Für die Arbeit der Medien ist der Umgang mit Bildmaterial, auf denen Personen zu sehen sind, essentiell. Die Digitalisierung der Fotografie und die breite Durchsetzung des Internets, auch mobil, sowie die vielfältigen Formen der elektronischen Kommunikation haben die Bedeutung des Rechts am eigenen Bild in den vergangenen Jahren weiter vergrößert. Da bei der Anwendung der bestehenden Gesetze jedoch stets die grundrechtlich verbürgte Freiheit der Medien mit dem ebenfalls im Verfassungsrang stehenden Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten zum Ausgleich gebracht werden muss, bestehen in der Praxis erhebliche Unsicherheiten.
Vor diesem Hintergrund werden in dem Aufsatz Tendenzen in der Rechtsprechung untersucht, die Befugnis ein Bild anzufertigen, auf die Fälle zu beschränken, in denen auch eine Veröffentlichung zulässig wäre. Hier wird anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben und auf Basis der praktischen Abläufe der Arbeit der Medien erörtert, inwieweit die Maßstäbe, die die Regelungen zum Recht am eigenen Bild aufstellen, bereits zum Zeitpunkt der Anfertigung eines Bildnis gelten können.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I. Sondergesetzliche Fotografierverbote
- II. Wortlaut des KUG
- III. Fotografierverbot aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit des Anfertigens von Bildnissen unter Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Der Fokus liegt auf der Frage, ob die Maßstäbe für die Veröffentlichung eines Bildnisses bereits zum Zeitpunkt der Anfertigung gelten können.
- Recht am eigenen Bild
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Analoge Anwendung des KUG
- Rechtsschutz im digitalen Zeitalter
- Entwicklung der Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Arbeit stellt die Relevanz des Rechts am eigenen Bild im digitalen Zeitalter heraus und führt die Problematik der Abwägung zwischen Medienfreiheit und Persönlichkeitsrecht ein.
I. Sondergesetzliche Fotografierverbote: Dieser Abschnitt behandelt gesetzliche Regelungen, die das Fotografieren in bestimmten Situationen verbieten oder regulieren. Beispiele hierfür sind das Fotografierverbot in Gerichtsverhandlungen und in militärischen Bereichen.
II. Wortlaut des KUG: Die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (KUG) über das Recht am eigenen Bild befassen sich mit der Verbreitung und öffentlichen Zurschaustellung von Bildnissen. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Anfertigung wird im KUG nicht behandelt.
III. Fotografierverbot aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Personen vor unzulässigen Bildaufnahmen, auch wenn keine expliziten gesetzlichen Regelungen bestehen. Die Rechtsprechung des BGH hat die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts in Bezug auf Bildaufnahmen betont, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Medienlandschaft.
Schlüsselwörter
Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Fotografierverbot, Anfertigung, Veröffentlichung, Medienfreiheit, Digitalisierung, Datenschutz, BGH-Rechtsprechung, KUG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG.
- Quote paper
- Markus Heinker (Author), 2015, Die Rechtmäßigkeit des Veröffentlichens von Bildnissen als Maßstab für die Rechtmäßigkeit des Anfertigens von Bildnissen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294613