Arbeit erläutert. Dabei spielt nicht so sehr ein vollständiger Vergleich beider Verfassungen eine Rolle, sondern vielmehr der gezielte Vergleich der Regierungssysteme, also wesentlicher Verfassungsinstitutionen. So wird in den folgenden Kapiteln speziell auf die Unterschiede und Gemeinsamkeiten des Reichs- und Bundestages, des Reichs- und Bundespräsidenten, der Reichs- und Bundesregierung, des Reichs- und Bundesrates und des jeweiligen Verfassungsschutzes eingegangen. Da die gesamte Thematik sich allerdings sehr komplex darstellt, kann es lediglich Aufgabe dieser Arbeit sein, einen Überblick bzw. eine Einführung in das Thema zu geben [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Weimarer und Bonner Regierungssystem im Vergleich
2.1 Reichstag und Bundestag
2.2 Reichspräsident und Bundespräsident
2.3 Reichregierung und Bundesregierung
2.4 Reichsrat und Bundesrat
2.5 Verfassungsschutz
3. Aus den Fehlern gelernt…
4. …aber: Bonn ist nicht Weimar
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit untersucht vergleichend die Regierungssysteme der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland, um aufzuzeigen, inwieweit das Grundgesetz gezielte Lehren aus den strukturellen Schwächen der Weimarer Reichsverfassung gezogen hat. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die institutionellen Veränderungen, die zur Stabilisierung der Demokratie beigetragen haben.
- Vergleich zentraler Verfassungsorgane (Parlament, Staatsoberhaupt, Regierung, Ländervertretung)
- Analyse der präsidentiellen Kompetenzen und deren Begrenzung im Grundgesetz
- Untersuchung des Verfassungsschutzes und der Wehrhaftigkeit der Demokratie
- Diskussion der sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen im historischen Kontext
Auszug aus dem Buch
2.1 Reichstag und Bundestag
Der Reichstag wurde genauso wie der Bundestag vom Volk auf vier Jahre gewählt. Die Wahl erfolgte dabei nach dem Verhältniswahlrecht und war allgemein, gleich und geheim. Wahlberechtigt waren alle Deutschen, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Im Gegensatz zu früheren Wahlen, war es seit Gründung der Weimarer Republik zum ersten Mal in der deutschen Geschichte auch Frauen erlaubt zu wählen.
Für einen Platz im Parlament wurden insgesamt 60.000 Stimmen benötigt, was zur Folge hatte, dass der Reichstag, abhängig von der Wahlbeteiligung unterschiedlich groß war. Nach Artikel 68 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) oblag dem Reichstag die Funktion der Gesetzgebung. Er beschloss den Haushaltsplan (Art. 85 WRV) und hatte die Möglichkeit mit Zweidrittelmehrheit (Art. 76 WRV) die Verfassung zu ändern. Im Gegensatz zum Grundgesetz war hiervon kein einziger Artikel der WRV ausgenommen, wodurch eine legale Änderung der demokratischen Staatsform mit entsprechender Mehrheit jederzeit möglich war.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Fragestellung ein, ob das Grundgesetz tatsächlich aus den Fehlern der Weimarer Republik gelernt hat, und definiert den Fokus auf den Vergleich der Regierungssysteme.
2. Das Weimarer und Bonner Regierungssystem im Vergleich: Dieses Kapitel analysiert systematisch die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der wichtigsten Verfassungsinstitutionen wie Parlament, Staatsführung und Verfassungsgerichtsbarkeit.
3. Aus den Fehlern gelernt…: Hier wird resümiert, wie das Grundgesetz durch die bewusste Beschneidung destruktiver Kompetenzen und die Stärkung demokratischer Kontrollinstanzen eine krisenfestere Ordnung schuf.
4. …aber: Bonn ist nicht Weimar: Das abschließende Kapitel relativiert den rein institutionellen Vergleich durch eine Betrachtung der unterschiedlichen historischen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen der beiden Staatsformen.
Schlüsselwörter
Weimarer Republik, Bundesrepublik Deutschland, Grundgesetz, Reichsverfassung, Regierungssystem, Parlament, Reichspräsident, Bundespräsident, Gesetzgebung, Verfassungsschutz, Wehrhafte Demokratie, Strukturmängel, Stabilität, Gewaltenteilung, Misstrauensvotum
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit vergleicht die Verfassungssysteme der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland, um die Lehren zu identifizieren, die das Grundgesetz aus dem Scheitern der Weimarer Demokratie gezogen hat.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Machtbefugnisse von Parlament, Staatsoberhaupt und Regierung sowie die Ausgestaltung des Verfassungsschutzes in beiden Systemen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die strukturellen Ursachen für das Scheitern Weimars aufzuzeigen und zu erklären, wie die Väter des Grundgesetzes durch gezielte institutionelle Anpassungen eine diktaturfeste Demokratie etablieren wollten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Methode des systematischen institutionellen Vergleichs (Rechtsvergleich), ergänzt um eine Analyse historischer und politischer Kontextfaktoren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Gegenüberstellung von Reichstag/Bundestag, Reichspräsident/Bundespräsident, Regierungsstrukturen, Länderkammern und der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie "wehrhafte Demokratie", "destruktives Misstrauensvotum", "Präsidialsystem" und "Strukturmängel der WRV".
Wie unterscheidet sich die Rolle des Staatsoberhaupts zwischen Weimar und Bonn?
Während der Reichspräsident weitreichende Befugnisse besaß (Ersatzkaiser-Funktion), ist die Rolle des Bundespräsidenten im Grundgesetz primär auf repräsentative Aufgaben beschränkt, um eine Machtkonzentration zu verhindern.
Welche Bedeutung hat das konstruktive Misstrauensvotum für die Stabilität?
Es verhindert, dass eine Regierung lediglich gestürzt wird, ohne dass eine neue Mehrheit für einen Nachfolger existiert, was maßgeblich zur Vermeidung häufiger Regierungswechsel und zur Stabilisierung beigetragen hat.
- Arbeit zitieren
- M. A. Alexander Gajewski (Autor:in), 2012, Aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt? Die Regierungssysteme der Weimarer Republik und der Bundesrepublik im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/292939