A, B und C, die sich schon seit geraumer Zeit privat aus dem Bereich des Motorsports kennen, haben die Idee, sich gleichzeitig berechtigt „selbstständig zu machen“. Sie sind der Meinung, im Bereich des Fahrzeug- und Karosseriebaus, insbesondere des Sonderkarosseriebaus, und der Fahrzeugtechnik erfolgreich Geschäfte tätigen zu können. Mittel- und langfristig gesehen soll der Schwerpunkt im Bereich des professionellen Fahrzeugtunings liegen, bis hin zur eigenen Entwicklung von Tuningserien und Tuning-teilen für Privatleute, aber auch für den professionellen Renneinsatz in verschiedenen Motorsportserien. Den Beteiligten ist klar, dass sie, um erstmal „ins Geschäft zu kom-men“, „klein anfangen“ müssen. Deshalb soll der Schwerpunkt zunächst in der Repara-tur von Unfallfahrzeugen liegen, so dass das „Tuninggeschäft“ hierneben aufgebaut werden kann. Unter der Prämisse, dass ein Großteil der benötigten Maschinen und Werkzeuge geleast werden kann, gehen die Beteiligten davon aus, dass ein Startkapital von rund 100.000 Euro benötigt wird.
Um herauszufinden, welche Gesellschaftsform für ihr beabsichtigtes Unternehmen die empfehlenswerteste ist, wird mit den Beteiligten A, B und C ein Beratungsgespräch durchgeführt. Bei dem Gespräch ist es den Beteiligten zunächst wichtig zu wissen, welche Gesellschaftsformen für ihre Unternehmensgründung generell in Betracht kommen. Bevor eine Empfehlung der geeigneten Unternehmensform erfolgt, sollen den Beteiligten die Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmensformen aufgezeigt werden.
Ferner soll ein auf die Situation der Beteiligten zugeschnittener Gesellschaftsvertrag entworfen werden.
Die Inhalte und Ergebnisse des Beratungsgespräches werden in dieser Studienarbeit wiedergegeben.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise
2 In Betracht kommende Gesellschaftsformen für die Unternehmensgründung von A, B und C
2.1 Personengesellschaften
2.1.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
2.1.2 Offene Handelsgesellschaft (oHG)
2.1.3 Kommanditgesellschaft (KG)
2.2 Kapitalgesellschaften
2.2.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
2.2.2 Aktiengesellschaft (AG)
2.3 Mischformen von Kapital- und Personengesellschaften
3 Wahl der geeigneten Gesellschaftsform für die Unternehmensgründung von A, B und C
3.1 Lebenssituationen der Beteiligten A, B und C
3.2 Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Gesellschaftsformen
3.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
3.2.2 Offene Handelsgesellschaft (oHG)
3.2.3 Kommanditgesellschaft (KG)
3.2.4 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
3.2.5 Aktiengesellschaft (AG)
3.3 Empfehlung der geeigneten Gesellschaftsform
3.4 Festlegung von Randbedingungen für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags zwischen A, B und C
3.5 Entwurf des Gesellschaftsvertrags zwischen A, B und C
4 Schlussbetrachtung
4.1 Ergebnis
4.2 Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Ermittlung der optimalen Gesellschaftsform für das geplante Gründungsunternehmen von A, B und C unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebenssituationen und finanziellen Voraussetzungen. Zudem soll auf Basis der Analyse ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag entworfen werden.
- Analyse der in Betracht kommenden Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
- Untersuchung der relevanten Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- Evaluierung der gesellschaftsrechtlichen Vor- und Nachteile basierend auf den Akteuren
- Festlegung von Rahmenbedingungen und Erstellung eines konkreten GmbH-Vertragsentwurfs
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „BGB-Gesellschaft“ ist ein vertraglicher Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen (Gesellschafter), die sich verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern und die vereinbarten Beiträge zu leisten. Es entsteht keine Handelsgesellschaft. Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Um eine GbR handelt es sich, wenn mehrere Personen einen Gewerbebetrieb führen, der keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und auch nicht freiwillig in das Handelsregister eingetragen ist.
