Das Doppelmandat von Hilfe und Kontrolle im Rahmen von Erstbesuchsdiensten


Masterarbeit, 2015

107 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Thematische Hinführung
1.2 Fragestellung und Relevanz des Themas

2. Forschungshintergrund
2.1 Adressatenforschung
2.1.1 Interaktion/Beziehung Sozialpädagoge - Klient
2.1.2 Gespräche in der Sozialen Arbeit
2.2 Forschungen zum Doppelmandat Hilfe und Kontrolle aus Adressatensicht
2.3 Aktueller Forschungsstand Erstbesuchsdienst
2.3.1 Studie 1 - Desiree Günther, Christina Frese: „Willkommensbesuche bei Neugeborenen. Konzepte Erfahrungen und Nutzen“
2.3.2 Studie 2 - Stiftung Kinderland Baden-Württemberg: „Aktionsprogramm Familienbesucher“

3. Forschungsdesign
3.1 Forschungsmethode Interview
3.1.1 Narratives Interview
3.1.2 Leitfadeninterview
3.2 Transkription
3.3 Inhaltsanalyse
3.4 Exemplarische Analyse
3.5 Gegenstand der Forschung
3.6 Forschungsfragen
3.7 Methodenkritik

4. Ergebnisse
4.1 Darstellung der Ergebnisse
4.2 Diskussion der dargestellten Ergebnisse

5. Fazit und Ausblick

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Thematische Hinführung

Familie = Vater + Mutter + Kind? Diese Gleichung scheint mit Blick auf die unter- schiedlichen Formen von Familie und Elternschaft nicht mehr aufzugehen. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich nicht nur die Institution Familie verändert, sondern auch der Umgang mit dieser. Sie ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung der nachfolgenden Generationen und verantwortlich für deren Wertebildung. Sie macht die Kinder lebensfähig und legt den Grundstein für das künftige Leben. Familie wird zwar als „Kern der Gesellschaft“1 und nach Rodenstock auch als „ihr kleinstes Ele- ment“ betrachtet und übernimmt verschiedene Funktionen wie Sozialisation und Un- terstützung von Kindern und anderer schutzbedürftiger Personen. Doch durch den Wandel der Gesellschaft der letzten Jahrhunderte ist die Stabilität der Familie gesun- ken.2 So brechen ehemals gelebte „klare und wertgebende Strukturen“3 auseinander - sie gilt als bedroht. Die Zahl der Alleinerziehenden bzw. der nicht ehelichen Lebens- gemeinschaften, in denen auch Kinder aufwachsen, haben nach Ott stark zugenom- men, wohingegen die Anzahl der Kinder selbst abgenommen hat.4 Die Grundlage hierfür bilden gesellschaftliche Trends sowie die Arbeitsbedingungen einer globali- sierten Weltwirtschaft.5 Die Institution Familie symbolisiert dabei „eine Insel der Sicherheit und Geborgenheit in einer unsicheren Welt“6. Sie gilt von jeher als ein Ort der Fürsorge, der Versorgung und des Schutzes. In einer emotionalen Beziehung haben die verschiedenen Familienmitglieder unterschiedliche Funktionen. So ist die Frau durch die Schwangerschaft und das Stillen der Nachkommen über eine lange Zeit ihres Lebens eng mit den Kindern verbunden.7 Schließlich ist es Neugeborenen nicht möglich, sich selbst zu versorgen bzw. Entscheidungen über ihre Sozialisation und Bildung zu treffen, wodurch sie existenziell auf die Versorgung und Unterstüt- zung ihrer Eltern angewiesen sind. Somit übernehmen Eltern eine sehr wichtige Auf- gabe. Gemessen an der Schwierigkeit dieser Aufgabe, wird nach Frey zu wenig ge- tan, damit Familien dies bewältigen können.8 Dabei sollten der Schutz der Kinder und ein gehütetes Aufwachsen im Rahmen der Personensorge im Vordergrund ste- hen. Denn gemäß §1631 BGB umfasst diese „insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu be- stimmen“. Dabei haben Kinder „ein Recht auf [eine - F.P.] gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maß- nahmen sind unzulässig.“ Somit ist die Aufgabe der Eltern, nämlich die Erziehung und Pflege der Kinder auch gesetzlich verankert. In Art. 6 GG wird die Beziehung zwischen Eltern und Kindern noch einmal verdeutlich. Hier heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Die Abhängigkeit der Kinder wird also deutlich. Und dennoch wird dieser Grundsatz von Eltern immer wieder missachtet und missbraucht. Kinder werden verletzt, misshandelt, sexueller Gewalt ausgesetzt, vernachlässigt und im schlimmsten Fall sogar getötet. Dabei erleiden kleine Kinder vorrangig körperliche Misshandlung, Kinder in der Pubertät hingegen sind häufiger sexuellem Missbrauch ausgesetzt.9 Aus diesem Grund wurde eine Vielzahl von Hilfsangeboten für belastete Eltern und Kinder erstellt, welche zur familiären Stärkung und Vermeidung miss- bräuchlicher Handlungen an Kindern führen sollen. „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“10 So wie in Art 6. II GG bestimmt, hat hierbei das Jugend- amt eine tragende Funktion mit seiner Aufgabe als staatlicher Wächter über das Kin- deswohl. Dabei ist es von besonderer Bedeutung Eltern möglichst frühzeitig errei- chen zu können, um mögliche Hilfen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen anzubieten und unterstützend tätig zu sein. Hierbei geht es nicht immer nur um die Gefährdung eines Kindes, sondern auch darum, Eltern Möglichkeiten der Entlastung entgegenzubringen, damit eine Gefährdung gar nicht erst entstehen kann.

Der Alltag mit einem Neugeborenen bringt eine Veränderung des eigenen Lebens mit sich. Viele Eltern stellen sich darauf ein und können mit der neuen Situation um- gehen, doch dies betrifft nicht alle. Auf Grundlage der tragischen Fälle von Kindes- wohlgefährdung und der daraus folgenden „medialen Inszenierung“11 wurde in den letzten Jahren vermehrt das Thema der Unterstützung von Eltern, „außerhalb der bestehenden Angebote der Hilfen zur Erziehung“12, diskutiert, wobei belastete Fami- lien im Fokus stehen. Im Jahr 2007 wurde so vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und Soziale Frühwarnsysteme“ das Nationale Zentrum Frühe Hil- fen (im Folgenden: NZFH) gegründet. Das Angebot der Frühen Hilfen bezieht sich hierbei speziell auf die Zielgruppe von Familien mit Kleinkindern. Sie definieren sich als „lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangebo- ten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebens- jahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Ge- sellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern.“13 Der Begriff der Frühen Hilfen kann hierbei in zwei Aspekte geteilt werden. Zum einen muss die biografische Pers- pektive beachtet werden, die die Hilfen als „früh“, also für die Anfangszeit des Le- bens eines Kindes betrachtet. Zum anderen „bezieht sich das Attribut auf die präven- tive Absicht der Angebote, die die Familien erreichen sollen, bevor das Wohl der Kinder gefährdet ist“14. Die Unterstützung soll den Eltern also bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, quasi vor Entstehungsprozess einer Krise, angeboten werden, um diese zu verhindern oder zumindest abschwächen zu können.15 Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes unterstützt die Bundesinitiative des NZFH Bundes- länder, Städte, Gemeinden und Landkreise in ihrem Engagement Frühe Hilfen zu initiieren und regionale Netzwerke zu stärken. Ausschlaggebend kann für den Auf- bau des NZFH der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2005 genannt wer- den, in dem Maßnahmen zur „Frühen Förderung für gefährdete Kinder - Prävention durch Frühförderung“16 festgelegt sind: „Kinder mit sozialen und gesundheitlichen Risiken brauchen Förderung von Anfang an. Dazu müssen Hilfen für sozial benachteiligte und betroffene Fami- lien früher, verlässlicher und vernetzter in der Lebenswelt bzw. dem Stadtteil verankert werden. Das Wächteramt und der Schutzauftrag der staatlichen Ge- meinschaft müssen gestärkt und soziale Frühwarnsysteme entwickelt werden.

Jugendhilfe und gesundheitliche Vorsorge sowie zivilgesellschaftliches Engagement sollen zu einer neuen Qualität der Frühförderung in Familie verzahnt werden. Gerade für sozial benachteiligte Familien müssen die klassischen ‚Komm-Strukturen’ vieler Angebote zielgruppenbezogen verbessert und neue ‚Geh-Strukturen’ entwickelt werden“17.

