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Möglichkeiten zum elektronischen Schriftformersatz

Formvorschriften für Anträge und Verwaltungsakte

Titre: Möglichkeiten zum elektronischen Schriftformersatz

Dossier / Travail de Séminaire , 2014 , 16 Pages , Note: 1.7

Autor:in: Johannes Herzog (Auteur)

Droit - Autres
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Am 1. August 2013 trat das Artikelgesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es die Kommunikation mit der Verwaltung über elektronische Dienste zu ermöglichen. Der Abbau bundesrechtlicher Hindernisse für die elektronische Kommunikation mit den Behörden hat zur Folge, dass einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste ermöglicht werden. Diese können auf einer einheitlichen Oberfläche, unabhängig von lokalen Behörden, allen Bürgerrinnen und Bürgern sowie Unternehmen angeboten werden.

Es entsteht ein mobiler Zugang zur Verwaltung, welcher von überall und zu jeder Zeit zur Verfügung steht und ermöglicht ebenso die mobile Erbringung von Verwaltungsdiensten.
Die elementare Voraussetzung für eine solche elektronische Verwaltung ist ein äquivalenter, elektronischer Ersatz der Schriftform. Mit in Kraft treten des Artikelgesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, ist das Ersetzen der Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) nun auch durch elektronische Formulare (i.V.m. elektronischer Identifizierung) sowie durch das Verfahren der De-Mail möglich.

Aufgrund der hohen vertraglichen Verbindlichkeit dieser Verfahren sind sehr hohe Sicherheitsansprüche an diese zu stellen, welche anhand der Charakteristika und Funktionen (sog. Funktionsäquivalenz) der händischen Unterschrift zu messen sind.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Formvorschriften für Anträge und Verwaltungsakte - Möglichkeiten zum Ersatz der Schriftform

1.1 Bedeutung der elektronischen Verwaltung

1.2 Funktionen der Schriftform im Verwaltungsrecht

1.3 Qualifizierte elektronische Signatur

1.4 De-Mail

1.5 Elektronische Formulare

1.6 Zusammenfassung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Ersatz der im Verwaltungsrecht geforderten Schriftform. Ziel ist es, die Herausforderungen bei der Umsetzung der Funktionsäquivalenz zu beleuchten und zu bewerten, wie moderne digitale Verfahren diesen Anforderungen gerecht werden können.

  • Rechtliche Grundlagen der Schriftform im Verwaltungsrecht (§ 126 BGB).
  • Funktionsäquivalenz als Maßstab für den elektronischen Ersatz.
  • Analyse der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) als Standardverfahren.
  • Bewertung von De-Mail und elektronischen Formularen im Verwaltungskontext.

Auszug aus dem Buch

1.2 Funktionen der Schriftform im Verwaltungsrecht

Die Funktionsäquivalenz stellt somit die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der elektronischen Form dar. Da sie grundsätzlich die Schriftform des § 126 BGB ersetzen soll, muss sie die durch die Schriftform gegebenen Leistungsfunktionen sicherstellen. Diese lassen sich in sieben Funktionen unterteilen:

Abschlussfunktion: Durch die eigenhändige Unterschrift wird ein räumlicher Abschluss eines Textes vollzogen. Dies beinhaltet das Bewusstsein, dass die Phase der Vorverhandlung abgeschlossen ist und bringt zum Ausdruck, dass eine Willenserklärung mit rechtlicher Bindung abgegeben wird.

Perpetuierungsfunktion: Durch das Schriftformerfordernis findet eine Dokumentation des Textes, der Unterschrift und somit der Erklärung statt. Es wird sichergestellt, dass diese in Form einer Urkunde dauerhaft überprüfbar ist.

Identitätsfunktion: Aufgrund der Unverwechselbarkeit einer händischen Namensunterschrift wird der Erklärende der Urkunde identifizierbar und es wird eine eindeutige Verbindung zwischen dem Dokument und dem Unterzeichnenden geschaffen.

Echtheitsfunktion: Durch die räumliche Verbindung der schriftlichen Erklärung in Form der Urkunde und der Unterschrift wird zum Ausdruck gebracht, dass die Erklärung inhaltlich vom Unterzeichnenden herrührt.

