„In meiner Vision leben zwei freie Völker Seite an Seite. Jedes hat seine eigene Flagge und seine eigene Hymne.“ - Benjamin Netanjahu. In diesem Ausspruch des israelischen Ministerpräsidenten kommt zum Ausdruck, worüber schon seit Jahrzenten debattiert wird - die Schaffung eines souveränen Staates Palästina im Gebiet der südlichen Levante. Diese Zwei-Staaten-Lösung gilt weithin als einziges Mittel zur Beilegung des Nahostkonflikts, weshalb sich sowohl Israel als auch die Palästinenser um dieses Ziel bemühen. Jedoch stehen diesem Bestreben nicht nur strategische sondern auch religiös-historische Interessen auf beiden Seiten im Weg, für die bisher noch keine Lösung gefunden werden konnte. Hierfür seien die Verteilung der knappen Wasserressourcen und die Zukunft der ‘Heiligen Stadt’ Jerusalem nur als zwei Beispiele genannt.
Beschäftigt man sich mit dem Prozess der Eigenstaatlichkeit der Palästinenser, so drängt sich die Frage auf, ab wann überhaupt von einem souveränen Staat Palästina gesprochen werden kann. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und sind diese eventuell schon de facto gegeben, allerdings noch nicht von der gesamten Weltgemeinschaft anerkannt?
Diese Erwägungen führen zur eigentlichen Frage dieser Arbeit hin: Gibt es einen Palästinenserstaat? Zur Beantwortung dieser Themenstellung werden im ersten Kapitel zunächst die allgemeinen Kriterien für einen Staat erörtert und diese dann auf das ‘Gebilde Palästina’ angewendet, um zu prüfen, inwieweit Palästina die Voraussetzungen für einen Staat erfüllt und welche Probleme gegebenenfalls bestehen. „Vorrangiges Ziel eines jeden neuen Staats ist die Mitgliedschaft in den vereinten Nationen. Sie wird als ‘Ritterschlag der Eigenstaatlichkeit‘ angesehen [...].“ Aufgrund dieser enormen Bedeutung der Aufnahme in die Vereinten Nationen sollen in der zweiten Hälfte des Hauptteils die Bedingungen dafür erläutert werden. Da Palästina seit dem 29.11.2012 bereits Beobachterstaat ohne Mitgliedschaft in den UN ist, 4 werden anschließend seine Chancen auf eine Vollmitgliedschaft geklärt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Erfüllt Palästina die völkerrechtlichen Voraussetzungen eines Staates?
I. Merkmale eines Staates
1. Staatsvolk
2. Staatsgebiet
3. Staatsgewalt
4. Mögliche Streitpunkte
II. Anwendung auf Palästina und auftretende Probleme
1. Staatsvolk
2. Staatsgebiet
3. Staatsgewalt
4. Zwischenfazit
C. Ist eine Vollmitgliedschaft Palästinas bei den Vereinten Nationen möglich?
I. Voraussetzungen für einen Beitritt Palästinas zu den Vereinten Nationen
1. Staatseigenschaft
2. Friedensliebe
3. Akzeptanz der Verpflichtungen der UN-Charta
4. Beurteilung der Akzeptanz der Verpflichtung der UN-Charta durch die UN
5. Der Verlauf des Aufnahmeprozesses
6. Kritikpunkte des Aufnahmeverfahrens
III. Chancen einer Vollmitgliedschaft
1. Der Beobachterstatus als Ausgangspunkt
2. Der Verlauf der Aufnahmebemühungen
3. Zwischenfazit
D. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht auf Basis der völkerrechtlichen "Drei-Elemente-Lehre" den aktuellen Status Palästinas hinsichtlich seiner Eigenstaatlichkeit und analysiert die Möglichkeiten sowie Hindernisse für eine Vollmitgliedschaft bei den Vereinten Nationen.