Um Eltern aller Milieus erreichen zu können ist es besonders wichtig niederschwelli- ge Hilfsangebote zu unterbreiten. Zu den Angeboten zählen hierbei der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich, aber auch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung und der Frühförderung.18 Ziel ist es dabei, „dass jede Familie die Chance hat, von diesen Angeboten zu profitieren und eine flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern.“19. Zudem basieren Frühe Hilfen auf einer multiprofes- sionellen Kooperation und der Stärkung sozialer Netzwerke von Familien.20 Da je- doch die verschiedenen Institutionen ihre spezifischen Aufträge haben und sich ihre Rahmenbedingungen und Profile unterscheiden, aber auch jede einzelne Familie in ihrer konkreten Situation individuell und differenziert betrachtet werden muss, ist es schwierig eine allgemeingültige Vorgehensweise zu beschreiben bzw. vorzugeben.21 Von besonderer Bedeutung ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen sozialer Dienste, denn das Wissen über die verschiedenen Angebote der Professionen ermöglicht eine vielseitigere Be- ratung der Familien.22 Eine Netzwerkkoordinatorin bzw. ein Netzwerkkoordinator agiert hierbei vermittelnd und fördert und organisiert die Zusammenarbeit aller Ein- richtungen und Fachkräfte.23 Die dadurch geförderte Sensibilisierung für die Beson- derheiten der individuellen Familien und ihrer Situationen und der damit verbundene bewusste Umgang mit ihnen gestaltet sich als eine wichtige und entscheidende Vor- aussetzung für eine professionelle Arbeit mit den Familien. Dabei kommt gerade dem Gesundheitsamt mit seinen Einrichtungen in Bezug auf Kleinkinder eine wich- tige Rolle zu, da diese zum Zeitpunkt rund um die Geburt mit fast allen (werdenden) Eltern Kontakt aufnehmen und nur selten mit Vorurteilen verbunden sind.24 So kann dieser Bereich der Jugendhilfe einen „niederschwelligen Zugang zu eventuellen „Ri- sikofamilien bedeuten sowie eine niedrigschwellige Vermittlung von Hilfen an die- se“25. Die mögliche Vermittlung einer Hilfe setzt also das Erreichen der Zielgruppe durch verschiedene Akteure des Netzwerkes und die Zusammenarbeit mit den wich- tigsten Diensten, Einrichtungen und Institutionen voraus. Für die Kontaktherstellung ist es somit von wichtiger Bedeutung, dass die angebotenen Leistungen potentiell an alle (werdenden) Eltern gerichtet sind und dass die Annahme der Hilfe akzeptiert wird. Die Sozialpädagogik hat hierbei ihren eigenen und für ihre Interventionen ge- eigneten Maßstab - sie kümmert sich primär um die Probleme von Menschen.26 Das heißt, dass die Not der Kinder und der anderen Familienmitglieder die Aktivitäten der Familie steuern soll und auf stark belastende und zerstörerische Lebensbedin- gungen verweist. Diese Lebensbedingungen erfordern also die größte Aufmerksam- keit. Es bleibt zu hinterfragen, ob es vorrangig um die Not und das Lebensglück der Kinder oder das der Eltern geht. Nach Wolf „würde man sich wohl [spontan - F.P.] vorrangig um die Kinder kümmern wollen“27, wofür auch gute und rechtliche Grün- de existieren. Doch ist in der Forschung zu Sozialpädagogischen Familienhilfen er- kannt worden, dass eine Verbesserung der Situation für die Kinder dann als stabil wahrgenommen wurde, wenn auch für die Situation der Mütter eine Verbesserung eingetreten ist.28 Der Blick muss also auf alle Familienmitglieder gerichtet werden. Als geeignete Hilfeform für elterliche Belastungssituationen kann dabei die aufsu- chende Elternarbeit, auch aufsuchende Elternhilfe, genannt werden, bei der mit prä- ventiven Angeboten von privaten und öffentlichen Trägern Eltern erreicht werden, die den Weg in die Beratungsstelle nicht aus eigener Motivation aufsuchen. Um Un- terstützungs- und Hilfebedarfe solcher Familien überhaupt wahrzunehmen, ist es erforderlich, die Familien im Sinne einer ‚Geh-Struktur‘ zu besuchen. Hierbei muss zunächst der Unterschied zur ‚Komm-Struktur‘ geklärt werden. Die ‚Komm- Struktur‘ erreicht Eltern, die sich aus eigener Kraft über Angebote informieren. Eine ‚Geh-Struktur‘ hingegen sucht Familien auf, indem Familienbildung und -beratung angeboten wird.29 Dies geschieht meist bei den Familien zu Hause. Es besteht auch die Möglichkeit, dass spezifische Angebote die beiden Strukturen verbinden, sodass Familien motiviert werden können, die sonst nur schwer mit Familienbildungsange- boten zu erreichen sind. „Die aufsuchende Elternarbeit orientiert sich an den Bedürf- nissen und Fähigkeiten der werdenden Eltern.“30 Dabei nimmt sie eine ganzheitliche Sichtweise auf das Individuum ein und fördert es in seiner Entwicklung. Als Ziel sieht sie die eigenverantwortliche Lebensgestaltung der werdenden Eltern und die Steigerung der eigenen Motivation zur Elternschaft.31 Zudem sollen notwendige Un- terstützungsangebote möglichst frühzeitig angeboten und durchgeführt werden. Die Familie soll in die Lage versetzt werden, eine angemessene Versorgung und Erzie- hung ihrer Kinder zu gewährleisten. Neben der Vermittlung eines realistischen Bil- des vom „Eltern werden“ und „Eltern sein“ steht hierbei auch die Entwicklung eines Bewusstseins für die Bedürfnisse des Kindes im Fokus. Die aufsuchende Sozialpä- dagogik orientiert sich dabei an den spezifischen Fähigkeiten, Ressourcen und Nei- gungen der einzelnen Familienmitglieder und ihres Lebensumfeldes.32 Von besonde- rer Bedeutung ist es, dass die Arbeit zum Großteil in der häuslichen Umwelt stattfin- det. Dabei wird zunächst Vertrauen hergestellt, sodass die Hemmschwellen und Nut- zungsbarrieren abgebaut werden können.33 Indem die Fachkräfte Geh-Strukturen entwickeln, ist nach Al-Suadi „demnach eine Mobilisierung von Ressourcen und die Hilfe zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung dieser Klientengruppe mög- lich“34. Das Angebot der Babybegrüßungsdienste ist ein Teil dieser aufsuchenden Elternarbeit. Im Rahmen der Debatte über Frühe Hilfen wurden in vielen Städten und Gemeinden Deutschlands von den Jugendämtern oder freien Trägern lokale Babybe- grüßungsdienste, die sogenannten Willkommens- oder Erstbesuchsdienste ins Leben gerufen.35 Diese Dienste besuchen junge Familie in den ersten Wochen nach der Ge- burt ihres Kindes, wodurch die Möglichkeit einer Begleitung von Anfang an besteht. Angelegt sind sie u.a. so, dass den Familien von den kommunalen Gesundheits- oder Jugendämtern ein Brief zugeschickt wird, in dem der Begrüßungsbesuch mit einem Terminvorschlag angekündigt wird. Die Einführung der Dienste kann in den letzten Jahren vermehrt verzeichnet werden.36 Storck benennt einen „Boom dieser Projek- te“37. Als Vorbild dienen die skandinawischen Staaten, in denen mit solchen nicht selektiven Angeboten bereits lange erfolgreich gearbeitet wird. Die Situation von Kindern so früh und so schnell wie möglich verbessern zu können, ist nur möglich, wenn Eltern so früh wie möglich niedrigschwellige Beratung und Unterstützung an- geboten werden.38

1.2 Fragestellung und Relevanz des Themas

Jugendämter stehen in der Ausübung ihres staatlichen Wächteramtes nicht nur in einem „nicht auflösbaren Spagat zwischen Kindeswohl und Elternrecht“39, sondern auch im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle. Sie werden häufig mit Bildern der Inobhutnahme von Kindern aus ihren Herkunftsfamilien oder dem Versagen im Fall einer Kindeswohlgefährdung und Schädigungen von Kindern assoziiert und müssen sich immer wieder einer großen medialen Aufmerksamkeit stellen. Medienpsycholo- gisch müssen sie als öffentliche Eingriffsbehörde damit umzugehen lernen, dass vor allem Fehlentscheidungen als nachrichtenrelevant angesehen werden.40 Das Bild der Jugendämter wird in der Öffentlichkeit als verbesserungswürdig angesehen und es herrscht nachwievor der Eindruck, dass „Jugendämter nicht als moderne, helfende und unterstützende Dienstleistungsbehörden im Sinne des SGB VIII verstanden wer- den“41, sondern das Bild einer angstbesetzten Einrichtung, nach Hädrich sogar einer „Kinderklaubehörde“42, verkörpern.

