Die Regierung Schmidt und der NATO-Doppelbeschluss


Hausarbeit, 2014

30 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

1. VORGESCHICHTE
1.1. HELMUT SCHMIDTS REDE VOR DEM INTERNATIONAL INSTITUTE FOR STRATEGIC STUDIES IN LONDON
1.2. DIE NEUTRONENWAFFE
1.3. DIE SALT UND MBFR ABRÜSTUNGSVERHANDLUNGEN UND DIE ENTSTEHUNG DER „GRAUZONENPROBLEMTIK“

2. DER NATO-DOPPELBESCHLUSS UND DIE SPD
2.1. VERÄNDERTE AUßENPOLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
2.2. EIN JAHR NACH DEM DOPPELBESCHLUSS
2.3. DER SÜDWEST-LANDESVERBAND
2.4. PARTEIBASIS GEHT ZUNEHMEND AUF DISTANZ ZUR BUNDESREGIERUNG
2.5. DIE SPD-LINKE SUCHT DIE KONFRONTATION MIT DER SOZIALDEMOKRATISCHEN REGIERUNG
2.6. DER MÜNCHENER PARTEITAG

3. DAS ENDE DER SOZIAL-LIBERALEN KOALITION

4. DIE LETZTE SCHLACHT: STATIONIERUNGSDEBATTE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG

SCHLUSSBETRACHTUNG

LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

Einleitung

„Grundlage jeglicher Sicherheitspolitik ist die Aufrechterhaltung des europäischen militärischen Gleichgewichts. Die Sicherheit Westeuropas und die Erfolgsaussichten unserer Entspannungspolitik hängen von der Erhaltung des Gleichgewichts der in Europa wirksamen und von außen auf Europa wirkenden politischen, wirtschaftlichen und militärischen Kräfte in Ost und West ab.“ (Schmidt, 1969, S.200) So lautet eines der Grundprinzipien von Bundeskanzler Helmut Schmidt im Rahmen seiner Strategie des Gleichgewichts. Er hätte nicht erwartet, dass die Diskussion um den NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979, der ein militärisches Kräftegleichgewicht zwischen USA und der UdSSR erreichen sollte, zu so kontroversen Auseinandersetzungen führte. Um den Frieden und die Sicherheit in Europa zu gewährleisten, sollte mit diesem Beschluss dem durch die Aufrüstung und Modernisierung auf sowjetischer Seite im Bereich der Mittelstreckenraketen entstandene militärische Disparität in Europa begegnet werden. Geplant war die Dislozierung von 572 amerikanischen Mittelstreckenraketen und Marschflugkörpern in Westeuropa, zusammen mit dem Angebot und Vorschlägen zu Rüstungskontrollverhandlungen an die Sowjets. Für viele Menschen war dieser Vorstoß nach dem Erfolg der Entspannungspolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt und den SALT Abrüstungsverhandlungen von 1972 unverständlich. Er setzte eine Diskussion und Protestwelle ungeahnten Ausmaßes in Gange. Es wurde gegen den nuklearen Rüstungswettlauf der Weltmächte massiv protestiert, auf die Gefahr eines nuklearen Overkills hingewiesen und eine Reduzierung der Waffenpotentiale auf beiden Seiten gefordert (Notz, 1990, S. 6). Die Divergenz um den NATO-Doppelbeschluss führte in der Parteienlandschaft der Bundesrepublik zu einer Polarisierung, vor allem in der SPD. Helmut Schmidt, welcher am Doppelbeschluss maßgeblich beteiligt war, sah sich von einer wachsenden innerparteilichen Opposition herausgefordert, die es ihm kontinuierlich schwerer machte, eine politische Mehrheit für seine Sicherheitspolitik zu organisieren (Becker-Schaum, 2012, S.103). Immer tiefer gerieten die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung und die SPD bei Auseinandersetzungen um den NATO-Doppelbeschluss in dieses Spannungsfeld.

