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Erstmalige Rechnungslegung nach IAS

Titel: Erstmalige Rechnungslegung nach IAS

Seminararbeit , 2004 , 35 Seiten , Note: 2,3

Autor:in: Jan Lukas (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Welt der Bilanzierung in Europa ist in Bewegung geraten. Die Entscheidung der EU-Kommission vom 06. Juni 2002 über die Einführung der International Financial Reporting Standards (IFRS , früher IAS) für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 2005, wird dazu führen, dass die IFRS weiter gegenüber US-GAAP an Bedeutung gewinnen. Durch die EU-Verordnung soll die Unternehmenstransparenz gesteigert werden, was über kurz oder lang zu einer Verbesserung der Vergleichbarkeit von Unternehmen führt und eine weitere Voraussetzung für die Verwirklichung eines gemeinsamen Europäischen Kapitalmarktes ist. Unter die EU-Verordnung fallen Unternehmen, die ihren Firmensitz innerhalb der EU haben und an einer europäischen Börse notiert sind. Man schätzt, dass von diesen mehr als 10000 Unternehmen nur etwa 200 die erlassene Erleichterungsregelung für US-GAAP-Bilanzierer nutzen werden können. Bei der europaweiten Einführung der IFRS werden nicht nur die allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze verändert, sondern man kann dies durchaus als ein „Meilenstein“ bei der Schaffung eines europäischen Finanzmarktes werten. Unternehmen, die bisher erstmalig die International Financial Reporting Standards anwenden wollten, haben für die erstmalige Anwendung der IAS bzw. IFRS die am 1. August 1998 in Kraft getretene Interpretation SIC-8 ihrem Unternehmen zugrundezulegen. Aufgrund von zahlreichen ungeregelten und kontroversen Sachverhalten in dieser Interpretation, begann das International Accounting Standards Board (IASB, früher IASC) im Jahr 2001 mit der Überarbeitung der Interpretation SIC-8 – „Erstmalige Anwendung der IAS als primäre Grundlage der Rechnungslegung“. In einer nächsten Stufe veröffentlichte das IASB im Juli 2002 den Entwurf eines neuen Standards, der später als IFRS 1 verbindlich wurde, Exposure Draft 1 (ED1). Dieser Entwurf stand drei Monate lang, bis Oktober 2002, zur Diskussion. In den Beratungen, die sich an die dreimonatige Kommentierungszeit anschlossen, wurden einige, auch wesentliche Bestandteile des ED1, verändert. Im Mai 2003 wurde dann aus ED1 schließlich der Standart „IFRS1 - First-time Adoption of International Financial Reporting Standards“.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Darstellung der einzelnen Standards

2.1 Interpretation SIC-8

2.1.1 Inhalte von SIC-8

2.1.2 Ausnahmen retrospektiver Anwendung nach SIC-8

2.1.2.1 Goodwill

2.1.2.2 Pensionsverpflichtungen

2.1.2.3 Finanzinstrumente

2.2 ED1

2.3 IFRS 1

2.4 Anwendungsbereich und Zeitpunkt der Erstanwendung aus Sicht des IFRS 1

2.5 Unterschiede

2.5.1 Grundlegende Unterschiede von SIC 8 und ED 1

2.5.2 Grundlegende Unterschiede von ED1 und IFRS 1

3. Vereinfachungen und Gebote bei IFRS 1

3.1 Ausnahmen der retrospektiven Anwendung

3.1.1 Unternehmenszusammenschlüsse

3.1.2. Ansatz von Vermögenswerten und Schulden

3.1.3 Leistungen an Arbeitnehmer

3.1.4 Umrechnungsdifferenzen

3.1.5 zusammengesetzte / hybride Finanzinstrumente

3.1.6 Unterschiedliche Erstanwendungszeitpunkte von Mutter und Tochter

3.2 Ausnahmeregelungen, Verbote

3.2.1 Ausbuchungen

3.2.2 Hedge Accounting

3.2.3 Schätzungen

4. kritische Würdigung

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit den regulatorischen Anforderungen und Herausforderungen, die für Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) entstehen. Dabei steht insbesondere die Analyse des Standards IFRS 1 im Zentrum, der den Übergang von nationalen Rechnungslegungsvorschriften auf die internationalen Standards regelt, um eine höhere Transparenz und Vergleichbarkeit zu erreichen.

  • Analyse der Übergangsregelungen von SIC-8, ED 1 und IFRS 1.
  • Untersuchung der Vereinfachungen und Wahlrechte für Erstanwender.
  • Diskussion der Gebote und Verbote der retrospektiven Anwendung.
  • Kritische Würdigung der Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit von Abschlüssen.