- Analyse der völkerrechtlichen Kriterien für die Staatlichkeit (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt)
- Anwendung der Staatlichkeitsmerkmale auf das politische Gebilde Palästina
- Untersuchung der Beitrittsvoraussetzungen gemäß der UN-Charta
- Bewertung der politischen Chancen und Hürden für eine UN-Vollmitgliedschaft
- Diskussion alternativer Wege zur Manifestierung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit
Auszug aus dem Buch
3. Staatsgewalt
Die Staatsgewalt kann im Gegensatz zu den ‘natürlichen’ Elementen eines Staates (Staatsvolk, Staatsgebiet) als organisatorisches Element bezeichnet werden, welches die beiden letztgenannten zusammenfasst und daraus einen funktionierenden Staat schafft. Mit Staatsgewalt ist jedoch nicht unbedingt die Gewaltenteilung in Judikative, Legislative und Exekutive gemeint; diese Dreiteilung kann nicht als Maßstab dienen, da die Ausprägung in den verschiedenen Staaten differiert. Schweisfurth stellt deshalb im Einklang mit dem Völkerrecht die Definition auf, „Staatsgewalt [sei] Personalhoheit und Gebietshoheit.“
Die Herrschaft über einen Staat verlangt einen gewissen ‘Staatsaufbau’, welcher die Macht im Staat ordnet. Vollzogen wird dieser durch die Verfassung, welche zwar nicht in schriftlicher Form vorzuliegen hat, jedoch muss die Machtorganisation deutlich werden. So werden verschiedene Institutionen wie eine Regierung (oder regierungsähnliche Behörden) und weitere Einrichtungen gefordert, die Aufgaben und Kompetenzen des Regierens übernehmen. Diese Organe dürfen allerdings nicht nur pro forma eingesetzt sein (Schweisfurth bezeichnet das als „virtuellen Staat“), sondern müssen in der Lage sein, ihre Herrschaft effektiv auszuüben. Des Weiteren wird eine „Aussicht auf Dauerhaftigkeit“ gefordert, ohne die ein Staat nicht permanent bestehen kann. Dies trägt der spontanen Entstehung neuer Staaten Rechnung, die beispielsweise durch Revolution oder Putsch entstehen. Sie werden vom Völkerrecht nicht sofort als Staaten betrachtet, da nicht feststeht, ob ihre Existenz in dieser Form gewahrt bleibt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Zwei-Staaten-Lösung ein und definiert die zentrale Forschungsfrage: Ob das Gebilde Palästina bereits als souveräner Staat im Sinne des Völkerrechts eingestuft werden kann.
B. Erfüllt Palästina die völkerrechtlichen Voraussetzungen eines Staates?: Dieses Kapitel erläutert die "Drei-Elemente-Lehre" nach Jellinek und wendet diese Kriterien auf Palästina an, wobei insbesondere die Defizite bei Staatsgebiet und Staatsgewalt identifiziert werden.
C. Ist eine Vollmitgliedschaft Palästinas bei den Vereinten Nationen möglich?: Hier werden die juristischen Anforderungen der UN-Charta für eine Vollmitgliedschaft dargelegt und die politischen Erfolgsaussichten sowie der Einfluss internationaler Machtstrukturen auf den Aufnahmeprozess analysiert.
D. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit stellt fest, dass Palästina die Kriterien für volle Staatlichkeit noch nicht erfüllt, skizziert jedoch alternative Strategien zur Stärkung der Eigenstaatlichkeit durch den Beitritt zu internationalen Verträgen und Organisationen.
Schlüsselwörter
Palästina, Völkerrecht, Drei-Elemente-Lehre, Vereinte Nationen, UN-Charta, Eigenstaatlichkeit, Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt, Vollmitgliedschaft, Beobachterstatus, Nahostkonflikt, Souveränität, Anerkennung, Autonomiebehörde
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit befasst sich mit der völkerrechtlichen Bewertung der Staatlichkeit Palästinas und untersucht, ob das aktuelle Gebilde die notwendigen Kriterien für eine Vollmitgliedschaft bei den Vereinten Nationen erfüllt.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die völkerrechtliche Definition eines Staates, der Status der palästinensischen Gebiete sowie die rechtlichen und politischen Bedingungen für eine Aufnahme in die Vereinten Nationen.
Was ist die Forschungsfrage der Untersuchung?
Die zentrale Forschungsfrage lautet: „Gibt es einen Palästinenserstaat?“ und soll klären, inwieweit Palästina die drei klassischen Staatselemente (Volk, Gebiet, Gewalt) erfüllt.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Autorin verwendet die klassische „Drei-Elemente-Lehre“ nach Georg Jellinek als normativen Maßstab, um den Status Palästinas zu prüfen und in den Kontext des geltenden Völkerrechts zu setzen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die rechtlichen Kriterien für einen Staat definiert und auf Palästina angewandt, gefolgt von einer detaillierten Analyse der Aufnahmevoraussetzungen für die UN und der politischen Hürden, wie etwa dem US-Veto.
Welche Begriffe charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Souveränität, effektive Staatsgewalt, territoriale Integrität, Beobachterstatus und völkerrechtliche Anerkennung.
Warum ist der Beobachterstatus für Palästina von Bedeutung?
Der Beobachterstatus ermöglicht Palästina ein Rederecht in wichtigen UN-Gremien sowie den Beitritt zu internationalen Verträgen, was als Zwischenschritt zur Anerkennung der Eigenstaatlichkeit dient.
Welche Rolle spielt die „Drei-Elemente-Lehre“ bei der Beurteilung Palästinas?
Die Lehre dient als analytisches Werkzeug, um objektive Defizite – insbesondere bei der effektiven Staatsgewalt und dem unbestrittenen Staatsgebiet – aufzuzeigen und so die noch fehlende volle Staatlichkeit zu begründen.
- Arbeit zitieren
- Simon Pájaro (Autor:in), 2014, Kann es einen Palästinenserstaat neben Israel geben?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293433