1) Entstehung und Wesen des StGB
Die Strafe als Sanktion existiert eigentlich schon immer, seitdem es das menschliche Zusammenleben gibt(1). Das ursprüngliche StGB für das Deutsche Reich entstand im Jahre 1871, wobei es sehr an das Preußische StGB aus dem Jahre 1851 angelehnt war(2). Hier fand der Vergeltungsgedanke deutlich seinen Niederschlag, das wiederum mehr die vorangehende Tat abschloss, als an eine zukünftige Prävention zu denken(3).
Über die Auffassung von Strafe werden verschiedene Thesen vertreten. Die eine Ansicht beruht auf der absoluten Straftheorie, die andere auf der relativen Straftheorie. Die absolute Straftheorie sieht mehr den Vergeltungsgedanken im Vordergrund, also die Schuld des Täters auszugleichen(4). Die relative Straftheorie versucht wiederum mehr vor zukünftigen Straftaten vorzubeugen. Dies soll vor allem dadurch erreicht werden, potentielle Täter, die in Betracht kommen könnten, durch die Strafe abzuschrecken(5). Auch muss es Ziel sein, eine straffällig gewordene Person wieder in die Gesellschaft einzugliedern, ihn gegen mögliche Versuchungen weiterer Straf-taten resistent zu machen (Resozialisierung)(6) . Nicht zu vergessen ist natürlich, die Allgemeinheit vor Tätern durch die Strafe zu schützen(7).
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1 Schütz, Strafrecht – Ein Grundriß, 2. Auflage 1984, Heidelberg, Seite 1
2 Schönke / Schröder, StGB – Kommentar, 25. Auflage 1997, München, Seite 1
3 Schönke / Schröder, StGB – Kommentar, 25. Auflage 1997, München, Seite 1
4 StGB, 1. Auflage 1999, Baden - Baden, Seite 8
5 StGB, 1. Auflage 1999, Baden - Baden, Seite 8
6 Schütz, Strafrecht – Ein Grundriß, 2. Auflage 1984, Heidelberg, Seite 1
7 Schütz, Strafrecht – Ein Grundriß, 2. Auflage 1984, Heidelberg, Seite 1
Inhaltsverzeichnis
1) Entstehung und Wesen des Strafgesetzbuches
2) Vorbemerkung
3) Strafrechtliche Betrachtung von Buchführungs- und Bilanzverstößen nach § 283 StGB
a) § 283, I, 5 StGB
b) § 283, I, 6 StGB
c) § 283, I, 7 StGB
4) Strafrechtliche Betrachtung von Bilanzverstößen nach § 283 b StGB
a) § 283 b, I, 1-3 StGB Verletzung der Buchführungspflicht
5) Mögliche zivilrechtliche Konsequenzen einer Verurteilung nach § 283 StGB
a) Berufsverbot und Registersperre nach § 6 GmbHG und § 76 AktG
6) Betrachtung der allgemeinen Vorschriften nach §§ 242 ff HGB
Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung
7) Betrachtung ausgewählter Ansatzvorschriften nach §§ 246 ff HGB
Gebote, Verbote und Hilfen bei der Bilanzierung
a) § 246 Vollständigkeit, Verrechnungsverbot
b) § 247 Inhalt der Bilanz
c) § 248 Bilanzierungsverbote
d) § 249 Rückstellungen
8) Wirtschaftliche Betrachtung von Bilanzverstößen anhand des Beispiels Firma Holzmann
a) Vorwort
b) Das Projekt Köln-Arena
c) Das Kontroll- und Transparenzgesetz (KonTraG)
9) Zusammenfassung
Zielsetzung und thematischer Fokus
Die vorliegende Arbeit untersucht die strafrechtlichen Tatbestände von Buchführungs- und Bilanzverstößen im Kontext des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) sowie deren zivilrechtliche Konsequenzen. Dabei wird analysiert, wie diese gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Praxis Anwendung finden und welche Rolle Transparenz- und Kontrollmechanismen zur Verhinderung von wirtschaftlichem Fehlverhalten spielen.
- Strafrechtliche Einordnung von Bankrottdelikten nach § 283 und § 283 b StGB.
- Analyse der handelsrechtlichen Buchführungspflichten nach HGB.
- Untersuchung der zivilrechtlichen Folgen, wie Berufsverbote und Registersperren.
- Kritische Würdigung der Praxis anhand des Beispiels der Firma Philipp Holzmann.
- Evaluation der Auswirkungen des Kontroll- und Transparenzgesetzes (KonTraG).
Auszug aus dem Buch
3) Strafrechtliche Betrachtung von Buchführungs- und Bilanzverstößen nach § 283 StGB
Gem. § 283, I, 5 führt das unterlassene Führen von Handelsbüchern, sowie das Führen oder Verändern der Bücher, mit der Folge, dass die Übersicht über den Vermögensstand des Schuldners erschwert wird, zur Bestrafung.
