Dieser Ausatz beinhaltet: Mobbing, AGG, Schmerzensgeld, Kultur der Freiheit, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Belästigung und Verletzung der persönlichen Ehre, Treu und Glaube, Leistungs- und Verhaltenspflichten, Weisungsbefugnis und Erfüllungsgehilfe, Kündigung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, politische Umbruchphasen, Utopien in der politischen Gesellschaft, Zeitmanagement, Suche nach der Wahrheit.
Inhaltsverzeichnis
Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die arbeitsrechtliche Einordnung von Mobbing, beleuchtet die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers sowie die Haftungsfragen im Kontext von Persönlichkeitsrechtsverletzungen am Arbeitsplatz.
- Rechtliche Qualifizierung von Mobbing als eigenständige Anspruchsgrundlage
- Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Mobbing-Sachverhalte
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Gesundheit und Würde des Arbeitnehmers
- Haftungszurechnung für Vorgesetzte und Mitarbeiter gemäß § 278 BGB
- Verhaltensbedingte Kündigung als ultima ratio bei Vertragsstörungen
Auszug aus dem Buch
Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers
Für Hannah Arendt war verantwortungsvolles Handeln ein Miteinander-Handeln der „Ich-Sein-Wesen“, ein bewusstes Handeln, das von einer Sorge für die Welt getragen wird und für gute mitmenschliche Beziehungen verpflichtend einsteht. Der Handelnde muss selbst verantwortlich für die Gestaltung der Welt tätig werden – also wie wir „Ich-Sein-Wesen“ in ihr leben können. Die Welt ihrerseits schafft die Rahmenbedingungen selbst, die die Möglichkeiten des Handelns eröffnen. Die natürliche Bedingtheit der Menschen, die Autonomie des „Ich-Seins“, ist ein Gegengewicht zu Vereinheitlichungstendenzen und Gleichmacherei. Sie ist stabile und fördernde Voraussetzung für die Pluralität, Freiheit und Bezogenheit zwischen den „Ich-Sein-Wesen“. Handeln ist Antworten auf eine konkrete Beziehungskonstellation. Handeln-Können bedeutet Wertschätzung der realen Freiheit. Frei sein von Zwängen und Angst um die nahe Zukunft und sich autonom selbst entfalten zu können, ohne Einengungen und Begrenzungen. Frei Handeln zu können, bedeutet die Verantwortung übernehmen zu sollen und zu dürfen für die nackte Tatsache des Geborenseins in der Gemeinschaft. Frei handeln zu können bedeutet aber auch die Anerkennung der Anderen-Ich-Sein-Wesen ohne Einschränkung oder inneren Widerstand, sondern voller Achtung und Besonnenheit.
Zusammenfassung der Kapitel
Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers: Das Kapitel führt in die philosophischen Grundlagen verantwortungsvollen Handelns ein und definiert Mobbing als systematisches Schikanieren im Arbeitsleben, das soziale Normen und die Menschenwürde verletzt.
Schlüsselwörter
Mobbing, Arbeitsrecht, Fürsorgepflicht, AGG, Persönlichkeitsrecht, Haftung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vorgesetzte, Schmerzensgeld, Kündigung, Vertragsstörung, Menschenwürde, Diskriminierung, Gleichbehandlung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Natur von Mobbing im Arbeitsverhältnis und untersucht, wie Arbeitgeber gegen Störungen durch Mobbing vorgehen können und müssen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die arbeitsrechtliche Haftung, die gesetzlichen Schutzpflichten des Arbeitgebers sowie die Grenzen der unternehmerischen Ermessensentscheidung bei Mobbing-Vorwürfen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung, ob Mobbing eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellt und wie die Fürsorgepflicht den Schutz vor psychischen Beeinträchtigungen konkretisiert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und einschlägiger Rechtsprechung (BAG-Urteile) unter Einbeziehung philosophischer Perspektiven auf das soziale Miteinander.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Auslegung des AGG, der Haftung gemäß § 278 BGB für Erfüllungsgehilfen und den Voraussetzungen für verhaltensbedingte Kündigungen als letztes Mittel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Mobbing, Arbeitsrecht, Fürsorgepflicht, AGG, Persönlichkeitsrecht, Haftung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kündigung und Menschenwürde.
Gilt Mobbing rechtlich als eigenständige Anspruchsgrundlage?
Nein, Mobbing ist nach herrschender Rechtsprechung kein Rechtsbegriff und stellt keine eigenständige Anspruchsgrundlage dar; es müssen jeweils konkrete Pflichtverletzungen oder Rechtsgutverletzungen nachgewiesen werden.
Welche Rolle spielt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber, Leben, Gesundheit und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers vor Belästigungen durch Dritte zu schützen.
Wann ist eine Kündigung bei Mobbing-Vorwürfen gerechtfertigt?
Eine Kündigung gilt als "ultima ratio" und setzt voraus, dass mildere Mittel wie Abmahnungen oder Versetzungen zur Beseitigung der Vertragsstörung nicht zum Erfolg führen.
Wie ist der Zusammenhang zwischen dem AGG und Mobbing definiert?
Das AGG umschreibt den Begriff der "Belästigung", der in Fällen diskriminierender Schikanen auch auf Mobbing-Sachverhalte analog angewendet werden kann.
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- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2015, Mobbing. Schmerzensgeld. Entlassung des Störers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295770