In der nachfolgenden Seminararbeit soll erörtert werden, warum die SPD den NATODoppelbeschluss zunächst unterstütze, dann anzweifelte und schließlich ablehnte. Die Arbeit setzt sich dabei zum Ziel, ausgehend von einer historischen Darstellung der Auseinandersetzung um den NATO-Doppelbeschluss den Diskussions- uns Meinungsbildungsprozess in der SPD zu analysieren und deren verschiedenen Standpunkte kritisch zu bewerten. Dazu gilt es, die innerparteilichen, die innenpolitischen und internationalen Bestimmungsfaktoren in die Analyse miteinzubeziehen.

1 Vorgeschichte

Die, durch die Regierung Brandt-Scheel Ende 1969 eingeführte „neue Ostpolitik“ (Görtemaker, 2003, S.33-39), leitete Entspannung im Ost-West-Verhältnis ein und wurde mit der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) fortgeführt. Dabei sollte die Sicherheit in Europa durch Elemente der wechselseitigen Kooperation gestärkt werden. Bereits kurz nach der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte 1975, zeichnete sich aber eine gegenläufige Tendenz ab. Durch die Nukleare Planungsgruppe (NPG) innerhalb der NATO wurde fast zeitgleich eine beginnende Rüstung der UdSSR mit neuen strategischen Raketensystemen beobachtet, das gegen Westeuropa gerichtet war. Darüber hinaus wurde der Wille Moskaus zur Entspannung in den folgenden Jahren immer geringer. All dies lies eine grundlegende veränderte sowjetische Haltung erkennen. Zudem trat an die Stelle der bisherigen Gewissheit, dass es in Europa ein wechselseitiges kriegsabschreckendes Gleichgewicht gäbe, die Aussicht auf ein militärisches Übergewicht der Sowjetunion (Albrecht, 2001, S. 38f).

Die sowjetischen SS-20 Raketen waren geeignet Ziele in ganz Westeuropa, nicht aber in Nordamerika zu treffen. Zwar waren die sowjetischen Kernwaffenträger nichts Neues, aber die Bedrohung durch die SS-20, welche noch durch den schweren Bomber Backfire verstärkt wurde, hatte eine neue Dimension. Diese quantitative und qualitative Innovation der SS-20 weckte die Befürchtung, dass die UdSSR demnächst im Kriegsfalle zu jeder gewünschten Zerstörung auf westeuropäischen Boden in der Lage war und vor allem die gegnerische Fähigkeit zu militärischem Handeln von Anfang an ausschalten konnte. Die Sowjetunion schien es darauf anzulegen, mit Waffen, welche die USA von der Bedrohung ausnahmen, gegenüber den Westeuropäern die Option eines entwaffnenden nuklearen Erstschlags zu gewinnen (Albrecht, 2001, S. 39f).

Vor diesem Hintergrund erschien die künftige Verteidigungsfähigkeit der NATO in Europa in Frage gestellt. Wenn der Kreml die Option einer solchen Kriegsführung besaß, verlor die NATO damit die Möglichkeit, für den Kriegsfall abwehrenden Widerstand auf dem europäischen Gefechtsfeld und die Einbeziehung des sowjetischen Heimatlandes in die militärische Zerstörung in Aussicht zu stellen (Albrecht, 2001, S. 40).