Der Auftrag der Sozialen Arbeit ist nach Heiner „die Vermittlung zwischen Indivi- duum und Gesellschaft im Spannungsfeld von Hilfe [und - F.P.] Kontrolle“43. Die Intention der Erstbesuchsdienste ist dabei für Jugendämter ein attraktives Angebot, um das öffentliche Bild der Institution zu verbessern. So sollen diese nicht als „heim- liche Eltern-Patrouille“44 und Kontrolle agieren, um mit einem Einblick in das Fami- lienleben auch das Wohl des Kindes zu überprüfen, sondern die Funktion eines In- formationsangebotes erfüllen. Doch besteht die Möglichkeit, dass der Erstbesuchs- dienst durch die mediale Assoziation von Jugendamt und Kontrolle ebenfalls mit negativem Empfinden verbunden wird. An dieser Stelle ist die professionelle Arbeit der Sozialpädagogen von großer Bedeutung, da diese als Schnittstelle zwischen der Behörde und den Eltern agieren, wodurch also die Interaktion zwischen Professionel- lem und Klient im Fokus steht. Zur Untersuchung dessen wurden bereits Forschun- gen durchgeführt. Dabei wurde die Wahrnehmung von Sozialpädagogen in Bezug auf Erstbesuchsdienste in Studien von Günther und Frese sowie vom Aktionsprog- ramm Familienbesucher der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg untersucht. Doch ist es besonders wichtig, dass im Rahmen einer solchen Analyse nicht aus- schließlich der Blick der Sozialpädagogen, sondern auch die Sicht der Eltern, als wichtige Akteure, erforscht wird. So ist in der Studie „Willkommensbesuch bei Neu- geborenen. Konzepte, Erfahrungen und Nutzen“ von Günther und Frese neben einer standortübergreifenden Analyse der Willkommensbesuche auch eine Wirksamkeits- analyse zu finden. Die Studie bezieht sich ausschließlich auf Erstbesuchsdienste in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Wirksamkeitsanalyse werden die Wahrneh- mung des Willkommensbesuches und standortspezifische Auffälligkeiten dargestellt. Auch im Rahmen der Evaluation des Aktionsprogramms Familienbesucher in Baden- Württemberg wurden sowohl eine Befragung der Fachkräfte, als auch eine Befra- gung der Eltern zu Beratung, Auftreten und Nützlichkeit des Angebots durchgeführt. Es handelt sich hierbei um standortbezogene Untersuchungen zu Nordrhein- Westfalen und Baden-Württemberg. Anhand der Recherche ist aufgefallen, dass nur wenige Studien zu dieser Thematik vorhanden.

Am Beispiel des zu untersuchenden Erstbesuchsdienstes Jena soll nun die Sicht der Eltern mit der Forschungsfrage: „Wie beschreiben Eltern ihre Wahrnehmung des Erstbesuchsdienstes im Erstkontakt?“ behandelt werden.

Die besondere Relevanz dieser Untersuchung ergibt sich aus der genauen Betrach- tung der Adressatensicht, weil diese aus Fachkräftebefragungen nicht ermittelt wer- den kann. Wurde in den Studien von Günther und Frese und des Aktionsprogrammes Familienbesucher das besondere Augenmerk auf die professionellen Dimensionen und Dokumentenanalysen gelegt und die Elternbefragung eher als Teilabschnitt an- gesehen, so soll in dieser Arbeit die Wahrnehmung der Eltern im alleinigen Erkenn- tnisinteresse stehen. So können sich eventuelle Handlungsempfehlungen für die wei- tere Arbeit von Besuchsdiensten ergeben. Zudem wird auch in der Datenerhebung anhand von Interviews mit narrativen und leitfadengestützten Elementen in anderer Form nach den Empfindungen der Adressaten geforscht. Die durchweg positiven Ergebnisse der Studie von Günther und Frese geben zudem Anlass die Wahrneh- mung der Eltern an einem weiteren Standort zu untersuchen und den reinen Fokus hierbei auf die Adressatensicht zu legen. Aufgrund fehlender Studien zu Erstbe- suchsdiensten in Ostdeutschland stellt sich auch der Standort Jena als besonders interessant dar.

Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst auf den Forschungshintergrund eingegan- gen, welcher sich auf die theoretischen Grundlagen der Adressatenforschung bezieht. Dabei werden neben der Interaktion zwischen Sozialarbeiter und Klient auch Ge- spräche in der Sozialen Arbeit dargestellt, wobei der besondere Fokus auf das Erst- gespräch gelegt werden soll. Es folgen Forschungen zum Doppelmandat Hilfe und Kontrolle aus Adressatensicht. Anschließend wird die Darstellung des aktuellen For- schungsstandes auf Grundlage der Studien von Günther und Frese sowie vom Akti- onsprogramms Familienbesucher Baden-Württemberg die bisherigen Untersuchun- gen von Erstbesuchsdiensten verdeutlichen. Im anschließenden Forschungsteil folgen Ausführungen zur Forschungsmethode sowie zum Forschungsdesign. Die Auswer- tung der Elternbefragung erfolgt durch die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring, deren Ergebnisse nun dargestellt und diskutiert werden. Den Abschluss bilden ein Fazit und ein Ausblick.

2. Forschungshintergrund

2.1 Adressatenforschung

„Soziale Arbeit als Profession hat es in der Regel mit Menschen zu tun, die sich in schwierigen materiellen, sozialen oder psychischen Problemlagen befinden oder aufgrund spezifischer Lebenslagen (Alter, Krise) auf Unterstützung angewiesen sind. Sie benötigen für ihr fachliches Handeln Wissen aus der Innenperspektive der Subjekte […] Ohne dieses Wissen würde Soziale Arbeit ihren AdressatInnen standardisierte Lösungen/Modelle ‚überstülpen‘, die u.U. nicht zu deren Bewältigungsweisen und Erfahrungen ‚passen‘.“45

Ihren theoretischen Hintergrund hat die Adressatenforschung in der allgemeinen sozialpädagogischen Theoriebildung, die sich seit ca. 25 Jahren „den alltäglichen Lebenswelten, den Deutungen und Problemlagen derjenigen Personen zu[wendet - F.P.], die bis zu diesem Zeitpunkt als ‚Klienten‘ oder auch ‚Betroffene‘ bzw. als ‚Op- fer‘ gesellschaftlicher Verhältnisse definiert wurden“46. Zur neutralen Bezeichnung wurde der Begriff „Adressat“ gewählt. Es handelt sich hierbei nicht nur um die Be- zeichnung von Menschen, die in jeglicher Form mit Sozialpädagogik in Verbindung stehen, sondern auch um verschiedene theoretische Zugänge zu Sozialer Arbeit. Sie hat ein Interesse an der Verfasstheit der Lebenswelten und -kontexte, sowie an „den Problemlagen und Ressourcen derjenigen, die zu Adressaten Sozialer Arbeit gewor- den sind“47. Menschen werden also zu Adressaten Sozialer Arbeit, wenn ein Hilfebe- darf festgestellt wird und sie in ein institutionelles Feld, bspw. in das der Kinder- und Jugendhilfe, gelangen. Somit werden Adressaten von „professionellen Akteuren“48 konstruiert. Nach Schaarschuch und Oelerich besteht das Ziel der Forschung „in der Rekonstruktion von Selbstdeutungen, subjektiven Erfahrungen und biographischen Verläufen von Adressaten im Kontext institutioneller Settings“49. Im Fokus steht hierbei das „Verstehen adressatenseitiger Lebenssituationen“50. Diese sollen durch professionelles und sozialpädagogisches Handeln optimiert werden.51 Die Adressatenforschung ist also von einem Interesse an der „Professionalisierung sozialpädagogische Handlungspraxis geprägt“52 und richtet sich nicht nur auf die Akteure, sondern vor allem auf subjektive Anschlussmöglichkeiten zwischen Adressat und dem Anbieter Sozialer Arbeit.53

2.1.1 Interaktion/Beziehung Sozialpädagoge - Klient

Sozialpädagogen arbeiten auf der Beziehungsebene mit Klienten - sie treten in Inter- aktion mit ihnen. Interaktion definiert sich als ein ‚in Kontakt treten‘ bzw. als ein „ aufeinander bezogenes Handeln zweier oder mehrerer Personen“54. Es entstehen Wechselbeziehungen zwischen den Handlungspartnern, die es dem Sozialpädagogen auf einer persönlichen Ebene ermöglichen in das Leben des Klienten einzugreifen.55 Es stellt sich dabei allerdings die Frage, wer ein Klient ist bzw. wie er ein solcher wird. Der Klientenbegriff stellt in historischer Betrachtung die Beziehung eines Schutzbefohlenen zu einem mächtigeren Vertreter dar, wobei die persönlichen Rech- te an diesen abgegeben werden.56 Somit ist dieser Begriff durch zwei Kennzeichen geprägt: zum einen „Entmündigung“, zum anderen mit einem „humanen Schutzauf- trag“.57 In sozialpädagogischer Sicht ist der Klientenbegriff im Rahmen sozialer Dienstleistungen zu verorten.58 Nach Bräunig wird „niemand (…) freiwillig zum Klienten, vielmehr ist es meist eine Institution, die jemanden durch eine Auflage oder ein Urteil dazu macht“59. Es ist zu beachten, dass die Freiwilligkeit der Klien- ten, den Kontakt selbst zu initiieren bei lediglich einem Drittel liegt.60 Als Gründe für die Herstellung eines ersten Kontaktes können u.a. ein hoher Leidensdruck oder das Einholen wichtiger Informationen genannt werden. Dabei ist zu beachten, dass Klienten, die darauf drängen, ihre Situation darzustellen den Kontakt meist freiwillig suchen, wohingegen bei Klienten, die nur wenig Freiwilligkeit zeigen vermehrt mit Abwehrhaltung und Widerstand zu rechnen ist. Es empfiehlt sich, dass der Sozialar- beiter hierbei „vermehrt die Initiative ergreift und die Ausgangssituation, die nicht verhandelbaren Grundlagen des Gesprächs sowie Optionen für mögliche Formen der Zusammenarbeit vorstellt“61.

