Die Schaffung der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft steht im Einklang mit den Zielen des EG-Vertrages. Ziel dieses Vertrages ist die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes. Dies geht unmittelbar aus dem Wortlaut der Verordnung (EG) 2157/2001 vom 08. Oktober 2001 hervor.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Grundzügen der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) und geht hierfür zunächst allgemein auf die Rechtsquellen und Vorschriften ein. Im zweiten Kapitel werden die Grundlagen zur Gründung einer SE beschrieben sowie anschließend der Aufbau einer SE. Dabei wird zwischen Dualistischem und Monistischem System unterschieden. Abschließend wird auch noch auf die Auflösung einer SE eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
1.1. Einführung
1.2. Rechtsquellen
1.3. Allgemeine Vorschriften
2. Gründung einer SE
2.1. Gründung durch Verschmelzung
2.2. Gründung einer Holding-SE
2.3. Gründung einer Tochter-SE
2.4. Gründung durch Umwandlung
3. Aufbau einer SE
3.1. Dualistisches System
3.1.1. Das Leitungsorgan
3.1.2. Das Aufsichtsorgan
3.2. Monistisches System
3.2.1. Das Verwaltungsorgan
3.2.2. Die geschäftsführenden Direktoren
3.3. Gemeinsame Vorschriften für das monistische und dualistische System
3.4. Hauptversammlung
4. Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss
5. Auflösung der SE
6. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die grundlegenden rechtlichen Strukturen und Rahmenbedingungen der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) darzulegen und deren Funktionsweise im europäischen Wirtschaftsraum zu analysieren.
- Rechtliche Grundlagen und Entstehungshintergrund der SE-Verordnung.
- Die vier gesetzlich zulässigen Varianten der Gründung einer SE.
- Strukturelle Gegenüberstellung des dualistischen und monistischen Systems.
- Kompetenzen und Aufgaben der Hauptversammlung sowie der Leitungsorgane.
- Verfahrensweisen bei Jahresabschluss und möglicher Auflösung der Gesellschaft.
Auszug aus dem Buch
1.2. Rechtsquellen
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen der Europäischen Aktiengesellschaft stellen die Normen der SE-VO, sowie deren Richtlinien dar. Desweiteren sind die Satzungsbestimmungen der jeweiligen SE einschlägig. (Art. 9 Abs. 1b SE-VO). Dem Europäischen Recht nachrangig sind die Bestimmungen der nationalen Regelungen.
In Deutschland wurde die Richtlinie Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 mit dem SE-Ausführungsgesetz (SEAG) in nationales Recht transformiert. Die von den Mitgliedstaaten erlassenen Gesetze müssen im Einklag mit dieser Richtlinie stehen. Desweiteren finden die Vorschriften des Aktiengesetzes Anwendung, dies geht aus Art. 9 Abs. 1c SE-VO hervor. Darüber hinaus hat die Europäische Union noch eine Richtlinie hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (SE-ErgRiL) erlassen. Auf diese Richtlinie soll in der vorliegenden Arbeit jedoch nicht näher eingegangen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Allgemeines: Einführung in die Rechtsform der SE und ihre Einbettung in europäische Ziele sowie die maßgeblichen Rechtsquellen.
2. Gründung einer SE: Detaillierte Erläuterung der vier rechtlich zulässigen Gründungsvarianten (Verschmelzung, Holding-SE, Tochter-SE, Umwandlung).
3. Aufbau einer SE: Analyse der Organisationsstrukturen, unterteilt in das dualistische Trennungsmodell und das monistische Vereinigungsmodell.
4. Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss: Überblick über die anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften für SEs.
5. Auflösung der SE: Erörterung der verschiedenen Szenarien und Rechtsvorschriften, die bei einer Auflösung oder Liquidation einer SE greifen.
6. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Einschätzung der Attraktivität und zukünftigen Bedeutung der Rechtsform SE.
Schlüsselwörter
Europäische Aktiengesellschaft, SE, SE-Verordnung, SE-Ausführungsgesetz, Dualistisches System, Monistisches System, Hauptversammlung, Gründungsvarianten, Rechtsform, Rechtspersönlichkeit, Aufsichtsorgan, Leitungsorgan, Sitzverlegung, Mitbestimmung, Unternehmensrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit primär?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundzüge und die Ausgestaltung der europäischen Rechtsform der Societas Europaea (SE).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den Gründungsarten, der internen Organisationsstruktur (Dualismus vs. Monismus) und den wesentlichen Verwaltungsvorschriften der SE.
Was ist das Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, einen strukturierten Überblick über die komplexen Vorgaben der SE-Verordnung und deren Umsetzung im nationalen Recht zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der SE-Verordnung, des SE-Ausführungsgesetzes sowie einschlägiger Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in Gründungsprozesse, die Aufbauorganisation der Organe und die laufende Verwaltung sowie Jahresabschluss- und Auflösungsmodalitäten.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe umfassen Europäische Aktiengesellschaft, SE-VO, Organe der SE, dualistisches/monistisches System und gesellschaftsrechtliche Transformation.
Wie unterscheidet sich die Leitung einer SE im dualistischen System?
Im dualistischen System gibt es eine strikte Trennung zwischen einem Leitungsorgan (Geschäftsführung) und einem Aufsichtsorgan (Kontrolle), ähnlich der deutschen AG.
Was ist das wesentliche Merkmal des monistischen Systems?
Beim monistischen System werden Geschäftsführung und Kontrolle in einem einzigen Organ, dem Verwaltungsorgan, zusammengeführt.
Welche Rolle spielt die Hauptversammlung bei einer SE?
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ, welches zentrale Kompetenzen wie die Gewinnverwendung, die Entlastung der Organe und die Bestellung von Prüfern wahrnimmt.
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- Mark Groh (Author), 2011, Die Grundzüge der Europäischen Aktiengesellschaft (SE), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293521