Es waren vor allem zwei sozialdemokratische Regierungschefs, Leonard James Callaghan in Großbritannien und Helmut Schmidt in der Bundesrepublik, die diese gefährliche Situation heraufziehen sahen. Zunächst versuchte Bundeskanzler Schmidt die UdSSR zum Verzicht auf weitere SS-20-Stationierungen zu bewegen. Als dies aber ohne Wirkung blieb, drangen er und der britische Premierminister Callaghan in Washington darauf, das Problem in den laufenden amerikanisch-sowjetischen Verhandlungen über die Begrenzung der strategischen Waffen (SALT II) zur Sprache zu bringen. Allerdings lehnte Präsident Carter dies ab, denn er sah die Aussicht auf eine Rüstungskontroll-Übereinkunft mit der UdSSR durch diese zusätzliche Streitfrage in Gefahr. Es blieb bei der bisherigen Definition, dass lediglich Systeme interkontinentaler Reichweite als „strategisches“ Arsenal zu gelten hatte, die einvernehmlichen Beschränkungen unterworfen werden sollten. Somit zählte nur die wechselseitige strategische Bedrohung der beiden Supermächte und nur zwischen ihnen wurde ein Verhältnis stabiler Abschreckung angestrebt (Albrecht, 2001, S. 40).

1.1.Helmut Schmidts Rede vor dem International Institute for Strategic Studies in London

Schmid ging der Frage nach, welche Auswirkungen das durch SALT festgeschriebene nuklearstrategische Gleichgewicht zwischen der USA und der Sowjetunion auf die westliche Sicherheitspolitik habe (Haftendorn, 2001, S.272f). In einem Gedenkvortrag zu Ehren von Alastair Buchan am 28. Oktober 1977 vor dem Institute for Strategic Studies (IISS) wies Helmut Schmidt im sicherheitspolitischen Teil der Rede auf diese Zusammenhänge hin und erklärte: „Wir verkennen nicht, daß sowohl die USA als auch der Sowjetunion zu gleichen Teilen daran gelegen sein muß, die gegenseitige strategische Bedrohung aufzuheben. Aber: Eine auf die Weltmächte USA und Sowjetunion begrenzte strategische Rüstungsbeschränkung muß das Sicherheitsbedürfnis der westeuropäischen Bündnispartner gegenüber der in Europa militärisch überlegenen Sowjetunion beeinträchtigen, wenn es nicht gelingt, die in Europa bestehenden Disparitäten parallel zu den SALT-Verhandlungen abzubauen.“ (Schmidt, 1977, S.1014f). Er war besorgt, dass die von den Weltmächten angestrebte strategische Rüstungsbeschränkung auf Kosten der Europäer ging und ihre Sicherheitsinteressen beeinträchtigen könnten. Die Allianz sollte bereit sein, für die gültige Strategie ausreichende und richte Mittel bereitzustellen und allen Entwicklungen vorzubeugen, die unserer unverändert richtigen Strategie die Grundlage entziehen zu können (Schmidt, 1977, S.1015). Sowohl von Seiten der Öffentlichkeit blieben seine Äußerungen weitgehend unbemerkt; auch in der SPD meldete sich niemand zu Wort. In Washington allerdings wurde seine Rede als Wunsch nach neuen Systemen gedeutet. Er wies diese Interpretation aber wiederholt zurück, er habe lediglich erklärt, dass der Westen handeln müsse, wenn die UdSSR ihre SS-20-Raketen aufstellen, und dass das nicht für immer so weitergehen könne (Notz, 1990, S. 25f).

Seine Rede vor dem IISS und seine weiteren Bemühungen waren nicht das Plädoyer für eine ausnahmslose Aufrüstung um jeden Preis, er wollte auf die Rüstungskontrolllücke und nicht auf die Raketenlücke aufmerksam machen. In erster Linie sollte ein Mechanismus gefunden werden, um den Rüstungswettlauf anzuhalten und gleichzeitig den nicht nuklear bestückten Ländern Europas einen mit strategischen Mittelstreckenraketen geführten Atomkrieg zu ersparen. Dies war ganz im Sinne jener von Schmidts konzipierten „Strategie des Gleichgewichts“, wonach auf allen Ebenen eine angemessene Verteidigung erhalten bleiben müsse (Schmidt, 1969, S.18ff). Zum anderen ging es Bundeskanzler Schmidt darum, den Westen darauf aufmerksam zu machen, dass dieser momentan über kein strategisches Gesamtkonzept verfüge (Notz, 1990).