Zur Wahrung der Komplexität der sozialen Probleme dürfen nach Kähler die Indivi- dualität, umfeldbedingte Ausprägungen des Individuums und dessen Sozialstruktur nicht vernachlässigt werden.62 Dabei sollte der Sozialpädagoge in der Lage sein, zu seinem Klienten eine professionelle und persönliche Beziehung aufzubauen.63 Er muss die notwendigen Informationen so vermitteln, dass der weitere Verlauf der Interaktion nicht gefährdet ist. Hierfür nutzen Sozialpädagogen klassische Interakti- onsmethoden. Nach Hitzler und Messmer werden dazu Humor, Witzeleien und oft- mals auch Gelächter eingesetzt.64 Diese entschärfen auch mögliche inhaltliche Bri- sanzen und bauen gleichzeitig eine vertraute Interaktionssituation auf.65 Der Sozial- pädagoge muss die Beziehung in ihrer Bedeutung erkennen und wesentliche Teile davon in der Beziehungsgestaltung nutzen, ohne dabei einschüchternd auf den Klien- ten einzuwirken. Dies kann vermieden werden, indem dem Klienten die Chance er- halten wird, die Beziehung mitzugestalten.66 Von besonderer Bedeutung sind hierbei auch die Aspekte von Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit. Nach Giesecke steht in einer helfenden Beziehung zudem die Partnerschaft der Parteien im Vordergrund.67 Gottschalch ergänzt hierzu, dass der Helfer „so wenig wie möglich drängen, manipu- lieren, erziehen, unterjochen und auf Ratschläge und Führung verzichten“68 soll. Er beschreibt die gemeinsame Arbeit als eine „Suchbewegung“69. Im Vordergrund der Interaktion steht also ein „Verstehen des Klienten, dass über Empathie hinausgeht“70. Dabei verzichtet der Sozialpädagoge auf jede Art von Bewertung und versucht das Verhalten und Handeln seines Gegenübers zu verstehen.

Zudem wird das Handeln auf professioneller Ebene durch strukturelle Rahmenbedin- gungen beeinflusst.71 So können Sozialpädagogen in Einrichtungen mit hierarchi- schen Strukturen nicht lediglich zum Wohl der Klienten oder der eigenen Fachlich- keit handeln, sondern sie müssen auch ihrem beruflichen Umfeld ein „Mindestmaß an Loyalität“72 entgegenbringen.73 Also müssen sie „unterschiedliche[n - F.P.] Per- sonengruppen Rechnung tragen, aber auch für die eigene Handlungsfähigkeit und Sicherheit sorgen, was ebenfalls zur Folge haben kann, dass Klientenbelange in ihrer Bedeutung relativiert werden müssen“74. Der Sozialpädagoge muss damit also in der Lage sein „zwischen einer eher kontrollierenden bürokratischen und einer helfend- freundschaftlichen Rolle [zu - F.P.] changieren“75. Es wird deutlich, dass im Rahmen von sozialpädagogischen Interaktionen nicht nur Personen mit sehr unterschiedlichen Interessen und Voraussetzungen, sondern auch aus verschiedenen Systemen aufei- nander treffen.76 Es besteht also eine Asymmetrie, die u.a. „den Status, das sachliche und prozedurale Wissen oder die Problemlösungskompetenz der Teilnehmer“77 be- trifft. Sie bezeichnet damit einerseits die Arten von Ungleichheiten in der Interaktion und deutet dennoch nicht zwingend auf hierarchische Machtverhältnisse zwischen den Teilnehmern hin. Eine solche Machtbeziehung könnte sich schädigend auf die weitere Interaktion auswirken, „wenn sie nicht konstruktiv genutzt wird“78. Aus die- sem Grund muss sich der Sozialpädagoge seiner „grundsätzlichen humanistischen Sichtweisen, (…) Normen und (…) Werte[n - F.P.] bewusst sein“79. Zudem ist es wichtig, dass die Persönlichkeit im Rahmen des beruflichen Handelns eingebracht wird, ohne dabei private und berufliche Beziehungen zu vermischen. Dies erfordert, neben dem Bewusstsein eigener Stärken und Schwächen auch ein entsprechendes Verständnis für die Bedürfnisse der Klienten.80 Als wichtigste Kompetenzen für die Interaktion mit Klienten sind also Empathie, Wahrnehmungs- und Reflektionsver- mögen, Verantwortungsbewusstsein sowie professionelles Hintergrundwissen zu nennen. Der Entstehungsprozess einer Interaktion zwischen dem Sozialpädagogen und dem Klienten beeinflusst somit den Verlauf der weiteren Beziehung, wobei die Beziehungsarbeit dabei nicht als planbares Element eines methodisch reflektierten Handlungskonzeptes betrachtet werden darf, sondern eher rein intuitiv.

Als weiterer wichtiger Aspekt ist zudem der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem Sozialarbeiter und dem Klienten zu nennen.81 Vertrauen kann hierbei „als ein Gefühl des Sich-Verlassen-Dürfens (…), und zwar in bezug[sic] auf die Glaubwürdigkeit anderer wie die Zuverlässigkeit seiner selbst“82 definiert werden. Dabei beschreibt Nohl das Vertrauen als wesentliche Voraussetzung für einen echten pädagogischen Bezug.83 „Wo ich vertraue, handle ich selbst besser, wo mir vertraut wird, fühle ich mich gebunden und bekomme Kräfte über mein Maß[sic].“84 Mit die- sem Ausspruch verdeutlicht Nohl die Bedeutung von Vertrauen in der Sozialen Ar- beit. Eigenes Vertrauen bewirkt demnach ein besseres Handeln in der Interaktion und ein vertrauensvolleres Zugehen aufeinander. Desweiteren verstärkt es die Bereit- schaft über Themen zu sprechen, „die potenzielle Abwertung und Zurückweisung hervorrufen können“85, also Themen, über die ohne ein bestehendes Vertrauensver- hältnis eher nicht gesprochen werden würden, weil sie für Klienten ein Risiko bedeu- ten würden.86 Dabei besteht in sozialpädagogischen Interaktionen eben die Stärke, dass eine Vertrauensbeziehung entsteht, welche es dem Klienten ermöglicht, eben diese problematischen Seiten für Sozialpädagogen zugänglich zu machen.87 Deswei- teren bildet es die Grundlage für Erwartungen, sowohl auf der Seite des Klienten, als auch auf der Seite des Sozialpädagogen. Dies können u.a. „Erwartungen von Hilfe, Verlässlichkeit, Zuverlässigkeit oder auch von Verschwiegenheit“88 sein. Werden diese Erwartungen erfüllt, tritt eine positive Verstärkung der Interaktion ein.

In Bezug auf Kontrolle muss der Aspekt des Vertrauens als Gegenpol betrachtet werden. Aus diesem Grund muss die Fachkraft einen sogenannten „Vertrauensvorschuss“89 leisten, mit dem sie „die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit“90 legt. Nach Nohl bedeutet „das Schenken von Vertrauen in Kompetenz durch den Klienten (…) für den Berater ein Angebot, das er nicht ablehnen kann“91. Zudem sind aktives Zuhören und die Fähigkeit, die Sichtweise des Gegenübers ohne Einwände anzunehmen, wichtige Kompetenzen. Dies fördert die Sicherheit des Klienten, seine Lage unzensiert schildern zu können.92

Neben dem Vertrauen zum Gegenüber ist auch ein guter Überblick über die Situation von Bedeutung. Daraus sollen Perspektiven für gemeinsame Ziele entwickelt wer- den. Diese können in Form von Arbeitsbündnissen oder Kontrakten beschlossen werden.93 Von besonderer Bedeutung ist dabei ein Bündnis zwischen Sozialarbeiter und Klient, in dem die subjektive Sicht des Klienten durch Hypothesen des Sozialar- beiters, im Rahmen seiner Fachlichkeit, ergänzt wird.94 Zudem muss vom Klienten bereits von Beginn an erkannt werden, dass er die Verantwortung für sich selbst trägt und ihm diese durch den Sozialarbeiter nicht abgenommen werden darf.95 Dies kann in speziellen Situationen, in denen durch Hilfe eine kurzfristige Erleichterung für den Klienten geschaffen werden könnte, auch für den Sozialarbeiter eine Herausforde- rung darstellen. Es wird hier die Bedeutung eines klaren Rollenverständnisses deut- lich.