Verifikationsfunktion: Die Verifikationsfunktion spiegelt die Identifikations- und Echtheitsfunktion aus Sicht des Empfängers eines Dokuments wieder. Dieser hat die Möglichkeit, die Unterschrift (z.B. durch Vergleich der biometrischen Eigenschaften der Unterschrift) auf ihre Echtheit zu überprüfen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Formvorschriften für Anträge und Verwaltungsakte - Möglichkeiten zum Ersatz der Schriftform: Einführung in das Thema der digitalen Transformation der Verwaltung und die Notwendigkeit des Schriftformersatzes.

1.1 Bedeutung der elektronischen Verwaltung: Erörterung der historischen Entwicklung von eGovernment und der rechtlichen Barrieren durch das BGB.

1.2 Funktionen der Schriftform im Verwaltungsrecht: Definition der sieben essenziellen Funktionen, die ein elektronisches Verfahren ersetzen muss, um als rechtsgültig zu gelten.

1.3 Qualifizierte elektronische Signatur: Technische und rechtliche Analyse der qualifizierten elektronischen Signatur als technologisch sicherster Schriftformersatz.

1.4 De-Mail: Untersuchung der De-Mail als spezialisiertes Kommunikationsmittel und die damit einhergehenden Vor- und Nachteile bezüglich der Verschlüsselung.

1.5 Elektronische Formulare: Diskussion des Potentials und der Grenzen von interaktiven Online-Formularen bei der direkten Datenübermittlung an Behörden.

1.6 Zusammenfassung: Fazit zur aktuellen Akzeptanz digitaler Behördenwege und Ausblick auf das Vertrauen der Bürger in elektronische Verwaltungsakte.

Schlüsselwörter

eGovernment, Schriftform, Funktionsäquivalenz, qualifizierte elektronische Signatur, De-Mail, elektronische Formulare, Verwaltungsrecht, § 126 BGB, Digitalisierung, Rechtsverbindlichkeit, Identitätsprüfung, elektronische Verwaltung, Signaturgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten, wie klassische, schriftformgebundene Verwaltungsprozesse durch digitale Alternativen ersetzt werden können, ohne die rechtliche Verbindlichkeit zu verlieren.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind das E-Government-Gesetz, die rechtlichen Definitionen der Schriftform sowie die technischen Verfahren wie De-Mail, qeS und elektronische Formulare.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist die Untersuchung der sogenannten Funktionsäquivalenz, also der Frage, ob und wie digitale Verfahren die sieben Funktionen einer händischen Unterschrift im Verwaltungsrecht simulieren können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf Gesetzesnormen (BGB, VwVfG, SigG) und Fachliteratur zur elektronischen Verwaltung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die sieben Funktionen der Schriftform und prüft anhand dieser Kriterien die verschiedenen Ersatzverfahren (qeS, De-Mail, Formulare).

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie elektronischer Rechtsverkehr, Schriftformersatz, E-Government und Funktionsäquivalenz charakterisieren.

Warum ist die De-Mail keine vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

Die De-Mail verzichtet auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um die Handhabung für Nutzer zu vereinfachen, da andernfalls beide Kommunikationspartner über spezielle Kenntnisse und Verschlüsselungstechnik verfügen müssten.

Worin liegt das größte Problem bei elektronischen Formularen?

Das größte Problem bei elektronischen Formularen ist die Beweisfunktion; die bloße Speicherung in einer Datenbank reicht rechtlich oft nicht aus, um die Integrität der Erklärung dauerhaft zu garantieren.

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Résumé des informations

Titre
Möglichkeiten zum elektronischen Schriftformersatz
Sous-titre
Formvorschriften für Anträge und Verwaltungsakte
Université
University of Kassel
Note
1.7
Auteur
Johannes Herzog (Auteur)
Année de publication
2014
Pages
16
N° de catalogue
V294284
ISBN (ebook)
9783656919896
ISBN (Livre)
9783656919902
Langue
allemand
mots-clé
Schriftformersatz E-Commerce elektronische Verwaltung
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Johannes Herzog (Auteur), 2014, Möglichkeiten zum elektronischen Schriftformersatz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294284
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Extrait de  16  pages
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