1.2.Die Neutronenwaffe

Die Rede Schmidts zeigte am stärksten ihre Wirkung in Washington. Die Kritik an der SALT- Position der Vereinigten Staaten wurde durchaus ernst genommen. Schmidts Aussage, dass das Prinzip der Parität für alle Waffenarten gelten müsse, wurde vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohung durch die SS-20 einerseits und der NATO-internen Debatte über eine Modernisierung der taktisch-nuklearen Waffensysteme in Europa andererseits gesehen. Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Position in der Frage taktischer Nuklearwaffen hatte die Kontroverse über die „Neutronenbombe“. Im Jahre 1977 ersuchte die amerikanische Administration den Kongress um die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Produktion neuer, hochwirksamer Strahlenwaffen (Haftendorn, 1983, S. 236). In der Bundesrepublik wurde die Debatte eröffnet mir einem Artikel von SPD-Bundesgeschäftsführer Egon Bahr im Vorwärts, der die „Neutronenbombe“ als „ein Symbol der Perversion des Denkens“ bezeichnet, die Menschen tötet, aber Sachen unbeschädigt lässt (Becker-Schaum, 2012, S.59). In dieser Reaktion kamen wieder die Ängste und Befürchtungen zum Ausdruck, die schon bei der Debatte über die Atombewaffnung in den fünfziger Jahren geherrscht hatten. Auch in der Bundesregierung gab es bedenken hinsichtlich dieser Waffe (Haftendorn, 2001, S.274). Die Regierung betonte, dass ihre Einführung erst nach sorgfältiger Beratung im Bündnis beschlossen werden würde. Dabei müsste geprüft werden, ob „(…) sie als ein zusätzliches Mittel der Abschreckungsstrategie, als Mittel zur Verhinderung eines Krieges, für das Bündnis von Wert ist (…) und welche Bedeutung und welches Gewicht dieser Waffe in unseren Bemühungen um Rüstungskontrolle zukommt.“ (Schmidt, 1977, S.1015). Es wurde vor allem befürchtet, dass mit der Einführung der Neutronenbombe die Nuklearschwelle gesenkt und im Konfliktfall ein Einsatz von Kernwaffen erleichtert würde. Hinzu kamen politische Bedenken, durch die Einführung von Neutronen-Munition bei der nuklearen Artillerie könne das Verhältnis der Bundesrepublik zu ihren Nachbarn belastet werden. Die Bundesregierung versuchte Bedingungen an die Stationierung der Neutronenwaffe zu knüpfen, zum Beispiel dass die Bundesrepublik nicht das einzige Stationierungsland sein dürfe und dass gleichzeitig Rüstungskontrollverhandlungen zu der Sowjetunion aufgenommen werden (Haftendorn, 2001, S.274).

Die Zurückhaltung in Westeuropa veranlasste Präsident Carter im April 1978 die Entscheidung über den Bau der Neutronenwaffe zu vertagen. Er wies darauf hin, dass die USA eine endgültige Entscheidung unter anderem davon abhängig machen, ob die Sowjetunion bei ihrem konventionellen und nuklearen Rüstungsprogramm Zurückhaltung üben würden. Des Weiteren kündigte Carter an, dass die USA zusammen mit ihren Verbündeten die Modernisierung ihrer Streitkräfte fortführen würden, um die gemeinsame Sicherheit und in Europa zu gewährleisten (Haftendorn, 1983, S. 238).

