In der vorliegenden Diplomarbeit werden die Regierungsentwürfe zum Bilanzrechtsreformgesetz und zum Bilanzkontrollgesetz dargestellt. Ziel der Arbeit ist es, die durch die Regierungsentwürfe bedingten Änderungen und Neuerungen im Handelsbilanzrecht unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Union und des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung vom 25. Februar 2003 aufzuzeigen. Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz wird der internationale Rechnungslegungsstandard IFRS für bestimmte Konzerne zwingend eingeführt. Darüber hinaus wird die Qualität der Abschlussprüfung durch Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gesichert. Mit der Einführung des Enforcements in das deutsche Bilanzrecht durch das Bilanzkontrollgesetz wird eine dritte Säule der Unternehmensprüfung geschaffen, die befugt ist, die Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen zu prüfen. The submitted thesis expounds the exposured governmental drafts regarding the “Bilanzrechtsreformgesetz” and the “Bilanzkontrollgesetz”. The thesis aims to describe the amendments and reforms of the balance sheet law which the realization of the exposured governmental drafts will cause, taking into consideration the guidelines of the European Union and the “10-Punkte-Programm” of the Federal Government from 25th February 2003. The “Bilanzrechtsreformgesetz” will introduce the international reporting standards IFRS on a compulsory basis for certain trusts. Furthermore, the quality of the annual audit will be guaranteed by strengthening the independence of the accountant. By introducing an enforcment system into the German balance sheet law with the “Bilanzkontrollgesetz”, a third column which is authorized to audit the annual reports of companies listed on the stock exchange will be created.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Ausarbeitung
2 Einwirkende Vorschriften auf das deutsche Handelsbilanzrecht
2.1 Definition Handelsbilanzrecht
2.2 Einwirkungen der Europäischen Union auf das deutsche Handelsbilanzrecht
2.2.1 IAS-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002
2.2.2 Fair-Value-Richtlinie 2001/65/EG vom 27. September 2001
2.2.3 Schwellenwertrichtlinie 2003/38/EG vom 13. Mai 2003
2.2.4 Modernisierungsrichtlinie 2003/51/EG vom 18. Juni 2003
2.3 10-Punkte-Programm der Bundesregierung
3 Das Bilanzrechtsreformgesetz
3.1 Zielsetzung des Bilanzrechtsreformgesetzes
3.2 Inhalt des Bilanzrechtsreformgesetzes
3.2.1 Umsetzung der IAS-Verordnung
3.2.1.1 IFRS-Pflicht für börsennotierte Konzerne
3.2.1.2 IFRS-Wahlrecht für nicht börsennotierte Gesellschaften
3.2.1.3 IFRS-Wahlrecht für Einzelgesellschaften zu Informationszwecken
3.2.2 Umsetzung des obligatorischen Teils der Fair-Value-Richtlinie
3.2.2.1 Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten zu Marktpreisen
3.2.2.2 Anhang
3.2.2.3 Lagebericht
3.2.3 Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie
3.2.4 Umsetzung des obligatorischen Teils der Modernisierungsrichtlinie
3.2.4.1 Auswirkungen auf Einzel- und Konzernlagebericht
3.2.4.1.1 Erweiterung der Berichtspflicht im Lagebericht
3.2.4.1.2 Erweiterung des Lageberichts für Konzerne und Gesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB
3.2.4.2 Anpassung des Bestätigungsvermerks
3.2.4.3 Aufhebung des Konsolidierungsverbots
3.2.5 Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gemäß dem 10-Punkte-Programm der Bundesregierung vom 25. Februar 2003
