Nach dem 2. Weltkrieg war Deutschland am Ende, die Städte zerstört, die Leute physisch und psychisch aufgerieben und die Infrastruktur schlichtweg nicht mehr vorhanden. Wie aber hatten sich die Vorstellungen der Deutschen über andere Völker, Nationen und Kulturen geändert - oder eben nicht geändert?
In den 50er Jahren setzte dann der erhoffte Aufschwung ein, Deutschland kehrte in den Kreis der wohlhabenden Nationen zurück und wurde eine politische, wirtschaftliche sowie kulturelle Macht. Das Leben der Menschen geriet wieder in geregelte Bahnen.
Auch auf gesellschaftlicher Ebene gab es etliche Veränderungen. Die ansässige deutsche Bevölkerung kam plötzlich in Kontakt mit Menschen aus anderen geographischen und kulturellen Regionen. Mit Ende des Krieges entwickelten sich große Völkerbewegungen; Flüchtlinge strömten vor allem aus dem Osten ins Land hinein, heimatlose Ausländer mussten integriert werden und mit Beginn des wirtschaftlichen Aufschwungs wurde Deutschland mit einem Male sogar für arbeitssuchende Ausländer attraktiv bzw. wurden diese für Deutschland attraktiv. Im Jahr 1955 wurde dann der erste Anwerbevertrag mit Italien abgeschlossen, der als Vorlage für die folgenden Abkommen dienen sollte. Die deutsche Bevölkerung wurde in diesem gesellschaftlichen Bereich folglich mit einer für sie völlig neuartigen Situation konfrontiert.
Die große Frage lautet in dieser Arbeit, wie die Reaktion auf das Fremde und Unbekannte ausfiel. Wie war die Stimmung in der breiten Öffentlichkeit? Was meinten die Politiker? Die Fehler der Vergangenheit schienen anfangs immer noch nicht überwunden: „Selbst nach Kriegsende und der Aufdeckung der nationalsozialistischen Verbrechen gab bei etlichen repräsentativen Erhebungen... mehr als die Hälfte der Befragten an, dass der Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen sei, die nur schlecht ausgeführt worden wäre.“ Doch sah sich die deutsche Bevölkerung nach der Kriegsniederlage immer noch als das „Herrenvolk“, die Rasse, die den anderen überlegen war? In diesem Falle wäre den Ausländern mit Abneigung, Arroganz oder Distanz begegnet worden.
Der Kontrast zu dieser Position wäre auf der anderen Seite, dass die Deutschen aus ihren Fehlern gelernt hatten; statt auf Rassentrennung auf kulturelle Verständigung setzten und den fremden Menschen mit Offenheit und Interesse entgegen traten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Politische Entscheidungen und zugrunde liegende Einstellungen
2.1 Gesetze und Abkommen der Ausländerpolitik
2.1.1 Von der Ausländerpolizeiverordnung (APVO) zum Ausländergesetz
2.1.2 Anwerbeabkommen
3. Einstellungen gegenüber den fremden Bevölkerungsgruppen
3.1 Einstellungen gegenüber Flüchtlingen und Vertriebenen
3.2 Einstellungen gegenüber Immigranten
3.3 Einstellung gegenüber „Heimatlosen Ausländern”
4. Vergleich und Zusammenfassung
Literatur
1. Einleitung
Nach dem 2. Weltkrieg war Deutschland am Ende, die Städte zerstört, die Leute physisch und psychisch aufgerieben und die Infrastruktur schlichtweg nicht mehr vorhanden. Wie aber hatten sich die Vorstellungen der Deutschen über andere Völker, Nationen und Kulturen geändert - oder eben nicht geändert?
In den 50er Jahren setzte dann der erhoffte Aufschwung ein, Deutschland kehrte in den Kreis der wohlhabenden Nationen zurück und wurde eine politische, wirtschaftliche sowie kulturelle Macht. Das Leben der Menschen geriet wieder in geregelte Bahnen.