Die spezifische Verteilung von Rollen zwischen Fachkraft und Klient definiert die jeweilige Position im Gespräch und strukturiert die Interaktion.96 Aus der Zuordnung dieser Rollen ergeben sich dementsprechende Erwartungen an die Funktion. Nach Habermas hat die Verhaltenserwartung „nicht den kognitiven Sinn der Erwartung eines prognostizierten Ereignisses, sondern den normativen Sinn, daß die Angehöri- gen zur Erwartung eines Verhaltens berechtigt sind“97. Rollen ermöglichen also durch die Strukturierung von Interaktionsmustern eine allgemeine soziale Orientierung.98 Das Ausfüllen einer Rolle im Rahmen von Interaktion ist dabei mit spezifischen Rollenerwartungen verbunden, welche sich auf die Eigenschaften und das Verhalten der jeweiligen Person beziehen.99

Aus sozialpädagogischer Sicht ist die Verteilung der Rollen zwischen Sozialpädago- ge und Klient bereits strukturell festgelegt. Nach Thiersch heißt es: „Ein Teilnehmer an der Beratungssituation soll aus dem jeweiligen Geschehen Nutzen ziehen, wäh- rend der andere Teilnehmer als ‚Mittel der Veränderung‘ akzeptiert wird“. Auch hier übernehmen Sozialpädagoge und Klient damit jeweils konkrete und rollenspezifische Aufgaben. Um ein solches Rollenverständnis aufrecht zu erhalten ist der Sozialarbei- ter nach Hitzler und Messmer „bestrebt, die Kontrolle über den Ablauf der Interakti- on zu behalten“100. Dabei ermöglichen „Thematisierungsrechte und das Privileg, aus den angesprochenen Themen entsprechende Schlüsse zu ziehen“101 dem Sozialarbei- ter nicht nur diese gewisse Kontrolle über die Interaktion, sondern es können dadurch ebenso die Konsequenzen möglicher Gesprächsinhalte gesteuert werden.102 Kontrolle kann in Form von Arbeitsroutinen ausgeübt werden, die eine sichere Handhabung der Interaktion nach sich ziehen. Dies widerspricht jedoch der Individualität eines jeden Klienten. Denn es handelt sich bei ihnen nicht um „standardisierte Objekte, sondern um Personen mit individuellen Eigenheiten“103. Somit wird also ein Macht- verhältnis zwischen Sozialarbeiter und Klient deutlich. In jeder Art von Beziehung sind Menschen voneinander abhängig. Bedingt durch die Stärke der Abhängigkeit, d.h. also das Ausmaß in dem eine Person stärker auf eine andere angewiesen ist, entsteht ein Machtdifferential.104 Der Begriff der ‚Macht‘ ist ein politisch- soziologischer Grundbegriff, der für Überlegenheits- und Abhängigkeitsverhältnisse verwendet wird.105 Aus sozialpädagogischer Sicht sind Klienten stärker auf die Pro- fessionellen angewiesen als dies umgekehrt der Fall ist. Dabei ist die Nutzung dieses Machtüberhangs nach Wolf eng mit dem Interesse des Klienten verbunden.106 Klien- ten sind in ihrem sozialen Gefüge füreinander „sowohl Ressourcen als auch Quelle von Belastungen“107. Bei hohen Erwartungen und wenigen vorhandenen Ressourcen, besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass Erwartungen nicht erfüllt werden kön- nen.108 Dabei kann der Sozialpädagoge im Rahmen seiner ihm strukturell zugewiesen Macht in der Beziehung zum Klienten die „Bilanz von Ressourcen und Belastungen in unterschiedlicher Weise positiv beeinflussen, also die Bewältigungspotenziale erhöhen.“109 So kann die Problemsituation des Klienten entlastet werden. Durch Interaktionen zwischen Sozialarbeiter und Klient können auch Wechselwirkungen im sozialen Umfeld des Klienten entstehen. So verändern sich bspw. die Abhängigkei- ten innerhalb einer Familie, wenn einem Mitglied Ressourcen außerhalb dieser zu- gänglich gemacht werden, was wiederum eine Beeinflussung der Interaktion zum Sozialpädagogen nach sich ziehen kann. Sie „sozialpädagogische Kunst“110 besteht hierbei darin, dem Klienten neue Möglichkeiten aufzuzeigen und ihn direkt an einer Entscheidungsfindung zu beteiligen. Nach einer Studie von Hofstede, Nijnatten und Suurmond kann dabei in vier Ebenen von Beteiligung an Interaktion unterschieden werden.111 Es wird angedeutet, dass „die höchste Ebene der Beteiligung durch Aus- richtung der Klienten auf die erwartbaren institutionellen Kategorien und Entschei- dungslogiken erreicht werden kann, dadurch also, dass die institutionelle Logik übernommen und für die eigene Argumentationslinie angewandt wird“112. Es findet also eine Anpassung des Klienten statt. Hall und Slembrouck unterstützen dies mit ihren Erkenntnissen darüber, dass Klienten, durch die „erkennbare Aneignung und aktive Orientierung an den gleichen Zielen“113 wie Sozialpädagogen, im Rahmen der Interaktion eigenes Rederecht eingeräumt bekommen und aufgrund dessen die Zu- stimmung der Professionellen erhalten.

Aufgrund dieser bestehenden Paradoxie kann die Qualität der Interaktion strukturell beeinträchtig werden.114 Der beteiligte Sozialpädagoge übernimmt dabei den helfen- den Part, wohingegen die Institution die kontrollierende Rolle in sich trägt. Somit kann sich die Fachkraft gegenüber der Autorität der Institution als ausgeliefert dar- stellen, wodurch sie jedoch auf einen Teil der personalen Autorität verzichtet und dem Klienten ein „uneindeutiges und verwirrendes Bild professionellen Entschei- dens“ vermittelt. Dies kann gerade im Bezug auf heikle Themen und hochgradige Problemdarstellungen seitens des Klienten Schwierigkeiten mit sich bringen, da sich der Sozialpädagoge in seiner Autorität und Würdigung herabsetzt.

2.1.2 Gespräche in der Sozialen Arbeit

„Unter einem guten Gespräch verstehen wir nicht ein Harmoniegespräch, das sich „schön anfühlt“, ein Gespräch der Dauererklärung von guten Absichten, ein Gespräch um den heißen Brei herum oder eines, bei dem Unangenehmes nur dezent angedeutet wird. Auch nicht eines, das im „Sonntagsanzug“ der Kom- munikation geführt wird - mit abgewogenen und einstudierten Formulierungen. Ein gutes Gespräch ist eines, bei dem das „Eigentliche“ zum Thema wird, das nämlich, was beiden Gesprächspartnern tatsächlich auf dem Herzen liegt.“115

Das Gespräch ist als Teil der menschlichen Kommunikation allgegenwärtig und auf- grund der Häufigkeit im täglichen Leben ihre primäre Form.116 So schaffen gute Ge- spräche nicht nur Veränderungsperspektiven und Hoffnung, sondern sie klären auch Probleme und geben Unterstützung.117 Sie setzen sich aus einer Vielzahl „kommuni- kativer Episoden“118 zusammen und können als die Grundform von menschlicher Beziehung und Begegnung bezeichnet werden. In Gesprächen geht es darum, wie Individuen „Situationen, auf die sie sich beziehen, füreinander greifbar und produk- tiv gestalten können“119. Im Bereich der Dienstleistungsberufe hat Soziale Arbeit einen überdurchschnittlich hohen Anteil an sozialkommunikativem Handeln.120 Da- bei stellt das Gespräch für den Sozialpädagogen eine Standardsituation seiner beruf- lichen Praxis dar und agiert im Verhältnis mit methodischem Handeln und Beratung als „Querschnittsmethode im Rahmen zielorientierter Problemlöse- und Hilfeprozes- se“121. Im beruflichen Kontext wird das Gespräch als methodisches Handeln aufge- fasst und stellt nach Windulla sogar „die soziale Gestalt des methodischen Han- delns“122 dar. Auf der institutionellen Ebene ist auf der einen Seite der Hilfe suchen- de Klient zu finden, auf der anderen Seite die Hilfe gewährende Institution. Gesprä- che sind dabei „das Mittel der direkten Klientenarbeit.“123 Desweiteren gibt es gibt eine Vielzahl von Gesprächsformen in der Sozialen Arbeit. Hierzu zählen u.a. das Anamnesegespräch, das Beratungsgespräch und das Erstgespräch, aber auch die Fa- milienberatung, das Hilfeplangespräch und Krisengespräche.124 Im Fokus der weite- ren Ausführungen soll nun das Erstgespräch stehen, welches zwischen dem Sozialar- beiter und dem Klienten oft eine „sensible Schnittstelle“125 darstellt.

Erstkontakte und erste Eindrücke sind in menschlichen Beziehungen von großer Be- deutung. Sie sind entscheidend für den weiteren Unterstützungsprozess. In der Wahrnehmungspsychologie wird darauf hingewiesen, wie enorm wichtig und nach- haltig der erste Eindruck, auch „Primary-Effekt“ genannt, ist und wie schwer es ist, diesen zu korrigieren.126 Nach Kähler heißt es: „Die Anfangsphase der Zusammenar- beit von Sozialarbeitern und Klienten prägt entscheidend den weiteren Verlauf ihrer Beziehung. Insofern kommt diesem Auftrag eine Schlüsselfunktion für die Qualität der beruflichen Praxis in vielen Teilbereichen der Sozialen Arbeit zu.“127 Es wird also die Bedeutung des ersten Kontakts zwischen der Fachkraft und dem Klienten deutlich. Als Erstgespräche werden also „die ersten Gespräche in der Einzelfallhilfe bezeichnet, die mit den Zielen geführt werden, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, die Zuständigkeit zu klären, Anliegen, Ressourcen und wechselseitige Erwartungen in einer ersten Übersicht einzuschätzen und am gemeinsam erkannten Bedarf an ei- ner Zusammenarbeit orientierte Absprachen oder Arbeitsbedürfnisse vorzubereiten, wenn nicht andere Voraussetzungen […] ein anderes Vorgehen erforderlich ma- chen."128 Grundlegend dienen sie somit der Kontaktaufnahme zwischen dem Sozial- arbeiter und dem Klienten zur Lösung seines Anliegens. Als Hauptfunktion ist hier- bei der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu nennen. Denn ohne ein solches ist eine weitere gemeinsame Arbeit nicht möglich. Indem der Klient um Rat, Unterstützung und Hilfe bittet, ist es von besonderer Bedeutung eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen. Der Aufbau von Vertrauen wird hierbei bedingt durch „die berufliche Fähigkeit, das Verständnis und die Bereitschaft, den Klienten anzunehmen und wahrzunehmen“129 und soll dem Hilfesuchenden Schutz und Hilfe bieten. Die Vertrauensbildung wird nach Windulle „dadurch gefördert, dass die Fachperson angemessene Selbstoffenbarung praktiziert, die beraterischen Basisregeln beachtet, sorgfältig zuhört und auf den Klienten eingeht“130.

