Der Grundstein des Baseler Regelwerks wurde bereits im Jahr 1988 durch den ersten Baseler Akkord namens Basel I gelegt. Die damals noch sehr einfach strukturierten Vorgaben, die besagten, dass für jeden Kredit 4 Prozent Kernkapital und 8 Prozent Gesamtkapital vorgehalten werden muss, wurden im Jahr 1995/1996 mit ergänzenden Maßnahmen für das Handels- und Derivategeschäft erweitert. Im Jahr 2007 folgte die Einführung von Basel II. Der Fokus lag hierbei in einer stärkeren Differenzierung der Kapitalanforderungen im klassischen Kreditgeschäft, ergänzt um zusätzliche Kapitalanforderungen für operationelle Risiken. Dieses Rahmenwerk sah vor, dass 80 Prozent des Kapitals für Kreditrisiken, 10 Prozent für operationelle Risiken und nur 10 Prozent für Handelsrisiken hinterlegt werden müssen.
Das Basel-II-Regelwerk basiert auf drei sich gegenseitig begünstigenden Säulen, im Allgemeinen auch als Drei-Säulen-Modell bezeichnet. Säule eins enthält die Mindest¬kapitalanforderungen für Kredite an Unternehmen. Die Höhe der Eigenkapi-talhinterlegung erfolgt von nun an in Abhängigkeit von kreditnehmerspezifischen Bo-nitätskennziffern, sogenannter Ratings. Säule zwei regelt die aufsichtsrechtliche Prüfung der Kapitaladäquanz. Es handelt sich hierbei um den qualitativen Teil der Aufsicht. Banken müssen von nun an über geeignete Verfahren zur Messung und Steuerung der Eigenkapitalausstattung verfügen. Die Bankenaufsicht erhält umfas-sende Informations- und Eingriffsrechte. Sie hat zu überprüfen, ob die Banken ihre Ertrags- und Risikoprofile kennen und die Fähigkeit besitzen, ihre Risiken aktiv zu steuern. Zudem erhält die Bankenaufsicht die Fähigkeit, bei Verstößen präventive Eingriffe durchzuführen, die der Vermeidung eventueller Unterschreitungen des ge-forderten Eigenkapitals dienen. Säule drei enthält die Pflichten zur Offenlegung des Eigenkapitalniveaus, des Risikostatus und der Kapitaladäquanz. Marktteilnehmer sollen so in der Lage sein, sich ein umfassendes Bild über die Bank zu machen.
Inhaltsverzeichnis
- Entstehungsgeschichte von Basel III
- Änderungen bei der Abgrenzung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals
- Einführung
- Qualitative und quantitative Faktoren des Eigenkapitals
- Übergangsregelungen
- Abzugs- und Korrekturposten (prudential filters)
- Neuregelungen der Risikoabdeckung
- Handelsbuch
- Kontrahentenausfallrisiken
- Neukonzeption und Einführung einer Leverage Ratio
- Neue Regelungen zur Sicherstellung der Liquidität
- Einführung
- Liquidity Coverage Ratio (LCR)
- Net Stable Funding Ratio (NSFR)
- Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den neuen Rahmenvereinbarungen für Kreditinstitute, die im Rahmen von Basel III eingeführt wurden. Die Arbeit analysiert die Entstehung und Entwicklung des Baseler Regelwerks, insbesondere die Neuerungen von Basel III im Vergleich zu den Vorgängerversionen Basel I und Basel II. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der neuen Regelungen zur Eigenkapitaladäquanz, der Risikoabdeckung und der Liquiditätssicherung. Die Arbeit soll einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kreditinstitute geben.
- Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Baseler Regelwerks
- Änderungen bei der Abgrenzung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals
- Neuregelungen der Risikoabdeckung
- Neue Regelungen zur Sicherstellung der Liquidität
- Auswirkungen der Basel-III-Regelungen auf die Kreditinstitute
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Entstehungsgeschichte von Basel III und setzt die neuen Regelungen in den Kontext der vorherigen Basel-Akkorde. Es wird die Notwendigkeit der Reformen im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 erläutert und die Ziele von Basel III, wie die Stärkung der Regulierung auf Einzelbankebene und die Berücksichtigung makroprudenzieller Aspekte, vorgestellt. Das zweite Kapitel befasst sich mit den Änderungen bei der Abgrenzung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals. Es werden die neuen Anforderungen an die Qualität und Quantität des Eigenkapitals sowie die Übergangsregelungen zur schrittweisen Einführung der neuen Regelungen erläutert. Das dritte Kapitel analysiert die Neuregelungen der Risikoabdeckung, insbesondere im Bereich des Handelsbuchs und der Kontrahentenausfallrisiken. Es wird die Neukonzeption und Einführung einer Leverage Ratio vorgestellt, die eine zusätzliche Kapitalanforderung für die gesamte Bilanzsumme darstellt. Das vierte Kapitel behandelt die neuen Regelungen zur Sicherstellung der Liquidität. Es werden die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR) vorgestellt, die die Banken dazu verpflichten, ausreichend liquide Mittel vorzuhalten, um kurzfristigen und langfristigen Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Basel III, Eigenkapitaladäquanz, Risikoabdeckung, Liquiditätssicherung, Kreditinstitute, Finanzkrise, Leverage Ratio, Liquidity Coverage Ratio (LCR), Net Stable Funding Ratio (NSFR), Regulierung, Bankenaufsicht.
- Arbeit zitieren
- Jan Rolshoven (Autor:in), 2013, Die neuen Rahmenvereinbarungen für Kreditinstitute. Grundlagen der Regelungen von Basel III (Stand 2013), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293034