Die Entscheidung Carters, den Bau der Neutronenwaffe auf unbestimmte Zeit zu vertagen, geschah zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung gerade die innenpolitischen Widerstände überwunden hatten und eine zustimmende NATO-Entscheidung unmittelbar bevorstand. Die Folge war eine tiefgreifende Verstimmung zwischen Bundeskanzler Schmidt und Präsident Carter. Aber auch innerhalb der Führung der SPD wurden die Meinungsverschiedenheiten deutlicher. Während es Schmidt vor allem darum ging, die Beziehungen zu der USA keinen unnötigen Belastungen auszusetzen, war Egon Bahr - ähnlich wie der Parteivorsitzende und ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt und der Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner - besorgt, dass durch unbedachte neue Rüstungsschritte die Entspannungspolitik mit der Sowjetunion gefährdet werden könne (Haftendorn, 2001, S.274f). Die Entscheidung von US-Präsident Jimmy Carter, die Neutronenwaffe nicht zu bauen, bestimme nachhaltig die Einschätzung seiner Politik auf Seiten der SPD und bestimmte darüber hinaus auch den weiteren NATO-Entscheidungsprozess (Notz, 1990, S. 18).

1.3. Die SALT und MBFR Abrüstungsverhandlungen und die Entstehung der „Grauzonenproblemtik“

Die 1973 in Wien beginnenden Verhandlungen zwischen den führenden NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten zur ausgeglichenen, beidseitigen Reduzierung konventioneller Truppen in Mitteleuropa (Mutual and Balanced Force Reductions, MBFR) geriet früh in eine Sackgasse (Haftendorn, 1983, S. 517-611). Auch die amerikanisch-sowjetischen Verhandlungen über strategische Nuklearwaffen (Stategic Arms Limitation Talks, SALT) stagnierten. Grundsätzlich begrüßte Bundeskanzler Helmut Schmidt die bilateralen Verhandlungen der Sowjetunion und der USA über die Beschränkung der strategischen Waffensysteme (SALT I und II), allerdings sah er in den Ergebnissen von SALT I aus dem Jahre 1972 die europäischen Interessen des Bündnisses jedoch nicht berücksichtigt: SALT I bezog sich zwar auf strategische Nuklear- und Trägerwaffen, doch die in Europa stationierten Waffensysteme blieben unbeachtet (Becker-Schaum, 2012, S.57f). So betonte Schmidt in seiner Rede vor dem IISS: „Durch SALT neutralisieren sich die strategischen Nuklearpotentiale der USA und der Sowjetunion. Damit wächst in Europa die Bedeutung der Disparitäten auf nukleartaktischem und konventionellem Gebiet zwischen Ost und West.“ (Schmidt, 1977, S.1014). Er befürchtete hierbei weniger die reale Gefahr eines militärischen Konflikts, sondern eine überlegende Position der Sowjetunion, die sie nutzen könnte um die Bundesrepublik politisch unter Druck zu setzen. Laut Schmidt seinen „Einseitige Einbußen an Sicherheit [sind] für keine Seite annehmbar.“ (ebd.). Die Gefahr der politischen Erpressbarkeit Westeuropas durch die UdSSR wuchs, zumal die SS-20 in eine rüstungskontrollpolitische „Grauzone“ fiel und weder bei SALT noch MBFR erfasst wurde. Der Bundeskanzler wollte diese „Grauzonenproblematik“ in die Verhandlungen mit einbinden, damit die militärische Disparität anerkannt und etwas dagegen unternommen wird (Becker-Schaum, 2012, S.60).