Auch auf gesellschaftlicher Ebene gab es etliche Veränderungen. Die ansässige deutsche Bevölkerung kam plötzlich in Kontakt mit Menschen aus anderen geographischen und kulturellen Regionen. Mit Ende des Krieges entwickelten sich große Völkerbewegungen; Flüchtlinge strömten vor allem aus dem Osten ins Land hinein, heimatlose Ausländer mussten integriert werden und mit Beginn des wirtschaftlichen Aufschwungs wurde Deutschland mit einem Male sogar für arbeitssuchende Ausländer attraktiv bzw. wurden diese für Deutschland attraktiv. Im Jahr 1955 wurde dann der erste Anwerbevertrag mit Italien abgeschlossen, der als Vorlage für die folgenden Abkommen dienen sollte. Die deutsche Bevölkerung wurde in diesem gesellschaftlichen Bereich folglich mit einer für sie völlig neuartigen Situation konfrontiert.
Die große Frage lautet in dieser Arbeit, wie die Reaktion auf das Fremde und Unbekannte ausfiel. Wie war die Stimmung in der breiten Öffentlichkeit? Was meinten die Politiker? Die Fehler der Vergangenheit schienen anfangs immer noch nicht überwunden: „Selbst nach Kriegsende und der Aufdeckung der nationalsozialistischen Verbrechen gab bei etlichen repräsentativen Erhebungen... mehr als die Hälfte der Befragten an, dass der Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen sei, die nur schlecht ausgeführt worden wäre.“[1] Doch sah sich die deutsche Bevölkerung nach der Kriegsniederlage immer noch als das „Herrenvolk“, die Rasse, die den anderen überlegen war? In diesem Falle wäre den Ausländern mit Abneigung, Arroganz oder Distanz begegnet worden.
Der Kontrast zu dieser Position wäre auf der anderen Seite, dass die Deutschen aus ihren Fehlern gelernt hatten; statt auf Rassentrennung auf kulturelle Verständigung setzten und den fremden Menschen mit Offenheit und Interesse entgegen traten.
Im folgenden soll ein Überblick gegeben werden, wie sich Politiker und Öffentlichkeit zwischen den beiden oben genannten Extrempunkten verhielten.
Ein reibungsloser Ablauf war angesichts der allgemeinen Erfahrungen ohnehin nicht zu erwarten: „Jede zahlenmäßig größere Einwanderung ist angesichts kultureller und ethnischer Unterschiede zur einheimischen Bevölkerung konfliktträchtig.“[2]
Ferner wird versucht, einen Einblick zu gewinnen, inwieweit sich die wirtschaftliche Lage auf die Meinung der Öffentlichkeit bzw. der Politiker auswirkte. Gewannen in Phasen der Rezession etwa rechtsradikale Parolen neuen Zulauf, während in Phasen der Konjunktur eher der gesellschaftliche Pluralismus in den Vordergrund rückte?
Zumindest eine Bestätigung der ersten These ist von großer Wahrscheinlichkeit, ist doch die Annahme breit vertreten, dass „Erfolge rechtsextremer Parteien auf ökonomische Faktoren zurückgeführt werden” können.[3]
2. Politische Entscheidungen und zugrunde liegende Einstellungen
Eine detaillierte Analyse der einzelnen Parteien unter Einbeziehung der jeweiligen politischen Handlungen erweist sich im Rahmen dieser Arbeit als unrealistisch, jedoch weisen bestimmte Äußerungen, Handlungen und Entscheidungen auf Einstellungen hin, die die Politiker gegenüber Ausländern hatten. So muss die Interpretation einzelner Ereignisse in diesem Fall reichen, um Rückschlüsse auf bestimmte politische Tendenzen in bezug auf Ausländer zu machen.