Zur Gründung der Gesellschaft wird ein Vertrag geschlossen, der an keine Form gebunden ist (Ausnahme: Einbringung von Grundstücken gem. §311b, Abs.1 BGB). Es entsteht keine Kaufmannseigenschaft gem. §1 HGB, weswegen eine Firma (§§17 ff. HGB) nicht genutzt werden kann. Nach außen entsteht die Gesellschaft mit Aufnahme der Tätigkeiten.
Die Einlagen der Gesellschafter werden gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter (Gesamthandvermögen). Die einzelnen Gesellschafter haben keinen Verfügungsanspruch auf einen Anteil an diesem Vermögen. Die Geschäftsführung betrifft das Verhältnis der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis), also die Frage, wer ein Geschäft für die Gesellschaft abschließen darf. Nach der gesetzlichen Regelung werden die Geschäfte von allen Gesellschaftern gemeinsam abgeschlossen. Für jedes Geschäft ist demnach die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Widerspricht ein Gesellschafter einem Geschäft, muss es unterbleiben. Im Gesellschaftsvertrag kann eine andere Vereinbarung getroffen werden, da die gesetzliche Regelung oft sehr umständlich zu erfüllen ist. So können einzelne Gesellschafter mit der Geschäftsführung beauftragt werden, wobei die ausgeschlossenen Gesellschafter dann ein umfangreiches Kontroll- und Widerspruchsrecht haben. Es kann auch vereinbart werden, dass die Stimmenmehrheit der Gesellschafter darüber entscheidet, ob ein Geschäft getätigt wird oder nicht. Dabei hat im Zweifel jeder Gesellschafter eine Stimme.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Ausgangssituation der Gründer A, B und C wird geschildert und das Ziel der Arbeit, eine geeignete Gesellschaftsform zu finden, definiert.
2 In Betracht kommende Gesellschaftsformen für die Unternehmensgründung von A, B und C: Es erfolgt eine theoretische Erläuterung der verschiedenen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Mischformen.
3 Wahl der geeigneten Gesellschaftsform für die Unternehmensgründung von A, B und C: Anhand der persönlichen Situationen der Beteiligten werden Vor- und Nachteile abgewogen, eine Empfehlung ausgesprochen und ein konkreter Gesellschaftsvertrag entworfen.
4 Schlussbetrachtung: Die Arbeit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Unternehmensstrukturen wie die GmbH & Co. KG.
Schlüsselwörter
Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung, GmbH, oHG, KG, GbR, Haftung, Gesellschaftsvertrag, Stammkapital, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Rechtsformwahl, Geschäftsführung, Vertretungsmacht, Handelsregister
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse und der Auswahl einer geeigneten Gesellschaftsform für eine Unternehmensneugründung durch drei spezifische Gründer.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, deren Haftungssituationen, steuerliche Aspekte sowie die praktische Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrages.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, für die Gründer A, B und C die gesellschaftsrechtlich vorteilhafteste Form zu bestimmen, die sowohl ihre Haftungsrisiken minimiert als auch ihre betrieblichen Vorhaben realisierbar macht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsvergleichende Analyse der gängigen deutschen Unternehmensformen unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände der Gründer angewandt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Gesellschaftsformen, deren detaillierte Analyse im Kontext der Gründer, eine begründete Empfehlung für die GmbH und die Ausarbeitung des dazugehörigen Gesellschaftsvertrages.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung, Haftung, GmbH und Gesellschaftsvertrag definieren.
Warum wurde Gesellschafter B trotz seiner Vorstrafe als Geschäftsführer zugelassen?
Da die Verurteilung von B länger als fünf Jahre zurückliegt, greift das Beschäftigungsverbot als Geschäftsführer für ihn gemäß den Bestimmungen des GmbHG nicht.
Welche Rolle spielt die GmbH & Co. KG für die Zukunft des Unternehmens?
Sie dient laut Ausblick als mögliche zukünftige Unternehmensmischform, um bei Expansionen die unbeschränkte Haftung der Personengesellschaft zu umgehen und gleichzeitig Flexibilität zu wahren.
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- Anonym (Author), 2014, Wahl der geeigneten Gesellschaftsform bei der Unternehmensgründung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293700