2. Der NATO-Doppelbeschluss und die SPD

Im NATO-Bündnis wurde Überlegungen intensiviert, in welcher Art und Weise die in Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen modernisiert bzw. durch neue Systeme ergänzt werden könnten. Die Einführung weitreichender eurostrategischer Waffen sollte der NATO als zusätzliches Einsatzmittel dienen und gleichzeitig sollte durch Stärkung des Mittelgliedes der „Triade“ (konventionelle, taktische und strategische Bewaffnung) die in Zweifel geratene Glaubwürdigkeit der Abschreckung wieder hergestellt werden. Um dafür die Voraussetzungen zu schaffen, hatte die NATO zu Jahresbeginn 1977 eine Arbeitsgruppe auf hoher Ebene (High Level Group, HLG) eingesetzt, die im Herbst 1979 die Stationierung von 572 neuen weitreichenden taktischen Nuklearwaffen in Europa empfahl (Long-Range Theater Nuclear Force, LRTNF) (Becker-Schaum, 2012, S.56ff). Das westeuropäische Interesse richtete sich aber darauf, die nicht in SALT und MBFR einbezogenen nuklearen Waffensysteme und Streitkräfte in einen Verhandlungskontext zu bringen und auf diese Weise die bestehenden Disparität im regionalen Kräfteverhältnis auszugleichen. Dazu setzte die NATO Anfang 1979 eine Sondergruppe (Special Group, SG) ein, die beauftragt wurde, parallel zu den Arbeiten der HLG entsprechende rüstungskontrollpolitische Möglichkeiten zu entwickeln. Nach intensiver öffentlicher Diskussion in den beteiligten Ländern, insbesondere in der Bundesrepublik, in der sehr weitreichend das Verhältnis von Verteidigungs- und Entspannungspolitik, die Ziele und Instrumente der NATO-Strategie und die Glaubwürdigkeit der Bündnisverpflichtungen behandelt wurden, beschlossen die Außen- und Verteidigungsminister der NATO auf einer Reihe von Konferenzen am 12., 13. Und 14. Dezember 1979 ein umfassendes Modernisierungsprogramm für die Nuklearstreitkräfte der NATO, das im Einzelnen die Stationierung von 108 LRTNF-Systemen vom Typ Pershing-II sowie 96 Marschflugkörper auf dem Territorium der Bundesrepublik vorsah. Weitere Marschflugkörper sollten in Großbritannien, Italien, Belgien und in den Niederlanden stationiert werden. Des Weiteren schlug die NATO Verhandlungen zwischen den UdSSR und der USA über eine Begrenzung der landgestützten Mittelstreckenraketen im Rahmen von SALT III vor. Für die Bundesrepublik bedeutete der Doppelbeschluss der NATO vor allem eine Bekräftigung der zwei Säulen der westdeutschen Sicherheitspolitik: Verteidigungsbereitschaft und Verhandlungswille. Die Regierung der Bundesrepublik erklärte sich bereit, vermehrt Rüstungsanstrengungen zu unternehmen, wenn diese zur Erhaltung der militärischen Parität erforderlich waren; sie setzte sich aber auch gleichzeitig für neue Verhandlungen über Maßnahmen zur Rüstungsbeschränkung ein, um dieses Gleichgewicht auf einer niedrigeren Ebene wiederherzustellen (Haftendorn, 1983, S.239f).

Wenn die Bundesregierung seit Beginn der INF-Entscheidungsfindung (Intermediate Range Nuclear Forces, INF) so entschieden auf Rüstungskontrolle pochte, so ist dies nicht zuletzt auf starke Kräfte in der SPD zurückzuführen. Die Formel der SPD lautete: „Kooperative Rüstungssteuerung“. Rüstungsbegrenzung sollte sich nach dieser Auffassung nicht nur an bestehenden Waffensystemen orientieren, sondern sollte auch versuchen, Rüstungsoptionen rechtzeitig in Verhandlungen miteinzubeziehen (Notz, 1990, S. 48ff). Die Auffassung prägte auch den Leitantrag des SPD-Vorstandes zum Berliner Parteitag 1979.

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Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Die Regierung Schmidt und der NATO-Doppelbeschluss
Hochschule
Technische Universität München
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
30
Katalognummer
V294951
ISBN (eBook)
9783656927327
ISBN (Buch)
9783656927334
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
NATO-Doppelbeschluss, Kalter Krieg, Helmut Schmidt, SPD, Abrüstung
Arbeit zitieren
Constanze Heusinger (Autor:in), 2014, Die Regierung Schmidt und der NATO-Doppelbeschluss, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294951

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