Der Schutz der Religionsausübung bzw. deren Privilegierung findet nicht nur auf materiellrechtlicher Ebene, sondern auch auf der Ebene des Prozessrechts seine Ausprägung. So sind gemäß § 53 I 1 Nr. 1 StPO Geistliche als spezifische Berufsträger zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurde. Dass der weltanschaulich neutrale Staat auch Geistlichen derartige Rechte gewährt, ist dabei alles andere als selbstverständlich.
Die Arbeit behandelt die Frage, welche Personen "Geistliche" i.S.d. § 53 I 1 Nr. 1 StPO sind, in welchen konkreten Fällen ein solches Auskunftsverweigerungsrecht besteht und wo dessen Grenzen sind.
Zudem wird das Verhältnis des Strafverfolgungsinteresses mit dem Schutz des Seelsorgegeheimnisses und damit der Religionsausübung abgewogen und letztlich eine Legitimation für diese Privilegierung in der heutigen Zeit gesucht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung und Problemstellung.
- B. Die Interdependenz zwischen Strafrecht und Religion am Beispiel des § 53 I 1 Nr. 1 StPO
- I. Dogmatische Einordnung und ratio legis des § 53 I 1 Nr. 1 StPO..
- 1. Verhältnis des § 53 I 1 Nr. 1 StPO zu anderen strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechten.
- 2. Sinn und Zweck des § 53 I 1 Nr. 1 StPO
- 3. Flankierende Vorschriften......
- II. Inhalt und Grenzen des § 53 I 1 Nr. 1 StPO
- 1. Begriffsbestimmung des Geistlichen in § 53 I 1 Nr. 1 StPO.
- a) Beschränkung auf Geistliche von Religionsgemeinschaften der Körperschaften des öffentlichen Rechts ........
- b) Personale Reichweite
- aa) Funktionale Begriffsbestimmung
- bb) Statusbezogene Begriffsbestimmung...
- 2. Eigenschaft als Seelsorger.
- 3. Anvertraute Tatsachen
- 4. Bekanntgewordene Tatsachen...
- 5. Kein Belehrungserfordernis.
- 6. Ausübung und prozessuale Konsequenzen.
- 7. Verzicht.....
- 8. Entbindung...
- 9. Zeitliche Dauer....
- 10. Revisibilität.
- 1. Begriffsbestimmung des Geistlichen in § 53 I 1 Nr. 1 StPO.
- III. Das Spannungsverhältnis zwischen Strafverfolgungsinteresse und Seelsorgegeheimnis...
- 1. Allgemeine Interdependenz zwischen Staat und Religion unter Einbeziehung historischer Entwicklungen...........
- 2. Konkrete Interdependenz zwischen Strafrecht und Religion bei § 53 I 1 Nr. 1 StPO......
- I. Dogmatische Einordnung und ratio legis des § 53 I 1 Nr. 1 StPO..
- C. Ergebnis...
- 2,Anwalt-Kommentar
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht von Geistlichen im Strafprozessrecht. Sie analysiert die Interdependenz zwischen Strafrecht und Religion am Beispiel des § 53 I 1 Nr. 1 StPO und untersucht die dogmatische Einordnung, den Sinn und Zweck sowie den Inhalt und die Grenzen dieses Rechts. Die Arbeit beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen Strafverfolgungsinteresse und Seelsorgegeheimnis und analysiert die historische Entwicklung der Interdependenz zwischen Staat und Religion in diesem Kontext.
- Dogmatische Einordnung und ratio legis des § 53 I 1 Nr. 1 StPO
- Inhalt und Grenzen des Zeugnisverweigerungsrechts von Geistlichen
- Spannungsverhältnis zwischen Strafverfolgungsinteresse und Seelsorgegeheimnis
- Historische Entwicklung der Interdependenz zwischen Staat und Religion
- Aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum Thema
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Problemstellung und erläutert die Relevanz des Themas im Kontext des Strafprozessrechts. Anschließend wird die Interdependenz zwischen Strafrecht und Religion am Beispiel des § 53 I 1 Nr. 1 StPO näher beleuchtet. Hierbei werden die dogmatische Einordnung und die ratio legis des § 53 I 1 Nr. 1 StPO sowie das Verhältnis zu anderen strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechten analysiert. Der Sinn und Zweck des § 53 I 1 Nr. 1 StPO werden ebenfalls untersucht, wobei die flankierenden Vorschriften eine wichtige Rolle spielen.
Im zweiten Kapitel wird der Inhalt und die Grenzen des § 53 I 1 Nr. 1 StPO im Detail betrachtet. Hierbei werden die Begriffsbestimmung des Geistlichen, die Eigenschaft als Seelsorger, die anvertrauten und bekanntgewordenen Tatsachen sowie die prozessualen Konsequenzen des Zeugnisverweigerungsrechts analysiert.
Das dritte Kapitel widmet sich dem Spannungsverhältnis zwischen Strafverfolgungsinteresse und Seelsorgegeheimnis. Hierbei werden die allgemeine Interdependenz zwischen Staat und Religion unter Einbeziehung historischer Entwicklungen sowie die konkrete Interdependenz zwischen Strafrecht und Religion bei § 53 I 1 Nr. 1 StPO untersucht.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Zeugnisverweigerungsrecht von Geistlichen, das Strafprozessrecht, die Interdependenz zwischen Strafrecht und Religion, den § 53 I 1 Nr. 1 StPO, die dogmatische Einordnung, die ratio legis, den Inhalt und die Grenzen des Zeugnisverweigerungsrechts, das Spannungsverhältnis zwischen Strafverfolgungsinteresse und Seelsorgegeheimnis, die historische Entwicklung der Interdependenz zwischen Staat und Religion sowie die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
- Arbeit zitieren
- Sven Seeger (Autor:in), 2014, Das Zeugnisverweigerungsrecht von Geistlichen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293108