Kähler unterscheidet in drei Anlässe von Erstgesprächen: Sie werden dem Klienten verordnet, angeboten oder von ihm selbst erbeten.131 Die Form des Zugangs ist dabei von großer Bedeutung und deutet auf das Maß der Freiwilligkeit des Klienten hin. So kommt dieser erste Kontakt meist aufgrund privater Angelegenheiten, wie Problem- situationen mit „überindividuelle[n - F.P.] Anteile[n -F.P.]“132 zustande. Behördlich verordnete Erstgespräche werden in der Regel erteilt, wenn dem „Nichtwahrnehmen einer Maßnahme“133 eine nachteilige Konsequenz folgt. Es unterliegt also einem Zwangskontext. Bei angebotenen Erstgesprächen hingegen ist die Wahlfreiheit des Klienten höher, da die Möglichkeit bestehen muss ein solches Gespräch auch ableh- nen zu können.134 Aufgrund dieser Freiwilligkeit bedarf es der Motivation des Klien- ten, das Gesprächsangebot anzunehmen bzw. ein solches selbst zu erbeten. Hierfür sind die genannte Vertrauensbildung und ein mögliches (reichhaltiges) Informations- angebot eine wichtige Voraussetzung.

In Erstgesprächen hat also in der Regel kein vorheriger Kontakt zwischen Sozialar- beiter und Klient statt gefunden, sodass diese einander nicht kennen. Es besteht le- diglich die Möglichkeit, dass Wissen über die bisherige individuelle Vorgeschichte aufgrund von institutionellen Kontakten oder Vermittlungsarbeiten anderer Institu- tionen besteht.135 Es dient neben der Einschätzung von Personen, mit denen die Fachkraft zu tun hat auch der Klärung ihrer Funktion im Hilfeprozess.136 Bisheriges Wissen kann jedoch ungenau, missverstanden oder sogar falsch sein, sodass dieses im Rahmen des Erstgespräches eruiert bzw. verifiziert werden muss.137 So ist es er- laubt, dass Fragen gestellt werden, um dadurch ein möglichst vollständiges Bild des Klienten und seiner Situation zu erhalten. Dies dient auch der richtigen Benennung von Zielen, die mit der weiteren Unterstützung erreicht werden sollen, denn falsche Vorstellungen bzw. Erwartungen zu Hilfemöglichkeiten müssen korrigiert werden, um realistische Erwartungen schaffen zu können.138 Die konkreten Ziele des Erstkon- taktes sind jedoch zunächst „die Klärung des Kontextes der Kontaktaufnahme, der Aufbau einer vorläufigen Arbeitsbeziehung (…) und die Erstellung einer vorläufigen Anamnese und Diagnose“139. Diese Ziele werden mit der Vorgeschichte assoziiert, welche sich hochriskant oder auch unproblematisch darstellen kann und den Rahmen des Gespräches bildet, nach welchem die Ziele definiert werden können.140 Sie unter- scheiden sich also von Gespräch zu Gespräch und auch unterschiedliche Gesprächs- partner ergeben unterschiedliche Gesprächsziele, was wieder die Individualität der Gespräche verdeutlicht. Als weiteres Strukturelement sind die Gesprächsthemen und Inhalte zu nennen. Diese können komplex oder von einfacher Natur sein und sind der Kern eines jeden Gespräches. Zudem können die Themen eines Gespräches auch auf dessen den Anlass hinweisen. Aus dem Anlass wiederum ergibt sich auch die Ge- sprächsform, welche einen großen Einfluss auf die Qualität des Kontaktes hat.141 Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Erstgespräch als einziger Kontakt zwischen dem Klienten und dem Sozialarbeiter besteht. Eine solche Situation ist meist dann gegeben, wenn das einmalige Einholen von Informationen im Interesse des Klienten steht oder eine einmalige „punktuelle Hilfe“142 gegeben werden soll. Hierbei entste- hen kein Arbeitsbündnis und keine weitere Zusammenarbeit.143

Kähler beschreibt die wichtigsten Merkmale der Beratungsbeziehung im Rahmen von Erstgesprächen als „Fremdheit, Unsicherheit und Spannung zwischen mehr oder weniger fremden Gesprächspartnern“144 So unterscheiden sich Erstgespräche von alltäglichen Gesprächen dadurch, dass sie in einem institutionellen Rahmen stattfin- den. Hierdurch ist dieser Kontakt auf der Seite des Klienten erwartungsbesetzt und je nach individueller Vorerfahrung, die er auf den jeweiligen Sozialpädagogen über- trägt, geprägt. Er ist also nicht unvoreingenommen und voraussetzungsfrei.145 Auch die Fachkraft verfügt durch eine eventuelle Vermittlung, durch Berichte oder andere Stellen über ein Bild bzw. einen Eindruck des Klienten, wodurch auch sie Erwartun- gen an das Gespräch knüpfen. Zudem muss die Fachkraft „einen auftragsorientierten Blick in dieser Erstsituation“146 wahren und nach ihrem Auftrag handeln. Es wird deutlich, dass im Rahmen Sozialer Arbeit hinter einem Erstgespräch meist ein gesell- schaftlicher Auftrag steht, welcher „in der Regel einer Organisation erteilt und durch sie interpretiert und konkretisiert“147 wird. Organisationen beeinflussen die Ge- sprächsstrukturen also durch den Leistungsauftrag und das jeweilige Aufgabenver- ständnis.148 Somit werden die Gespräche von Fachkräften also in einem bestimmten Auftrag geführt, wodurch sich auch Inhalte und Ziele des Gesprächs unterscheiden, da sich diese je nach Aufgabe der Fachkraft differenzieren. So kann also festgehalten werden, dass beide Gesprächspartner bereits „vorgeprägt und von Erwartungen be- setzt sind“149.

Kritisch ist zu betrachten, ob durch eine institutionell geprägte routinierte Gesprächs- führung des Sozialpädagogen die Eigenheiten des Klienten ausgeklammert und wo- möglich auch an die vorliegenden institutionellen Standards und Erwartungen ange- passt werden. Heritage bezeichnet dies als einen „Windkanaleffekt professioneller Kommunikation“150. Zudem betont Widulle: „Soziales Handeln ist das Gespräch, weil es nicht technologisch steuerbar ist.“151 Schließlich ist es dem Handeln „zweier autonomer Subjekte unterworfen“152, wodurch Ereignisse entstehen können, die nicht vorhersehbar sind. Bei einem Gespräch handelt es sich also vielmehr um ein indivi- duelles, „komplexes, vielschichtiges, flüchtiges und in der Regel temporäres Ge- schehen, [welches - F.P] von Zielen, Ebenen, Geschehen gleichzeitig gekennzeich- net“153 wird und nicht um eine routinierte Handlungsweise. Es gilt grundsätzlich, dass der Inhalt und Verlauf des Erstgespräches vom Klienten selbst bestimmt wird. Dies entspricht nach Kähler einer „Haltung des Einladens, all die Themen zu artiku- lieren, die dem Klienten wichtig sind“154. Gesprächsmethoden sollen also situativ eingesetzt werden. Eine gute Gesprächsführung wird also situationsangemessen und „metakommunikativ“155 gelenkt. Zudem ist sie klar und direkt, konkret, achtungsvoll, sie reagiert ehrlich und wahrhaftig und sie „verfügt über [eine - F.P.] gute Wahrnehmung nach innen und nach außen“156. Die Gesprächsführung wird durch die Art des Zuhörens und des Nachfragens bestimmt. Dabei können sowohl Gefühlsäußerungen des Klienten, als auch die des Sozialpädagogen als Steuerungshilfe agieren. Es bleibt zu betonen, dass „in der jeweiligen Erstgesprächssituation (…) die Darstellung des Klienten absoluten Vorrang“157 hat.