3.2.5.1 Gründe und Einflussgrößen auf die Einführung der §§ 319 und 319a HGB-E
3.2.5.2 Die neuen allgemeinen Regelungen der Prüferunabhängigkeit nach § 319 HGB-E
3.2.5.3 Sonderegelungen für Unternehmen des öffentlichen Interesses
3.2.5.3.1 Anwendungskreis des § 319a HGB
3.2.5.3.2 Regelung der Prüferunabhängigkeit nach § 319a HGB-E
3.2.5.4 Weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Stärkung der Prüferunabhängigkeit
3.2.5.4.1 Neuregelung des § 318 Abs. 3 HGB-E
3.2.5.4.2 Honorarangaben im Anhang
3.3 Zusammenfassende Würdigung des Regierungsentwurfs des Bilanzrechtsreformgesetzes
3.3.1 Würdigung der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Union
3.3.1.1 Würdigung der Umsetzung der IAS-Verordnung
3.3.1.2 Würdigung der Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie
3.3.1.3 Würdigung der Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie
3.3.1.4 Würdigung der Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie
3.3.2 Würdigung der Umsetzung „Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers“
4 Das Bilanzkontrollgesetz
4.1 Zielsetzung des Bilanzkontrollgesetzes
4.2 Inhalt des Bilanzkontrollgesetzes
4.2.1 Regelungen für die privatrechtliche Prüfstelle
4.2.1.1 Voraussetzungen an die Prüfstelle
4.2.1.2 Prüfungsgegenstand, -kreis und -kriterien der Prüfstelle
4.2.1.3 Ausschlussgründe für die Durchführung einer Prüfung
4.2.1.4 Mitwirkungswahlrecht für die gesetzlichen Vertreter des zu prüfenden Unternehmens
4.2.1.5 Mitteilung des Prüfungsergebnisses an das Unternehmen
4.2.1.6 Mitteilungen der Prüfstelle an die BaFin
4.2.1.7 Anforderung an die Mitarbeiter der Prüfstelle
4.2.1.8 Weiterleitung der Daten an Organe der Strafverfolgung
4.2.2 Ergänzende Vorschriften für die Prüfstelle für Rechnungslegung
4.2.2.1 Verschwiegenheitspflicht
4.2.2.2 Finanzierung der Prüfstelle
4.2.2.3 Bußgeldvorschriften
4.3 Exkurs: Auswirkungen des Bilanzkontrollgesetzes auf die BaFin
4.4 Zusammenfassende Würdigung des Regierungsentwurfs des Bilanzkontrollgesetzes
5 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Ziel der Arbeit ist es, die durch die Regierungsentwürfe bedingten Änderungen und Neuerungen im deutschen Handelsbilanzrecht darzustellen und kritisch zu würdigen. Dabei werden insbesondere die Vorgaben der Europäischen Union sowie das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung analysiert.
- Umsetzung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS) im Konzernabschluss.
- Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch neue gesetzliche Regelungen.
- Einführung eines zweistufigen Enforcement-Systems durch das Bilanzkontrollgesetz.
- Anpassung von Lageberichterstattung und Schwellenwerten an EU-Vorgaben.
Auszug aus dem Buch
Die neuen allgemeinen Regelungen der Prüferunabhängigkeit nach § 319 HGB-E
Im § 319 Abs. 1 HGB-E wird nach wie vor der Personenkreis bestimmt, der Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen darf. Darüber hinaus wurde die im § 319 Abs. 2 Nr. 2 HGB geforderte Teilnahme an einer Qualitätskontrolle nach § 57a WPO in den § 319 Abs. 1 HGB-E eingegliedert. Die Verankerung der Qualitätskontrolle im ersten Absatz kann als Aufwertung erachtet werden.
Nach dem Regierungsentwurf des BilReG stellt zukünftig der § 319 Abs. 2 HGB-E die Generalnorm für den Ausschluss eines Abschlussprüfers von der Abschlussprüfung dar, sofern eine geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehung vorliegt, die „die Besorgnis der Befangenheit“ begründet.