Die Voraussetzung für die Tatbestände ist eine handelsrechtlich Buchführungspflicht, die in den §§ 238 ff. HGB geregelt ist. Danach sind Kaufleute verpflichtet über ihre Geschäfte Bücher zu führen. Wer buchführungspflichtig ist, bestimmt sich aus dem Handelsrecht. So ist bei der GmbH der Geschäftsführer strafrechtlich verantwortlich. Die GmbH ist bereits vor Eintragung ins Handelsregister buchführungspflichtig; sie ist bereits ab dem Zeitpunkt verpflichtet, ab wann die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister besteht.
Zusammenfassung der Kapitel
1) Entstehung und Wesen des Strafgesetzbuches: Ein historischer Abriss über die Entwicklung des StGB und die grundlegenden Straftheorien.
2) Vorbemerkung: Definition der Begriffe Bankrott, Insolvenz und Krise als Basis für die rechtliche Betrachtung.
3) Strafrechtliche Betrachtung von Buchführungs- und Bilanzverstößen nach § 283 StGB: Detaillierte Analyse der Straftatbestände bei Buchführungspflichtverletzungen während einer Unternehmenskrise.
4) Strafrechtliche Betrachtung von Bilanzverstößen nach § 283 b StGB: Untersuchung der subsidiären Regelung für Buchführungspflichtverletzungen ohne zwingendes Krisenerfordernis.
5) Mögliche zivilrechtliche Konsequenzen einer Verurteilung nach § 283 StGB: Erörterung der Auswirkungen einer Verurteilung, insbesondere Berufsverbote und Registersperren.
6) Betrachtung der allgemeinen Vorschriften nach §§ 242 ff HGB: Erläuterung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).
7) Betrachtung ausgewählter Ansatzvorschriften nach §§ 246 ff HGB: Analyse spezifischer Bilanzierungsregeln wie Vollständigkeit, Bilanzinhalt und Rückstellungen.
8) Wirtschaftliche Betrachtung von Bilanzverstößen anhand des Beispiels Firma Holzmann: Praxisorientierte Fallstudie zur Bedeutung von Controlling und dem KonTraG.
9) Zusammenfassung: Fazit über die Wirksamkeit der gesetzlichen Regulierungen bei wirtschaftlichen Umgehungstaktiken.
Schlüsselwörter
Strafgesetzbuch, StGB, Bilanzverstöße, Buchführungspflicht, Insolvenz, Bankrott, Handelsgesetzbuch, HGB, KonTraG, Unternehmenskrise, Bilanzwahrheit, Wirtschaftskriminalität, Rechnungswesen, Berufsverbot, Philipp Holzmann.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die strafrechtlichen Aspekte von Buchführungs- und Bilanzverstößen innerhalb des deutschen Wirtschaftsrechts und deren praktische sowie rechtliche Konsequenzen für Unternehmen und Geschäftsführer.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die gesetzlichen Regelungen des StGB in Bezug auf Insolvenzdelikte, die handelsrechtlichen Pflichten gemäß HGB sowie die Auswirkungen von Kontrollmechanismen wie dem KonTraG.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie Verstöße gegen Buchführungspflichten strafrechtlich sanktioniert werden und inwiefern diese gesetzlichen Vorgaben in der unternehmerischen Praxis oft durch kreative Auslegung oder mangelnde interne Kontrolle umgangen werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Literaturanalyse, die durch eine fallorientierte Betrachtung anhand des Praxisbeispiels der Firma Philipp Holzmann ergänzt wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erstreckt sich von der detaillierten Analyse der §§ 283 und 283 b StGB über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bis hin zur Auswirkung der gesetzlichen Änderungen durch das Kontroll- und Transparenzgesetz (KonTraG).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind StGB, HGB, Bankrott, Insolvenzstraftaten, Buchführungspflicht, Bilanzwahrheit und das KonTraG.
Warum ist das Beispiel Philipp Holzmann in dieser Arbeit so wichtig?
Es dient als konkrete Fallstudie, um zu illustrieren, dass selbst bei existierenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Kontrollsystemen durch undurchsichtiges Controlling und "Fantasiezahlen" in der Unternehmenspraxis gravierende Bilanzverstöße begangen werden können.
Inwiefern unterscheiden sich § 283 und § 283 b StGB?
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Tatbestand nach § 283 StGB eine existierende Unternehmenskrise (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) voraussetzt, während § 283 b StGB subsidiär gilt und auch ohne das Vorliegen einer solchen Krise Anwendung findet.
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- Frank Bauer (Author), 2001, Buchführungs- und Bilanzverstöße nach StGB, HGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2949