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Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich

Titel: Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich

Hausarbeit , 2015 , 16 Seiten , Note: 1.3

Autor:in: Lukas Berg (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Hausarbeit befasst sich mit der Begründung der Rechtssoziologie von Eugen Ehrlich mit Bezug auf die heutige Zeit. Im Verlauf dieser Arbeit wird der Frage nach dem Verhältnis zwischen dem geschriebenem Recht und der Rechtswirklichkeit nachgegangen. Soziologen beobachten das Recht von einem externen Standpunkt aus und die Theorien der Soziologen bauen auf empirische Forschungen auf.
Soziologen wie Eugen Ehrlich bearbeiten die Ursache der Ungleichheit unter den Menschen und deren Eventualitäten ihrer Bekämpfung durch das Recht. Juristen geht es um die Frage, wie Richter urteilen und entscheiden müssen und welches Gesetz dabei angewendet werden soll. Dabei geht es für Rechtssoziologen darum, warum entscheiden die Richter auf die Art und Weise, worauf bauen ihre Entscheidungen auf und was sind Ihre wirklichen Beweggründe.
Im Allgemeinen fragen Juristen aus der Teilnehmerperspektive und Soziologen aus der Beobachterperspektive, deswegen liegt für den Rechtssoziologen Eugen Ehrlich der Schwerpunkt der Rechtsentwicklung weder in der Gesetzgebung, noch in der Jurisprudenz oder in der Rechtsprechung, sondern in der Gesellschaft selbst. Für Ehrlich hat die empirische Rechtssoziologie eine hohe Bedeutung für das Recht, denn die Schaffung von Normen ist eine Grundlage für die Rechtsetzung und die Änderung der demografischen und sozialen Realitäten eine Voraussetzung der Rechtsanwendung.
Die vorliegende Arbeit befasst sich im zweiten Kapitel mit die Lebens- und Wirkungskreise von Eugen Ehrlich. Danach folgt die Definition des praktischen Rechtsbegriffs durch die Beispiele vom Recht als Regel des Handelns und als staatliche Zwangsordnung erklärt. Daraufhin wird Ehrlichs Rechtstheorie mit seiner Hauptthese des lebenden Rechts und den drei dazu gehörigen Annahmen erläutert. Schlussendlich wird das geschriebene Recht mit der Rechtswirklichkeit der heutigen Zeit verglichen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Eugen Ehrlich: Leben und Wirken

3. Der praktische Rechtsbegriff

3.1. Das Recht als Regel des Handelns

3.2. Die Lehre vom Recht als staatliche Zwangsordnung

4. Ehrlichs soziologische Rechtstheorie

4.1. Das Recht als selbsttätige Ordnung der Gesellschaft

4.2. Das lebende Recht

4.2.1. Gesellschaftliches Recht

4.2.2. Juristenrecht

4.2.3. Das Staatliche Recht

5. Die Rechtssoziologie heute

6. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich und setzt diese in Bezug zur heutigen Rechtswirklichkeit. Zentral ist dabei die Auseinandersetzung mit dem Verhältnis zwischen dem geschriebenen Recht (Recht aus Büchern) und dem tatsächlich praktizierten Recht (lebendes Recht), um zu klären, inwiefern gesellschaftliche Normen die Rechtsentwicklung prägen.

  • Lebensweg und Wirkung von Eugen Ehrlich
  • Differenzierung des praktischen Rechtsbegriffs
  • Die Theorie des lebenden Rechts und ihre drei Säulen
  • Das Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsrecht, Juristenrecht und staatlichem Recht
  • Relevanz soziologischer Rechtstheorien im heutigen Rechtssystem

Auszug aus dem Buch

3.1. Das Recht als Regel des Handelns

Die Regeln des richterlichen Standpunktes und des menschlichen Handelns können laut Ehrlich zwei gegensätzliche Auswirkungen sein. Für den Rechtssoziologen handeln die Menschen nicht durchgehend nach denselben Normen, die bei Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten ausgeübt werden. Ehrlich beschreibt, dass die Menschen intuitiv nach einer Regel handeln und die daraus resultierenden Handlungen der Menschen werden von Gerichten und Behörden beurteilt. Diese Regel des Handelns hat allerdings nicht für die überwiegende Allgemeinheit des Volkes Gültigkeit, sondern für die zur Rechtsanwendung berufenen Behörden. Der Irrglaube der Juristen liegt laut Ehrlich darin, dass die Regeln nach denen die Gerichte entscheiden, die Regeln seien, nach denen die Menschen handeln sollen. Demnach ist eine Regel des Handelns nicht nur eine Regel in der gehandelt wird, sondern auch eine Regel, nach der gehandelt werden soll. Es ist nicht verwunderlich, dass laut Ehrlich die tägliche Erfahrung das Gegenteil beweist. Ehrlich beschreibt dies mit: „Daß gerichtliche Entscheidungen auf das tatsächliche Handeln des Menschen von Einfluß sind, wird gewiß nicht bestritten, aber man müßte doch erst untersuchen, wie weit das zutrifft und von welchen Umständen es abhängt“.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Fragestellung der Arbeit ein und erläutert die Bedeutung der empirischen Rechtssoziologie für das Verständnis der Rechtsentwicklung.

