Am 1. August 2013 trat das Artikelgesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es die Kommunikation mit der Verwaltung über elektronische Dienste zu ermöglichen. Der Abbau bundesrechtlicher Hindernisse für die elektronische Kommunikation mit den Behörden hat zur Folge, dass einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste ermöglicht werden. Diese können auf einer einheitlichen Oberfläche, unabhängig von lokalen Behörden, allen Bürgerrinnen und Bürgern sowie Unternehmen angeboten werden.
Es entsteht ein mobiler Zugang zur Verwaltung, welcher von überall und zu jeder Zeit zur Verfügung steht und ermöglicht ebenso die mobile Erbringung von Verwaltungsdiensten.
Die elementare Voraussetzung für eine solche elektronische Verwaltung ist ein äquivalenter, elektronischer Ersatz der Schriftform. Mit in Kraft treten des Artikelgesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, ist das Ersetzen der Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) nun auch durch elektronische Formulare (i.V.m. elektronischer Identifizierung) sowie durch das Verfahren der De-Mail möglich.
Aufgrund der hohen vertraglichen Verbindlichkeit dieser Verfahren sind sehr hohe Sicherheitsansprüche an diese zu stellen, welche anhand der Charakteristika und Funktionen (sog. Funktionsäquivalenz) der händischen Unterschrift zu messen sind.
Inhaltsverzeichnis
- Formvorschriften für Anträge und Verwaltungsakte - Möglichkeiten zum Ersatz der Schriftform
- Bedeutung der elektronischen Verwaltung
- Funktionen der Schriftform im Verwaltungsrecht
- Qualifizierte elektronische Signatur
- De-Mail
- Elektronische Formulare
- Zusammenfassung
- Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der Frage, wie die Schriftform im Verwaltungsrecht durch elektronische Verfahren ersetzt werden kann. Sie analysiert die Bedeutung der elektronischen Verwaltung und die Funktionen der Schriftform im Verwaltungsrecht. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der qualifizierten elektronischen Signatur, der De-Mail und elektronischer Formulare als Ersatz der Schriftform untersucht.
- Bedeutung der elektronischen Verwaltung
- Funktionen der Schriftform im Verwaltungsrecht
- Ersatz der Schriftform durch elektronische Verfahren
- Qualifizierte elektronische Signatur, De-Mail und elektronische Formulare
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Bedeutung der elektronischen Verwaltung und die Herausforderungen, die sich aus der Schriftform im Verwaltungsrecht ergeben. Es wird die Entwicklung der elektronischen Verwaltung und die Bedeutung des Internets als Informationsmedium dargestellt. Zudem wird die Bedeutung der Schriftform im Verwaltungsrecht und die Einschränkungen, die sich aus der traditionellen Schriftform ergeben, erläutert.
Das zweite Kapitel befasst sich mit den Funktionen der Schriftform im Verwaltungsrecht. Es werden die sieben Funktionen der Schriftform, wie z.B. die Abschlussfunktion, die Perpetuierungsfunktion und die Identitätsfunktion, detailliert dargestellt.
- Arbeit zitieren
- Johannes Herzog (Autor:in), 2014, Möglichkeiten zum elektronischen Schriftformersatz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294284