Mit dieser Neuregelung soll eine bestehende Rechtsunsicherheit zwischen dem § 319 HGB und dem § 318 Abs. 3 HGB beseitigt werden. Bisher führten nach § 319 HGB nur Tatbestände zum Prüfungsausschluss, die die Befangenheit unwiderlegbar begründeten (absolute Ausschlussgründe). Gemäß § 318 Abs. 3 HGB, der im Gegensatz zum § 319 HGB stand, genügte es, dass „Besorgnis der Befangenheit“ bestand (relative Ausschlussgründe). Der Anschein mangelnder Unabhängigkeit reichte aus, um einen Abschlussprüfer von der Abschlussprüfung auszuschließen, selbst wenn keine absoluten Ausschlussgründe vorlagen. Mit der Neuregelung des § 319 HGB-E werden die Tatbestände, die zum Prüfungsausschluss führen, erweitert, da neben den absoluten Ausschlussgründen sonstige Gründe, die Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, anerkannt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Darstellung der Problemstellung durch Globalisierung und Bilanzskandale sowie Definition des Ziels der Ausarbeitung.
2 Einwirkende Vorschriften auf das deutsche Handelsbilanzrecht: Erläuterung der EU-Richtlinien und des 10-Punkte-Programms als Treiber für die Reformen.
3 Das Bilanzrechtsreformgesetz: Detaillierte Analyse der Umsetzung der IAS-Verordnung, der Fair-Value-Richtlinie, der Schwellenwerte und der Prüferunabhängigkeit.
4 Das Bilanzkontrollgesetz: Erklärung des Enforcement-Gedankens und der Struktur der zweistufigen Unternehmensüberprüfung durch Prüfstelle und BaFin.
5 Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Würdigung des Anpassungsprozesses an internationale Standards und Ausblick auf künftige Entwicklungen.
Schlüsselwörter
Bilanzrechtsreformgesetz, Bilanzkontrollgesetz, IFRS, Enforcement, Unabhängigkeit, Abschlussprüfer, Handelsbilanzrecht, EU-Richtlinien, Konzernabschluss, Lagebericht, Fair-Value, BaFin, Unternehmensintegrität, Rechnungslegung, Prüfungsausschluss.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit analysiert die Regierungsentwürfe zum Bilanzrechtsreformgesetz und zum Bilanzkontrollgesetz und deren Auswirkungen auf das deutsche Bilanzrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der verpflichtenden Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS), der Neuregelung der Prüferunabhängigkeit sowie der Schaffung eines Enforcement-Systems zur Überwachung von Unternehmensabschlüssen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die durch die Entwürfe bedingten Änderungen darzustellen und unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben kritisch zu würdigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven und analytischen Untersuchung der Gesetzestexte, Regierungsentwürfe und der begleitenden Fachliteratur sowie Stellungnahmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse des Bilanzrechtsreformgesetzes (Kapitel 3) und des Bilanzkontrollgesetzes (Kapitel 4), inklusive deren Auswirkungen auf das HGB und die BaFin.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind IFRS-Umsetzung, Abschlussprüferunabhängigkeit, Enforcement, Anlegerschutz und Unternehmensintegrität.
Was ist das "Zwei-Stufen-Enforcement"?
Ein Modell, bei dem eine privatrechtliche Prüfstelle die erste Instanz bildet und die BaFin als staatliche Instanz bei Verweigerung oder Zweifeln am Prüfergebnis eingreift.
Warum wird die Unabhängigkeit des Prüfers so stark betont?
Aufgrund spektakulärer Bilanzskandale wie Enron oder Parmalat hat die Öffentlichkeit das Vertrauen in die Abschlussprüfung verloren, was durch strengere Unabhängigkeitsregeln wiederhergestellt werden soll.
Welche Rolle spielt die BaFin im Bilanzkontrollgesetz?
Die BaFin fungiert als staatliche Aufsichtsbehörde, die die Prüfstelle anweist, Ergebnisse veröffentlicht und bei Konflikten oder Zweifeln selbst prüfend eingreift.
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- Christoph Becker (Author), 2004, Die Regierungsentwürfe des Bilanzrechtsreformgesetzes und des Bilanzkontrollgesetzes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29391