2. Eugen Ehrlich: Leben und Wirken: Dieses Kapitel zeichnet den Lebensweg und die wissenschaftliche Prägung von Eugen Ehrlich nach, wobei insbesondere seine Zeit in Czernowitz beleuchtet wird.

3. Der praktische Rechtsbegriff: Hier werden die Grundlagen von Ehrlichs Rechtsverständnis dargelegt, welches das Recht primär als Regel des menschlichen Handelns und als Ordnung begreift.

4. Ehrlichs soziologische Rechtstheorie: Dieses Kapitel erläutert die Kernkonzepte des „lebenden Rechts“ und die Unterteilung in gesellschaftliches Recht, Juristenrecht sowie staatliches Recht.

5. Die Rechtssoziologie heute: Die Aktualität der Theorie wird anhand von Gesetzesänderungen im Ehe-, Scheidungs- und Erbrecht sowie durch moderne Meditationsansätze illustriert.

6. Fazit: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und betont die Notwendigkeit, gesellschaftliche Selbstregulierung gegenüber staatlichen Eingriffen stärker zu berücksichtigen.

Schlüsselwörter

Rechtssoziologie, Eugen Ehrlich, lebendes Recht, Rechtswirklichkeit, Gesellschaftsrecht, Juristenrecht, staatliches Recht, Normen, Rechtsentwicklung, Sozialstruktur, Gesetzgebung, Rechtssprechung, Interessenskonflikte, Mediation, Rechtsbegriff

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Hausarbeit analysiert die rechtssoziologischen Grundgedanken von Eugen Ehrlich und hinterfragt, inwiefern sein theoretisches Modell des „lebenden Rechts“ auf die heutige Zeit anwendbar ist.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die Arbeit behandelt die Unterscheidung zwischen dem geschriebenen Gesetz und der tatsächlichen gesellschaftlichen Rechtswirklichkeit, die Rolle des Juristen als Mittler und die Bedeutung gesellschaftlicher Normen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, das Verhältnis zwischen dem Recht in Büchern und dem tatsächlichen Handeln der Menschen zu durchleuchten und die relative Bedeutung des staatlichen Rechts zu hinterfragen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor stützt sich auf eine theoretische Analyse der Primärschriften von Eugen Ehrlich sowie auf aktuelle juristische Entwicklungen und Sekundärliteratur zur Rechtssoziologie.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung von Ehrlichs Biografie, die Definition seines Rechtsbegriffs und die detaillierte Ausarbeitung seiner soziologischen Rechtstheorie inklusive der Unterteilung in verschiedene Rechtsarten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Die wichtigsten Begriffe sind Rechtssoziologie, lebendes Recht, Gesellschaftsrecht, Rechtswirklichkeit und Normsetzung.

Wie unterscheidet Ehrlich zwischen dem „lebenden Recht“ und dem staatlichen Recht?

Für Ehrlich ist das „lebende Recht“ die in der Gesellschaft durch tägliches Handeln entstehende Ordnung, während das staatliche Recht eine von oben gesetzte Struktur darstellt, die oft erst sekundär auf soziale Prozesse reagiert.

Welche Beispiele führt der Autor für die Aktualität von Ehrlichs Thesen an?

Der Autor verweist auf Reformen im Familien- und Erbrecht sowie die Einführung von außergerichtlichen Mediationen, da diese den Gesetzgeber dazu zwingen, das geschriebene Recht an geänderte gesellschaftliche Realitäten anzupassen.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich
Hochschule
Hochschule Fresenius; Köln  (Rechtswissenschaft)
Note
1.3
Autor
Lukas Berg (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2015
Seiten
16
Katalognummer
V295998
ISBN (eBook)
9783656941545
ISBN (Buch)
9783656941552
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtssoziologie Eugen Ehrlich Ehrlich Rechtssoziologie in der heutigen Zeit Das lebende Recht Staatliches Recht Juristenrecht Gesellschaftliches Recht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Lukas Berg (Autor:in), 2015, Die Begründung der Rechtssoziologie durch Eugen Ehrlich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295998
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  16  Seiten
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