Auszug aus dem Buch

Unternehmenszusammenschlüsse

Die für die Praxis wohl bedeutendste Erleichterungsvorschrift dürfte die Ausnahmeregelung bzgl. der buchhalterischen Darstellung von Unternehmenszusammenschlüssen (Business Combinations) aus der Vergangenheit sein. Dem Erstanwender wird ein Wahlrecht nach IFRS 1.15 gewährt, nicht wie üblich eine retrospektive Behandlung des jeweiligen Sachverhaltes vorzunehmen, sondern prospektiv vorzugehen. Sehr hoher Datenbeschaffungsaufwand und möglicher Einfluss von subjektiven Schätzungen werden somit angegangen. Demnach können sich die aus dem nationalen Recht ergebenden Wertansätze im Wesentlichen fortgeführt werden und als solche auch in die IFRS-Eröffnungsbilanz übernommen werden. Als Folge davon, kann eine Regelung beibehalten werden, die die Regelungen nach IAS 22 nicht erfüllt. Darunter fallen z.B. die Interessenzusammenführungsmethode nach § 302 HGB und ein erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechneter Goodwill nach § 309 HGB.

Dieses Wahlrecht kann nicht beliebig auf entsprechende Sachverhalte angewandt werden (sog. Cherry Picking). Das Unternehmen bestimmt selbst, ob und falls ja, ab wann der IAS 22 Business Combinations (künftig IFRS 3) retrospektiv anzuwenden ist. Wird z.B. als Stichtag der 01.01.2004 bestimmt, so kann auf eine retrospektive Anwendung davor verzichtet werden, danach ist diese zwingend erforderlich. Diese Regelung ist nicht nur bindend für Tochterunternehmen, sondern auch für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Beschreibt das Umfeld der europäischen Bilanzierung und die Bedeutung der IFRS-Einführung für kapitalmarktorientierte Unternehmen.

2. Darstellung der einzelnen Standards: Erläutert die Entwicklung von der Interpretation SIC-8 über den Entwurf ED 1 bis hin zum verbindlichen Standard IFRS 1 sowie deren wesentliche Unterschiede.

3. Vereinfachungen und Gebote bei IFRS 1: Detaillierte Analyse der spezifischen Ausnahmen, Wahlrechte und Verbote für Erstanwender bei der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz.

4. kritische Würdigung: Eine abschließende Bewertung, ob die Zielsetzung der Vergleichbarkeit durch IFRS 1 tatsächlich erreicht wird oder ob die Praktikabilität der Umstellung dominiert.

Schlüsselwörter

IFRS 1, Erstmalige Anwendung, IAS, Rechnungslegung, Eröffnungsbilanz, Retrospektive Anwendung, Unternehmenszusammenschlüsse, Wahlrechte, Übergangsregelungen, Konzernabschluss, Bilanzierung, Harmonisierung, Business Combinations, Kapitalmarkt, Transparenz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Herausforderungen und Regelungen, die Unternehmen bei der erstmaligen Umstellung ihrer Rechnungslegung auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) bewältigen müssen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die zentralen Themen umfassen die regulatorische Entwicklung der Übergangsvorschriften, die Anwendung von IFRS 1, Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Bilanzierung sowie die kritische Auseinandersetzung mit der Vergleichbarkeit der Abschlüsse.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der Standard IFRS 1 den Erstanwendern durch Wahlrechte und Ausnahmen den Übergang erleichtert, und zu prüfen, inwieweit dadurch die Zielsetzung einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit erreicht wird.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer literaturgestützten Analyse der Standards, Interpretationen sowie einschlägiger Fachpublikationen und Stellungnahmen zur IFRS-Erstanwendung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die einzelnen Standards (SIC-8, ED 1, IFRS 1), deren Unterschiede, die Ausnahmeregelungen bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie spezifische Gebote und Verbote der retrospektiven Anwendung detailliert dargestellt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind IFRS 1, Erstmalige Anwendung, Eröffnungsbilanz, Retrospektive Anwendung, Übergangsregelungen und Vergleichbarkeit.

Was bedeutet das Verbot des "Cherry Picking" im Kontext der IFRS-Umstellung?

Das "Cherry Picking"-Verbot besagt, dass Unternehmen sich nicht willkürlich die günstigsten Wahlrechte aus verschiedenen Bereichen herauspicken dürfen, sondern bestimmte Wahlrechte konsequent und einheitlich auf alle betroffenen Sachverhalte anwenden müssen.

Warum ist die IFRS-Eröffnungsbilanz so wichtig für Unternehmen?

Die Eröffnungsbilanz bildet die Grundlage für alle zukünftigen IFRS-Abschlüsse. Sie stellt sicher, dass sämtliche Vermögenswerte und Schulden zum Übergangszeitpunkt korrekt nach IFRS-Kriterien bewertet sind, was eine essenzielle Voraussetzung für die Vergleichbarkeit darstellt.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Erstmalige Rechnungslegung nach IAS
Hochschule
Hochschule Aschaffenburg
Veranstaltung
Schwerpunktseminar Rechnungswesen
Note
2,3
Autor
Jan Lukas (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
35
Katalognummer
V29687
ISBN (eBook)
9783638311403
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erstmalige Rechnungslegung Schwerpunktseminar Rechnungswesen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Jan Lukas (Autor:in), 2004, Erstmalige Rechnungslegung nach IAS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29687
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Leseprobe aus  35  Seiten
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