2.2 Forschungen zum Doppelmandat Hilfe und Kontrolle aus Adressatensicht

„Berufliches Handeln im Sozialen Feld bedeutet nicht entweder Hilfe oder Kontrolle, sondern Hilfe stellt auch eine Form der Kontrolle dar und Kontrolle wird im deutschen Sozialsystem primär durch Hilfe erbracht.“158

Das Dilemma von Hilfe und Kontrolle durchzieht die kritische Sozialarbeit bereits seit mehr als 30 Jahren und in keinem anderen Bereich wird der Grundwiderspruch zwischen Hilfe und Kontrolle so stark diskutiert, wie im Bereich der Erziehungshil- fen.159 Grundlage der Diskussionen sind die immer wieder in der Öffentlichkeit emo- tional und stark diskutierten Fälle von Kindeswohlgefährdung und die dabei beste- hende Rolle des Jugendamtes. Die Debatten um mehr Kontrolle der Familien durch Behörden bzw. die damit verbundene Bereitstellung von geeigneten Hilfeangeboten sind allgegenwärtig. Es wird auf mehr Kontrollen und Sanktionen gesetzt, um mögli- che Vernachlässigungen früher erkennen und vermeiden zu können. Dabei besteht der Auftrag der Sozialarbeit nach Heiner in der „Vermittlung zwischen Individuum und Gesellschaft im Spannungsfeld von Hilfe, Kontrolle und präventiver Interventi- on“160. So stellt sich die Funktion Sozialer Arbeit als eine „intermediäre“ dar, indem sie vermittelnd auftritt und das Ziel eines besseren Verhältnisses zwischen Menschen

[...]


1 Rodenstock, R (2011): Vorwort. In: Roman Herzog Institut e.V. (Hrsg.): Wie viel Familie verträgt die moderne Gesellschaft? München: Roman Herzog Institut e.V., S. 6.

2 Vgl. ebd., S. 6.

3 Ebd., S. 6.

4 Vgl. Ott, N. (2011): Familie in der modernen Gesellschaft. In: Roman Herzog Institut e.V. (Hrsg.): Wie viel Familie verträgt die moderne Gesellschaft? München: Roman Herzog Institut e.V., S. 44.

5 Vgl. ebd., S. 44.

6 Ebd., S. 44.

7 Vgl. ebd., S. 45.

8 Vgl. Frey, D. /Peter, T. /Dirmeier, G. (2011): Die Relevanz von Führung in Unternehmen und Familien. In: Roman Herzog Institut e.V. (Hrsg.): Wie viel Familie verträgt die moderne Gesellschaft? München: Roman Herzog Institut e.V., S. 105.

9 Vgl. Gugel, G. (2006): Gewalt und Gewaltprävention. Grundfragen, Grundlagen, Ansätze und Handlungsfelder von Gewaltprävention und ihre Bedeutung für Entwicklungszusammenarbeit. Tübingen: Institut für Friedenspädagogik Tübingen e.V., S. 149.

10 Art. 6 GG.

11 Wolff, 2007, S. 46.

12 Buschhorn, C./ Vormund, D. (2013): Frühe Hilfen - Angebote für Familien in besonderen Lebens- lagen? In: Böllert, K./ Alfert, N./ Humme, M. (Hrsg.): Soziale Arbeit in der Krise. Wiesbaden: Sprin- ger, S. 202.

13 Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2012): Was sind Frühe Hilfen? Köln. URL: http://www.fruehehilfen.de/fruehe-hilfen/was-sind-fruehe-hilfen/ (Zugriff: 06.12.2014).

14 Buschhorn / Vormund, 2013, S. 204.

15 Vgl. Schone, R. (2008): Kontrolle als Element von Fachlichkeit in den sozialpädagogischen Diensten der Kinder und Jugendhilfe. Berlin : Eigenverlag der AGJ, S. 64.

16 Buschhorn / Vormund, 2013, S. 202.

17 Bundesregierung (Hrsg.)(2005): Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Berlin. URL: http://www.cducsu.de/upload/koavertrag0509.pdf , S.114 f., (Zugriff: 29.11.2014).

18 Vgl. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2012): Kommunale Netzwerke. Köln. URL: http://www.fruehehilfen.de/bundesinitiative-fruehe-hilfen/kommunale-netzwerke/ (Zugriff: 06.12.2014).

19 Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2012): Bundesinitiative Frühe Hilfen. Köln. URL: http://www.fruehehilfen.de/bundesinitiative-fruehe-hilfen/ (Zugriff: 06.12.2014).

20 Vgl. Sabla, K.-P. (2009): Vaterschaft und Erziehungshilfen. Lebensweltliche Perspektiven und Aspekte einer gelingenden Kooperation. München: Juventa, S. 172ff.

21 Vgl. Matter, H. (1998): Sozialarbeit in Familien. Eine Einführung. Köniz: Edition Soziothek, S. 6.

22 Vgl. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2012): Kommunale Netzwerke. Köln. URL: http://www.fruehehilfen.de/bundesinitiative-fruehe-hilfen/kommunale-netzwerke/ (Zugriff: 06.12.2014).

23 Vgl. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (2012): Kommunale Netzwerke. Köln. URL: http://www.fruehehilfen.de/bundesinitiative-fruehe-hilfen/kommunale-netzwerke/ (Zugriff: 06.12.2014).

24 Vgl. Lindner, N. (2013): Risikofaktor: „Junge Schwangerschaft und Elternschaft“. Möglichkeiten interdisziplinärer Netzwerkarbeit zur Entwicklung bedarfsgerechter Hilfen. München: Akademische Verlagsgemeinschaft, S. 23.

25 NZFH (2010): Modellprojekt Guter Start ins Kinderleben. Werkbuch Vernetzung. Köln: NZFH, S. 83-88.

26 Vgl. Wolf, K. (2003): Familien als Adressaten sozialpädagogischer Interventionen. Forum Erziehungshilfen, 9 (5), S. 263.

27 Ebd., S. 265.

28 Vgl. ebd., S. 265.

29 Vgl. AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (n.d.): Komm-Struktur, Geh-Struktur. Aufsuchende Formen der Familienbildung. Berlin. URL: http://www.familienbildung.info/extern.htm?glossar_begriffe.htm (Zugriff: 08.12.2014).

30 Al-Suadi, M. (1999): Hilfen von Anfang an - Unterstützung von Familien als interdisziplinäre Aufgabe. Dokumentation der Fachtagung am 23. und 24. April 1999 in Bogensee bei Berlin. Berlin: Verein für Kommunalwissenschaften e. V., S. 32.

31 Vgl. ebd.

32 Vgl. ebd.

33 Vgl. Meinhold, M. (1987): Strategien zum Abbau von Nutzungsbarrieren, In: Freyberg F. (Hrsg.): Begegnung mit dem Ungeborenen, Berlin: Rotation, S. 471f.

34 Al-Suadi, 1999, M., S. 30.

35 Vgl. Storck, R. (2008): Kommunale Babybegrüßungsdienste - die frühesten „Frühen Hilfen“ nach der Geburt, Vortrag in Münster im September 2008. URL: http://www.diakonie- rwl.de/cms/media/pdf/publikationen/20080930_Dr._Remi_Stork.pdf (Zugriff, 20.10.2014), S. 1.

36 Vgl. Ebd.

37 Ebd.

38 Vgl. Schulze, I. (2008). Kinder im Mittelpunkt - Begrüßungs- und Informationsbesuche bei Neugeborenen. Jugendhilfe aktuell (2), S. 33.

39 VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. (2008): Öffentlichkeitsarbeit von Jugendämtern. URL: http://www.vpk.de/documents_public/Oeffentlichkeitsarbeit_Jugendaemter.pdf?sid=607606fdcf67f54 0da342366c12481c3. (Zugriff: 01.09.2014).

40 Vgl. ebd.

41 VPK-Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V., 2008.

42 Ebd.

43 Heiner, M. (2010): Soziale Arbeit als Beruf. Fälle-Felder-Fähigkeiten. München: Reinhardt Verlag, S. 101.

44 Meysen, T. (2012): Kindesschutz zwischen Prävention und Intervention. In: Coester-Waltjen, D./ Lipp,V. / Schumann,E./ Veit,B. (Hrsg.): Alles zum Wohle des Kindes? Aktuelle Probleme des Kindschaftsrechts. Göttingen: Universitätsverlag, S. 174.

45 Bitzan, M./Bolay, E./Thiersch, H. (2006): Die Stimme der Adressaten. Empirische Forschung über Erfahrungen von Mädchen und Jungen mit der Jugendhilfe, Weinheim/München, S. 7.

46 Schaarschuch, A./Oelerich, G. (2005): Theoretische Grundlagen und Perspektiven sozialpädagogi- scher Nutzerforschung. In: Schaarschuch, A./Oelerich, G. (Hrsg.): Soziale Dienstleistungen aus Nut- zersicht. Zum Gebrauchswert Sozialer Arbeit. München: Ernst Reinhardt Verlag München 2005, S. 16.

47 Ebd.

48 Grasshoff, G. (2008): Theoretische Überlegungen zu einem empirischen Programm sozialpädagogische Adressatenforschung. In. Neue Praxis. Zeitschrift für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialpolitik, 38 (4). S. 403.

49 Schaarschuch , A./Oelerich, G., S. 16.

50 Schaarschuch , A./Oelerich, G., S. 16.

51 Vgl. ebd.

52 Ebd.

53 Vgl. Grasshoff, S. 401.

54 Bibliographisches Institut GmbH (2013): Interaktion. Berlin. URL: http://www.duden.de/rechtschreibung/Interaktion (Zugriff: 12.12.2014).