Indes kann nicht allgemein von Meinungen gegenüber „Ausländern“ gesprochen werden. Der Gruppe der Flüchtlinge und der Gruppe der Arbeitsimmigranten gegenüber wurden durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten, so galten die Flüchtlinge formal als „Deutsche“, während den Arbeitsimmigranten zum Beispiel die bürgerlichen Rechte verwehrt blieben. Die folgenden Gesetze beziehen sich nur auf Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
2.1 Gesetze und Abkommen der Ausländerpolitik
2.1.1 Von der Ausländerpolizeiverordnung (APVO) zum Ausländergesetz
Frühzeitig wurde klar, dass die gesellschaftliche Stellung der Ausländer in der BRD geregelt werden musste. Von vorneherein stand zudem fest, dass der ausländischen Bevölkerung nicht die gleichen Rechte wie der deutschen eingeräumt werden sollten. 1951 wurde schließlich die Ausländerpolizeiverordnung von 1938 wieder in Kraft gesetzt, diese stammte immerhin noch aus Zeiten des NS-Regimes. Ein erster Fingerzeig war diese Handlung, wie die Richtlinien der deutschen Politik aussehen würden, spielten bei der Wiederbelebung der APVO doch mehre Motive eine Rolle: „Hierzu gehörte der Wunsch nach Wiederherstellung eines gewohnten und weitgehend unhinterfragten Kontroll- und Überwachungsinstrumentariums gegenüber Fremden. Tradierte Kontrollansprüche und Bedrohungsfiguren paarten sich zweitens mit dem Bestreben, auf die Liberalisierung des Grenzverkehrs und die Migrationsbewegungen der Nachkriegszeit zu reagieren. Drittens schließlich spielte im Bild des bedrohlichen Ausländers der politisch aktive Emigrant eine wichtige Rolle.”[4] Zudem wurden Ausländer „gerade unter einem Innenminister Schröder… wesentlich auch als potentielle kommunistische Agenten gesehen”.[5] Es liegt auf der Hand, dass keineswegs multikulturelle Interessen von Bedeutung waren, eher sogar eine Kontinuität der alten nationalsozialistischen Vorstellungen erkennbar wird. Aus dem Innenministerium wurde zum Beispiel vermeldet, man könne „nicht darauf verzichten, ‚lästige Ausländer auszuweisen’”.[6]
Allerdings stimmten nicht alle politischen Gremien der Wiederbelebung des Gesetzes zu, vor allem aus den einzelnen Ländern wurden kritische Stimmen laut, Schleswig-Holstein wies zum Beispiel daraufhin, dass die Ausländerpolizeiverordnung wegen der „Beseitigung aller Rechtsgarantien zu Gunsten der Ausländer und ihres ausgesprochen fremdenfeindlichen Charakters mit dem Grundgesetz nicht mehr in Einklang” stehe.[7]
[...]
[1] Schildt, Axel: „Politische Entscheidungen und Einstellungen”, in: „Deutschland in den fünfziger Jahren”, Informationen zur politischen Bildung, Bonn 3. Quartal 1997 (256), S. 21.
[2] Rittstieg, Helmut/Rowe, Gerard C.: „Einwanderung als gesellschaftliche Herausforderung”, Momes Verlag, Baden-Baden 1992, S. 12.
[3] Winkler, Jürgen R.: „RECHTSEXTREMISMUS Gegenstand – Erklärungsansätze – Grundprobleme”, in: Schubarth/Stoess (Hrsg.): „Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland”, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2000, S. 54.
[4] Schönwälder, Karen: „Ist nur Liberalisierung Fortschritt?” Zur Entstehung des ersten Ausländergesetzes der Bundesrepublik, in: „Motte, J.; Ohlinger, R.; von Oswald, A. (Hrsg.): „50 Jahre Bundesrepublik. 50 Jahre Einwanderung. Nachkriegsgeschichte als Migrationsgeschichte”, Frankfurt/M., New York 1999, S. 128.
[5] Schönwälder 1999, S. 136
[6] Niederschrift über die Besprechung am 17. Mai 1951 im BMI über Fragen der Ausländerpolizei, B 106/47378. Zitiert nach: Schönwälder 1999, S. 129.
[7] Brief an den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer, 14. Dezember 1949, B 106/47378, zitiert nach: Schönwälder 1999, S. 129.
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