55 Vgl. Verein von Erziehern gefährdeter Jugend in Deutschland e.V. (2011): Die professionellen Kompetenzen von Sozialpädagogen/innen/innen. Ein konzeptioneller Rahmen? S. 9.

56 Vgl. Bauer, Rudolph (2001): Personenbezogene soziale Dienstleistungen. Begriff, Qualität und Zukunft. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, S. 116.

57 Hamburger, Franz (2003): Einführung in die Sozialpädagogik. Stuttgart: Kohlhammer, S. 84.

58 Vgl. Grasshoff, G. (2010): AdressatInnen, KlientInnen, NutzerInnen und AkteurInnen der Sozialen Arbeit. In: Schöer, W. /Schweppe, C. (Hrsg.): Enzyklopädie Erziehungswissenschaft online. Fachgebiet: Soziale Arbeit, Grundbegriffe. München: Juventa, S. 2.

59 Bräunig, H. (2008): Zwang und Soziale Arbeit - ein Widerspruch in sich? Utopie kreativ. Diskussion sozialistischer Alternativen, (212), S. 506.

60 Vgl. ebd.

61 Kähler, H.D. (2009a): Erstgespräche in der sozialen Einzelhilfe. Freiburg: Lambertus, S. 92ff.

62 Vgl. Kähler, H. D. (2009b): Stichwort "Erstgespräch". URL: http://www.erstgespraeche.de/stichwort.html (Zugriff, 03.12.2014).

63 Vgl. Verein von Erziehern gefährdeter Jugend in Deutschland e.V., 2011, S.9.

64 Vgl. Hitzler, S. / Messmer, H. (2008): Gespräche als Forschungsgegenstand in der Sozialen Arbeit. Zeitschrift für Pädagogik, 54 (2), S. 249.

65 Vgl. ebd.

66 Vgl. Solf, Chr./ Wittke, V: (2007): Elternbeteiligung in Tagesgruppen. Frankfurt am Main: IGfH. URL: http://www.diss.fu- berlin.de/diss/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDISS_derivate_000000003107/17_4kap05.pdf?hosts= (Zugriff: 12.12.2014).

67 Vgl. Giesecke, H. (1992): Pädagogik als Beruf. Grundformen pädagogischen Handelns. München: Juventa, S.108f.

68 Gottschalch, W. (1988): Wahrnehmen, Verstehen, Helfen. Grundlagen psychosozialen Handelns. Heidelberg: Asanger, S.172ff.

69 Ebd.

70 Solf, Chr./ Wittke, V: (2007): Elternbeteiligung in Tagesgruppen. Frankfurt am Main: IGfH. URL: http://www.diss.fu- berlin.de/diss/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDISS_derivate_000000003107/17_4kap05.pdf?hosts= (Zugriff: 12.12.2014).

71 Vgl. Kähler, 2009b.

72 Ebd.

73 Vgl. ebd.

74 Ebd.

75 Hitzler/ Messmer, 2008, S. 249.

76 Vgl. Kähler, 2009b.

77 Hitzler/ Messmer, 2008, S. 246

78 Vgl. Verein von Erziehern gefährdeter Jugend in Deutschland e.V., 2011, S. 9.

79 Ebd.

80 Vgl. ebd.

81 Vgl. Fine, S.F./Glasser, P.H. (1996): The First Helping Interview. London: Thousand Oaks, S. 23.

82 Schäfter, C. (2010): Die Beratungsbeziehung in der Sozialen Arbeit: Eine Theoretische und Empirische Annäherung. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften. S. 103.

83 Vgl. Nohl, H. (1963): Die pädagogische Bewegung in Deutschland und ihre Theorie. Frankfurt am Main: Vittorio Klostermann, S.138.

84 Ebd.

85 Schäfter, 2010, S. 103.

86 Vgl. ebd.

87 Vgl. Wolf, 2003, S. 7.

88 Schäfter, 2010, S. 103.

89 Ebd.

90 Ebd.

91 Nohl, 1963, S. 204.

92 Vgl. Kähler, 2009b.

93 Vgl. Müller, B. (1985): Arbeitsbündnis als Klärung des Gegenstandes für sozialpädagogisches Handeln, in: Müller, B. (Hrsg.) : Die Last der großen Hoffnungen. Methodisches Handeln und Selbstkontrolle in sozialen Berufen. München: Juventa, S. 118ff.

94 Vgl. Kähler, 2009b.

95 Vgl. ebd.

96 Vgl. Schäfter, 2010, S. 47.

97 Habermas, J. (1988): Theorie des kommunikativen Handelns. Handlungsrationalität und gesellschaftliche Rationalisierung. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 127. ; Dieses Rollenverständnis liegt der Rollentheorie des amerikanischen Soziologen Parson zugrunde. Das Ziel bestand darin, die vielfältigen Erscheinungsformen des sozialen Handelns zu einem System zu verbinden. Zur genaueren Betrachtung der Rollentheorie empfiehlt sich Parson.

98 Vgl. Schäfter, 2010. 47.

99 Vgl. ebd.

100 Hitzler/ Messmer, 2008, S. 247.

101 Ebd.

102 Vgl. ebd.

103 Ebd.

104 Vgl. Wolf, K. (1999): Machtprozesse in der Heimerziehung: Eine qualitative Studie über ein Setting klassischer Heimerziehung. Münster: Beltz, S. 89.

105 Vgl. S Klein, M. /Schubert, K. (2011): Das Politiklexikon. Bonn: Dietz. URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17812/macht (Zugriff: 30.11.2014).

106 Vgl. Wolf, K. (2000): Macht, Pädagogik und ethische Legitimation. In: Evangelische Jugendhilfe, 77 (4), S. 98.

107 Wolf, 2003, S. 8.

108 Vgl. ebd.

109 Ebd., S. 9.

110 Ebd..

111 Vgl. Hitzler/ Messmer, 2008, S. 248.

112 Ebd.

113 Ebd.

114 Vgl. ebd.

115 Schulz von Thun, F./ Ruppel, J./ Startmann, R. (2003): Miteinander reden: Kommunikationspsychologie für Führungskräfte. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S.107.

116 Vgl. Windulle, W. (2012): Gesprächsführung in der sozialen Arbeit. Grundlagen und Gestaltungshilfen. Wiesbaden: Springer, S. 28.

117 Vgl. ebd., S. 13.

118 Ebd., S. 30.

119 Hitzler/ Messmer, 2008, S. 244.

120 Vgl. Windulle, 2012, S. 13.

121 Ebd., S. 15.

122 Ebd., S. 30.

123 Ebd., S. 141.

124 Vgl. ebd., S. 38ff.; weitere Gesprächsformen und genauere Beschreibungen zu den einzelnen Gesprächsformen können bei Windulle nachgelesen werden.

125 Kähler, 2009b.

126 Vgl. Windulle, 2012, S. 142.

127 Ebd.

128 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (2002): Fachlexikon der sozialen Arbeit. Frankfurt am Main: Verlag Soziale Theorie und Praxis, S. 253.

129 Vgl. Anton, K./ Remmel, C./ Riepel, N. (2008): Erstgespräche in der sozialen Beratung. München: Grin Verlag, S. 3.

130 Windulle, 2012, S. 145.

131 Vgl. Kähler, 2009a, 29ff.

132 Kähler, 2009b.

133 Windulle, 2012, S. 142.

134 Vgl. ebd., S. 143.

135 Vgl. ebd.

136 Vgl. ebd.

137 Vgl. ebd.

138 Vgl. ebd.

139 Ebd.

140 Vgl. ebd., S. 65.

141 Vgl. ebd., S. 71.

142 Ebd., S. 143.

143 Vgl. ebd.

144 Ebd., S. 144.

145 Vgl. ebd.

146 Ebd.

147 ebd., S. 66.

148 Vgl. ebd., S. 67.

149 Windulle. S. 144.

150 Hitzler/ Messmer, S. 247.

151 Windulle, S. 29.

152 Ebd.

153 Ebd.

154 Kähler, 2009b.

155 Windulle, S. 42.

156 Ebd.

157 Kähler, 2009b.

158 Urban, U. (2004): Professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle. Sozialpädagogische Entscheidungsfindung in der Hilfeplanung. München: Juventa, S. 181.

159 Vgl. Meinhold, M. (2005): Über Einzelfallhilfe und Case Management. In. Thole, W. (Hrsg.): Grundriss Soziale Arbeit. Ein einführendes Handbuch. Wiesbaden: Springer, S. 664.

160 Heiner, 2010, S.101.

Ende der Leseprobe aus 107 Seiten

Details

Titel
Das Doppelmandat von Hilfe und Kontrolle im Rahmen von Erstbesuchsdiensten
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
107
Katalognummer
V296234
ISBN (eBook)
9783656942313
ISBN (Buch)
9783656942320
Dateigröße
854 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
doppelmandat, hilfe, kontrolle, rahmen, erstbesuchsdiensten
Arbeit zitieren
Franziska Preuß (Autor:in), 2015, Das Doppelmandat von Hilfe und Kontrolle im Rahmen von Erstbesuchsdiensten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/296234

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